Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

29. Oktober 2016: Gefährliche Körperverletzung und Verdacht der Schutzgelderpressung – Einstellung in Hauptverhandlung

In Berlin-Neukölln hatte es Streit zwischen zwei Familien gegeben. Nach den Ermittlungen der Polizei soll ein Angehöriger unserer Mandantin seinen Nachbarn unter Druck gesetzt haben, indem er ihn zur Zahlung eines Schutzgeldes aufgefordert haben soll. Als der Nachbar diese Erpressung nicht hinnehmen wollte, sei die Situation eskaliert, woraufhin mehrere Familienmitglieder den Nachbarn planmäßig angegriffen haben sollen, der schließlich hinter einer Tür Schutz suchte. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, mit einem großen Messer mehrfach auf diese Tür eingeschlagen zu haben, um den Nachbarn zu verletzen. Es gab nach der Auseinandersetzung mehrere verletzte Personen und zudem mehrere Zeugen, die den Streit zwischen den Familien beobachtet hatten.

Erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung meldete sich unsere Mandantin in der Strafrechtskanzlei Dietrich. Unsere Mandantin war zunächst unentschlossen, hatte sich dann aber angesichts der Schwere der Tatvorwürfe doch dazu entschieden, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen. Rechtsanwalt Dietrich sah umgehend die Ermittlungsakte ein, besprach mit unserer Mandantin den Stand des Verfahrens und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht befragte Rechtsanwalt Dietrich die Beteiligten ausführlich zu dem Geschehen und konnte dabei die Zeugen in Widersprüche verwickeln. Schließlich gelang es Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung, das Gericht auch von der geringen Schuld unserer Mandantin zu überzeugen. Schließlich gab das Gericht dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich statt und stellte das Strafverfahren gegen unsere Mandantin gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

08. Oktober 2018: Körperverletzung in einem Club – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.

Von einer Freundin erhielt unsere Mandantin den Rat, sich wegen des eingeleiteten Strafverfahrens an die Strafrechtskanzlei Dietrich zu wenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, besprach die Angelegenheit mit unserer Mandantin und beantragte anschließend gegenüber der Amtsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Attacke in dem Club nicht von unserer Mandantin ausgegangen war, sondern vielmehr von den anderen Frauen. Unsere Mandantin hatte in dem Club mit ihrer Nichte und weiteren Freunden Geburtstag gefeiert. Während der Feier war die Nichte unserer Mandantin von den anderen Frauen auf der Tanzfläche angegriffen worden. Unsere Mandantin begleitete ihre Nichte dann zu den Toiletten und half ihr eine Kontaktlinse wieder richtig einzusetzen. Als die beiden dann zurückgehen wollten, wurden sie erneut von den drei Frauen attackiert. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unsere Mandantin bei dem Handgemenge auch verletzt worden ist. Nach dieser Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Amtsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

01. Oktober.2018: Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Anklageschrift erhalten hatte, in welcher ihm vorgeworfen wurde, in Berlin-Lichtenberg mit weiteren unbekannten Beschuldigten den Geschädigten grundlos geschlagen zu haben.

Insbesondere soll der Geschädigte von den Beschuldigten mit einem großen Metallaschenbescher und einem Gürtel geschlagen worden sein. Deshalb lag laut Anklage eine gefährliche Körperverletzung vor. Da man nicht einschätzen kann, wann die Verhandlung stattfindet, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich unverzüglich beim Gericht als Strafverteidiger an und werte die Ermittlungsakte aus. Das Gericht war zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der angesetzten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten in Moabit befragte Rechtsanwalt Dietrich den Belastungszeugen sehr ausführlich. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Zeugen in zahlreiche Wiedersprüche in Bezug auf den Tatablauf und die Beteiligung unseres Mandanten verwickeln. Deshalb war das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 100,00 € einzustellen. Über die Einstellung war der Geschädigte nicht erfreut. Er beschwerte sich hierüber lauthals beim Gericht.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

23. Juli 2018: Fachanwalt Strafrecht: Strafbefehl gefährliche Körperverletzung – Einstellung in Hauptverhandlung

Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.

Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten hatte, meldete er sich bei Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. In einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf legte Rechtsanwalt Dietrich da, dass nach der Ermittlungsakte Zweifel an einer gefährlichen Körperverletzung bestünden, man vielmehr von einer fahrlässigen Körperverletzung ausgehen müsste. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Glas meinem Mandanten versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Rechtsanwalt Dietrich regte an, dass Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Entgegen der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich erließ das Amtsgericht Düsseldorf auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl, in welchem gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten festgesetzt worden ist. Sechs Monate ist die Mindeststrafe bei einer gefährlichen Körperverletzung. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und besprach das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten. Insbesondere besprach Rechtsanwalt Dietrich mit unserem Mandanten, ob es sinnvoll sei, dass Rechtsanwalt Dietrich an der dann angesetzten Hauptverhandlung in Düsseldorf teilnimmt. Unserem Mandanten war es wichtig, dass ihn trotz der höheren Kosten Rechtsanwalt Dietrich zur Verhandlung begleitet. Vor Aufruf der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Das Gericht war entgegen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereit, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft weigerte sich zunächst weiterhin. In den dann durchgeführten Zeugenvernehmungen konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass tatsächlich nur eine fahrlässige Körperverletzung in Betracht käme, da nicht nachweisbar sei, dass unser Mandant das Glas mit Absicht auf die Geschädigte geworfen hatte. Unser Mandant entschuldigte sich dann noch im Gerichtssaal bei der Geschädigten und bot an, ein Schmerzensgeld zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf war deshalb schließlich doch noch bereit, das Verfahren einzustellen. Hierüber war unser Mandant nachvollziehbar sehr erleichtert.

 

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

19. Juli 2018: Freispruch bei Vorwurf gefährlicher Körperverletzung mittels Flammenwerfer

Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.

Unser Mandant ist bereits über 20 Mal, insbesondere auch wegen Körperverletzung vorbestraft. Im Ermittlungsverfahren war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Diese Entscheidung wurde insbesondere damit begründet, dass eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten sei. In der Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich den Tatvorwurf. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich umfangreich den vermeintlichen Bekannten befragen. Im Rahmen dieser Befragung verwickelte der Bekannte sich in zahlreiche Widersprüche. Letztlich musste der Bekannte auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich einräumen, dass er bereits wegen Falschaussage verurteilt wurde. In seinem Plädoyer wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals ausführlich auf die Ungereimtheiten hin. Das Gericht schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an. Unser Mandant wurde freigesprochen.

Fachanwalt Strafrecht: fahrlässige Körperverletzung

25. Juni 2018: Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant hatte sich mit seinem Lieferwagen in Berlin-Charlottenburg vor einer roten Ampel auf der falschen Fahrspur eingeordnet. Als er dies bemerkte, legte er den Rückwärtsgang ein und begann nach hinten zu fahren, um auf die richtige Spur zu wechseln. Bei diesem Manöver fuhr unser Mandant direkt auf ein Motorrad zu, das hinter seinem Lieferwagen in der Spur stand. Unser Mandant hatte das Motorrad zuvor nicht gesehen und wurde dann von anderen Verkehrsteilnehmern durch Hupen zum Anhalten aufgefordert. Jedoch reagierte unser Mandant nicht sofort, sondern stieß gegen das Motorrad, sodass der Motorradfahrer umstürzte und sich verschiedene Prellungen, Abschürfungen und einen Rippenbruch zuzog.

Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Mandant versuchte sich im Ermittlungsverfahren zunächst selbst zu verteidigen. Wenig später erhielt unser Mandant jedoch einen Strafbefehl, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Mit diesem Strafbefehl wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und bat um anwaltliche Unterstützung. Rechtsanwalt Dietrich meldete sich daraufhin als Verteidiger und legte sofort Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Sodann nahm Rechtsanwalt Dietrich beim Gericht Akteneinsicht und regte schließlich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hob hervor, dass unser Mandant sich hilfsbereit verhalten und zur Aufklärung der Sache beigetragen hatte. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch eine Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalls seinen Job als Lieferant verlieren könnte. Das Gericht schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Über dieses Ergebnis war unser Mandant sehr erfreut, da er im Ergebnis nicht verurteilt wurde und auch keine Eintragung in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis erfolgte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren, Körperverletzung, Beleidigung Sachbeschädigung

12. Juni 2018: Vorwurf Schwarzfahren und anschließender Körperverletzung und Beleidigung - Einstellung des Verfahrens

In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.

Als unser Mandant aus der S-Bahn gebracht wurde, riss er nach an der Uhr eines Kontrolleures. Die Uhr ging dabei kaputt. Auf einem S-Bahnhof in Berlin Mitte wurde unser Mandant der bereits hinzugerufenen Polizei übergeben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) Körperverletzung und Beleidung eingeleitet. Mit der Vorladung als Beschuldigter meldete sich unser Mandant bei Rechtanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant aufgrund von persönlichen Problemen Alkohol getrunken habe. Deshalb sei es zu dem strafrechtlich relevanten Verhalten unseres Mandanten gekommen. Unser Mandant würde dies auch sehr bereuen. Deshalb war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren einzustellen.