Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung

22. Juli 2024: Angriff auf Polizisten auf einer 1. Mai Demo – Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von Sozialstunden

Gegen unseren Mandanten war Anzeige erstattet worden. Am 1. Mai war es – wie jedes Jahr – zu vielen demonstrativen Aktionen gekommen, an denen auch unser Mandant und seine Freunde teilgenommen haben. Im Rahmen dessen war es zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen sowie zu diversen Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen gekommen. Ein Freund von unserem Mandanten war deshalb von der Polizei festgenommen worden, woraufhin unser Mandant versucht hatte, seinen Freund wieder zu befreien. Hierfür schlug und trat unser Mandant mehrmals in Richtung der Polizeibeamten und traf diese auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung ein. Unser Mandant wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich, der unseren Mandanten darüber aufklärte, dass allein für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen ist. 

Nach seiner Mandatierung und Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete Rechtsanwalt Dietrich in einem umfänglichen Schriftsatz alle für unseren Mandanten sprechenden Umstände heraus und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob insbesondere hervor, dass unser Mandant seinem Freund nur hatte helfen wollen und die Polizeibeamten keine Verletzungen erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte das Verfahren jedoch zunächst nicht einstellen, weshalb die Anklage gegen unseren Mandanten erhoben wurde. In einem weiteren Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten wies Rechtsanwalt Dietrich dann darauf hin, dass unser Mandant den Vorfall sehr bereut und aus diesem auch gelernt hat. Dies überzeugte das Amtsgericht Tiergarten schließlich davon, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung gegen das Ableisten von Sozialstunden einzustellen. Unser Mandant – der eine Freiheitsstrafe sowie die mit einem Eintrag in das Bundeszentralregister einhergehenden Konsequenzen für seinen weiteren Berufsweg befürchtet hatte – war darüber sehr erfreut.  

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Tötung

12. Juli 2024: Fahrlässige Tötung – Einstellung des Verfahrens

Das Kind unseres Mandanten war über mehrere Wochen schwer krank und hatte unterschiedliche Beschwerden. Im Laufe der Zeit ging es dem Kind schlechter. Einen Arzt suchte unser Mandant deshalb allerdings zunächst nicht auf.
Das Kind unseres Mandanten verstarb nach erfolgloser Behandlung im Krankenhaus. Unserem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sein Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gebracht zu haben. Deshalb sei eine Erkrankung nicht behandelt worden, wodurch Beschwerden vermeidbar gewesen sein sollen. Als Todesursache wurde zudem eine Krebserkrankung angenommen.
Mit der Vorladung als Beschuldiger durch die Polizei wegen fahrlässiger Tötung und Kindesmisshandlung kontaktierte unser Mandant unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich.

Zunächst beantragte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere dem rechtsmedizinischen Gutachten, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und regte die Einstellung des Verfahrens an.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass nach den Feststellungen aus dem Gutachten die Heilung des Kinds und eine erfolgversprechende Behandlung nicht sicher festzustellen sei. Hinsichtlich des Vorwurfs gegen unseren Mandanten, dass er obwohl sein Kind über mehrere Wochen kränklich war, keinen Arzt aufgesucht hatte, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant aufgrund der Beschwerden nicht auf eine ernstliche Erkrankung schließen konnte. Hierbei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass selbst nach ärztlicher Feststellungen unauffällige Symptome vorlagen. Zudem hatte das Kind genügend getrunken, gegessen und sich normal verhalten, sodass unser Mandant davon ausgehen konnte, dass die Krankheit überwunden gewesen sei.
Des Weiteren legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht sicher aufzuklären sei, ob es noch möglich gewesen wäre dem Kind unseres Mandanten zu helfen. Vor dem Hintergrund, dass die vermutete Krebserkrankung schnell fortgeschritten war, betonte Rechtsanwalt Dietrich die Zweifelhaftigkeit der Vermeidbarkeit der Beschwerden des Kindes.
Das Schreiben überzeugte die Staatsanwaltschaft und das Ermittlungsverfahren wurde aus Opportunitätsgründen eingestellt.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

02. Juli 2024: Körperliche Auseinandersetzung im Bus – Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer nächtlichen Busfahrt soll laut Zeugenaussagen unser Mandant eine fremde Person mit einem Faustschlag ins Gesicht geschlagen haben. Auch soll unser Mandant nach Aussagen des Zeugen die Person nach der Busfahrt für eine Weile verfolgt und anschließend Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.
Daraufhin erstatte der vermeintlich Geschädigte eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten. Mit der Strafanzeige nahm unser Mandant umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die Aussagen des Zeugen nicht der Wahrheit entsprachen. Aus diesem Grund wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin machte Rechtsanwalt Dietrich zunächst auf verschiedene Unstimmigkeiten der Zeugenaussagen aufmerksam. In diesem Zusammenhang legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Aussagen nicht glaubhaft seien. Dabei deckte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass sich die Parteien bereits kannten und, dass das Opfer nach dem Vorfall Kontakt zu unserem Mandanten aufgenommen haben soll.
Des Weiteren wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus der Ermittlungsakte nicht ergebe, dass unser Mandant mit der Auseinandersetzung begonnen habe und sich unser Mandant tatsächlich mit dem Faustschlag lediglich verteidigt habe.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung mangels hinreichenden Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung

31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamten erstatteten Anzeige gegen unseren Mandanten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Auch ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer vulgären Aussage unseres Mandanten wegen Beleidigung. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 1114 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung und Beleidigung

11. April 2024: Bedrohung und Beleidigung im Internet –Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung geführt wurde. Er wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin beschuldigt, auf einem Bewerbungsportal des Unternehmens für welches er jüngst gearbeitet hatte, einen Mitarbeiter anonym sowohl bedroht als auch beleidigt zu haben. Erschrocken über diese Beschuldigung, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Während der Durchsicht der Ermittlungsakte drängten sich Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Bedenken auf. Er kam zu dem Schluss, dass nach der Ermittlungsakte kein Tatnachweis geführt worden war.

In einem ausführlichen Schreiben trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zunächst legte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Insbesondere wies er dabei darauf hin, dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Kommentare auf dem Bewerbungsportal tatsächlich von unserem Mandanten stammten. Des Weiteren entkräftete Rechtsanwalt Dietrich argumentativ den gegen unseren Mandanten bestehenden Tatverdacht. Darüber hinaus arbeitete er die bestehenden Zweifel an der Strafbarkeit der Drohung und der Beleidigung heraus. In diesem Zusammenhang trug Rechtsanwalt Dietrich die verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten der in den Kommentaren auf dem Bewertungsportal verwendeten Redewendungen auf.

Der Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

05. März 2024: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei unbekannte Personen damit beauftragt zu haben, seinen Gewerbenachbarn mit Schlagstöcken erheblich zu verletzen. Diese Beschuldigung beruhte darauf, dass unser Mandant mit dem Geschädigten seit längerem Streitigkeiten vor Gericht führt. Nach dem Besprechungstermin mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Einsicht in die Ermittlungsakte.

Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen und Videomaterial aus und erkannte auf diesem Wege, dass ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht gegeben war. Diese Bedenken teile Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Rechtsanwalt Dietrich legte hierfür argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass ein Tatnachweis nicht vorlag. In diesem Zusammenhang entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zudem zahlreiche Zeugenaussagen und untermauerte diese mit diversen Beweisen.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.