Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung geführt wurde. Unser Mandant soll gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geäußert haben, ihr zwei Männer vorbei zu schicken, sollte sie zum Jugendamt gehen. Auch soll er ihr mit der Hand Schläge angedroht haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages

Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll unser Mandant eine andere Person tätlich angegriffen haben. Hintergrund soll eine Auseinandersetzung in einem Park zwischen den Hunden aller Beteiligten gewesen sein. Unser Mandant soll der anderen Person mit der Faust gegen den Kehlkopf geschlagen haben, welches bei dieser einen blauen Fleck hinterlassen haben soll.

Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt

Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergartens wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Ihm wurde vorgeworfen, nach dem Malern der Wohnung einer Nachbarin Bargeld in Höhe von 60,00 € einfach an sich genommen und die ältere Dame beim Rausgehen geschubst zu haben. Unser Mandant sollte deshalb wegen Körperverletzung und Diebstahls verurteilt werden und eine Geldstrafe von 1.200,00 € zahlen.

Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Er soll mit zwei Mitangeklagten einen Mann verfolgt und geschubst haben, um ihn anschließend zusammenzuschlagen. Die Gründe für die Verfolgung waren unklar.

Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)

19. Januar 2022: Vorwurf des Stalkings – Verfahren trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt

Gegen unseren Mandanten lief ein Strafverfahren wegen Nachstellung (Stalking). Unser Mandant soll seine damalige Freundin immer wieder gegen ihren Willen kontaktiert und sie vor ihrer Arbeitsstelle sowie zuhause aufgesucht haben, auch soll er sie am Telefon bedroht haben. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits achtmal ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Betrug und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verurteilt. In verschiedenen darauffolgenden Verfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch stets eine Einstellung erwirken, weshalb sich unser Mandant auch diesmal wieder an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft an, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass die letzten Monate der Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner damaligen Freundin sehr emotional verlaufen waren, da diese ihn betrogen hatte. Es war unserem Mandanten zunächst schwer gefallen, sich von seiner Freundin zu trennen, weil diese ihn immer wieder anrief, obwohl sie ihm zuvor mitgeteilt hatte, keinen Kontakt mehr zu wollen. Als er sich dann endgültig von ihr getrennt hatte, stellte sie gegen ihn eine Strafanzeige, um sich für die Trennung zu rächen. Hierfür spricht auch, dass sie ihre eigenen Kontaktversuche nach der Trennung gegenüber der Polizei verschwiegen hatte und es keine unabhängigen Zeugen gibt, die die behauptete einseitige Kontaktaufnahme von unserem Mandanten bezeugen könnten. Zuletzt wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass auch die Lebensgestaltung der damaligen Freundin schon nicht im Sinne des § 238 StGB betroffen sei, da diese in ihrer Lebensgestaltung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war, sondern lediglich ein ungutes Gefühl hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Bodenverunreinigung

15. Dezember 2021: Vorwurf der Körperverletzung und Bodenverunreinigung – Verfahren mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand, da gegen ihn in Brandenburg wegen Bodenverunreinigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde. Angezeigt wurde unser Mandant von seinem Nachbarn, der eine unbekannte Flüssigkeit auf seinem Grundstück entdeckt hatte und unseren Mandanten verdächtigte.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage des Nachbarn unseres Mandanten beruht und es darüber hinaus keine objektiven Beweismittel gebe, die eine Strafbarkeit unseres Mandanten beweisen könnten. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass der Ort, an dem die Flüssigkeit aufgefunden wurde, frei zugänglich ist und somit jedermann die Flüssigkeit hätte ausschütten können. Auch wies er darauf hin, dass überhaupt nicht geklärt sei, ob die Flüssigkeit umweltschädlich war oder zumindest dazu geeignet war, den Nachbarn körperlich zu verletzen, da eine genaue Untersuchung der Flüssigkeit unterblieben worden war. Die Staatsanwaltschaft war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.