Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Besitz von kinderpornographischen Schriften
01. Oktober 2021: Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b StGB – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um seine Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht in die umfangreichen Akten und verschaffte sich einen Überblick über die Grundlage der gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe nach § 184b StGB. Er verfasste daraufhin einen umfangreichen Schriftsatz, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien verwies. Er regte daher die Einstellung des Verfahrens an. Angesichts der hohen Strafandrohung bezüglich der Verbreitung der Schriften war die Staatsanwaltschaft Cottbus zunächst nicht dazu bereit, das Verfahren einzustellen. Die Mindeststrafe für die Verbreitung gemäß § 184b StGB beträgt 3 Monate Freiheitstrafe pro Datei. Nachdem unserem Mandanten zudem eine Anklageschrift zugestellt worden war, hatte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an das Amtsgericht gewandt. Gegen Zahlung der im Rahmen des Verfahrens entstandenen Kosten für Sachverständige und Gutachten war das Amtsgericht schließlich dazu bereit, das mehrjährige Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung von Kinderpornografie, § 184b
09. Juni 2021: Verbreitung von Kinderpornografie - Einstellung des Strafverfahrens nach Jugendstrafrecht
Unser zum damaligen Zeitpunkt erst 14-jährige Mandant und seine Eltern hatten aus diesem Grund die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Erst durch Einsicht in die Akten konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das gegen unseren Mandanten eingeleitete Ermittlungsverfahren herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich im Anschluss mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Antrag konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft machen, dass unser Mandant das hochgeladene Bild lediglich als einen Scherz verstanden hatte. Unserem Mandanten war nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um eine kinderpornographische Datei handelte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich ausführen, dass bereits durch das Gespräch mit seinem Mandanten und das Aufzeigen der Konsequenzen erzieherische Maßnahmen durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft beharrte zwar weiterhin darauf, dass sich unser Mandant einer Straftat schuldig gemacht haben soll, stellte das Verfahren aufgrund der durch Rechtsanwalt Dietrich durchgeführten erzieherischen Maßnahme jedoch ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften
14. Mai 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften gegen Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht die Ermittlungsakte und verschaffte sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf. Anschließend wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Sigmaringen, in welchem er insbesondere auf die in Fällen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien hinwies und die Einstellung des Verfahrens anregte. Das Amtsgericht folgte dieser Anregung uns stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant war über das Ergebnis angesichts des sensiblen Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen – vor allem in seinem sozialen Umfeld – sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
17. März 2021: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht und Auswertung dieser, verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in welchem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Er verwies insbesondere auf die vergleichsweise niedrige Anzahl an strafrechtlich relevanten Dateien und betonte auch das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung seiner Wohnung. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant keinerlei Drittschäden angerichtet habe, da er die Schriften weder verbreitet noch anderen Personen zugänglich gemacht hatte. Die Staatsanwaltschaft Cottbus stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs und der zu befürchtenden Konsequenzen war unser Mandant hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften
27. Januar 2021: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften - Verfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt
Im Zuge der im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden zudem der PC und die Festplatten unseres Mandanten beschlagnahmt. Bei der Auswertung der Daten hatte sich dann herausgestellt, dass unser Mandant darüber hinaus im Besitz von über 1.000 kinder- und jugendpornographischen Dateien gewesen war. Angesichts dieser Tatvorwürfe nahm unser Mandant daraufhin Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nachdem er Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt hatte, beantragte dieser Einsicht in die Akten und arbeite nach Durchsicht der umfassenden Ermittlungsakte eine Verteidigungsstrategie heraus. In einem Schriftsatz überzeugte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft daraufhin davon, dass unser Mandant keine Kenntnis davon gehabt hatte, dass die Zeugin noch nicht 18 Jahre alt war. Hinsichtlich des Besitzes der kinder- und jugendpornographischen Dateien konnte Rechtsanwalt Dietrich die geringe Schuld unseres Mandanten hervorheben, da auch die Anzahl der Dateien nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich noch gering ist. Entlastend war insbesondere auch, dass sich unser Mandant bereits selbst intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und an einer Gruppentherapie für Männer, die Kindern oder Jugendlichen durch ihr Verhalten geschädigt haben, teilgenommen hat. Dieser Meinung war letztlich auch die Staatsanwaltschaft, die hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs keinen hinreichenden Tatverdacht und hinsichtlich der kinder- und jugendpornographischen Dateien eine lediglich geringe Schuld angenommen hatte. Das Verfahren wurde daher, wie von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine geringe Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften
03. September 2020: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Unmittelbar nach der Durchsuchung kontaktierte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich in Berlin und bat ihn um die Strafverteidigung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Durch die Auswertung des bei der Wohnungsdurchsuchung sichergestellten Computers und Smartphones konnten indes mehrere Dateien aufgefunden werden, die eindeutig als kinderpornographisch zu bewerten waren. Die Staatsanwaltschaft Bochum klagte daher unseren Mandanten wegen des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften an. Umgehend setzte Rechtsanwalt Dietrich dann einen Schriftsatz auf, welcher anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Beweislage stellte sich als nahezu erdrückend dar. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich daher auf den Schuldvorwurf unseres Mandanten. In Anbetracht der Menge der aufgefunden Dateien und der Strafandrohung war dieser als nicht allzu schwerwiegend zu bewerten. Hinzu kam, dass unser Mandant die Dateien besaß und Dritten nicht zugänglich gemacht hat. Auch betonte Rechtsanwalt Dietrich das kooperative Verhalten unserer Mandanten während der Durchsuchung und die psychische Belastung durch den Tatvorwurf bzw. Anklage. Die Staatsanwaltschaft Bochum folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften
24. August 2020: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Strafverfahrens in der Hauptverhandlung
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs und der drohenden Strafe, beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft darlegen, dass es unserem Mandanten nicht auf den Inhalt der betreffenden Bilder und Videos als solchen ankam, sondern er vielmehr eine Sammelleidenschaft entwickelt hatte, die im Vordergrund stand. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich hatte sich unser Mandant bereits in psychologische Behandlung begeben, um an seinem Verhalten zu arbeiten.
Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht schließlich davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die Schuld unseres Mandanten nicht zu schwer war, sodass das Strafverfahren gegen Zahlung einer höheren Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden konnte. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Verfahren auf diese Weise beendet wurde.