Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. August 2023: Bedrohung eines Polizeibeamten – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Bedrohung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen sich nicht im Dienst befindlichen Polizeibeamten, mit Gewalt und dem Tod gedroht zu haben. Auch soll er abfällige Aussagen über Polizisten getätigt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Aussagen der anzeigenden Person in mehreren Punkt falsch waren. Dieser erweckte den Eindruck, dass er und unser Mandant sich nicht kennen würden, wobei sie fast direkte Nachbarn sind. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich auch um einen Racheakt handeln könnte, da unser Mandant ihn vor ein paar Jahren wegen Nötigung angezeigt hatte.

Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung

27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant wurde durch die Polizei beschuldigt, seine Ex-Freundin mehrmals geschlagen und vergewaltigt zu haben. Erschüttert über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich

im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

Fachanwalt für Strafrecht: Bedrohung

16. Februar 2023: Bedrohung der Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin geschubst und bedroht zu haben, indem er vor ihrem Gesicht Schläge antäuschte. Daraufhin verschwand er mit der zwei-jährigen Tochter, wobei er kurz danach von der Polizei angehalten wurde.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant vor seiner Ex-Freundin die Polizei alarmierte, als diese vor der gemeinsamen Tochter laut wurde und ihm die angebliche Bedrohung unterstellte. Erst danach rief sie auch selber die Polizei. Außerdem führte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass keine weiteren Beweismittel vorhanden sind, die die Version der Ex-Freundin bestätigen können. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung

17. Januar 2023: U-Bahn Schlägerei – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in der U-Bahn der Bahnlinie 2 in Richtung Pankow einen anderen mit der Faust geschlagen zu haben, nachdem dieser ihn zuvor schubste und ebenfalls schlug. Unser Mandant alarmierte daraufhin die Polizei.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass sich unser Mandant lediglich verteidigte, nachdem auf ihn eingeschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr

23. November 2022: Blockade eines Fahrzeugs mit dem Fahrrad – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Verfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn gestellt zu haben, um den Zeugen an der Weiterfahrt zu hindern. Im Folgenden soll sie ihn als „Arschloch“ und „Spinner“ beleidigt haben. Vor Ort gab der Zeuge an, dass er sich durch die Blockade genötigt gefühlt hat und stellte eine Strafanzeige.

Als unsere Mandantin daraufhin eine Vorladung von der Polizei erhielt, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte über das Ermittlungsergebnis informiert hatte, beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft das Verfahren einzustellen. In einem Schriftsatz führte er aus, warum nach dem Inhalt der Ermittlungsakte der Tatbestands der Nötigung (§ 240 StGB) nicht vorliegt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die vorgeworfene Beleidigung lediglich auf den Aussagen des sich genötigt gefühlten Zeugen basiert und in der Ermittlungsakte keinerlei Stütze findet.

Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Nach einem Unfall im Straßenverkehr wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Beim Abbiegen war ihm ein Mann auf einem S-Pedelec in die Beifahrertür gefahren und hatte sich bei dem Sturz nicht unerheblich verletzt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.