Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
19. Februar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Rechtsanwalt Dietrich gab unserem Mandanten am Telefon Hinweise, wie er sich nun am besten verhalten solle. Zudem meldete sich Rechtsanwalt Dietrich sogleich bei der zuständigen Polizeidienststelle als Verteidiger. Anschließend erhob Rechtsanwalt Dietrich gegenüber dem Amtsgericht Widerspruch gegen die Beschlagnahme des Computers unseres Mandanten, den er dringend für seine Arbeit benötigte. Gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft wiederholte Rechtsanwalt Dietrich die Aufforderung, den Rechner schnellstmöglich an unseren Mandanten herauszugeben. Obwohl es Hinweise auf den Besitz von kinderpornografischen Dateien gab, wurde dieser Aufforderung bereits wenige Wochen später entsprochen.
Als ein halbes Jahr später erneut eine Durchsuchung bei unserem Mandanten durchgeführt wurde, bei der nun einen weiteren Arbeitscomputer und ein iPad unseres Mandanten beschlagnahmt wurde, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich erneut an die Staatsanwaltschaft. Dabei wies er auf Fehler bei der Durchsuchung hin. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
18. Januar 2018: Besitz von Kinderpornografie – Verfahrenseinstellung
Mit der polizeilichen Mitteilung über die durchgeführte Durchsuchung und dem entsprechenden ausgehändigten Durchsuchungsbeschluss wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich und bat Rechtsanwalt Dietrich um anwaltlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich wertete zunächst das vorläufige Ermittlungsergebnis anhand der angeforderten Akte aus und wandte sich im weiteren Verlauf wiederholt an die zuständige Staatsanwaltschaft. In seinen Schriftsätzen reagierte Rechtsanwalt Dietrich im Interesse unseres Mandanten auf weitere Entwicklungen in dem Strafverfahren. Schließlich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Da es zu keiner Verurteilung kam, wurde ein Eintrag in das Bundeszentralregister verhindert. Das Führungszeugnis unseres Mandanten ist weiterhin leer.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornografie
08. November 2017: Verdacht auf Verbreitung von kinderpornografischen Schriften – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Unmittelbar nach der Wohnungsdurchsuchung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aus Berlin mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz angefordert und durchgesehen hatte, konnte er darlegen, dass anhand des Ermittlungsergebnisses nicht geklärt ist, wer in dem Mehrpersonenhaushalt unseres Mandanten kinderpornografische Daten aus dem Internet heruntergeladen bzw. dort verbreitet hatte. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Wenige Tage nach Eingang des Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren antragsgemäß eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Besitz kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie) gemäß § 184b StGB
29. August 2017: Besitz kinderpornographischer Schriften - Einstellung des Verfahrens trotz Auffindens von fast 500 kinderpornografischen Videos und drohendem Berufsverbot
Unser Mandant machte gegenüber der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und mandatierte Rechtsanwalt Dietrich.
Der Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist ohnehin heikel. Für unseren Mandanten kam erschwerend hinzu, dass er soziale Arbeit studierte und später gern mit Jugendlichen arbeiten möchte.
Gemäß § 25 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) führt jedoch eine rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einem fünfjährigen Verbot, Jugendliche zu beaufsichtigen, anzuweisen oder auszubilden. Eine Verurteilung wäre also für unseren Mandanten einem Berufsverbot gleichgekommen. Dies gilt auch für den Fall, dass lediglich ein Strafbefehl ausgefertigt wird.
Für unseren Mandanten war es somit besonders wichtig, die Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu überzeugen.
In einem ausführlichen Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass unser Mandant durch das Ermittlungsverfahren im Allgemeinen und die Durchsuchung seines Zimmers in einer Studenten-WG im Besonderen bereits erheblich belastet war. Auch stellte er die ungewöhnliche und moralisch kritikwürdige Verfahrenseinleitung durch die ehemalige Lebensgefährtin heraus. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich nach Durchsicht des belastenden Materials, dass einige Videos allenfalls jugendpornografischen Inhalts waren.
Nach einem weiteren Gespräch mit der Staatsanwaltschaft, in dem Rechtsanwalt Dietrich einige persönliche Umstände unseres Mandanten in den Mittelpunkt rückte und insbesondere darlegte, dass unser Mandant sein Fehlverhalten eingesehen und therapeutische Hilfe in Anspruch genommen habe, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an ein Jugendzentrum einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie gem. § 184b StGB
06. März 2017: Besitz von Kinderpornografie - Einstellung des Verfahrens trotz Geständnis im Ermittlungsverfahren
Dieser hatte großes Interesse daran, sich mit seinen pädophilen Neigungen auseinanderzusetzen und sich dabei professionell unterstützen zu lassen. Rechtsanwalt Dietrich vermittelte sogleich Kontakte zum Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie mehreren Psychotherapeuten. Unser Mandant nahm innerhalb kurzer Frist zahlreiche Termine war, deren Kosten ihm von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet worden sind.
Im Ergebnis konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Nachweise für die Therapiebereitschaft unseres Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Cottbus einreichen. Aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich sprach dies dafür, dass unser Mandant künftig kein kinderpornografisches Material mehr herunterladen würde. Er regte an, aufgrund dessen das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Dem kam die Staatsanwaltschaft nach. Obwohl unser Mandant den Tatvorwurf bereits gegenüber der Polizei eingeräumt hatte, gilt er weiterhin als unschuldig. Daher kann er wegen der konkret vorgeworfenen Tat auch nicht mehr bestraft werden. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
11. Januar 2017: Kinderpornografie - Strafbefehl ohne Eintragung ins Führungszeugnis
Rechtsanwalt Dietrich regte an, einen Strafbefehl mit einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu akzeptieren, wenn die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Auswertung der weiteren Datenträger verzichten würde. Unser Mandant hatte mitgeteilt, dass ein Großteil der Festplatten mit kinderpornografischem Material gemäß § 184b StGB belegt sei. Die Gesamtzahl der kinderpornografischen Bilder und Videos sei kaum zu übersehen. Daher hätte bei vollständiger Auswertung der Datenträger unserem Mandanten eine Gefängnisstrafe drohen können. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Vorschlag einverstanden.
Aufgrund der ausgehandelten Zahl der Tagessätze wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Unser Mandant darf sich weiterhin legal als nicht vorbestraft bezeichnen. Unser Mandant war über den Verfahrensausgang sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Kinderpornografie
15. November 2016: Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB - Einstellung im Ermittlungsverfahren
Nach Durchsicht der Akte samt Auswertungsbericht über die beschlagnahmten Datenträger stellte sich zweierlei heraus. Zum einen konnte der Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden, weil der Hoster einer Website mit kinderpornografischen Bildern Logdaten seiner Nutzer erhoben und auf Anfrage an das BKA weitergeleitet hatte. Eine IP-Adresse konnte dabei dem Internetanschluss unseres Mandanten zugeordnet werden. Zugleich ergab der Auswertungsbericht, dass die Polizeibeamten auf den Datenträgern unseres Mandanten fast 80.000 private sowie 20.000 pornografische Bilder gefunden hatten, darunter auch Kinderpornografie gem. § 184b StGB.
Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte die Staatsanwaltschaft Hagen und besprach die Aussichten einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an eine soziale Einrichtung. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass unser Mandant aufgrund der Vielzahl der gespeicherten Bilder möglicherweise den Überblick verloren und daher keine Kenntnis vom kinderpornografischen Material auf seinem Rechner hatte. Zudem sei das Ermittlungsverfahren auch aufgrund der Wohnungsdurchsuchung im Beisein seiner Ehefrau und des in Rede stehenden Tatvorwurfs für unseren Mandanten psychisch stark belastend.
Die Staatsanwaltschaft Hagen stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu und erledigte das Ermittlungsverfahren durch Einstellung. Rechner, Speicherkarten und externe Festplatten erhielt unser Mandant zurück. Und unser Mandant gilt aufgrund der Einstellung weiterhin als unschuldig, obgleich auf den Datenträgern kinderpornografisches Material gefunden worden war.