Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
13. November 2019: Nach Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden – Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen
Nachdem sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich sofort Kontakt zu dem Amtsgericht auf und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht und beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass die genaue Unfallursache nicht geklärt sei und nach den Ermittlungsergebnissen jedenfalls nicht von einer großen Schuld unseres Mandanten ausgegangen werden könne. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass unser Mandant selbst unter den schweren Folgen des Unfalls leidet. Insbesondere macht sich unser Mandant große Vorwürfe, weil seine Mutter bei dem Unfall so schwer verletzt worden ist, dass eine dauerhafte medizinische und rechtliche Betreuung für sie notwendig wurde. In Bezug auf die konkreten Umstände des Falles wies Rechtsanwalt Dietrich das Gericht darauf hin, dass das Gesetz sogar die Möglichkeit vorsieht, in derartigen Fällen von einer Bestrafung abzusehen. Rechtsanwalt Dietrich machte in seinem Schriftsatz deutlich, dass unser Mandant durch die Folgen des Verkehrsunfalls bereits genug bestraft sei und eine zusätzliche Bestrafung durch das Gericht weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre. Das Gericht folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Strafverfahren schließlich ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung gegenüber Kind
06. November 2019: Einstellung bei gefährlicher Körperverletzung gegenüber Kind
Die durch den Anzeigenerstatter almarmierte Polizei leitete deshalb gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen gefährlicher Köperverletzung sein Nach der Beauftragung stellte Rechtsanwalt Dietrich zunächst in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft dar, dass unser Mandant durch den Anzeigenerstatter bedrängt und angegriffen worden sei. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant nicht die Absicht gehabt habe, jemanden zu verletzen. Er habe sich im Rahmen der Notwehr nur verteidigt. Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte deshalb gegen unseren bereits wiederholt wegen Körperverletzung und Beleidigung vorbestraften Mandanten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Belastungszeugen herausarbeiten, dass ein Diebstahl unseres Mandanten nicht vorgelegen habe beziehungsweise nicht nachweisbar sei. Auch wurde deutlich, dass es tatsächlich zu wechselseitigen Provokationen gekommen sei. Da die Verletzungen des Kindes nicht schwerwiegend waren, wurde das Verfahren ohne Verurteilung eingestellt. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
04. November 2019: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung – Einstellung mangels Tatnachweis
Mit der polizeilichen Vorladung a4.ls Beschuldigter wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Angesichts der schweren Tatvorwürfe befürchtete unser Mandant nicht nur eine erhebliche Strafe, sondern auch weitreichende berufliche Konsequenzen, die seine Karriere bei der Bundeswehr frühzeitig hätten enden lassen können. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten ausgewertet und die Sachlage mit unserem Mandanten besprochen hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass sich unser Mandant bei dem Beziehungsstreit lediglich gegen seine Ex-Freundin verteidigt hat. Entgegen ihrer Schilderung sei die Ex-Freundin selbst ausgerastet und dann aggressiv auf unseren Mandanten losgegangen. Die Ex-Freundin sei ebenfalls Soldatin und daher auch militärisch im Kampf ausgebildet worden. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass unserem Mandanten unter diesen Umständen kein Vorwurf gemacht werden könne. Insbesondere habe unser Mandant im Rahmen seiner Verteidigung auch nicht das Leben seiner Ex-Freundin gefährdet. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren mangels Tatnachweis ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger
25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung
Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung
Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.