Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung

31. Mai 2024: Widerstand gegen Polizeibeamte - Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamten erstatteten Anzeige gegen unseren Mandanten. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung. Auch ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin aufgrund einer vulgären Aussage unseres Mandanten wegen Beleidigung. Der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 1114 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. 

Nach Aussagen der Polizeibeamten soll unser Mandant nach dem Bemerken des Einsatzwagens der Polizei in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg sich aggressiv auf den Weg zu den Beamten gemacht und anschließend mit ihnen eine recht lange Diskussion geführt haben. Während der Diskussion soll unser Mandant entgegen wiederholter Aufforderungen den Beamten sehr nahe getreten sein und sich dabei laut und aggressiv verhalten haben. Darüber hinaus soll unser Mandant auf die Motorhaube des Einsatzwagens gesprungen und sich im Anschluss absichtlich zu Boden geworfen haben. Während des Anlegens der Handfessel durch die Polizei soll unser Mandant stets Widerstand geleistet und dabei einen Polizeibeamten verletzt haben.
Mit dem Erhalt des Äußerungsbogens von der Polizei nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich zunächst die hohe Blutalkoholkonzentration unseres Mandanten vor. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf Beweisschwierigkeiten. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die vulgäre Aussage unseres Mandanten nicht als eine Beleidigung einzuordnen war. Hierfür arbeitete er ausführlich die eigentliche Bedeutung der Aussage unseres Mandanten heraus.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der überzeugenden Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und folgte seiner Anregung. Daher wurde das Strafverfahren gegen unseren Mandanten nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.
Unser Mandant, der bisher noch nie mit Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine sehr große Erleichterung.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl

08. Mai 2024: Strafverfahren wegen Körperverletzung und Diebstahl – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben. 

Nach einem langen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger unseres Mandanten an. Zunächst beantragte er die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass die Tatbewertung nach dem gesamten Akteninhalt keine Verurteilung rechtfertigte.
Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In einem ausführlichen Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich seine Bedenken dar.
Hierfür arbeitete Rechtsanwalt Dietrich den wahren Geschehensablauf heraus und entkräftete dabei insbesondere argumentativ zahlreiche Schutzbehauptungen des vermeintlichen Opfers. Auch machte er auf Schwierigkeiten in der Beweisführung aufmerksam.
Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft Berlin, sodass das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.
Die Einstellung war eine große Erleichterung für unseren Mandanten.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

05. März 2024: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei unbekannte Personen damit beauftragt zu haben, seinen Gewerbenachbarn mit Schlagstöcken erheblich zu verletzen. Diese Beschuldigung beruhte darauf, dass unser Mandant mit dem Geschädigten seit längerem Streitigkeiten vor Gericht führt. Nach dem Besprechungstermin mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst als Verteidiger an und beantragte anschließend Einsicht in die Ermittlungsakte.

Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen und Videomaterial aus und erkannte auf diesem Wege, dass ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht gegeben war. Diese Bedenken teile Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft Berlin in einem umfangreichen Schriftsatz mit. Rechtsanwalt Dietrich legte hierfür argumentativ mithilfe der Ermittlungsakte dar, dass ein Tatnachweis nicht vorlag. In diesem Zusammenhang entkräftete Rechtsanwalt Dietrich zudem zahlreiche Zeugenaussagen und untermauerte diese mit diversen Beweisen.

Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

11. Januar 2024: Beziehungsstreit - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt wurde. Die damalige Freundin unseres Mandanten erstattete Strafanzeige bei der Polizei und beschuldigte unseren Mandanten, sie während eines Streits in der gemeinsamen Wohnung geschlagen und heftig gewürgt zu haben. Daher ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gesichtet hatte, wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte jedoch nicht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich und erließ einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein und beantragte ferner Einsicht in weitere Ermittlungsakten. Nach Auswertung dieser Akten fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten an, indem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den tatsächlichen Geschehensablauf dar. In diesem Zusammenhang wies er mithilfe der Ermittlungsakte darauf hin, dass unser Mandant während der Auseinandersetzung nicht in der Absicht gehandelt hatte, seine damalige Freundin zu verletzen. Überzeugt von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich, folgte das Amtsgericht Tiergarten der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung

08. Januar 2024: Körperliche Auseinandersetzung mit dem Uberfahrer - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Grund für die Vorladung war die Strafanzeige eines Uberfahrers, der unseren Mandanten beschuldigte, ihn im Gesicht geschlagen zu haben, wobei auch seine Brille beschädigt worden sein soll. Ferner soll unser Mandant den Uberfahrer von hinten heftig gewürgt haben, sodass dieser über eine geraume Zeit keine Luft bekommen und fast ohnmächtig geworden sein soll. Deshalb ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Besonders an diesem Fall war der Umstand, dass der vermeintlich Geschädigte und unser Mandant den Geschehensablauf unterschiedlich bei der Polizei schilderten. Auch erschienen die vorgeladenen Zeugen nicht bei der Polizei und machten keinerlei Angaben zu dem tatsächlichen Geschehensablauf.

Aufgrund dieser komplizierten Lage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Zunächst nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht gegeben war. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass kein rechtswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten vorlag. Des Weiteren machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte auf das Fehlen diverser verfahrensrechtlicher Voraussetzungen aufmerksam. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung und versuchte Nötigung

18. Oktober 2023: Verkehrsunfall – Verfahren ohne Auflagen eingestellt

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit dem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Mutter mit Kind mit seinem Rennrad auf einem kreuzenden Waldweg angefahren zu haben, sie daraufhin beleidigt und schließlich Geld für sein beschädigtes Fahrrad verlangt zu haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Anschließend wandte er sich in einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwalt und trug unter anderem vor, dass keine Verletzungen des Kindes attestiert wurden und auch unser Mandant durch den Zusammenstoß einen körperlichen sowie materiellen Schaden erlitt. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant lediglich die Reparaturkosten aufzeigte, diese jedoch nicht einforderte.

Rechtsanwalt Dietrich konnte durch den Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich wegen geringer Schuld, ohne eine Auflage eingestellt wurde. Unser Mandant war darüber sichtlich erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung

27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Unser Mandant wurde durch die Polizei beschuldigt, seine Ex-Freundin mehrmals geschlagen und vergewaltigt zu haben. Erschüttert über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.

Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich

im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.