Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Beleidigung

12. August 2019: Einstellung im Ermittlungsverfahren bei versuchter gefährlicher Körperverletzung

Unserer Mandantin vorgeworfen, einen Kellner in einer Bar in Berlin-Friedrichshain angegriffen zu haben. Als sich unsere Mandantin zur Toilette begeben wollte, soll sie Herren- und Damentoilette verwechselt haben. Darauf versuchte der Kellner unsere Mandantin hinzuweisen. Unsere Mandantin soll den Kellner dann bespuckt und beleidigt haben. Des Weiteren soll sie ihn mit einem Aschenbecher beworfen haben, welchem der Kellner jedoch ausweichen konnte. Sodann wurde die Polizei hinzugezogen, die bei unserer Mandantin einen hohen Atemalkoholwert feststellen konnte.

Nachdem unserer Mandantin durch die Vorladung als Beschuldigte bekannt geworden war, dass gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung geführt wird, mandatierte sie Rechtsanwalt Dietrich. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin betonte Rechtsanwalt Dietrich besonders die schwierigen Lebensumstände unserer Mandantin, die zu einem erhöhten Alkoholkonsum und der anschließenden Tätigkeit geführt hatten. Durch mehrere Schicksalsschläge war unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einem sowohl körperlich als auch psychisch schlechten Zustand. Weiterhin regte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin angesichts dieser Umstände an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Argumentation und den Schilderungen im Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich konnte die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich folgen und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrgeldbetrug / Widerstand / Körperverletzung / Beleidigung

19 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung trotz mehrfacher Delikte

Gegen unsere Mandantin war Ende 2016 ermittelt worden, weil sie versucht haben soll, sich der Festnahme durch die Polizei Berlin zu entziehen. Während der Festnahme soll unsere Mandantin die festnehmende Polizeibeamtin außerdem beleidigt und getreten haben. Die Polizeibeamten waren gerufen worden, weil sich unsere Mandantin geweigert haben soll, ein Taxientgelt für die Strecke vom Berliner Alexanderplatz nach Berlin-Neukölln zu bezahlen.

Mit der Vorladung als Beschuldigte eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Körperverletzung und eines Fahrgeldbetrugs suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Aus der Akte gingen ausschließlich unsere Mandantin belastende Zeugenaussagen der beteiligten Polizeibeamten und des Taxifahrers hervor. Trotzdem versuchte Rechtsanwalt Dietrich in einem umfangreichen Schriftsatz die Umstände darzulegen, die unsere Mandantin zu ihrem Verhalten veranlasst hatten. Rechtsanwalt Dietrich ging dabei insbesondere auf die starke Alkoholisierung unserer Mandantin und ihren schwierigen gesundheitlichen Zustand zum Tatzeitpunkt ein. Weiterhin beinhaltete der Schriftsatz eine Anregung an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine Geldauflage einzustellen. Leider konnte die Staatsanwaltschaft Berlin der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich nicht folgen und erhob stattdessen Anklage gegen unsere Mandantin. Insbesondere verwies die Staatsanwaltschaft Berlin darauf, dass unsere Mandantin bereits strafrechtlich, z.B. wegen gefährlicher Körperverletzung, in Erscheinung getreten ist. Daraufhin kam es zur Hauptverhandlung. In dieser trug Rechtsanwalt Dietrich in einem persönlichen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht erneut die problematischen Lebensumstände unserer Mandantin vor. Dieses Mal konnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs folgen. Das Amtsgericht Tiergarten stellte daher das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz

17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit

Im Jahr 2015 wurde gegen unseren damals jugendlichen Mandanten ein Ermittlungsverfahren geführt, weil der Verdacht bestand, er würde Betäubungsmittel unerlaubt herstellen. Ein Nachbar hatte gegenüber der Polizei Berlin angeben, dass er bei unserem Mandanten ein Drogenlabor auf dem Balkon vermute. Des Weiteren berichtete dieser Nachbar von chemischen Experimenten, die auf dem Balkon stattgefunden haben sollen.

Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

10. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei fahrlässiger Körperverletzung durch

Gegen unsere Mandantin wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fährlässiger Körperverletzung geführt. Sie war an einer Kreuzung in Berlin-Plänterwald über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein von der Seite kommendes Auto angefahren. In diesem Auto hatten sich neben dem Fahrer des Wagens auch noch dessen Frau und Kind befunden. Der Fahrer des Wagens soll beim Zusammenprall Kopf-, Nacken- und Handgelenkschmerzen erlitten haben.

Zudem ergab sich an beiden Autos ein entsprechender Sachschaden. Außerdem wurde unsere Mandantin von einem Zeugen belastet, der angab, dass unsere Mandantin eine rote Ampel missachtet hatte, nachdem sie bereits zum Anhalten des Wagens angesetzt hatte. Unsere Mandantin stieg nach dem Unfall sofort aus und erkundigte sich, ob es allen Beteiligten gut gehe. Dies wurde auch allseits bejaht. Umso überraschter war unsere Mandantin, als sie eine Vorladung als Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung erhielt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte er Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass der Geschädigte zwar angegeben hatte, verletzt worden zu sein. Jedoch konnten diese Verletzungen nicht mehr als wesentlich bezeichnet werden. Auch ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ging aus der Akte nicht hervor. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte der Amtsanwaltschaft Berlin dar und beantragte das Verfahren einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war sehr froh und erleichtert angesichts dieses Verfahrensausgangs, da sie bereits mit beruflichen und privaten Konsequenzen gerechnet hatte.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke

Weil er mit einem Koffer und einer Zange eine andere Person geschlagen haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant soll in Berlin-Lichtenberg zusammen mit seiner Freundin Sperrmüll vor den Müllraum seines Wohnhauses abgestellt haben, obwohl dies nicht gestattet war. Dies beobachtend, meldete sich daraufhin der unmittelbar am Müllraum wohnende Nachbar zu Wort. Dieser beschwerte sich über das Verhalten unseres Mandanten und forderte ihn dazu auf, den Müll zu entfernen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er ein Foto unseres Mandanten gemacht. Dies soll unseren Mandanten derart provoziert haben, dass er zu der Wohnungstür des Mannes gegangen, geklopft und ihm nach Öffnen der Wohnungstür erst mit einem Koffer für Akkubohrer sowie mit einer Zange auf den Kopf geschlagen haben soll.

Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.

Fachanwalt Strafrecht. Gefährliche Körperverletzung

26. Juni 2019: Außergerichtliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Von der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde unser Mandant angeklagt, eine andere Person gefährlich am Körper verletzt zu haben. Unser Mandant soll im Rahmen einer Geburtstagsfeier in Zeuthen den Vater der Gastgeberin mit der Faust ins Gesicht sowie mit einem Aschenbecher auf den Kopf geschlagen haben. Die Geschädigte Person zog sich dabei mehrere nicht unerhebliche Schnittwunden zu. Er musste im Krankenhaus genäht werden und war für eine längere Zeit arbeitsunfähig. Dem Geschehen war eine verbale Auseinandersetzung mit unserem Mandanten vorausgegangen.

Dieser war vom Vater dadurch provoziert worden, dass er seine eigene Tochter demütigte. Daher nahm unser Mandant die Tochter in Schutz und wurde im Zuge dessen von dem Geschädigten geschlagen und verletzt. Als Konsequenz dieses Vorfalls zeigte der Geschädigte unseren Mandanten an und erhob zudem Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach Auswertung der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, welcher einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises beinhaltete und die Ermittlungsergebnisse in Zweifel zog. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten selbst hob Rechtsanwalt Dietrich hervor. Einmal soll unser Mandant den Aschenbecher geworfen, einmal damit geschlagen haben. Auch die Beschaffenheit des Aschenbechers variierte stark. Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft Cottbus allerdings nicht in Betracht. Die erheblichen Verletzungen des Geschädigten und der Umstand, dass unser Mandant nach der Auseinandersetzung geflohen war, waren für die Staatsanwaltschaft Cottbus Grund genug, um Anklage zu erheben. Folglich wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der es jedoch nicht kommen sollte. Rechtsanwalt Dietrich unterbreitete der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag. Mittlerweile ließ sich der Geschädigte als Nebenkläger ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten. Nach einiger Verhandlungsdauer konnte Rechtsanwalt Dietrich die Gegenseite schließlich von einem Vergleich überzeugen. Dieser hatte zum Inhalt, dass unser Mandant einen gewissen Betrag als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlt. Im Gegenzug ziehe unser Mandant seine gegen den Geschädigten gestellte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurück. Damit wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches wiederum das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellte. Im Ergebnis musste unser Mandant an den Geschädigten das zuvor ausgehandelte Schmerzensgeld zahlen. Als eine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist dies aber nicht zu werten.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche

Mit der Vorladung als Beschuldigter einer Straftat suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung zum Vorwurf gemacht. Nach den Aussagen von Zeugen soll unser Mandant auf den Geschädigten losgerannt sein und ihm mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben. Dadurch hatte sich die getroffene Person eine Platzwunde über dem rechten Auge zugezogen.

Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.