Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Schwarzfahren
03. Februar 20121: Körperliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle – Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schwarzfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt
Unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung nahm unser Mandat Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der Zeugenvernehmungen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und regte die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Schwarzfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse an.
In seinem Schreiben behandelte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unser Mandant nicht geflüchtet sei, um sich das erhöhte Beförderungsentgelt zu ersparen. Vielmehr sei er weggelaufen, da er sich von dem Kontrolleur bedroht gefühlt habe. Hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kontrolleur und unserem Mandanten legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant keinerlei Verletzungsabsicht hatte. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandat eine gültige Fahrkarte besaß, diese sich jedoch bei seinem Sohn befand, der ebenfalls in dem Zug kontrolliert worden sei. Somit beseitigte Rechtsanwalt Dietrich das Missverständnis, dass unser Mandant ohne Fahrkarte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesen war. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Kontrolleure unserem Mandanten keine Gelegenheit gegeben hatten, dies zu erklären. Stattdessen wurde durch die Kontrolleure Gewalt gegen unseren Mandanten angewendet.
Da nach der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich der Tatnachweis schwierig geworden war, stellte die Staatsanwaltschaft schließlich das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt
Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.
Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
15. Januar 2021: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen
Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
23. November 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage
Davon völlig überrascht entschied sich unser Mandant den Rechtsanwalt zu wechseln. Nach einem Erstgespräch beauftragte unser Mandant sofort Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt eingehend aus. Danach verfasste er einen Schriftsatz an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der tadellosen Historie unseres Mandanten als Verkehrsteilnehmer. Weiterhin bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich die vom Motoradfahrer angegebene Geschwindigkeit. Ihm war bei Durchsicht der Akte aufgefallen, dass die Spuren des Zusammenstoßes nicht zu der vom Motorradfahrer angegebenen Geschwindigkeit passen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Zweifel am Gutachten und am Tatgeschehen sähen. Zudem war das Ausmaß der Schuld unseres Mandanten daher insgesamt als gering zu betrachten. Diesen Angaben Rechtsanwalt Dietrichs folgte das Amtsgericht Zossen letztlich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Nötigung
20. November 2020: Körperverletzung und Nötigung – Einstellung mangels Tatnachweis
Als unser Mandant eine Beschuldigtenvorladung erhielt, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Verbindung, um sich von ihm strafrechtlich vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete diese nach Erhalt gründlich aus. Dann verfasste er einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts beantragte. Rechtsanwalt Dietrich stellte das Geschehen in seinem Schriftsatz aus der Sicht unseres Mandanten dar. Insbesondere verwies er auf den Umstand, dass das Streitgespräch beidseitig geführt worden war und unser Mandant angegriffen worden war und er sich dagegen lediglich zur Wehr setzte. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich sich aus der Ermittlungsakte ergebende Umstände im Interesse unseres Mandanten nutzen. Insbesondere die fehlende Zeugenaussage verwertete Rechtsanwalt Dietrich dabei. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste angesichts dieser Einlassungen und weil sie keine neuen Belastungen ihrerseits vorbringen konnte das Verfahren antragsgemäß einstellen.