Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.

Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren in Berlin Tegel lebenden Mandanten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Nachbarn mit Absicht mit dem Fahrrad angefahren zu sein, wobei sich der Nachbar verletzt haben soll. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass es bereits seit geraumer Zeit zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und den Nachbarn gekommen sei. Problematisch war, dass der Nachbar Polizist ist.

Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

04. September 2019: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens nach persönlichem Gespräch mit Gericht und Amtsanwaltschaft

Ende des Jahres 2018 wurde unser Mandant darüber informiert, dass gegen ihn von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung ermittelt wird. So soll er an einer Kreuzung in Berlin-Mitte aus seinem Auto ausgestiegen sein und eine andere Person, welche noch in ihrem Auto saß, durch das geöffnete Fenster mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In der Zwischenzeit war unserem Mandanten durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Daher bat Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in einem umfassenden Schriftsatz, die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal zu überprüfen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant zusätzlich einen Strafbefehl des Amtsgericht Tiergartens, der ihn zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. Nichtsdestotrotz wurde ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich regte zuvor an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dafür spreche schon, dass es nach Aussage unseres Mandanten, zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Auch Zeugen, die den Faustschlag hätten belegen können, gab es nicht. Vielmehr stellte sich die Anzeige gegen unseren Mandanten als Schutzhandlung der anderen Person dar. Unser Mandant hatte Fotos des Nummernschildes gemacht und gesagt, die andere Person anzuzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich dann das Gespräch mit der Amtsanwaltschaft und dem Gericht. Hierbei konnte er schließlich sowohl Gericht als auch die Amtsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Außerdem wurde der Führerschein sofort wieder an unseren Mandanten herausgegeben.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung

Unserer Mandantin vorgeworfen, einen Kellner in einer Bar in Berlin-Friedrichshain angegriffen zu haben. Als sich unsere Mandantin zur Toilette begeben wollte, soll sie Herren- und Damentoilette verwechselt haben. Darauf versuchte der Kellner unsere Mandantin hinzuweisen. Unsere Mandantin soll den Kellner dann bespuckt und beleidigt haben. Des Weiteren soll sie ihn mit einem Aschenbecher beworfen haben, welchem der Kellner jedoch ausweichen konnte. Sodann wurde die Polizei hinzugezogen, die bei unserer Mandantin einen hohen Atemalkoholwert feststellen konnte.

Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung

19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte

Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.

Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz

17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit

Im Jahr 2015 wurde gegen unseren damals jugendlichen Mandanten ein Ermittlungsverfahren geführt, weil der Verdacht bestand, er würde Betäubungsmittel unerlaubt herstellen. Ein Nachbar hatte gegenüber der Polizei Berlin angeben, dass er bei unserem Mandanten ein Drogenlabor auf dem Balkon vermute. Des Weiteren berichtete dieser Nachbar von chemischen Experimenten, die auf dem Balkon stattgefunden haben sollen.

Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei fahrlässiger Körperverletzung durch

Gegen unsere Mandantin wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fährlässiger Körperverletzung geführt. Sie war an einer Kreuzung in Berlin-Plänterwald über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein von der Seite kommendes Auto angefahren. In diesem Auto hatten sich neben dem Fahrer des Wagens auch noch dessen Frau und Kind befunden. Der Fahrer des Wagens soll beim Zusammenprall Kopf-, Nacken- und Handgelenkschmerzen erlitten haben.

Zudem ergab sich an beiden Autos ein entsprechender Sachschaden. Außerdem wurde unsere Mandantin von einem Zeugen belastet, der angab, dass unsere Mandantin eine rote Ampel missachtet hatte, nachdem sie bereits zum Anhalten des Wagens angesetzt hatte. Unsere Mandantin stieg nach dem Unfall sofort aus und erkundigte sich, ob es allen Beteiligten gut gehe. Dies wurde auch allseits bejaht. Umso überraschter war unsere Mandantin, als sie eine Vorladung als Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung erhielt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte er Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass der Geschädigte zwar angegeben hatte, verletzt worden zu sein. Jedoch konnten diese Verletzungen nicht mehr als wesentlich bezeichnet werden. Auch ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ging aus der Akte nicht hervor. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte der Amtsanwaltschaft Berlin dar und beantragte das Verfahren einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war sehr froh und erleichtert angesichts dieses Verfahrensausgangs, da sie bereits mit beruflichen und privaten Konsequenzen gerechnet hatte.