Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht und Körperverletzung
06. März 2020: Fahrerflucht und Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt mit der Amtsanwaltschaft Berlin auf und konnte in einem ausführlichen Schriftsatz darlegen, dass es zu keinem Unfall gekommen sei. Die vom Radfahrer behaupteten Verletzungen seien insbesondere nicht objektiv nachprüfbar. Vielmehr habe der Radfahrer unserer Mandantin die Vorfahrt genommen und sie dann auch noch beschimpft. Unsere Mandantin sei zunächst stehengeblieben, habe aber Angst bekommen und sei weitergefahren. Diese Einlassung konnte durch die Amtsanwaltschaft Berlin nicht widerlegt werden. Deshalb wurde das gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Straßenverkehr
02. März 2020: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
14. Februar 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung im Ermittlungsverfahren
Unser Mandant ist bereits seit vielen Jahren im Besitz eines Führerscheins. Bisher hatte er noch nie einen Unfall verursacht. Deshalb war er sehr aufgewühlt. Er konnte nicht verstehen, wie es zum Unfall kommen konnte. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur zuständigen Amtsanwältin auf. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwältin überzeugen, das gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführte Strafverfahren einzustellen. Unser Mandant war über den schnellen Verfahrensabschluss sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr
22. Januar 2020: Vorsätzliche Körperlverletzung im Straßenverkehr – Einstellung
Nach der Anklageschrift wollte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Verurteilung wegen Körperverletzung und wegen Nötigung im Straßenverkehr erreichen. Darüber hinaus beabsichtigte die Staatsanwaltschaft eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und wertete die zahlreichen Zeugenaussagen aus. In der angesetzten Verhandlung konfrontierte Rechtsanwalt Dietrich den Radfahrer mit den unterschiedlichen Aussagen und Wahrnehmungen der Zeugen. Der Radfahrer verwickelte sich hierbei teilweise in Widersprüche. Rechtsanwalt Dietrich gab weiterhin mündlich eine Erklärung für unseren Mandanten ab. Rechtsanwalt Dietrich teilte zunächst mit, dass der Radfahrer sich am Auto unseres Mandanten vorbeidrängeln wollte. Auch habe der Radfahrer gegen das Auto unseres Mandanten geschlagen und unseren Mandanten beleidigt. Deshalb wollte unser Mandant den Radfahrer zur Rede stellen. Auch sei unser Mandant als mobiler Hausmeister auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen. Deshalb war schließlich das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, die Strafsache einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung
16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
16. Dezember 2019: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage in der Hauptverhandlung
Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Schließlich hatte sich unser Mandant nach dem Unfall einwandfrei verhalten und war sehr erschrocken über die Verletzung des Radfahrers. Er war auch bereit, als Wiedergutmachung ein Schmerzensgeld an den Fahrradfahrer zu zahlen. Allerdings stellte die Amtsanwaltschaft Rechtsanwalt Dietrich nur wenige Tage später nicht das Einstellungsschreiben, sondern eine Anklageschrift zu. Angesichts des eingetretenen Schadens war die Amtsanwaltschaft zumindest nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin an das Amtsgericht Tiergarten und trug noch einmal alle Argumente vor, die für die Einstellung des Verfahrens gegen unseren bisher unbestraften Mandanten sprachen. Doch auch das Amtsgericht Tiergarten ließ sich nicht überzeugen und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl das Gericht als auch die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Einstellung des Verfahrens für alle Beteiligten der bessere Weg der Verfahrenserledigung ist.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung im Amt, § 340 StGB
09. Dezember 2019: Vorwurf der Körperverletzung im Amt durch Lehrerin – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Das Gesetz sieht für die Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Zudem befürchtete unsere Mandantin erhebliche berufliche Konsequenzen, insbesondere dass sie in Zukunft nicht mehr als Lehrerin arbeiten könnte.
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hatte, wandte er sich mit einem ausführlichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und zeigte darin auf, weshalb das Verhalten unserer Mandantin in der konkreten Situation keine Körperverletzung im Amt darstellte. Insbesondere legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unsere Mandantin der Schülerin keinen Schaden zufügen wollte und ihr auch nicht ausdrücklich verboten hatte, die Toilette aufzusuchen, sondern vielmehr auf die allgemeine Schulregel hingewiesen hatte, dass die Toiletten grundsätzlich nur in den Pausen aufzusuchen seien. Zudem habe die Schülerin die Zurechtweisung ersichtlich akzeptiert und sich im weiteren Unterrichtsverlauf unauffällig verhalten, sodass in der konkreten Situation allenfalls ein Missverständnis vorgelegen habe. Daneben führte Rechtsanwalt Dietrich unter Hinweis auf die juristische Fachliteratur aus, dass eine Körperverletzung im Amt auch einen besonderen Bezug zur Dienstausübung voraussetze, welche geradezu einen Missbrauch der Amtsgewalt darstellen müsse, was hier ebenfalls nicht gegeben sei.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.