Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

14. September 2017: Vorwurf der Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens trotz bereits erlassenen Strafbefehls

Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht einen Strafbefehl, in dem er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant soll bei Straßenbauarbeiten seine Werkzeuge auf ein fremdes Auto abgelegt haben, sodass dieses zerkratzt wurde. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass unser Mandant den aufgebrachten Fahrzeughalter später fremdenfeindlich beleidigt und mit seiner Schubkarre am Bein verletzt hat.

Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch gegen den Strafbefehl und beantragte Akteneinsicht. Anschließend gelang es Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an das Gericht die Vorwürfe gegen unseren Mandanten abzuschwächen.

Beim Lesen der Akte hatte Rechtsanwalt Dietrich festgestellt, dass sich die Vorwürfe lediglich auf Aussagen von Zeugen stützten, die im Lager des Anzeigenden standen. Die Beinverletzung des Fahrzeughalters war nicht ärztlich dokumentiert worden. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass der Fahrzeughalter aggressiv und provozierend auf unseren Mandanten eingeredet hatte. Im Verlauf des hochkochenden Streits sei die Schubkarre berührt worden.

Obwohl bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, zeigte sich das Gericht nach der Stellungnahme von Rechtsanwalt Dietrich bereit, seiner Anregung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Unser Mandant - spendete? im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz

31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfenen, im Rahmen eines Streits mit einem Nachbarn über Hundegebell den Nachbarn mit einem als Taschenlampe getarnten Taser attackiert und ihm danach gegen den Brustkorb getreten zu haben. Es wurde deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Eine gefährliche Körperverletzung wird mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe bestraft.

Der Nachbar schilderte in seiner polizeilichen Zeugvernehmung den Vorfall sehr plastisch einschließlich der "Funken vorne an dem Gerät", der nachfolgenden tätlichen Auseinandersetzung und der Schmerzen, die er verspürt hatte.

Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.

In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.

Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.

Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe

Unser Mandant hatte seine Ex-Freundin zunächst beleidigt und später auf offener Straße angegriffen und ihr mehrere Schläge und Fußtritte - auch gegen den Kopf - versetzt. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, die durch eine das Leben gefährdende Behandlung gekennzeichnet sein sollten (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB).

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten, der sich in der ersten Instanz noch selbst verteidigte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.

Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.

Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.

In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. Juni 2017: Fahrlässige Körperverletzung durch Autounfall mit schwersten Verletzungen - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant befuhr am frühen Morgen auf dem Weg zum Dienst mit seinem Pkw die Frankfurter Allee in Berlin. An einen Kreuzung übersah unser Mandant, dass die Ampel bereits seit geraumer Zeit auf Rot stand, und überfuhr eine Fußgängerin. Diese überlebte den Verkehrsunfall zwar, doch sie erlitt u.a. einen Bruch des dritten und vierten Halswirbels, einen Oberarmbruch nahe des Schultergelenks, einen Wadenbeinbruch, mehrere Hüftbrüche, einen Kreuzbeinbruch und weitere schwere Verletzungen. Das Unfallopfer leidet bis heute unter den Folgen und wird sich aller Voraussicht nach davon nicht vollständig erholen. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten fahrlässige Körperverletzung vor.

Unser Mandant setzte sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich beriet unseren Mandanten zunächst, wie er durch ein geeignetes Nachtatverhalten seine Aussichten im Strafverfahren verbessern könne. Insbesondere kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Geschädigte und sorgte für eine rasche, unbürokratische und großzügige Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten. Auch riet er unserem Mandanten, die Geschädigte im Krankenhaus mit einem Blumenstrauß zu besuchen und vermittelte ihm Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen.

All diese Umstände stellte Rechtsanwalt Dietrich sodann in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zusammen und regte darin an, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung scheiterte zunächst jedoch am Widerstand der Amtsanwaltschaft Berlin.

Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten. Sie vereinbarten, dass die Geschädigte eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung befürworten würde, wenn sie einen Teil der Geldauflage erhielte. Nachdem die getroffene Vereinbarung dem Gericht und er Amtsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung offenbart worden war, beugte sich die Amtsanwaltschaft und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert. Denn neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hätten ihm beamtenrechtliche Konsequenzen gedroht. So aber gilt unser Mandant weiterhin als unschuldig und ist entsprechend auch nicht vorbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gefährliche Körperverletzung

21. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer - Einstellung des Verfahrens

Unser Mandant wurde von seiner Ex-Lebensgefährtin beschuldigt, sie beleidigt und mit einem Messer an der Hand verletzt zu haben. Darüber hinaus gab die Frau bei der Polizei an, über viele Jahre von unserem Mandanten geschlagen und gedemütigt worden zu sein, womit sie unseren Mandanten schwer belastete.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich von unserem Mandanten mit der Verteidigung beauftragt worden war, nahm er Kontakt zur Staatsanwaltschaft Limburg auf und forderte die Ermittlungsakte an.

Rechtsanwalt Dietrich sah sich anschließend die bei der Polizei gemachte Aussage der Ex-Lebensgefährtin genauer an und stellte dabei fest, dass die Frau bezüglich der gefährlichen Körperverletzung weder einen genauen Tatzeitpunkt angeben noch den Tathergang genau schildern konnte. Überhaupt sollte der Angriff mit dem Messer schon über ein Jahr zurückliegen. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich anschließend glaubhaft dar, dass die so späte und heftige Beschuldigung unseres Mandanten in erster Linie wegen der erst kurz vor der Strafanzeige erfolgten Trennung von der Lebensgefährtin geschah, mit der unser Mandant fast zehn Jahre zusammengelebt hatte.

Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass somit eine Rekonstruktion des vermeintlichen Tatgeschehens schwierig werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Limburg war deshalb bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wäre von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich gewesen.

Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafreht: Strafrecht / Körperverletzung

14 April 2017: Schwere räuberische Erpressung - lediglich Sozialtraining

Unser Mandant, unterwegs mit einigen Freunden, unter denen sich auch sog. - Intensivtäter? befanden, traf an der Krummen Lanke auf eine Gruppe junger Männer, die mit einem Bierkasten den Abend begehen wollten. Nachdem unser Mandant mehrmals erfolglos darum bat, sich zwei Biere nehmen zu dürfen, steckte er sich die Biere ohne Erlaubnis ein und ging davon. Zur Rede gestellt, zog er unvermittelt einen Teleskopstock aus seiner Jacke und schlug damit einem der Feiernden auf den Kopf. Dieser erlitt eine Platzwunde. Durch den Schlag eingeschüchtert, ließen sie es auch geschehen, dass unser Mandant den Rest der Bierkiste ebenfalls mitnahm und sich rasch entfernte.

Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen unseren Mandanten und dessen Freunde in der Umgebung fest.

Die Handlungen unseres Mandanten sind als schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Nach Zustellung der Anklageschrift beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte unmittelbar das Gericht. Die Gespräche mit dem Gericht gestalteten sich zunächst schwierig, da unser Mandant strafrechtlich erheblich vorbelastet war. Neben mehreren Einträgen wegen u. a. gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wies der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten 8 Fälle von Körperverletzung auf. Auch die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen solle, war Gegenstand der kontroversen Unterredung, weil unser Mandant zur Tatzeit fast 21 Jahre alt war.

Im ausführlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, dass angesichts von Reifeverzögerungen bei unserem Mandanten nur eine Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht komme. Somit war es möglich, statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Erziehungsmaßregel zu verhängen. Rechtsanwalt Dietrich schlug nun vor, unserem Mandanten die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme sowie am Kurs - Schluss mit Suff? aufzugeben, da zahlreiche Straftaten unseres Mandanten in einem Zusammenhang mit Alkohol und Drogen standen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft zu.

Unser Mandant war sehr erleichtert, dass ihm diese neuerliche Chance eingeräumt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

01. März 2017: Strafbefehl wegen Körperverletzung nach Nachbarschaftsstreit - Einstellung des Verfahrens

Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 - verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.

Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf zwei zwölfseitigen Strafanzeigen der Nachbarinnen, die sowohl den Tatverlauf detailliert und weit übereinstimmend aus ihrer Perspektive schilderten, als auch auf den langwierigen Nachbarschaftsstreit zwischen unserem Mandanten und den beiden Mieterinnen eingingen.

Unser Mandant verteidigte sich zunächst selbst, stellte den Sachverhalt nach besten Kräften objektiv und ohne die eigenen strafbaren Schläge und Griffe wegzulassen dar. Ebenso schilderte er, dass der Nachbarschaftsstreit mit den beiden Rentnerinnen, die vor allem seine Musikanlage als zu laut befanden, bereits seit Jahren schwelte und selbst durch eine von ihm beantragte gemeinsame Aussprache vor einem Schiedsmann nicht beigelegt werden konnte. Er erläuterte, dass sich am Tattag schlicht das dauerhaft angespannte Verhältnis entladen habe und auch er nicht unverletzt blieb, da ihm eine der Nachbarinnen einen gezielten Tritt in seine Leistengegend versetzte.

Weiterhin teilte unser Mandant mit, dass er seine Eltern pflege und zum ehrenamtlichen Betreuer seines Vaters ernannt sei. Unser Mandant ging davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Einsehen haben und auch seine Umstände sowie seine Bereitschaft zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden in ihrer Erledigungsentscheidung berücksichtigen würde. Als ihm der Strafbefehl zugestellt wurde, erkannte er jedoch, dass die Staatsanwaltschaft all seine Äußerungen zur Beurteilung und Feststellung seiner Strafbarkeit benutzt hatte.

Daraufhin entschied er sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Akteneinsicht ausführlich mit den Aussagen der Nachbarinnen auseinander und ermittelte einige Widersprüche. In einem persönlichen Gespräch mit dem nunmehr zuständigen Amtsgericht besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Umstände des Nachbarschaftsstreits und die emotional wie finanziell schwierige Situation unseres Mandanten als Pfleger seiner Eltern. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich mitteilen konnte, dass unser Mandant mittlerweile die Wohnung gewechselt hat, um dem Mieterstreit ein Ende zu bereiten, war auch das Gericht der Ansicht, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen sei. Rechtsanwalt Dietrich und das Amtsgericht mussten nun nur noch die Staatsanwaltschaft überzeugen, der Einstellung zuzustimmen, was zwei weitere Schriftsätze in Anspruch nahm.

Schließlich wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten gegen eine Geldauflage, die erheblich unter der Geldstrafe des Strafbefehls lag, eingestellt. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.