Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind

06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind

In einer Kleingartenkolonie in Berlin Reinickendorf kam es zwischen unserem Mandanten und dem Anzeigenerstatter zunächst zu einer verbalten Auseinandersetzung wegen angeblicher durch unseren Mandanten gestohlenen Werkzeuge. Diese Auseinandersetzung steigerte sich dahingehend, dass unser Mandant einen Spaten ergriff. Das anwesende Kind des Anzeigenerstatters versuchte zunächst die Kontrahenten zu beruhigen. Beim Ausholen mit dem Spaten soll unser Mandant das Kind am Kopf getroffen haben.

Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandant wurde von seiner Ex-Freundin bei der Polizei wegen „häuslicher Gewalt“ angezeigt. Die Ex-Freundin warf unserem Mandanten vor, sie im Rahmen eines heftigen Beziehungsstreits mehrfach geschlagen, kräftig gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschleudert zu haben. Zudem gab die Ex-Freundin zu Protokoll, dass unser Mandant – ein Bundeswehrsoldat – bei dem Streit auch militärische Kampftechniken angewendet haben soll. Aufgrund dieser Schilderungen gingen die Ermittlungsbehörden von einer Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung aus. Daher wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Gesetz sieht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger

25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung

Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung geführt. Die Anzeigenerstatterin hatte unseren Mandanten beschuldigt, dass er sie mit anderen Beschuldigten in ihrer Wohnung in Berlin Zehlendorf brutal geschlagen haben soll. Unser Mandant soll insbesondere den Kopf der Anzeigenerstatterin wiederholt gegen eine Wand gestoßen haben. Weiterhin soll unser Mandant der flüchtenden Zeugin ein Messer an den Hals gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.

Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Unsere Mandantin soll im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes der Polizei wegen Ruhestörung in Berlin-Friedrichshain einen Polizeibeamten absichtlich verletzt haben.

Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung

Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.

Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren in Berlin Tegel lebenden Mandanten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Nachbarn mit Absicht mit dem Fahrrad angefahren zu sein, wobei sich der Nachbar verletzt haben soll. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass es bereits seit geraumer Zeit zu nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und den Nachbarn gekommen sei. Problematisch war, dass der Nachbar Polizist ist.

Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

04. September 2019: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens nach persönlichem Gespräch mit Gericht und Amtsanwaltschaft

Ende des Jahres 2018 wurde unser Mandant darüber informiert, dass gegen ihn von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung ermittelt wird. So soll er an einer Kreuzung in Berlin-Mitte aus seinem Auto ausgestiegen sein und eine andere Person, welche noch in ihrem Auto saß, durch das geöffnete Fenster mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In der Zwischenzeit war unserem Mandanten durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Daher bat Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in einem umfassenden Schriftsatz, die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal zu überprüfen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant zusätzlich einen Strafbefehl des Amtsgericht Tiergartens, der ihn zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. Nichtsdestotrotz wurde ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich regte zuvor an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dafür spreche schon, dass es nach Aussage unseres Mandanten, zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Auch Zeugen, die den Faustschlag hätten belegen können, gab es nicht. Vielmehr stellte sich die Anzeige gegen unseren Mandanten als Schutzhandlung der anderen Person dar. Unser Mandant hatte Fotos des Nummernschildes gemacht und gesagt, die andere Person anzuzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich dann das Gespräch mit der Amtsanwaltschaft und dem Gericht. Hierbei konnte er schließlich sowohl Gericht als auch die Amtsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Außerdem wurde der Führerschein sofort wieder an unseren Mandanten herausgegeben.