Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
09. April 2019: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch
Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
18. März 2019: Bedrohung – Einstellung wegen Geringfügigkeit trotz Bewährungsbrauch
Als sich der Anzeigenerstatter schützend vor seine Lebensgefährtin gestellt hat, soll unser Mandant einen Totschläger aus der Tasche gezogen haben. Der Anzeigenerstatter und die Lebensgefährtin haben hierauf die Flucht ergriffen, wurden aber zunächst weiterhin durch unseren Mandanten verfolgt. Hierbei soll unser Mandant wiederholt gerufen haben, den Anzeigenerstatter totzuschlagen. Der Anzeigenerstatter informierte unmittelbar danach die Polizei, die unseren Mandanten am vermeintlichen Tatort antraf. Mit der Vorladung als Beschuldiger meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Aufgrund der offenen Bewährung war die Amtsanwaltschaft Berlin hierzu nicht bereit. Nach Anklageerhebung wegen Bedrohung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Verfahrensstand mit dem zuständigen Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich wies hierbei insbesondere auf die Schwachstellen der Anklage hin. Er brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass wohl eine längere Verhandlung notwendig sei, um das Geschehen aufzuklären. Hierdurch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Amtsanwaltschaft Berlin von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage überzeugen. Es droht deshalb nun auch kein Bewährungswiderruf.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
13. März 2019: Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnis
Nachdem er von der Polizei erfahren hatte, dass er nicht aus Notwehr gehandelt hat und ihm jetzt eine Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung drohe, wandte sich unser Mandant mit der Vorladung als Beschuldigter an Rechtsanwalt Dietrich. Nach Akteneinsicht wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und legte ausführlich die Gesamtumstände des Geschehens dar. Rechtsanwalt Dietrich konnte schließlich die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) überzeugen, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unserem Mandanten hätte im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Köperverletzung eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gedroht.
Fachanwalt für Strafrecht: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung
31. Januar 2019: Vorwurf der Körperverletzung und der Beleidigung - Einstellung des Verfahrens
Als unser Mandant eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte er sich umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte sodann die Ermittlungsakten an und besprach das Verfahren mit unserem Mandanten. Dabei stellte sich heraus, dass unser Mandant allein aufgrund der für ihn belastenden Situation Kraftausdrücke benutzt hatte. Denn er war erst kürzlich Opfer eines Unfallflüchtigen geworden, sodass er Angst hatte, auf den Kosten des Unfalls sitzen zu bleiben. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die genaueren Umstände der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz mitgeteilt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
10. Januar 2019: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung
Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
21. Dezember 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
19. Dezember 2018: Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung
Rechtsanwalt Dietrich regte bereits im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren einzustellen. Da unser Mandant bereits vorbestraft war, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 16 Fällen, erhob die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage. Zu Beginn der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Beweislage mit dem Gericht und der Amtsanwaltschaft Berlin. Das Gericht bot Rechtsanwalt Dietrich im Falle eines Geständnisses eine „kleine Freiheitsstrafe“ an. Rechtsanwalt Dietrich lehnte dieses Angebot ab und wies darauf hin, dass wohl weitere Zeugen erforderlich seien. Schließlich war das Amtsgericht und die Amtsanwaltschaft bereit, dass Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.