Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung
16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
16. Dezember 2019: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Schließlich hatte sich unser Mandant nach dem Unfall einwandfrei verhalten und war sehr erschrocken über die Verletzung des Radfahrers. Er war auch bereit, als Wiedergutmachung ein Schmerzensgeld an den Fahrradfahrer zu zahlen. Allerdings stellte die Amtsanwaltschaft Rechtsanwalt Dietrich nur wenige Tage später nicht das Einstellungsschreiben, sondern eine Anklageschrift zu. Angesichts des eingetretenen Schadens war die Amtsanwaltschaft zumindest nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an das Amtsgericht Tiergarten und trug noch einmal alle Argumente vor, die für die Einstellung des Verfahrens gegen unseren bisher unbestraften Mandanten sprachen. Doch auch das Amtsgericht Tiergarten ließ sich nicht überzeugen und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl das Gericht als auch die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Einstellung des Verfahrens für alle Beteiligten der bessere Weg der Verfahrenserledigung ist.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
09. Dezember 2019: Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch Lehrerin – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Das Gesetz sieht für die Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Zudem befürchtete unsere Mandantin erhebliche berufliche Konsequenzen, insbesondere dass sie in Zukunft nicht mehr als Lehrerin arbeiten könnte.
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und zeigte darin auf, weshalb das Verhalten unserer Mandantin in der konkreten Situation keine Körperverletzung im Amt darstellte. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unsere Mandantin der Schülerin keinen Schaden zufügen wollte und ihr auch nicht ausdrücklich verboten hatte, die Toilette aufzusuchen, sondern vielmehr auf die allgemeine Schulregel hingewiesen hatte, dass die Toiletten grundsätzlich nur in den Pausen aufzusuchen seien. Zudem habe die Schülerin die Zurechtweisung ersichtlich akzeptiert und sich im weiteren Unterrichtsverlauf unauffällig verhalten, sodass in der konkreten Situation allenfalls ein Missverständnis vorgelegen habe. Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass eine Körperverletzung im Amt auch einen besonderen Bezug zur Dienstausübung voraussetze, welche geradezu einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen müsse, was hier ebenfalls nicht gegeben sei.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
04. Dezember 2019: Körperverletzung in Beziehung – Freispruch in Hauptverhandlung
In der angesetzten Hauptverhandlung wollte die Ehefrau keine Angaben zum Tatgeschehen mehr machen. Deshalb versuchte das Gericht, die mittelbaren Zeugen (Polizisten und Ärzte) als Beweismittel für eine Verurteilung zu nutzen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass diese Aussagen gesperrt seien. Die Amtsanwaltschaft ging von der Verwertbarkeit aus. Das Amtsgericht musste sich schließlich den von Rechtsanwalt Dietrich vortragenden Argumenten gegen eine Verwertung anschließen. Deshalb wurde unser Mandant frei gesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
02.Dezember 2019: : Gefährliche Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden
Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem Verfahren, wobei er jeglichen Tatvorwurf bestritt. Nach Akteneinsicht und Auswertung der Zeugenaussagen erkannte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant zufällig am Ort des Geschehens anwesend war und daher von der Polizei aufgegriffen wurde. Es konnte unserem Mandanten dann weder nachgewiesen werden, dass er bei dem Geschehen im Restaurant, noch dass er bei dem Geschehen am S-Bahnhof beteiligt gewesen war. Dass bereits die Zugehörigkeit zu einer unfriedlichen Gruppe für eine Tatbeteiligung ausreichend sein sollte, war hier sehr fraglich. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen Schriftsatz, in dem er seine Bedenken bezüglich einer etwaigen Beteiligung unseres Mandanten gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin mitteilte. Daraufhin wurde das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis eingestellt, noch bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kam.
Fachanwalt Strafrecht: Stalking
20. November 2019: Anzeige wegen „Stalkings“ – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich die Lage für Rechtsanwalt Dietrich anders dar. Nach dem Vortrag unseres Mandanten stellte sich heraus, dass vielmehr diesem von seiner ehemaligen Freundin nachgestellt und er beleidigt worden war. Unser Mandant hatte seine ehemalige Freundin lediglich kontaktiert, um seine restlichen Sachen zurück zubekommen. Insgesamt wurde der eigentliche Sachverhalt stark verzehrt durch die ehemalige Freundin wiedergegeben. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von all dem jedoch nicht irritieren und beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt dar. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass kein wirksamer Strafantrag vorliegen würde. Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis von der Amtsanwaltschaft Berlin eingestellt
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.