Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
30. September 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung mangels Tatverdachts
Beide konnten jedoch den wenig später eintreffenden Polizeibeamten durch unseren Mandanten beschrieben werden. Ein weiterer Zeuge konnten zumindest den Sachverhalt ebenfalls wiedergeben. Die verletzte Person wurde im örtlichen Krankenhaus versorgt und floh, als der Arzt ihm mitteilte, dass er die Polizei verständigen müsse. So konnte diese Person namentlich ermittelt werden. Die andere Person blieb unbekannt. Nachdem unserem Mandanten durch den Anhörungsbogen eröffnet wurde, dass aufgrund der Strafanzeige der verletzten Person gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach Beantragung der Akteneinsicht und dessen Durchsicht setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf das Vorliegen einer Notwehrsituation zugunsten unseres Mandanten ein. Unserem Mandanten blieb aufgrund der Wucht der Schläge und der gezielten Tritte gegen seinen Kopf keine andere Verteidigungsmöglichkeit, um die Angriffe zu beenden. Auch setzte Rechtsanwalt Dietrich die Vergangenheit der verletzten Person in Bezug auf Gewalttaten ein, um die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu verdeutlichen. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf das Verhalten der verletzten Person nach dem Messereinsatz zu bedenken, inwiefern dies für unseren Mandanten und die Schuld der anderen Person spreche. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren daher einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
18. August 2010: Messerstich in den Bauch - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz
Rechtsanwalt Dietrich bat deshalb unseren Mandanten, sich mit ein paar Kleidungsstücken gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich beim Tagesdienst der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten einzufinden. In dem Gespräch mit dem Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich unser Mandant dem Verfahren stellen möchte und bereit sei, in Untersuchungshaft zu gehen. Nach einer längeren Besprechung war die Staatanwaltschaft schließlich bereit, keinen Haftantrag zu stellen. Da sich unser Mandant bei der Staatsanwaltschaft eingefunden hatte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Fluchtgefahr ausgehen. Unser Mandant durfte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wieder verlassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde klar, dass es keine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Lebensgefährtin unseres Mandanten gegeben habe. Unser Mandant hatte diese lediglich vermutet. Aufgrund der schweren Verletzungen verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals mildernde Umstände darlegen. Insbesondere waren mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
13. August 2020: Nötigung - Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nachdem das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden war, wurde unserem Mandanten per Gerichtsbeschluss die Fahrerlaubnis entzogen. Unser Mandant beauftragte dann Rechtsanwalt Dietrich als Strafverteidiger. Noch bevor Rechtsanwalt Dietrich handeln konnte, erhielt unser Mandant eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Rechtsanwalt Dietrich setzte daraufhin einen Schriftsatz auf, in welchem er anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarte war zu einer Einstellung allerdings nicht bereit. Ein Hauptverhandlungstermin wurde anberaumt. In der Hauptverhandlung streute Rechtsanwalt Dietrich dann Zweifel bezüglich der konkreten Umstände des Geschehens. So konnte er glaubhaft darstellen, dass unser Mandant die andere Person zwar nicht in die andere Fahrspur haben lassen wollen, diese jedoch unter keinen Umständen verbal oder mit einer Schusswaffe bedroht habe. Die Schusswaffe habe lediglich im Auto – allerdings gut sichtbar – gelegen, wurde jedoch nicht benutzt. Zudem ging Rechtsanwalt Dietrich auf die schwierigen familiären Schicksalsschläge unseres Mandanten zur Tatzeit ein. Diesmal hatte Rechtsanwalt Dietrich Erfolg. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Tiergarten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
06. August 2020: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Um gegen das letzte Urteil bezüglich der Körperverletzung vorzugehen, beauftragte unser Mandant – nach einem gescheiterten Erstversuch bei einem anderen Strafverteidiger – Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Beiordnung als Pflichtverteidiger und legte anschließend Berufung ein. In der darauffolgenden Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung erwirken. Als Auflage wurde dabei die Zahlung einer geringen Geldauflage gemacht. Die Geldauflage konnte unser Mandant sogar noch vor Ort bezahlen, wodurch das Verfahren endgültig eingestellt werden konnte. Hierüber hat sich unser Mandant insbesondere vor dem Hintergrund der abgewendeten Freiheitstrafe und einem weiteren Eintrag in sein Bundeszentralregister sehr gefreut.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
23. Juli 2020: Gefährliche Körperverletzung - Verfahrenseinstellung
Nach eingehendem Studium der Ermittlungsakte, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Pforzheim mit dem Antrag, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte das nächtliche Geschehen in seinem Schriftsatz richtig und konzentrierte sich dabei auf den Umstand, dass es sich um eine wechselseitige Auseinandersetzung gehandelt hatte. Der in einem Restaurant im Vorfeld noch verbale Streit war eskaliert, als der Mann anfing, einen der beiden Freunde unseres Mandanten via Kopfnuss zu attackieren. Die Gruppe um unseren Mandanten hatte sich daraufhin gegen diese Kopfnussattacke in der beschriebenen Form gewehrt. Auch das Verhalten der Zeugin, die nicht ausgesagt hatte, sprach für einen Streit, der nicht durch unseren Mandanten und seine Freunde ausgelöst worden war. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nichts entgegensetzen und musste das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – sehr zur Freude unseres Mandanten – antragsgemäß einstellen.
21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
21. Juli 2020: Geldstrafe bei Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung
Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sofort die Ermittlungsakte anforderte. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, in welchem er insbesondere darlegte, dass der Einsatz der Trinkflasche nicht dazu gedacht war, zu flüchten. Vielmehr sei unsere Mandantin aufgrund einer bevorstehenden Prüfung sehr angespannt gewesen. Auch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass den Kontrolleuren bereits die Personaldaten unserer Mandantin bekannt waren. Deshalb würde die räuberische Erpressung nicht vorliegen. Eine räuberische Erpressung wird als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedroht. Aufgrund dieser Einlassung erfolgte nur noch eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Die gefährliche Körperverletzung wird in der Regel mit eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die schwierige Lebenssituation unserer Mandantin verweisen. Das Gericht verurteilte deshalb unsere Mandantin lediglich zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Diese Strafe taucht zur Freude unserer Mandantin im Führungszeugnis gerade nicht auf