Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung

Durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt, eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wahrzunehmen. Der dortige Mandant hatte während der Fußballweltmeisterschaft auf der Fanmeile in Berlin eine Handfackel in Form eines Bengalischen Lichts ohne deutsche Zulassung gezündet. Da sich unser Mandant in einer großen Menge von Zuschauern befunden haben soll, wurde das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) geführt. Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.

Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.

Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung

Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in welchem ihm vorgeworfen wurde, in einem Wohnhaus eine andere Mieterin mit der Äußerung, sie und ihre Kinder umzubringen, bedroht zu haben. Rechtsanwalt Dietrich erhob gegen den Strafbefehl Einspruch. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Er legte dar, dass es wiederholt zu Streitigkeiten zwischen der Anzeigenerstatterin und unserem Mandanten gekommen war. Der angeklagte Sachverhalt sei erfunden und die Anzeige lediglich aus Rache erfolgt. In der Vernehmung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Deshalb wurde unser Mandant schließlich freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Hausfriedensbruch erhoben.

Der Anklage lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Beim ersten Vorfall hatte unser Mandant zunächst mit einem Baseballschläger eine Kellnerin genötigt, ihren Chef in die Kneipe zu bestellen. Beim Eintreffen des Chefs soll unser Mandant versucht haben, den Chef mit dem Baseballschläger zu schlagen. Unser Mandant wurde durch mehrere Personen überwältigt und schließlich der Polizei übergeben.

Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.

Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer Polizeikontrolle wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die ohne Arbeitserlaubnis für unsere Mandantin, die Inhaberin einer Umzugsfirma, Umzüge durchgeführt haben sollen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts nahm das Hauptzollamt Berlin umfangreiche und mehrjährige Ermittlungen auf, die unter anderem Hausprüfungen in der Umzugsfirma und Ermittlungen bei Auftragsvermittlern unserer Mandantin einschloss.

Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.

Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.

Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.

Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

27. Mai 2015: Körperverletzung u.a. - Geldstrafe trotz mehrfachen einschlägigem Bewährungsbruches

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm vom Amtsgericht Tiergarten zwei Anklagen zugestellt wurden. In beiden Anklagen wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gegenüber zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen verbal und körperlich aggressiv aufgetreten zu sein. Einer der ehemaligen Lebensgefährtinnen soll er darüber hinaus noch mehrere Türen in deren Wohnung eingetreten und die Wohnung verwüstet haben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits wiederholt strafrechtlich verurteilt worden war.

Im letzten Verfahren wurde unser Mandant durch das Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe stellten jeweils einen Bewährungsbruch da. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst darlegen, dass eine der Anklagen insbesondere bezüglich des Tatzeitraumes nicht hinreichend konkretisiert gewesen ist. Das Amtsgericht war deshalb bereit, dieses Verfahren einzustellen.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant mittlerweile fast ein Jahr gut mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeiten würde und er erstmals seit längerer Zeit wieder ein Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Aufgrund dieser günstigen Sozialprognose verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe. Gedroht hatten die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe und ein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: sexuelle Nötigung

23. Februar 2015: Nötigung - Einstellung im Hauptverfahren

Unser Mandant hatte einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Diese arbeitet allein in ihrer Kanzlei und hat auch keine Angestellten. Im Wartebereich, der von der Straße nicht einsehbar ist, soll unser Mandant gemäß den Angaben der Rechtsanwältin an diese herangetreten sein und sie ohne Vorwarnung in einen engen Klammergriff genommen und gegen seinen Bauch gedrückt haben. Die Rechtsanwältin sagte ferner aus, unser Mandant habe auch seinen Kopf gegen ihren gedrückt und dabei Kuss- und Stöhngeräusche von sich gegeben. Die Rechtsanwältin soll erfolglos versucht haben, sich gegen diese Handlungen zur Wehr zu setzen, und sei davon ausgegangen, unser Mandant würde sie nun vergewaltigen.

Er soll dann aber von ihr abgelassen haben. Die Polizei hat daraufhin wegen sexueller Nötigung ermittelt. Die sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Die Angaben der Rechtsanwältin schienen aufgrund ihres Berufs und der zeitlichen Nähe ihrer Aussage zum Vorfall zunächst sehr glaubhaft. Unser Mandant bestritt die Tat jedoch. Rechtsanwalt Dietrich nahm bereits im Ermittlungsverfahren Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er ließ sich für unseren Mandanten dahingehend ein, dass die Kussgeräusche auch als besonders herzlicher Gruß verstanden werden könnten und keineswegs sexuell motiviert gewesen seien. Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nur noch wegen einfacher Nötigung fort. Diese hat als Vergehen eine deutlich geringere Straferwartung.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Rechtsanwältin als Jugendliche über Jahrzehnte sexuell missbraucht worden war und dieses Geschehen nur unzureichend therapiert wurde. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, ein Glaubwürdigkeitsgutachten einzuholen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich vortrug, dass sich unser Mandant derzeit nicht auf die Verteidigung in einem Strafverfahren konzentrieren könne, da einige seiner Familienangehörigen in einem Bürgerkriegsgebiet lebten, stellte das Amtsgericht Tiergarten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300,00 - ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.

Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.

Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.