Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
26. September 2024: Schlägerei vor einem Späti – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
21. August 2024: Schlägerei in Berlin-Mitte – Verfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die andere männliche Person lautstark mit seiner Lebensgefährtin gestritten hatte und dabei sehr aggressiv aufgetreten war. Unser Mandant war lediglich angehalten, um sich zu vergewissern, dass alles in Ordnung ist. Daraufhin war die Situation eskaliert, da die andere männliche Person unserem Mandanten unvermittelt in das Gesicht geschlagen hatte. Unser Mandant hatte sich daraufhin nur gegen die Schläge der anderen Person gewehrt. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf Unstimmigkeiten in der Aussage der anderen männlichen Person hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises sein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
16. August 2024: Ex-Lebensgefährtin erhebt Vorwurf der Körperverletzung – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung der Zeugenaussage, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Potsdam und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass der Vorwurf vor dem Hintergrund der gescheiterten Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu sehen ist. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass unser Mandant sich bereits seit längerer Zeit von seiner Lebensgefährtin hatte trennen wollen, diese das Ende der Beziehung aber nicht akzeptieren wollte. Am Tag des Vorfalls hatte seine ehemalige Lebensgefährtin ihm erzählt, dass sie zukünftig der Prostitution nachgehen möchte. Unser Mandant teilte ihr daraufhin mit, dass dies für ihn einen Trennungsgrund darstelle und er endgültig den Kontakt abbrechen möchte. Seine ehemalige Lebensgefährtin reagierte daraufhin sehr hysterisch, schrie ihn an und weigerte sich trotz mehrfachen Aufforderungen seitens unseres Mandanten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Bei dem Versuch, sie des Fahrzeugs zu verweisen, war es dann zu einer Rangelei gekommen, bei der sie sich – wenn überhaupt – selbst verletzt haben muss. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schriftsatz zudem auf Unstimmigkeiten in der Zeugenaussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten hin. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr
23. Juli 2024: Schlägerei und Abbremsen eines anderen Fahrers in Neukölln – Strafverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse einzusehen und auszuwerten. Anschließend wandte Rechtsanwalt Dietrich sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Hierfür stellte er das Geschehen am Tag des Vorfalls richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass die Aggressivität von dem Bekannten unseres Mandanten ausgegangen war und sich unser Mandant lediglich verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung
22. Juli 2024: Angriff auf Polizisten auf einer 1. Mai Demo – Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von Sozialstunden
Nach seiner Mandatierung und Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfänglichen Schriftsatz alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände heraus und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere hervor, dass unser Mandant seinem Freund nur hatte helfen wollen und die Polizeibeamten keine Verletzungen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte das Verfahren jedoch zunächst nicht einstellen, weshalb die Anklage gegen unseren Mandanten erhoben wurde. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten wies Rechtsanwalt Dietrich dann darauf hin, dass unser Mandant den Vorfall sehr bereut und aus diesem auch gelernt hat. Dies überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Unser Mandant – der eine Freiheitsstrafe sowie die mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister einhergehenden Konsequenzen für seinen weiteren Berufsweg befürchtet hatte – war darüber sehr erfreut.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens
Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.