Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt

14. Dezember 2018: Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt – Einstellung in Hauptverhandlung

Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten alarmierte die Polizei, da sie durch unseren Mandanten geschlagen worden sein soll. Gegenüber den eingetroffenen Polizeibeamten erstatte sie Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Nach dem Inhalt der Ermittlungsakte hatte unser Mandant die Vorwürfe gegenüber der Polizei eingeräumt und war mit einer Wegweisung einverstanden. Unmittelbar nach dem Vorfall hatte die ehemalige Lebensgefährtin eine einstweilige Verfügung gegen unseren Mandanten beantragt und durch das Familiengericht erhalten. Sie gab an, in der Vergangenheit wiederholt durch unseren Mandanten körperlich angegriffen worden zu sein. Deshalb führte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich versuchte bereits im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu aber nicht bereit, weil es in der Vergangenheit bereits Verfahren wegen Körperverletzung gegeben habe und unser Mandant wegen Betruges vorbestraft war. Deshalb wurde ein Strafbefehl erlassen, in welchem unser Mandant als Strafe zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen diesen Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung wurde die Lebensgefährtin von einem Anwalt begleitet. Dieser Rechtsanwalt trug vor, dass die Lebensgefährtin weiterhin psychisch stark unter dem Geschehen leiden würde. Trotz dieser Ausführungen konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Es kam somit nicht zu einer weiteren Verurteilung.

Fachanwalt Strafrecht: Misshandlung von Schutzbefohlenen

07. Dezember 2018: Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Zwei Frauen hatten bei der Polizei Strafanzeige erstattet, weil sie nach eigenen Angaben in Berlin-Wedding beobachtet haben, wie eine junge Mutter ihr Baby im Kinderwagen mehrmals mit der Faust geschlagen haben soll, bis die beiden Zeuginnen eingeschritten seien. Auf einer Wahllichtbildvorlage konnten die Frauen unsere Mandantin als die beobachtete Person wiedererkennen. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 StGB eingeleitet.

Nachdem unsere Mandantin eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigte bekommen hatte, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht, besprach dann die Ermittlungsergebnisse mit unserer Mandantin und verfasste anschließend einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin konnte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Umstände des Geschehens darlegen und die vermeintlichen Beobachtungen der beiden Zeuginnen klarstellen. Unsere Mandantin war an besagtem Tag mit ihrem Baby beim Arzt gewesen, um einen für die Entwicklung des Kindes notwendigen Spezialhelm anzupassen. Nach dieser Anpassung des Helms hat ihr Baby laut geschrien und geweint, sodass unsere Mandantin irgendwann versuchte, ihrem Kind den störenden Helm abzunehmen, was ihr selbst mit einiger Kraftanstrengung jedoch nicht gelang. Zudem machte Rechtsanwalt Dietrich unter Vorlage entsprechender Nachweise geltend, dass unsere Mandantin eine liebevolle Mutter sei, die sehr auf das Wohlbefinden ihres Babys bedacht war und auch regelmäßig mit ihrem Kind zu ärztlichen Untersuchungen gegangen war. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf einen Bericht des Jugendamtes, aus dem sich ebenfalls ein überaus positiver Eindruck von unserer Mandantin und ihrer Familie ergab.

Entsprechend dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt. Unsere Mandantin musste lediglich eine geringe Geldauflage an den Kinderschutzbund bezahlen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November: Körperverletzung - Freispruch

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Auch nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit unserem Mandanten. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich gab er an, dass er vom Untermieter beleidigt und geschlagen worden sein soll. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gab Rechtsanwalt Dietrich eine mündliche Erklärung für unseren Mandanten ab. Unser Mandant musste zur Sache keine Angaben machen. In der Befragung des Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich den Zeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15.November: Gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnisses

Im Rahmen einer Trennung hatte unser Mandant auf der Straße einen Hammer auf seine ehemalige Lebensgefährtin geworfen. Aufgrund der sich daraus entwickelnden Auseinandersetzung ist die Polizei am Tatort in Berlin Lichtenberg erschienen. Unser Mandant hatte gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, den Hammer gezielt geworfen zu haben.

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen der gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er unter Bewährung wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen würde. Deshalb befürchte er im Falle einer Verurteilung eine hohe Strafe und einen Bewährungswiderruf. Die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bestraft. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst bei der Amtsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Im Anschluss daran besprach er das Strafverfahren mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch herausarbeiten, dass es sich um ein Augenblicksversagen unseres Mandanten gehandelt hat, welches er sehr bereuen würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin davon überzeugen, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 300,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

12. November 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde durch die Polizei vorgeworfen, im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin Tempelhof einen Nachbar zunächst niedergeschlagen und im Anschluss wiederholt gegen den Kopf getreten zu haben.

Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

29. Oktober 2016: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.

Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.