Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November: Körperverletzung - Freispruch

Durch das Amtsgericht Tiergarten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen. Als Strafe sah der Strafbefehl eine Geldstrafe vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Nachbarschaftsstreiterei seinen Untermieter geschlagen und beleidigt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Auch nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Im Anschluss besprach Rechtsanwalt Dietrich den Inhalt der Ermittlungsakte mit unserem Mandanten. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Rechtsanwalt Dietrich gab er an, dass er vom Untermieter beleidigt und geschlagen worden sein soll. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten gab Rechtsanwalt Dietrich eine mündliche Erklärung für unseren Mandanten ab. Unser Mandant musste zur Sache keine Angaben machen. In der Befragung des Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich den Zeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb schloss sich das Amtsgericht Tiergarten dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15.November: Gefährliche Körperverletzung – Einstellung trotz Geständnisses

Im Rahmen einer Trennung hatte unser Mandant auf der Straße einen Hammer auf seine ehemalige Lebensgefährtin geworfen. Aufgrund der sich daraus entwickelnden Auseinandersetzung ist die Polizei am Tatort in Berlin Lichtenberg erschienen. Unser Mandant hatte gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt, den Hammer gezielt geworfen zu haben.

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen der gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant gab gegenüber Rechtsanwalt Dietrich an, dass er unter Bewährung wegen Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stehen würde. Deshalb befürchte er im Falle einer Verurteilung eine hohe Strafe und einen Bewährungswiderruf. Die gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB wird mit Freiheitsstrafe ab 6 Monaten bestraft. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst bei der Amtsanwaltschaft Berlin Akteneinsicht. Im Anschluss daran besprach er das Strafverfahren mit der zuständigen Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch herausarbeiten, dass es sich um ein Augenblicksversagen unseres Mandanten gehandelt hat, welches er sehr bereuen würde. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwältin davon überzeugen, dass Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Zahlung von 300,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

12. November 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde durch die Polizei vorgeworfen, im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin Tempelhof einen Nachbar zunächst niedergeschlagen und im Anschluss wiederholt gegen den Kopf getreten zu haben.

Der Nachbar hatte nach dem Vorfall Anzeige erstattet und war ins Krankenhaus gefahren. Hier wurden unterschiedliche Verletzungen festgestellt und dokumentiert. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachbar bereits über 70 Jahre alt war und seine Ehefrau das vermeintliche Geschehen bestätigte. Aufgrund dieser Prozesslage regte Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren an, dass Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war hierzu nicht bereit und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unmittelbar vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen mit der zuständigen Richterin und der Amtsanwältin. Rechtsanwalt Dietrich legte da, dass Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ein bereits länger andauernder Nachbarschaftsstreit sei. Unser Mandant hatte sich bereits wiederholt über Lärm beschwert. Der Nachbar habe meinen Mandanten auch bereits wiederholt in der Vergangenheit körperlich angegriffen. Am vermeintlichen Tattag habe der Nachbar unseren Mandanten zuerst angegriffen und unser Mandant habe sich nur gewährt. Rechtsanwalt Dietrich legte ein Attest unseres Mandanten vor, aus denen sich ergab, dass unser Mandant ebenfalls verletzt worden war. Bei der Vernehmung der Belastungszeugen konnte Rechtsanwalt diese dann in mehrere Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

29. Oktober 2016: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.

Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

15. Oktober 2018: Nötigung im Straßenverkehr – Einstellung Ermittlungsverfahren

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Ihm wurde vorgeworfen, als Führer eines KFZ einem anderen Verkehrsteilnehmer in Berlin Neukölln zunächst unter Missachtung des Sicherheitsabstandes aufgefahren zu sein und die Lichthupe betätigt zu haben. Im Folgenden soll unser Mandant noch vor den anderen PKW gefahren sein und diesen ausgebremst haben.

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich nachdem er eine Vorladung als Beschuldigter erhalten hatte. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Danach besprach Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Amtsanwältin das Beweisergebnis. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch die Schwachstellen in der amtsanwaltlichen Beweisführung herausarbeiten. Deshalb stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

08. Oktober 2018: Körperverletzung in einem Club – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.

Von einer Freundin erhielt unsere Mandantin den Rat, sich wegen des eingeleiteten Strafverfahrens an die Strafrechtskanzlei Dietrich zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, besprach die Angelegenheit mit unserer Mandantin und beantragte anschließend gegenüber der Amtsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Attacke in dem Club nicht von unserer Mandantin ausgegangen war, sondern vielmehr von den anderen Frauen. Unsere Mandantin hatte in dem Club mit ihrer Nichte und weiteren Freunden Geburtstag gefeiert. Während der Feier war die Nichte unserer Mandantin von den anderen Frauen auf der Tanzfläche angegriffen worden. Unsere Mandantin begleitete ihre Nichte dann zu den Toiletten und half ihr eine Kontaktlinse wieder richtig einzusetzen. Als die beiden dann zurückgehen wollten, wurden sie erneut von den drei Frauen attackiert. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unsere Mandantin bei dem Handgemenge auch verletzt worden ist. Nach dieser Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

01. Oktober.2018: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Anklageschrift erhalten hatte, in welcher ihm vorgeworfen wurde, in Berlin-Lichtenberg mit weiteren unbekannten Beschuldigten den Geschädigten grundlos geschlagen zu haben.

Insbesondere soll der Geschädigte von den Beschuldigten mit einem großen Metallaschenbescher und einem Gürtel geschlagen worden sein. Deshalb lag laut Anklage eine gefährliche Körperverletzung vor. Da man nicht einschätzen kann, wann die Verhandlung stattfindet, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich beim Gericht als Strafverteidiger an und werte die Ermittlungsakte aus. Das Gericht war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Moabit befragte Rechtsanwalt Dietrich den Belastungszeugen sehr ausführlich. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Zeugen in zahlreiche Wiedersprüche in Bezug auf den Tatablauf und die Beteiligung unseres Mandanten verwickeln. Deshalb war das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 100,00 € einzustellen. Über die Einstellung war der Geschädigte nicht erfreut. Er beschwerte sich hierüber lauthals beim Gericht.