Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

21. August 2024: Schlägerei in Berlin-Mitte – Verfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unser Mandant war in einem Park in Berlin-Mitte spazieren gewesen und hatte beobachtet, wie sich ein Pärchen stritt. Er konfrontierte die männliche Person, packte ihn am Mantelkragen und wedelte zunächst mit seiner geschlossen Faust. Anschließend soll es zwischen den beiden zu einer Schlägerei gekommen sein, die von anderen Spaziergängern beobachtet und bei der Polizei gemeldet wurde. Erst als die Polizei eintraf, konnte die Schlägerei aufgelöst werden. Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, weshalb er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte und ihn um rechtlichen Beistand bat. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die andere männliche Person lautstark mit seiner Lebensgefährtin gestritten hatte und dabei sehr aggressiv aufgetreten war. Unser Mandant war lediglich angehalten, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Daraufhin war die Situation eskaliert, da die andere männliche Person unserem Mandanten unvermittelt in das Gesicht geschlagen hatte. Unser Mandant hatte sich daraufhin nur gegen die Schläge der anderen Person gewehrt. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf Unstimmigkeiten in der Aussage der anderen männlichen Person hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises sein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. August 2024: Ex-Lebensgefährtin erhebt Vorwurf der Körperverletzung – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Sie sagte aus, dass unser Mandant sie während eines Streits als „Schlampe“ beleidigt hatte. Auch soll er sie grundlos getreten und ihre Hand absichtlich in der Fahrertür seines Fahrzeugs eingeklemmt haben, wodurch sie Schwellungen am Finger erlitt. Die ehemalige Lebensgefährtin hatte gegenüber der Polizei auch ausgesagt, dass unser Mandant sie in der Vergangenheit bereits öfter geschlagen und gewürgt hatte und sie nun endlich den Mut gefasst hatte, ihn anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte gegen unseren Mandanten daher wegen Körperverletzung, weshalb unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung der Zeugenaussage, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass der Vorwurf vor dem Hintergrund der gescheiterten Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu sehen ist. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant sich bereits seit längerer Zeit von seiner Lebensgefährtin hatte trennen wollen, diese das Ende der Beziehung aber nicht akzeptieren wollte. Am Tag des Vorfalls hatte seine ehemalige Lebensgefährtin ihm erzählt, dass sie zukünftig der Prostitution nachgehen möchte. Unser Mandant teilte ihr daraufhin mit, dass dies für ihn einen Trennungsgrund darstelle und er endgültig den Kontakt abbrechen möchte. Seine ehemalige Lebensgefährtin reagierte daraufhin sehr hysterisch, schrie ihn an und weigerte sich trotz mehrfachen Aufforderungen seitens unseres Mandanten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Bei dem Versuch, sie des Fahrzeugs zu verweisen, war es dann zu einer Rangelei gekommen, bei der sie sich – wenn überhaupt – selbst verletzt haben muss. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz zudem auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr

23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe eine Körperverletzung eine Nötigung im Straßenverkehr begangen. Hintergrund des Vorwurfs war, dass es auf einer Tankstelle in Berlin Neukölln zu einer Schlägerei gekommen war. Unser Mandant war auf der Tankstelle auf einen verfeindeten Bekannten getroffen, woraufhin er sofort begonnen haben soll, auf diesen einzuschlagen. Zeugen hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass unser Mandant seinem Bekannten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Nachdem sich die Schlägerei aufgelöst hatte, soll unser Mandant seinem Bekannten hinter her gefahren sein und mit seinem Fahrzeug vor das Fahrzeug seines Bekannten gewechselt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Anschließend soll unser Mandant erneut unvermittelt auf seinen Bekannten eingeschlagen haben. Auch hierzu gab es mehrere Zeugenaussagen. Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich daher, ihn in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung

22. Juli 2024: Angriff auf Polizisten auf einer 1. Mai Demo – Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von Sozialstunden

Gegen unseren Mandanten war Anzeige erstattet worden. Am 1. Mai war es – wie jedes Jahr – zu vielen demonstrativen Aktionen gekommen, an denen auch unser Mandant und seine Freunde teilgenommen haben. Im Rahmen dessen war es zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen sowie zu diversen Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen gekommen. Ein Freund von unserem Mandanten war deshalb von der Polizei festgenommen worden, woraufhin unser Mandant versucht hatte, seinen Freund wieder zu befreien. Hierfür schlug und trat unser Mandant mehrmals in Richtung der Polizeibeamten und traf diese auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung ein. Unser Mandant wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich, der unseren Mandanten darüber aufklärte, dass allein für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen ist. 

Nach seiner Mandatierung und Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfänglichen Schriftsatz alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände heraus und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere hervor, dass unser Mandant seinem Freund nur hatte helfen wollen und die Polizeibeamten keine Verletzungen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte das Verfahren jedoch zunächst nicht einstellen, weshalb die Anklage gegen unseren Mandanten erhoben wurde. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten wies Rechtsanwalt Dietrich dann darauf hin, dass unser Mandant den Vorfall sehr bereut und aus diesem auch gelernt hat. Dies überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Unser Mandant – der eine Freiheitsstrafe sowie die mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister einhergehenden Konsequenzen für seinen weiteren Berufsweg befürchtet hatte – war darüber sehr erfreut.  

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung

12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens

Das Kind unseres Mandanten war über mehrere Wochen schwer krank und hatte unterschiedliche Beschwerden. Im Laufe der Zeit ging es dem Kind schlechter. Einen Arzt suchte unser Mandant deshalb allerdings zunächst nicht auf.
Das Kind unseres Mandanten verstarb nach erfolgloser Behandlung im Krankenhaus. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht zu haben. Deshalb sei eine Erkrankung nicht behandelt worden, wodurch Beschwerden vermeidbar gewesen sein sollen. Als Todesursache wurde zudem eine Krebserkrankung angenommen.
Mit der Vorladung als Beschuldiger durch die Polizei wegen fahrlässiger Tötung und Kindesmisshandlung kontaktierte unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02. Juli 2024: Körperliche Auseinandersetzung im Bus – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer nächtlichen Busfahrt soll laut Zeugenaussagen unser Mandant eine fremde Person mit einem Faustschlag ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll unser Mandant nach Aussagen des Zeugen die Person nach der Busfahrt für eine Weile verfolgt und anschließend Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.
Daraufhin erstatte der vermeintlich Geschädigte eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten. Mit der Strafanzeige nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Aussagen des Zeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf verschiedene Unstimmigkeiten der Zeugenaussagen aufmerksam. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Aussagen nicht glaubhaft seien. Dabei deckte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass sich die Parteien bereits kannten und, dass das Opfer nach dem Vorfall Kontakt zu unserem Mandanten aufgenommen haben soll.
Des Weiteren wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergebe, dass unser Mandant mit der Auseinandersetzung begonnen habe und sich unser Mandant tatsächlich mit dem Faustschlag lediglich verteidigt habe.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung

31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamten erstatteten Anzeige gegen unseren Mandanten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Auch ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer vulgären Aussage unseres Mandanten wegen Beleidigung. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 1114 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.