Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

07. September 2018: Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung

Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung in drei Fällen erlassen. Unserem Mandanten wurde in diesen Strafbefehl vorgeworfen, in seinem Wohnhaus in Berlin Wedding eine Mitbewohnerin wiederholt gegen deren Willen mit der Hand auf deren Po geschlagen und umarmt zu haben.

Da unser Mandant trotz angeblicher mehrfacher Aufforderung sein Verhalten über einen längeren Zeitraum fortgesetzt haben soll, hat die Mieterin Anzeige bei der Berliner Polizei erstattet und Strafantrag gestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wertete die Ermittlungsakte aus. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er führte aus, dass die Hausverwaltung unseren Mandanten gerne kündigen würde, da er als alter Mieter eine günstige Miete zahlen würde. Die Mieterin sei von der Hausverwaltung auf unseren Mandanten angesetzt worden. Rechtsanwalt Dietrich befragte anschließend die Mieterin konfrontativ und verwickelte sie in zahlreiche Widersprüche. Im Anschluss an die Vernehmung konnte das Gericht die Tatvorwürfe nicht mehr aufrechterhalten. Unser Mandant wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch

27. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch – Einstellung mangels Tatverdachts

Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.

Darüber hinaus soll er diverse Beratungstermine in Kliniken vereinbart und die Frau unter verschiedenen Vorwänden dorthin gelockt haben. Er soll sie mehrfach dazu aufgefordert haben, das ungeborene Kind nicht zu behalten. Die Frau hatte den Ermittlungsbehörden jedoch verschwiegen, dass sie sich mit der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, selbst nicht sicher war. Schließlich befand sie sich in einer festen Beziehung und pflegte über einen langen Zeitraum intimen Kontakt zu unserem Mandanten. Sie täuschte unserem Mandanten lange Zeit vor, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein. Rechtsanwalt Dietrich hat herausgearbeitet, dass das Verhalten unseres Mandanten keinesfalls eine Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch darstellt. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren gegen unseren Mandanten deshalb mangels Tatverdachts einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.

Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass nach der Ermittlungsakte Zweifel an einer gefährlichen Körperverletzung bestünden, man vielmehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen müsste. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas meinem Mandanten versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Rechtsanwalt Dietrich regte an, dass Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Entgegen der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl, in welchem gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt worden ist. Sechs Monate ist die Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten, ob es sinnvoll sei, dass Rechtsanwalt Dietrich an der dann angesetzten Hauptverhandlung in Düsseldorf teilnimmt. Unserem Mandanten war es wichtig, dass ihn trotz der höheren Kosten Rechtsanwalt Dietrich zur Verhandlung begleitet. Vor Aufruf der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Gericht war entgegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst weiterhin. In den dann durchgeführten Zeugenvernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass tatsächlich nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht käme, da nicht nachweisbar sei, dass unser Mandant das Glas mit Absicht auf die Geschädigte geworfen hatte. Unser Mandant entschuldigte sich dann noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten und bot an, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war deshalb schließlich doch noch bereit, das Verfahren einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. Juli 2018: Freispruch bei Vorwurf gefährlicher Körperverletzung mittels Flammenwerfer

Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.

Unser Mandant ist bereits über 20 Mal, insbesondere auch wegen Körperverletzung vorbestraft. Im Ermittlungsverfahren war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Diese Entscheidung wurde insbesondere damit begründet, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten sei. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich umfangreich den vermeintlichen Bekannten befragen. Im Rahmen dieser Befragung verwickelte der Bekannte sich in zahlreiche Widersprüche. Letztlich musste der Bekannte auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich einräumen, dass er bereits wegen Falschaussage verurteilt wurde. In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich auf die Ungereimtheiten hin. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung

25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich mit seinem Lieferwagen in Berlin-Charlottenburg vor einer roten Ampel auf der falschen Fahrspur eingeordnet. Als er dies bemerkte, legte er den Rückwärtsgang ein und begann nach hinten zu fahren, um auf die richtige Spur zu wechseln. Bei diesem Manöver fuhr unser Mandant direkt auf ein Motorrad zu, das hinter seinem Lieferwagen in der Spur stand. Unser Mandant hatte das Motorrad zuvor nicht gesehen und wurde dann von anderen Verkehrsteilnehmern durch Hupen zum Anhalten aufgefordert. Jedoch reagierte unser Mandant nicht sofort, sondern stieß gegen das Motorrad, sodass der Motorradfahrer umstürzte und sich verschiedene Prellungen, Abschürfungen und einen Rippenbruch zuzog.

Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.

Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.