Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

22. Februar 2018: gefährliche Körperverletzung mit Tierabwehrspray – Verfahrenseinstellung gegen geringe Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich das Ermittlungsergebnis anhand der Akten ausgewertet hatte, wandte er sich an die zuständige Staatsanwaltschaft und regte an, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schreiben glaubhaft darlegen, dass unser Mandant unmittelbar vor dem Einsatz des Abwehrsprays von dem Nachbarn mit dem Obst beworfen worden war und sich gegen diesen Angriff lediglich verteidigen wollte. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass es bereits des Öfteren zu Streitigkeiten mit dem Nachbarn gekommen war, unser Mandant in der überraschenden Angriffssituation weitere Würfe durch den Nachbarn mit nicht unerheblichen Verletzungen fürchtete und nur deshalb zu dem Abwehrspray gegriffen hatte.

Nach diesen Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

24. Januar 2018: Körperverletzung an jugendlichem Mädchen - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant war in Streit mit seiner Tochter geraten, in dessen Folge er ihr zunächst seinen Daumen in das Auge drückte, sie würgte, anschließend auf sie einschlug und dann zu Boden warf. Selbst als das Mädchen bereits auf dem Boden lag, prügelte unser Mandant weiter auf sie ein. Erst durch den Eingriff mehrerer Zeugen, die den Vorfall mitbekommen hatten, konnte unser Mandant von weiteren Schlägen abgebracht werden. Die Zeugen konnten unseren Mandanten später sicher als Täter identifizieren und den Tathergang umfassend beschreiben. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB.

Nachdem das zuständige Amtsgericht die Anklage bereits kurze Zeit später zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, ersuchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um Rat und beauftragte ihn mit der Verteidigung in diesem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich nun direkt an das Amtsgericht und konnte mit einem ausführlichen Schriftsatz erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten noch vor dem ersten Hauptverhandlungstermin eingestellt wurde. Unserem Mandanten wurde vom Gericht als Bedingung aufgegeben, einen Geldbetrag an seine Tochter und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Über die Verfahrenseinstellung ersichtlich erfreut, schrieb unser Mandant einen Brief an Rechtsanwalt Dietrich, in dem es heißt: „Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen noch einmal für das unerwartet gute Ergebnis aus der doch schon recht aussichtslosen Lage zu bedanken“. Das Strafgesetzbuch sieht in § 223 StGB als Strafe für eine Körperverletzung im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Anwalt für Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2018: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.

 Nachdem das vermeintliche Tatopfer am Boden lag, soll weiter gegen den Oberkörper getreten worden sein. Hintergrund der körperlichen Auseinandersetzung sollen persönliche Differenzen gewesen sein. Die unmittelbar am Tatort erschiene Polizei leitete deshalb unmittelbar gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der durchgeführten Hauptverhandlung konnte das Gericht nicht mehr sicher das Tatgeschehen aufklären. Insbesondere räumte das vermeintliche Tatopfer aufgrund der Befragung von Rechtsanwalt Dietrich ein, dass es bei der Polizei teilweise die Unwahrheit gesagt habe. Deshalb wurde unser Mandant auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als Mindeststrafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Widerstand / Beleidigung

14. Dezember 2017: Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte

Unsere Mandantin war mit ihrem Freund in heftigen Streit geraten. Deshalb wurde die Polizei zu der Wohnung unserer Mandantin in Berlin-Hellersdorf gerufen. Als die Polizeibeamten vor Ort waren, zeigte sich unsere Mandantin auch diesen gegenüber sehr aggressiv, beleidigte die Polizisten und trat sogar einem Beamten gegen das Schienbein. Aus diesem Grunde wurde unsere Mandantin festgenommen und gegen sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Mit der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte gründlich durchgesehen und das Ermittlungsergebnis bewertet hatte, regte er gegenüber der Staatsanwaltschaft an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich konnte in seinem Schriftsatz herausarbeiten, dass sich unsere Mandantin zum Tatzeitpunkt in einer besonders schwierigen emotionalen Situation befand. Hintergrund war die zerrüttete Beziehung unserer Mandantin, die auch zu dem Streit mit ihrem Freund geführt hatte. Rechtsanwalt Dietrich konnte glaubhaft darlegen, dass das Eintreffen von mehreren Polizeibeamten unsere Mandantin zusätzlich verunsicherte, weshalb sie derart gereizt reagierte. Unter Hinweis auf diese besonderen Umstände schlug Rechtsanwalt Dietrich der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an einen Verein der Polizei einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf diesen Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass das Strafverfahren auf diese Weise, insbesondere ohne eine Verurteilung, erledigt werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht

24. November 2017: Gefährliche Körperverletzung im Jugendstrafrecht – Einstellung in Hauptverhandlung

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen mehrere Beschuldigte eine Strafsache wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Beschuldigten hatten den ihnen unbekannten Geschädigten auf offener Straße in Berlin Wedding körperlich angegriffen.

Dem Geschädigten wurde insbesondere wiederholt ein Metallschlagstock auf den Kopf geschlagen. Er erlitt neben Platzwunden ein Schädel Hirn Träume und multiple Prellungen und Schwellungen. Unmittelbar nach der Tat wurde wegen versuchten Totschlags ermittelt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten unseres 20-jährigen Mandanten gehandelt hat. Mittlerweile sei auch ein Jahr seit der Tat vergangen. Das Jugendgericht war deshalb bereit, das Verfahren nach Jugendstrafrecht gegen Ableistung von 60 Sozialstunden einzustellen. Im Falle der Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte eine Freiheitsstrafe von ca. drei Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes

12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.

Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.

In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.

Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.

Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.

In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.

Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung

Die Berliner Polizei führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines zunächst verbalen Streits seinen Stiefvater körperlich angegriffen zu haben. Der Stiefvater soll verschiedenste Verletzungen insbesondere eine Kreuzbandruptur mit Innenbandriss und multiple Prellungen am gesamten Körper davon getragen haben. Beim Eintreffen der Polizei am vermeintlichen Tatort war unser Mandant nicht mehr anwesend.

Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.