Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Freiheitsberaubung

24. Juni 2020: Freiheitsberaubung - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Unser Mandant wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung angezeigt. So soll er seiner damaligen Geschäftspartnerin in Zossen damit gedroht haben, sie wegen Diebstahls anzuzeigen, ihr bei einer anderen Gelegenheit die Fahrt vom Firmengelände versperrt und ihr die Möglichkeit genommen haben, einen Konferenzraum zu verlassen. Die Ermittlungen wurden zunächst an die Polizei Berlin für die weitere Ermittlungsführung abgegeben. Nachdem die Ermittlungen angeschlossen waren erhielt unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung, mit der er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

 Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich unterstrich dabei besonders die Tatsache, dass es im Vorfeld zu wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seiner Geschäftspartnerin hinsichtlich der weiteren Firmenzukunft gekommen war. Insbesondere die Geschäftspartnerin hatte sich dabei fehlverhalten und ihre Kompetenzen in Bezug auf Firmengelder mehrfach überschritten. Als Reaktion auf dieses Fehlverhalten hatte unser Mandant nach seiner Auffassung im Sinne der Firma reagiert und Schritte zur Verdrängung seiner Geschäftspartnerin veranlasst. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das Verhalten unseres Mandanten gegenüber den Aussagen der Geschäftspartnerin darstellen und Zweifel an der Aussage der Geschäftspartnerin säen. Das Verfahren wurde daher von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Gegen unseren jugendlichen Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Er soll einer anderen Person zusammen mit einem Freund Stichverletzungen und Platzwunden durch das Verwenden eines Messers bzw. eines Baseballschlägers in Berlin-Moabit zugefügt haben. Die Verletzungen entstanden dabei sowohl im Kopf- als auch im Beinbereich. Durch Hilfe- sowie Schmerzensschreie wurden insgesamt drei Zeugen auf das Geschehen aufmerksam, die unabhängig voneinander die Polizei und einen Krankenwagen alarmierten.

Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Versuchter Totschlag

12. Juni 2020: Versuchter Totschlag – Einstellung in der Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten war von der Bernauer Polizei ein Ermittlungsverfahren zunächst wegen versuchten Totschlags geführt worden. Er soll in Bernau zwei andere Personen mit einem Baseballschläger aus fremdenfeindlichen Motiven angegriffen haben. Unser Mandant soll sich dabei an die beiden aus Osteuropa stammenden Personen angeschlichen und unvermittelt mit dem Baseballschläger einem der beiden mehrmals auf den Kopf geschlagen haben. Den anderen soll unser Mandant mit dem Schläger am Arm getroffen haben, bevor sich die beiden gegen unseren Mandanten zur Wehr setzen konnten. Im Zuge dieser Abwehr ist unser Mandant selbst stark in Mitleidenschaft geraten und hatte sich erheblich am Kopf verletzt. Dass unser Mandant dabei von den beiden zuvor angegriffenen Personen mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen wurde, konnte ein unbeteiligter Zeuge bestätigen.

Nachdem die Polizei am Tatort erschienen war und unser Mandant mit einem Rettungswagen abtransportiert worden war, erging zunächst eine Festnahmeanzeige gegen unseren Mandanten. Noch am selben Tag wurde vom Amtsgericht Strausberg ein Haftbefehl gegen unseren Mandanten erlassen, da Fluchtgefahr angenommen wurde. Der Vollzug dieses Haftbefehls wurde jedoch unter Auflagen ausgesetzt. Umgehend suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nach beantragter Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsakte, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf. Darin regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der geringen Schuld unseres Mandanten. Insbesondere bestritt Rechtsanwalt Dietrich fremdenfeindliche Motive unseres Mandanten. Auch hatte sich unser Mandant bei dem gesamten Geschehen selbst am schwerwiegendsten verletzt, da die anderen beiden Beteiligten als Reaktion auf seine Angriffe umso heftiger auf ihn einwirkten. In diesem Zusammenhang konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Aussage des unbeteiligten Zeugen gezielt verwerten. Auch war unser Mandant, ebenso wie die beiden anderen Beteiligten, an diesem Abend stark alkoholisiert gewesen. Eine körperliche Auseinandersetzung war dadurch erst begünstigt worden. Dennoch erging eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) immerhin nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung, die zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Bernau bei Berlin zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut die Gründe, die gegen eine Verurteilung sprechen, mit Nachdruck vor. Dieses Mal erfolgreich. Rechtsanwalt Dietrich konnte sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen.

08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Körperverletzung ermittelt. Die Polizei war von der Lebensgefährtin unseres Mandanten gerufen und mit mehreren Hämatomen im Gesichtsbereich sowie mit Kopf- und Nackenschmerzen auf der Straße vor der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Oberschöneweide angetroffen worden. Laut Aussage der Lebensgefährtin gegenüber der Polizei soll unser Mandant sie aufgrund eines Streits mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

Nachdem unser Mandant den Anhörungsbogen als Beschuldigter in diesem Fall erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse - insbesondere die von der Lebensgefährtin gemachte Zeugenaussage - einzusehen. Diese Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich sehr zum Vorteil unseres Mandanten nutzen. Die Lebensgefährtin hatte angegeben, an diesem Abend Alkohol getrunken zu haben. Auch wollte sie den gegenüber unserem Mandanten gemachten Vorwurf der Körperverletzung in nüchternem Zustand nicht erneut wiederholen, was Rechtsanwalt Dietrich dahingehend deutete, dass unser Mandant in keiner Weise handgreiflich und zu Unrecht bzw. aus Rache belastet worden war. Diese Punkte teilte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz der Amtsanwaltschaft Berlin mit und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Mit Erfolg.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unsere Mandantin waren von der Polizei Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt worden. Sie soll gemeinsam mit Freunden in Berlin-Kreuzberg einen Mann mehrfach geschlagen haben. Mit dem Mann war die Gruppe bereits im Vorfeld in einer U-Bahn in Konflikt geraten. Dieser Konflikt verlagerte sich dann auf die verschiedenen Ebenen des U-Bahnhofes, an dem der Mann ausstieg. Insbesondere unsere Mandantin soll dabei die treibende Kraft hinter den Schlägen auf den Mann gewesen sein. Letztlich verschwand der Mann in einer U-Bahn und blieb unbekannt.

Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis

Von der Polizei Berlin waren gegen unseren Mandanten Ermittlungen geführt worden, weil vermutet worden war, dass er Tatbeteiligter einer gefährlichen Körperverletzung sei. Hintergrund war, dass die Polizei aufgrund einer Messerattacke nach Berlin-Adlershof gerufen worden war. Der Anrufer soll durch heftiges Klopfen an der Wohnungstür aufgewacht und nach Öffnen der Türe unvermittelt mit einem Messer angegriffen worden sein. Der Anrufer erlitt dabei Schnittverletzungen im Gesicht.

Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld

Unser Mandant in Brandenburg war von seiner Nachbarin bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden. Sie machte unserem Mandanten zum Vorwurf, dass er seinen Hund nicht richtig kontrolliert habe und sie sich dadurch Verletzungen am Arm zugezogen habe. So soll der Hund unseres Mandanten die Nachbarin in den Arm gebissen haben. Umgekehrt hatte sich unser Mandant bei dem Vorfall durch einen Schlag von der Nachbarin Nasenbluten zugezogen.

Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.