Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
12. Oktober 2022: Nach Verkehrsunfall – Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Dies begründete er damit, dass nicht unserem Mandanten, sondern dem Fahrer des S-Pedelecs ein erheblicher Sorgfaltspflichtverstoß zu machen war. Der Fahrer des S-Pedelecs war mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und hatte die Helmpflicht missachtet. Zudem hatte er nicht die Straße, sondern den Fahrradweg genutzt. Da S-Pedelecs über eine Motorunterstützung verfügen und bis zu 45 km/h schnell fahren, werden sie als Kleinkrafträder eingestuft und dürfen dementsprechend nur auf der Straße gefahren werden. Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.
Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt
Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)
19. Januar 2022: Vorwurf des Stalkings – Verfahren trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft an, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass die letzten Monate der Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner damaligen Freundin sehr emotional verlaufen waren, da diese ihn betrogen hatte. Es war unserem Mandanten zunächst schwer gefallen, sich von seiner Freundin zu trennen, weil diese ihn immer wieder anrief, obwohl sie ihm zuvor mitgeteilt hatte, keinen Kontakt mehr zu wollen. Als er sich dann endgültig von ihr getrennt hatte, stellte sie gegen ihn eine Strafanzeige, um sich für die Trennung zu rächen. Hierfür spricht auch, dass sie ihre eigenen Kontaktversuche nach der Trennung gegenüber der Polizei verschwiegen hatte und es keine unabhängigen Zeugen gibt, die die behauptete einseitige Kontaktaufnahme von unserem Mandanten bezeugen könnten. Zuletzt wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass auch die Lebensgestaltung der damaligen Freundin schon nicht im Sinne des § 238 StGB betroffen sei, da diese in ihrer Lebensgestaltung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war, sondern lediglich ein ungutes Gefühl hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.