Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger
25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
23. Oktober 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren gegen geringe Geldauflage
Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte und Akteneinsicht beantragte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft, in dem er herausarbeitete, dass die Provokation von den Polizeibeamten ausging. Bei der Auswertung der verschiedenen Zeugenaussagen war Rechtsanwalt Dietrich aufgefallen, dass die Polizei zunächst lautstark eine andere Wohnung aufgesucht und unsere Mandantin sofort des Hauses verwiesen haben soll, als diese die Maßnahme in Frage stellte. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, dass unsere Mandantin in Panik geriet, als die Polizei mit der Durchsetzung des Verweises begann und in dieser Angstreaktion lediglich versehentlich einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Bewertung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
30. September 2019: Freispruch bei Anklage wegen Körperverletzung
Unser Mandant hatte sich nach Anzeigenerstattung zunächst selbst verteidigt. Entgegen seiner Hoffnung wurde das Verfahren nicht eingestellt, vielmehr erhielt er den Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe verurteilt werden sollte. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlich Geschädigten und den Belastungszeugen in zahlreiche Widersprüche verwickeln, so dass nicht mehr klar war, wer eine etwaige Auseinandersetzung begonnen hat. Auch konnte nicht mehr ausgeschlossen werde, dass der vermeintlich Geschädigte sich die Verletzungen bei einem Sturz zugezogen habe, welchen er aufgrund seiner Alkoholisierung erlitten habe. Das Amtsgericht schloss sich den Überlegungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hatten unserem Mandanten im Falle einer Verurteilung auch schadensersatzrechtliche Forderungen gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
06. September 2019: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei gefährlicher Körperverletzung
Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Dietrich in einem an die Amtsanwaltschaft Berlin gerichteten Schriftsatz die Gesamtsituation darstellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere dar, dass der Nachbar unseren Mandanten ohne Grund vom Fahrrad gezogen habe und sich wohl hierbei die Verletzungen zugezogen habe. Die Amtsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
04. September 2019: Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens nach persönlichem Gespräch mit Gericht und Amtsanwaltschaft
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In der Zwischenzeit war unserem Mandanten durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden. Daher bat Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in einem umfassenden Schriftsatz, die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis noch einmal zu überprüfen. Kurze Zeit später erhielt unser Mandant zusätzlich einen Strafbefehl des Amtsgericht Tiergartens, der ihn zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilte. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich umgehend Einspruch ein. Nichtsdestotrotz wurde ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich regte zuvor an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dafür spreche schon, dass es nach Aussage unseres Mandanten, zu keiner körperlichen Auseinandersetzung gekommen war. Auch Zeugen, die den Faustschlag hätten belegen können, gab es nicht. Vielmehr stellte sich die Anzeige gegen unseren Mandanten als Schutzhandlung der anderen Person dar. Unser Mandant hatte Fotos des Nummernschildes gemacht und gesagt, die andere Person anzuzeigen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte der Anregung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich dann das Gespräch mit der Amtsanwaltschaft und dem Gericht. Hierbei konnte er schließlich sowohl Gericht als auch die Amtsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage überzeugen. Außerdem wurde der Führerschein sofort wieder an unseren Mandanten herausgegeben.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung
12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung
Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung
19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte
Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.