Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung zum Vorwurf gemacht. Nach den Aussagen von Zeugen soll unser Mandant auf den Geschädigten losgerannt sein und ihm mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch hatte sich die getroffene Person eine Platzwunde über dem rechten Auge zugezogen.

Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / Körperverletzung

29. Mai 2019: Strafmaßänderung im Berufungsverfahren bei sexueller Körperverletzung und Beleidigung

Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er vom Amtsgericht Nürnberg zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Im Vorfeld war ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen unseren Mandanten geführt worden, weil er der Geschädigten während einer Busfahrt von München nach Berlin an die Brust gefasst hat. Er hat ihr nachts von hinten unter das T-Shirt und BH an die Brust gefasst haben, wodurch die Geschädigte aufwachte und sehr erschrocken reagierte.

Sofort meldete sie den Vorfall dem Busfahrer, der unseren Mandanten umsetzte und kurz vor Bayreuth dann die Polizei alarmierte. In Bayreuth angekommen wurde unser Mandant, der der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, zwecks Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht. Die Polizei Bayreuth leitete dann Ermittlungen gegen unseren Mandanten wegen tätlicher sexueller Beleidigung ein. Unser syrischer Mandant, der in Berlin wohnhaft ist, erhielt zunächst einen Strafbefehl, mit dem er sich zunächst an einen anderen Rechtsbeistand wandte. In der darauffolgend anberaumten Hauptverhandlung wurde unser Mandant wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand verließ sich unser Mandant darauf, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel bzw. Berufung eingelegt werden würde. Umso überraschter war unser Mandant, als er die Ladung zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Moabit erhielt. Beunruhigt von dieser Wendung wandte er sich dann an Rechtsanwalt Dietrich. Problematisch war, dass die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Berufung ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, warum das Rechtsmittel der Berufung nicht eingelegt worden war. Unserem Mandanten konnte es jedenfalls nicht zugerechnet und zur Last gelegt werden. Daher wurde die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch das Landgericht Nürnberg gewährt. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg wirkte Rechtsanwalt Dietrich immer wieder auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein. Zu berücksichtigen war, dass sich unser Mandant, seitdem er in Deutschland lebt, nichts zu Schulden hat kommen lassen und entgegen der Auffassung des Amtsgerichts eine gute Sozialprognose habe. In einem abschließenden Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft von einer Strafmaßänderung überzeugen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da es ihm dadurch weiterhin möglich war, seine Familie finanziell unterstützen zu können.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

27. Mai 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Körperverletzung an einem Kind und sieben Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug

Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wegen Körperverletzung suchte unser Mandant die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf. Ihm wurde vorgeworfen, ein vier Jahre altes Kind in Neuhardenberg ergriffen und körperlich misshandelt zu haben. Zu diesem Vorfall äußerten sich fünf Zeugen, die diesen Vorfall gesehen haben wollen. Insbesondere die Mutter des Kindes habe genau gesehen, wie unser Mandant das Kind geschubst hatte. Unser Mandant versuchte zunächst, die Polizei Seelow davon zu überzeugen, das Verfahren gegen ihn einzustellen, da er sich keiner Schuld bewusst war. Diese Versuche blieben jedoch leider erfolglos. Unser Mandant war aufgrund dieses Verfahrens sehr beunruhigt, da er sich noch in der Bewährungszeit wegen eines Missbrauchsvorfalls befand.

Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und um einen weiteren Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden wandte sich unser Mandant dann an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen ausführlichen Schriftsatz, in welchem er erhebliche Zweifel an dem behaupteten Sachverhalt anführte. Unser Mandant hatte sich gegenüber der Polizei bereits dazu eingelassen, das Kind nicht geschubst, sondern leicht am Arm gezogen zu haben. Dies tat unser Mandant, da er sich bei seinem Schaffen, die Tierwelt zu dokumentieren, von dem Kind gestört fühlte. Da das Kind nicht aufhörte, dazwischen zu greifen, zog unser Mandant es schließlich am Arm. Aus Trotz fing das Kind dann an zu weinen. Eine Widerlegung dieser Darstellung war von der Polizei Seelow nicht geführt worden. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die in der Ermittlungsakte enthaltenen Zeugenaussagen hin. Glaubhafte Aussagen unbeteiligter Zeugen seien darin nicht vorhanden. Bei den weiteren Zeugenaussagen wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass diese vor dem Hintergrund des schlechten Nachbarschaftsverhältnisses zu bewerten seien. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um Falschbelastungen handle. Unberücksichtigt war ebenfalls geblieben, dass das Kind in keiner Weise verletzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich regte daher gegenüber dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) konnte diesen Ausführungen nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert; da seine Strafe aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erlassen worden war. So befürchtete unser Mandant einen Bewährungswiderruf im Falle einer Verurteilung. Dies konnte jedoch dank der Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich verhindert werden.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

17. Mai 2019: Körperverletzung und Sachbeschädigung - Verfahrenseinstellung

Als unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich aufsuchte, war bereits ein Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Cottbus anberaumt worden. Unser Mandant war von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt worden. So wurde ihm vorgeworfen, während eines Krankentransports den neben ihm sitzenden Rettungssanitäter ins Gesicht geschlagen zu haben. Weiterhin soll unser Mandant dann die hintere Scheibe des Rettungswagens mit seinen blanken Füßen herausgetreten haben und aus dem Fahrzeug gesprungen sein.

Rechtsanwalt Dietrich reagierte angesichts des fortgeschrittenen Verfahrensstands sofort. Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Nach Erhalt wertete er diese sorgfältig aus und verfasste einen umfassenden Schriftsatz. Darin regte er an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich arbeitete dabei besonders die Tatsache heraus, dass sich unser Mandant unter Einfluss von Drogen befand und seine Handlungen deshalb nicht mehr kontrollieren konnte. Unser Mandant hatte halluzinogene Pilze im Rahmen eines Musikfestivals zu sich genommen. Die Wirkung zeigte sich darin, dass unser Mandant dachte, verfolgt zu werden und teilweise Todesängste hatte. Insbesondere hob Rechtsanwalt Dietrich dabei die Widersprüchlichkeit des Verhaltens unseres Mandanten hervor. Auch machte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft deutlich, wie leid der Vorfall unserem Mandanten tut. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Wiedergutmachung des Schadens durch Zahlung der Reparationskosten für das kaputte Fenster durch unseren Mandanten bezahlt wurde. Das Amtsgericht Cottbus war von den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs überzeugt und stellte das Verfahren noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Nach über zwei Jahren Verfahrensdauer war unser Mandant dementsprechend sehr froh, dass sich das Verfahren und die damit verbundenen Sorgen erledigt hatten.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

03. Mai 2019: Freispruch – Körperverletzung

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

09. April 2019: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde durch die Polizei vorgeworfen, im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin Tempelhof einen Nachbar zunächst niedergeschlagen und im Anschluss wiederholt gegen den Kopf getreten zu haben.

Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch

Das Bundeszentralregister enthält über unseren Mandanten bereits Eintragungen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Wegen Raubes wurde unser Mandant zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Innerhalb der Bewährung erhielt unser Mandant eine weitere Anzeige wegen Bedrohung. Der Anzeigenerstatter beschuldigte unseren Mandanten, ihn mit einem Totschläger gedroht zu haben. Hintergrund war, dass unser Mandant stark auf die Lebensgefährtin des Anzeigenerstatters eingewirkt haben soll.

Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf.