Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. Juli 2018: Freispruch bei Vorwurf gefährlicher Körperverletzung mittels Flammenwerfer

Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.

Unser Mandant ist bereits über 20 Mal, insbesondere auch wegen Körperverletzung vorbestraft. Im Ermittlungsverfahren war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Diese Entscheidung wurde insbesondere damit begründet, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten sei. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich umfangreich den vermeintlichen Bekannten befragen. Im Rahmen dieser Befragung verwickelte der Bekannte sich in zahlreiche Widersprüche. Letztlich musste der Bekannte auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich einräumen, dass er bereits wegen Falschaussage verurteilt wurde. In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich auf die Ungereimtheiten hin. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung

25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich mit seinem Lieferwagen in Berlin-Charlottenburg vor einer roten Ampel auf der falschen Fahrspur eingeordnet. Als er dies bemerkte, legte er den Rückwärtsgang ein und begann nach hinten zu fahren, um auf die richtige Spur zu wechseln. Bei diesem Manöver fuhr unser Mandant direkt auf ein Motorrad zu, das hinter seinem Lieferwagen in der Spur stand. Unser Mandant hatte das Motorrad zuvor nicht gesehen und wurde dann von anderen Verkehrsteilnehmern durch Hupen zum Anhalten aufgefordert. Jedoch reagierte unser Mandant nicht sofort, sondern stieß gegen das Motorrad, sodass der Motorradfahrer umstürzte und sich verschiedene Prellungen, Abschürfungen und einen Rippenbruch zuzog.

Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

23. Mai 2018: Vorwurf der Körperverletzung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.

Daraufhin erhielt unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter, mit der er sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich wandte und Rechtsanwalt Dietrich mit seiner strafrechtlichen Verteidigung beauftragte. Als Verteidiger nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte, wertete die Ermittlungsergebnisse aus und beantragte dann bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass es zwischen unserem Mandanten und seinem Bekannten zwar zu einer Auseinandersetzung kam, diese aber in erster Linie durch Provokationen des Bekannten ausgelöst worden war. Rechtsanwalt Dietrich konnte im Ergebnis herausarbeiten, dass nach der Ermittlungsakte ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

18. Mai 2018: Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.

Rechtsanwalt Dietrich erhob zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Sodann wandte er sich an das Amtsgericht und führte in einem Schriftsatz aus, weshalb das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen sei. So konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unser Mandant nach verbalen Auseinandersetzungen mit seiner Freundin lediglich gegen deren weitere Angriffe gewehrt hatte. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass bei den Beteiligten keine erheblichen Verletzungen eingetreten waren. In diesem Zusammenhang machte Rechtsanwalt Dietrich nachvollziehbar, dass die Schuld unseres Mandanten ohnehin als gering anzusehen wäre. Das Amtsgericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.000 € an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr froh, dass er durch die Unterstützung von Rechtsanwalt Dietrich die ursprünglich festgesetzte Geldstrafe in Höhe von fast 6.000 € nicht hatte bezahlen müssen. Zudem kam es durch die Verfahrenseinstellung nicht zu einer Eintragung in das Führungszeugnis unseres Mandanten.

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung / Körperverletzung

23. April 2018: Sachbeschädigung und Körperverletzung bei Polizeibeamten – Verfahrenseinstellung

Unsere Mandantin hatte in einer Bankfiliale in Berlin-Hellersdorf randaliert und dabei immer wieder heftig gegen einen Geldautomaten getreten, weil ihre EC-Karte von dem Automaten eingezogen worden war. Selbst die herbeigerufenen Polizeibeamten konnten unsere Mandantin erst nach einigen Minuten beruhigen. Im Rahmen der von der Polizei durchgeführten Personenkontrolle provozierte und beleidigte dann ein Begleiter unserer Mandantin die eingesetzten Polizeibeamten. Als die Polizisten ihn daraufhin zu Boden brachten und festnehmen wollten, soll wiederum unsere Mandantin einem der Polizeibeamten von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Aufgrund dieser Ereignisse wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung eingeleitet.

Nach dem Vorfall meldete sich unsere Mandantin bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Verfahren. Nach Akteneinsicht schrieb Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer äußerst belastenden Situation befand, da sie in den vorangegangenen Tagen immer wieder mit ihrem Freund in Streit geraten war und die Beziehung völlig zu zerfallen drohte. Aufgrund dessen trank unsere Mandantin auch häufiger Alkohol, wodurch sie enthemmt wurde. Als unsere Mandantin dann am Geldautomaten auch kein Geld mehr bekam, verzweifelte sie so sehr, dass sie gegen den Geldautomaten trat. Zusätzlich emotional belastet wurde unsere Mandantin später durch den Anblick der Festnahme ihres Begleiters, dem sie zur Hilfe kommen und verteidigen wollte. Rechtsanwalt Dietrich verwies bezüglich des Vorwurfes der Körperverletzung auf die Ermittlungsakte, wonach der Beamte nach eigener Aussage nicht großartig verletzt wurde. Durch diese Gesamtschilderung des Vorfalls konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass sich unsere Mandantin zur Tatzeit in einer Ausnahmesituation befand und somit die Schuld unserer Mandantin als gering anzusehen wäre. Die Staatsanwaltschaft folgte daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

09. April 2018: gefährliche Körperverletzung und Beleidigung von Polizeibeamten – lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen und eines Bewährungsbruchs

Unser Mandant hatte in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarin in Berlin-Neukölln eingetreten, weil die Nachbarin ihn zuvor provoziert hatte. Später beleidigte unser Mandant die herbeigerufenen Polizeibeamten und ließ sich auf eine Rangelei mit den Beamten ein, in deren Folge er auch einen schweren Stuhl auf die Polizisten warf, um diese zu verletzen. Jedoch wurde unser Mandant überwältigt und festgenommen. Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten eingeleitet und schließlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt.

Weil unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft war und zur Tatzeit insbesondere wegen Körperverletzungsdelikten unter Bewährung stand, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in diesem Verfahren. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet hatte, beantragte er noch vor der Hauptverhandlung die Vernehmung der Verlobten unseres Mandanten, durch deren Aussage die Schilderungen der eingesetzten Polizeibeamten relativiert wurden. Vor dem Amtsgericht trug Rechtsanwalt Dietrich dann umfänglich zugunsten unseres Mandanten vor und wies insbesondere auf den stark alkoholisierten Zustand unseres Mandanten sowie die von der Verlobten geschilderte aggressive Verhaltensweise der Polizisten zur Tatzeit hin. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung dar, dass unser Mandant seit der Tat bereits wesentliche Schritte unternommen hatte, um seinen Alkoholkonsum zu reduzieren, seine eigenen Aggressionen zu kontrollieren und dadurch sein Leben besser in den Griff zu bekommen. Obwohl unser Mandant unter Bewährung stand und mehrfach vorbestraft war, verhängte das Gericht lediglich eine Geldstrafe. Unser Mandant war über diesen Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert.