Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
05. Oktober 2021: Vorwurf der Körperverletzung – Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und fertigte nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Noch-Ehefrau unseres Mandanten diesen falsch belastet hatte, um sich durch ihre falschen Angaben Vorteile in dem laufenden Scheidungsprozess zu verschaffen und unseren Mandanten durch die Strafanzeige finanziell und persönlich schaden zu können. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die Noch-Ehefrau unseres Mandanten die Verletzungen während einer verbalen Auseinandersetzung selbst zugefügt hatte und dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
07. September 2021: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem ausführlichen Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug zunächst vor, dass der einzige Zeuge, der Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten, sich während der vermeintlichen Auseinandersetzung ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll und von dieser aber nichts mitbekommen haben soll. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ihre Ankündigung gegenüber der Polizei, unser Mandant werde bestimmt versuchen, die Sache umzudrehen, ein Indiz dafür ist, dass ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Die Staatsanwaltschaft Verden folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.
Fachanwalt Strafrecht: Schwere Körperverletzung
12. Juli 2021: Vorwurf der schweren Körperverletzung wegen Einsatz eines Messers – Freispruch in der Berufungsinstanz
Im Rahmen der Befragung vor Ort soll unser Mandant der Polizei gegenüber eingeräumt haben, ein Küchenmesser genutzt zu haben, wobei er während des Zustechens gesagt haben soll, er werde das Gesicht des Zeugen entstellen, damit ihn kein anderer mehr ansehen werde. Die Amtsanwaltschaft hatte unseren Mandanten daher wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung in der Hauptverhandlung hätte eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Kontakt zur Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit seiner Verteidigung in der Hauptverhandlung beauftragt. Vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Verurteilung wegen lediglich gefährlicher Körperverletzung erzielen, da unser Mandant in der Hauptverhandlung entgegen seiner Einlassung gegenüber der Polizei bestritten hatte, ein Messer genutzt zu haben. Die Dauer der Freiheitsstrafe konnte so auf nur sechs Monate reduziert werden. Gegen dieses Urteil legten Rechtsanwalt Dietrich und die Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung anstrebte, Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich die widersprüchlichen Erkenntnisse hinsichtlich des verwendeten Gegenstands dar und berief sich auf das Notwehrrecht unseres Mandanten. Er konnte glaubhaft machen, dass unser Mandant lediglich auf einen vorausgegangenen Angriff des Zeugen reagiert hatte. Dem schloss sich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Unser Mandant wurde daher durch das Landgericht Berlin freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
09. Juli 2021: Nötigung eines Radfahrers durch Bedrängen mittels eines Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Gegen unseren Mandanten wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl wegen Nötigung und Beleidigung erlassen, in welchem eine Geldstrafe in Höhe von 2.500,00 € und ein dreimonatiges Fahrverbot festgesetzt wurde. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch eingelegt. Da bereits ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt war, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Gericht. Um eine gerichtliche Verhandlung und die damit einhergehende Vernehmung der Zeugen zu vermeiden, weckte Rechtsanwalt Dietrich in seinen Schriftsatz an das Amtsgericht Zweifel an dem von den Zeugen geschilderten Hergang. Da der Fahrradfahrer auf die Motorhaube unseres Mandanten geklopft hatte, um diesen auf sein Falschparken aufmerksam zu machen, war unser Mandant von einem Aufprall ausgegangen. Er war dem Fahrradfahrer lediglich gefolgt, um dessen Personalien aufnehmen zu können. Da unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierdurch wurde eine strafrechtliche Verurteilung wegen Nötigung und Beleidigung sowie ein Fahrverbot verhindert.
Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung
22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch
18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)
24. Mai 2021: Vorwurf des Stalkings – Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass die Strafanzeige der Nachbarin unseres Mandanten vor dem Hintergrund eines seit Jahren andauernden Nachbarschaftsstreit zwischen ihr und den anderen Anwohnern zu sehen sei. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass die Nachbarin unseres Mandanten mehrfach durch störendes Verhalten auffällig geworden ist und aufgrund vielfacher Beschwerden anderer Nachbarn auch bereits Abmahnungen von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten hat. Da unser Mandant seine Nachbarn teilweise bei der Formulierung dieser Beschwerden unterstützt hatte, drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass sich die Nachbarin unseres Mandanten mit ihrer Strafanzeige wohl an diesem dafür rächen wollte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft mit seinem Schriftsatz davon überzeugen, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen, worüber unser Mandant sehr erleichtert war.