Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

28. November 2016: Körperverletzung durch Faustschlag ins Gesicht des eigenen Kindes - Einstellung des Verfahrens

Nachdem unsere Mandantin festgestellt hatte, dass ihr Sohn 20 Euro aus ihrem Sparschwein entwendet hatte, suchte sie ihn zunächst an dessen Schule und - da sie ihn dort nicht antraf - auf dem nahegelegenen Sportplatz auf und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Aufgrund der Stärke des Faustschlags stürzte der Junge in ein in einiger Entfernung befindliches Gebüsch. Da die Aggressionen noch nicht verflogen waren, zog unsere Mandantin ihren Sohn daraufhin wieder aus dem Gebüsch, nahm ihn in den Schwitzkasten und schleifte ihn einen Weg entlang, bevor ein Lehrer und eine Erzieherin dazwischen gehen konnten und den Jungen befreiten.

Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten erklärte der Junge, dass er von seiner Mutter des Öfteren und - sonst auch härter? geschlagen werde.

Das Amtsgericht Tiergarten verhängte in einem Strafbefehl eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe. Innerhalb der Einspruchsfrist nahm unsere Mandantin Kontakt zur Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und bemühte sich ab diesem Moment um eine Verfahrenseinstellung.

Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass eine strafrechtliche Verurteilung nicht der geeignete Weg sei, um das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn zu verbessern. Vielmehr sei es hilfreich, wenn ein Familienhelfer die Familie unterstützen würde. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wäre zudem kontraproduktiv, da Geld angesichts des geringen Einkommens der Mutter, die als Verkäuferin tätig ist, ohnehin stets ein Streitthema in der Familie sei. Eine Geldstrafe in der festgesetzten Höhe würde die Situation nur verschärfen. Außerdem habe sich unsere Mandantin bei ihrem Sohn entschuldigt und sehe ihren Fehler ein. Auch habe der Sohn bei einer späteren Vernehmung kein Interesse an einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung seiner Mutter gezeigt.

Nachdem die Familienhilfe einige Wochen erfolgreich lief, entschied das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich anzunehmen und von einer Verurteilung unserer Mandantin abzusehen, um den begonnenen Prozess des Zusammenfindens von Mutter und Sohn nicht zu gefährden. Daher stellte das Gericht das Verfahren schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage, die nur noch im dreistelligen Bereich lag, ein.

Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Körperverletzung

21. Juli 2016: Schwarzfahren und gefährliche Körperverletzung - niedrige Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle am Görlitzer Bahnhof in Ermangelung eines gelösten Fahrausweises mit einer Bierflasche in Richtung des Kontrolleurs geschlagen zu haben, um sich der Kontrolle zu entziehen. Ein entsprechendes Verhalten ist - abgesehen vom Erschleichen von Leistungen - als versuchte gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bedroht.

Nachdem das Gericht Bedenken gegen eine Entscheidung im Strafbefehlsverfahren geäußert hatte, fand eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten statt.

In dieser wurden einige Zeugen gehört, die von der Auseinandersetzung und der Bierflasche berichteten. Dabei gelang es Rechtsanwalt Dietrich durch konfrontative Befragung, gerade im Hinblick auf den angeblichen Schlag mit der Bierflasche Widersprüche zwischen den Zeugenaussagen offenzulegen. Gerade der Kontrolleur, dessen Kleidung unmittelbar nach der Auseinandersetzung in der U-Bahn stark nach Bier roch, war ob dieses Vorgehens sehr unzufrieden. Unser Mandant war jedoch sehr erleichtert, dass nach der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht hinreichend nachgewiesen war. Im Ergebnis wurde unser Mandant wegen einfacher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer niedrigen Geldstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht / Körperverletzung

16. Juni 2016: Einstellung mangels Tatnachweis bei Unfallflucht und Körperverletzung

Unsere Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad auf der Straße. An einer Ampel verlor sie das Gleichgewicht und stürzte gegen ein sie gerade überholendes Fahrzeug. Ohne weiter anzuhalten fuhr sie weiter. Der Autofahrer verfolgte sie und zwang sie zum Anhalten an der nächsten Kreuzung. Als sie der Autofahrer sie zur Rede stellen wollte, schlug unsere Mandantin dem Autofahrer wiederholt ins Gesicht. Mehrere unbeteiligte Zeugen bestätigten diesen Geschehensablauf. Es wurde deshalb gegen unsere Mandantin wegen Unfallflucht und Körperverletzung ermittelt. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach der Mandatierung Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf.

Hier legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsere Mandantin von etwaigen Beschädigungen am Fahrzeug nichts gemerkt hat. Sie musste deshalb davon ausgehen, dass sie von einer fremden Person verfolgt wird. Die Schläge ins Gesicht waren nach ihrer Vorstellung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Unfallflucht mangels Tatnachweis eingestellt. Hierüber war unsere Mandantin sehr erleichtert.

Aus einer Mail unserer Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich:

- Ich könnt Sie knutschen - Ich bin happy - Danke Danke Danke.?

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / fahrlässige Körperverletzung

02. Februar 2016: Fahrerflucht nach Unfall mit Verletzten - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen

Unserer Mandantin wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen auf dem Sachsendamm in Berlin-Schöneberg einen Bus - geschnitten? zu haben, woraufhin der Fahrer des Busses eine Kollision nur im Wege einer Vollbremsung verhindern konnte. Infolge der Vollbremsung sollen sich zwei Fahrgäste, die ganz vorn bzw. ganz hinten im Bus saßen, verletzt haben, sodass sie in nahe liegenden Krankenhäusern behandelt werden mussten. Sodann soll sich unsere Mandantin vom Unfallort entfernt haben, ohne die notwendigen Feststellungen ermöglicht zu haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar.

Nach Mandatsübernahme beantrage Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Videoaufzeichnungen vom Geschehen sowie zahlreiche Zeugenaussagen zusammengetragen hatte. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt davon, dass unsere Mandantin das Fahrzeug geführt hatte, weil die Zeugen Farbe, Typ und Kennzeichen eines Pkw angegeben hatten, den unsere Mandantin am Unfalltag bei einer Autovermietung angemietet hatte und gemäß den Vertragsbestimmungen nicht an eine andere Person abgeben durfte.

Rechtsanwalt Dietrich wertete die Videoaufzeichnungen aus und setzte sich in einem detaillierten Schriftsatz mit den Zeugenaussagen auseinander. Rechtsanwalt Dietrich identifizierte zahlreiche Widersprüche in den Zeugenaussagen und wies auf die Möglichkeit hin, dass unsere Mandantin das Fahrzeug dennoch vertragswidrig einem anderen Fahrer hätte überlassen können. Durch eigene Recherchen konnte Rechtsanwalt Dietrich zudem ermitteln, dass die Autovermietung wenigstens sieben andere Fahrzeuge ähnlichen Typs, gleicher Farbe und mit einem ähnlichen Kennzeichen im Bestand hatte und zum Unfallzeitpunkt vermietet waren. Damit bestünde die Möglichkeit, dass sich die Zeugen geirrt haben könnten.

Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus den Videoaufzeichnungen nicht ergebe, dass unsere Mandantin - sollte sie selbst gefahren sein - den Verkehrsunfall überhaupt bemerkt hat. Daher wurde das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung

Durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen wurde Rechtsanwalt Dietrich beauftragt, eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wahrzunehmen. Der dortige Mandant hatte während der Fußballweltmeisterschaft auf der Fanmeile in Berlin eine Handfackel in Form eines Bengalischen Lichts ohne deutsche Zulassung gezündet. Da sich unser Mandant in einer großen Menge von Zuschauern befunden haben soll, wurde das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) geführt. Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl, in welchem er zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.

Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.

Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unseren Mandanten Anklage wegen Nötigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Missbrauch von Notrufen und Hausfriedensbruch erhoben.

Der Anklage lagen zwei Sachverhalte zugrunde. Beim ersten Vorfall hatte unser Mandant zunächst mit einem Baseballschläger eine Kellnerin genötigt, ihren Chef in die Kneipe zu bestellen. Beim Eintreffen des Chefs soll unser Mandant versucht haben, den Chef mit dem Baseballschläger zu schlagen. Unser Mandant wurde durch mehrere Personen überwältigt und schließlich der Polizei übergeben.

Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.

Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

10. Juni 2015: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt - Einstellung des Verfahrens

Im Rahmen einer Polizeikontrolle wegen möglicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die ohne Arbeitserlaubnis für unsere Mandantin, die Inhaberin einer Umzugsfirma, Umzüge durchgeführt haben sollen. Aufgrund dieses Anfangsverdachts nahm das Hauptzollamt Berlin umfangreiche und mehrjährige Ermittlungen auf, die unter anderem Hausprüfungen in der Umzugsfirma und Ermittlungen bei Auftragsvermittlern unserer Mandantin einschloss.

Da unsere Mandantin schon in einem früheren Verfahren durch Rechtsanwalt Dietrich vertreten wurde, vermied sie im Umgang mit dem Hauptzollamt entscheidende Fehler.

Infolgedessen wurde unserer Mandantin nach Abschluss der Ermittlungen lediglich vorgeworfen, mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und für diese über einen Zeitraum von 15 Monaten bei der zuständigen Einzugsstelle keine Beitragsnachweise eingereicht zu haben, wodurch der zuständige Sachbearbeiter mangels Kenntnis des tatsächlich angefallenen monatlichen Lohns die darauf entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht einfordern konnte. Dadurch soll ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden sein.

Unsere - bereits vorbestrafte - Mandantin wurde sodann durch das Amtsgericht Tiergarten im Strafbefehlsverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000,00 - verurteilt.

Nach Zustellung des Strafbefehls wandte sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.

Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass infolge der langen Verfahrensdauer und aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Verhandlungsunfähigkeit der Mandantin eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2.500,00 - ein angemessener Weg der Verfahrenserledigung sei. Das Amtsgericht folgte Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren entsprechend ein. Unsere Mandantin war erleichtert, dass sie gegenüber dem Strafbefehl 4.500,00 - erspart hatte und in dieser Angelegenheit keinen Eintrag in das Bundeszentralregister erhielt. Sie gilt im Hinblick auf die vorgeworfenen Handlungen weiterhin als unschuldig. Damit war angesichts der umfangreichen, beinahe vierjährigen Ermittlungstätigkeit des Hauptzollamts zunächst nicht zu rechnen.