Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Stalking
20. November 2019: Anzeige wegen „Stalkings“ – Einstellung mangels Tatnachweis
Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich die Lage für Rechtsanwalt Dietrich anders dar. Nach dem Vortrag unseres Mandanten stellte sich heraus, dass vielmehr diesem von seiner ehemaligen Freundin nachgestellt und er beleidigt worden war. Unser Mandant hatte seine ehemalige Freundin lediglich kontaktiert, um seine restlichen Sachen zurück zubekommen. Insgesamt wurde der eigentliche Sachverhalt stark verzehrt durch die ehemalige Freundin wiedergegeben. Rechtsanwalt Dietrich ließ sich von all dem jedoch nicht irritieren und beantragte daher, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt dar. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass kein wirksamer Strafantrag vorliegen würde. Das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis von der Amtsanwaltschaft Berlin eingestellt
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung
08. November 2019: Geringe Geldstrafe in der Hauptverhandlung bei fahrlässiger Tötung
Kurz darauf wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs geführt. Neben der fahrlässigen Verursachung des Todes seines Arbeitskollegen warf die Staatsanwaltschaft Neuruppin unserem Mandanten vor, 40 km/h zu schnell und unter Übermüdung gefahren zu sein, sowie Alkohol konsumiert zu haben. Diese Umstände sollen schließlich zur Verursachung des Unfalls geführt haben. Nachdem sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich gewandt hatte, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft an, in dem er umfangreich auf die bestehenden rechtlichen Probleme hinwies. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass nicht hinreichend geklärt sei, ob ein pflichtwidriges Verhalten unseres Mandanten vorgelegen habe und ob ein unterstelltes pflichtwidriges Verhalten ursächlich für den Unfall und den Tod des Arbeitskollegen gewesen sei.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich seine Bedenken dar. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant auf seinen Führerschein dringend angewiesen sei. Aufgrund der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich wurde gegen unseren Mandanten lediglich eine nicht im Führungszeugnis auftauchende Geldstrafe verhängt. Das Gericht sah auch davon ab, unserem Mandanten seinen Führerschein abzunehmen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot wurden nicht angeordnet
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind
06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind
Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis
Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger
25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.