Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

08. Oktober 2018: Körperverletzung in einem Club – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.

Von einer Freundin erhielt unsere Mandantin den Rat, sich wegen des eingeleiteten Strafverfahrens an die Strafrechtskanzlei Dietrich zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, besprach die Angelegenheit mit unserer Mandantin und beantragte anschließend gegenüber der Amtsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Attacke in dem Club nicht von unserer Mandantin ausgegangen war, sondern vielmehr von den anderen Frauen. Unsere Mandantin hatte in dem Club mit ihrer Nichte und weiteren Freunden Geburtstag gefeiert. Während der Feier war die Nichte unserer Mandantin von den anderen Frauen auf der Tanzfläche angegriffen worden. Unsere Mandantin begleitete ihre Nichte dann zu den Toiletten und half ihr eine Kontaktlinse wieder richtig einzusetzen. Als die beiden dann zurückgehen wollten, wurden sie erneut von den drei Frauen attackiert. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unsere Mandantin bei dem Handgemenge auch verletzt worden ist. Nach dieser Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

01. Oktober.2018: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Anklageschrift erhalten hatte, in welcher ihm vorgeworfen wurde, in Berlin-Lichtenberg mit weiteren unbekannten Beschuldigten den Geschädigten grundlos geschlagen zu haben.

Insbesondere soll der Geschädigte von den Beschuldigten mit einem großen Metallaschenbescher und einem Gürtel geschlagen worden sein. Deshalb lag laut Anklage eine gefährliche Körperverletzung vor. Da man nicht einschätzen kann, wann die Verhandlung stattfindet, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich beim Gericht als Strafverteidiger an und werte die Ermittlungsakte aus. Das Gericht war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Moabit befragte Rechtsanwalt Dietrich den Belastungszeugen sehr ausführlich. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Zeugen in zahlreiche Wiedersprüche in Bezug auf den Tatablauf und die Beteiligung unseres Mandanten verwickeln. Deshalb war das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 100,00 € einzustellen. Über die Einstellung war der Geschädigte nicht erfreut. Er beschwerte sich hierüber lauthals beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Stalking / Nachstellung

12. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafverfahren wegen Stalking in der Hauptverhandlung eingestellt

Von seinem Balkon aus hatte unser Mandant seine Nachbarin immer wieder unvermittelt angesprochen. Dabei warf er ihr auch vor, beim Gassi-Gehen mit dem Hund gegen bestehende Verbote zu verstoßen und die Umwelt zu verschmutzen.

Später warf unser Mandant Zettel in den Briefkasten seiner Nachbarin, mit denen er ihr Ruhestörungen und Sachbeschädigungen vorwarf. Die Nachbarin traute sich in der Folgezeit nicht mehr, vor dem Haus unseres Mandanten entlangzugehen und wählte bewusst andere Wege zur Arbeit, um unserem Mandanten nicht zu begegnen. Als unser Mandant seine Nachbarin eines Tages regelrecht bis vor ihren Hauseingang verfolgte, erwirkte die Nachbarin eine einstweilige Anordnung des Familiengerichts, wonach sich unser Mandant der Frau nicht näher als 50 Meter nähern durfte. Jedoch verstieß unser Mandant gegen diese Anordnung, sodass ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet wurde. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt wurde. Die im Saal anwesenden Zeugen äußerten daraufhin lautstark ihren Protest und wollten sich beschweren, womit sie jedoch nichts an der Entscheidung ändern konnten.

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

07. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung in drei Fällen erlassen. Unserem Mandanten wurde in diesen Strafbefehl vorgeworfen, in seinem Wohnhaus in Berlin Wedding eine Mitbewohnerin wiederholt gegen deren Willen mit der Hand auf deren Po geschlagen und umarmt zu haben.

Da unser Mandant trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung sein Verhalten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt haben soll, hat die Mieterin Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet und Strafantrag gestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wertete die Ermittlungsakte aus. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er führte aus, dass die Hausverwaltung unseren Mandanten gerne kündigen würde, da er als alter Mieter eine günstige Miete zahlen würde. Die Mieterin sei von der Hausverwaltung auf unseren Mandanten angesetzt worden. Rechtsanwalt Dietrich befragte anschließend die Mieterin konfrontativ und verwickelte sie in zahlreiche Widersprüche. Im Anschluss an die Vernehmung konnte das Gericht die Tatvorwürfe nicht mehr aufrechterhalten. Unser Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch

27. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch – Einstellung mangels Tatverdachts

Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.

Darüber hinaus soll er diverse Beratungstermine in Kliniken vereinbart und die Frau unter verschiedenen Vorwänden dorthin gelockt haben. Er soll sie mehrfach dazu aufgefordert haben, das ungeborene Kind nicht zu behalten. Die Frau hatte den Ermittlungsbehörden jedoch verschwiegen, dass sie sich mit der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, selbst nicht sicher war. Schließlich befand sie sich in einer festen Beziehung und pflegte über einen langen Zeitraum intimen Kontakt zu unserem Mandanten. Sie täuschte unserem Mandanten lange Zeit vor, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Rechtsanwalt Dietrich hat herausgearbeitet, dass das Verhalten unseres Mandanten keinesfalls eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren gegen unseren Mandanten deshalb mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.

Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass nach der Ermittlungsakte Zweifel an einer gefährlichen Körperverletzung bestünden, man vielmehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen müsste. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas meinem Mandanten versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Rechtsanwalt Dietrich regte an, dass Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Entgegen der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl, in welchem gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt worden ist. Sechs Monate ist die Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten, ob es sinnvoll sei, dass Rechtsanwalt Dietrich an der dann angesetzten Hauptverhandlung in Düsseldorf teilnimmt. Unserem Mandanten war es wichtig, dass ihn trotz der höheren Kosten Rechtsanwalt Dietrich zur Verhandlung begleitet. Vor Aufruf der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Gericht war entgegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst weiterhin. In den dann durchgeführten Zeugenvernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass tatsächlich nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht käme, da nicht nachweisbar sei, dass unser Mandant das Glas mit Absicht auf die Geschädigte geworfen hatte. Unser Mandant entschuldigte sich dann noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten und bot an, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war deshalb schließlich doch noch bereit, das Verfahren einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.