Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz
17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit
Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
10. Juli 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei fahrlässiger Körperverletzung durch
Zudem ergab sich an beiden Autos ein entsprechender Sachschaden. Außerdem wurde unsere Mandantin von einem Zeugen belastet, der angab, dass unsere Mandantin eine rote Ampel missachtet hatte, nachdem sie bereits zum Anhalten des Wagens angesetzt hatte. Unsere Mandantin stieg nach dem Unfall sofort aus und erkundigte sich, ob es allen Beteiligten gut gehe. Dies wurde auch allseits bejaht. Umso überraschter war unsere Mandantin, als sie eine Vorladung als Beschuldigte einer fahrlässigen Körperverletzung erhielt. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich mandatiert worden war, beantragte er Akteneinsicht. Bei Durchsicht der Akte konnte Rechtsanwalt Dietrich feststellen, dass der Geschädigte zwar angegeben hatte, verletzt worden zu sein. Jedoch konnten diese Verletzungen nicht mehr als wesentlich bezeichnet werden. Auch ein Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ging aus der Akte nicht hervor. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich diese Punkte der Amtsanwaltschaft Berlin dar und beantragte das Verfahren einzustellen. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte daraufhin das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein. Unsere Mandantin war sehr froh und erleichtert angesichts dieses Verfahrensausgangs, da sie bereits mit beruflichen und privaten Konsequenzen gerechnet hatte.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
04. Juli 2019: Verfahrenseinstellung nach Koffer- und Zangenattacke
Als nächstes kam der Sohn des Nachbarn, der das Geschehen schon vor dem Müllraum beobachtet hatte, hinzu. Auch diesen soll unser Mandant körperlich angegangen haben. Nachdem sich alle Beteiligte wechselseitig bei der Polizei Berlin wegen Körperverletzung angezeigt hatten, suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der rechtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich das Geschehen anders dar. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst aber Akteneinsicht. Hieraus ergingen jedoch lediglich die Zeugenaussagen der angeblich Geschädigten hervor, die unseren Mandanten belasteten. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daher einen umfangreichen Schriftsatz. Darin wurde zum einen der Sachverhalt klargestellt. Das Geschehen wurde anhand der Zeugenaussagen völlig verzerrt dargestellt. Unser Mandant hatte von seinem Nachbarn lediglich gefordert, die Fotos zu löschen. Darauf hatte der Nachbar sehr aggressiv reagiert und wollte die Wohnungstür in Richtung unseres Mandanten zuschlagen. Hierauf und auch auf die vermeintlichen Verteidigungsversuche des Sohnes hatte unser Mandant schlicht abwehrend reagiert und sich dabei selbst Verletzungen zugezogen. Auch waren dem Geschehen vorausgegangene Beleidigungen des Nachbarn unerwähnt geblieben. Zum anderen regte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Den Schilderungen Rechtsanwalt Dietrichs folgend, stellte die Amtsanwaltschaft Berlin das Verfahren auch ein.
Fachanwalt Strafrecht. Gefährliche Körperverletzung
26. Juni 2019: Außergerichtliche Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage
Dieser war vom Vater dadurch provoziert worden, dass er seine eigene Tochter demütigte. Daher nahm unser Mandant die Tochter in Schutz und wurde im Zuge dessen von dem Geschädigten geschlagen und verletzt. Als Konsequenz dieses Vorfalls zeigte der Geschädigte unseren Mandanten an und erhob zudem Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Nach Auswertung der Akte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz, welcher einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweises beinhaltete und die Ermittlungsergebnisse in Zweifel zog. Insbesondere die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten selbst hob Rechtsanwalt Dietrich hervor. Einmal soll unser Mandant den Aschenbecher geworfen, einmal damit geschlagen haben. Auch die Beschaffenheit des Aschenbechers variierte stark. Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft Cottbus allerdings nicht in Betracht. Die erheblichen Verletzungen des Geschädigten und der Umstand, dass unser Mandant nach der Auseinandersetzung geflohen war, waren für die Staatsanwaltschaft Cottbus Grund genug, um Anklage zu erheben. Folglich wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der es jedoch nicht kommen sollte. Rechtsanwalt Dietrich unterbreitete der Gegenseite einen Vergleichsvorschlag. Mittlerweile ließ sich der Geschädigte als Nebenkläger ebenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten. Nach einiger Verhandlungsdauer konnte Rechtsanwalt Dietrich die Gegenseite schließlich von einem Vergleich überzeugen. Dieser hatte zum Inhalt, dass unser Mandant einen gewissen Betrag als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlt. Im Gegenzug ziehe unser Mandant seine gegen den Geschädigten gestellte Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zurück. Damit wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an das Amtsgericht Königs Wusterhausen, welches wiederum das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellte. Im Ergebnis musste unser Mandant an den Geschädigten das zuvor ausgehandelte Schmerzensgeld zahlen. Als eine Verurteilung oder ein Schuldeingeständnis ist dies aber nicht zu werten.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
19. Juni 2019: Einstellung gegen Geldauflage bei Schlag mit Bierflasche
Belastend waren für unseren Mandanten insbesondere die Zeugenaussagen zu diesem Vorfall. Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. Den Ermittlungen war zu entnehmen, dass unser Mandant zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Chemnitz daraufhin, dass unser Mandant aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht absichtlich gehandelt hat. Vielmehr könnte auch eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung / Körperverletzung
29. Mai 2019: Strafmaßänderung im Berufungsverfahren bei sexueller Körperverletzung und Beleidigung
Sofort meldete sie den Vorfall dem Busfahrer, der unseren Mandanten umsetzte und kurz vor Bayreuth dann die Polizei alarmierte. In Bayreuth angekommen wurde unser Mandant, der der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, zwecks Identitätsfeststellung auf die Polizeiwache verbracht. Die Polizei Bayreuth leitete dann Ermittlungen gegen unseren Mandanten wegen tätlicher sexueller Beleidigung ein. Unser syrischer Mandant, der in Berlin wohnhaft ist, erhielt zunächst einen Strafbefehl, mit dem er sich zunächst an einen anderen Rechtsbeistand wandte. In der darauffolgend anberaumten Hauptverhandlung wurde unser Mandant wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand verließ sich unser Mandant darauf, dass gegen dieses Urteil Rechtsmittel bzw. Berufung eingelegt werden würde. Umso überraschter war unser Mandant, als er die Ladung zum Strafantritt in der Justizvollzugsanstalt Moabit erhielt. Beunruhigt von dieser Wendung wandte er sich dann an Rechtsanwalt Dietrich. Problematisch war, dass die Berufungsfrist bereits abgelaufen war. Daher beantragte Rechtsanwalt Dietrich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und legte gleichzeitig Berufung ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden, warum das Rechtsmittel der Berufung nicht eingelegt worden war. Unserem Mandanten konnte es jedenfalls nicht zugerechnet und zur Last gelegt werden. Daher wurde die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch das Landgericht Nürnberg gewährt. In der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg wirkte Rechtsanwalt Dietrich immer wieder auf das Gericht und die Staatsanwaltschaft ein. Zu berücksichtigen war, dass sich unser Mandant, seitdem er in Deutschland lebt, nichts zu Schulden hat kommen lassen und entgegen der Auffassung des Amtsgerichts eine gute Sozialprognose habe. In einem abschließenden Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft von einer Strafmaßänderung überzeugen. Das Landgericht Nürnberg verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da es ihm dadurch weiterhin möglich war, seine Familie finanziell unterstützen zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
27. Mai 2019: Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage bei Körperverletzung an einem Kind und sieben Eintragungen im Bundeszentralregisterauszug
Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und um einen weiteren Eintrag im Bundeszentralregister zu vermeiden wandte sich unser Mandant dann an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich aus. Rechtsanwalt Dietrich verfasste daraufhin einen ausführlichen Schriftsatz, in welchem er erhebliche Zweifel an dem behaupteten Sachverhalt anführte. Unser Mandant hatte sich gegenüber der Polizei bereits dazu eingelassen, das Kind nicht geschubst, sondern leicht am Arm gezogen zu haben. Dies tat unser Mandant, da er sich bei seinem Schaffen, die Tierwelt zu dokumentieren, von dem Kind gestört fühlte. Da das Kind nicht aufhörte, dazwischen zu greifen, zog unser Mandant es schließlich am Arm. Aus Trotz fing das Kind dann an zu weinen. Eine Widerlegung dieser Darstellung war von der Polizei Seelow nicht geführt worden. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich auf die in der Ermittlungsakte enthaltenen Zeugenaussagen hin. Glaubhafte Aussagen unbeteiligter Zeugen seien darin nicht vorhanden. Bei den weiteren Zeugenaussagen wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass diese vor dem Hintergrund des schlechten Nachbarschaftsverhältnisses zu bewerten seien. Es sei nicht auszuschließen, dass es sich um Falschbelastungen handle. Unberücksichtigt war ebenfalls geblieben, dass das Kind in keiner Weise verletzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich regte daher gegenüber dem Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) an, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Das Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) konnte diesen Ausführungen nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert; da seine Strafe aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erlassen worden war. So befürchtete unser Mandant einen Bewährungswiderruf im Falle einer Verurteilung. Dies konnte jedoch dank der Arbeit von Rechtsanwalt Dietrich verhindert werden.