Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
19. September 2017: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Wurf eines 2m-großen Holz-Joints aus 4 Metern Höhe auf Passanten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Aus Sicht der Amtsanwaltschaft Berlin lag eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vor, denn selbst wenn unser Mandant die konkrete Frau nicht habe treffen wollen, so hätte er billigend in Kauf genommen, am stark frequentierten U-Bahnhof eine beliebige Person zu treffen.
Problematisch war, dass der Bundeszentralregisterauszug eine Vorverurteilung wegen Betrugs auswies. Daher war die Amtsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren noch nicht bereit, über eine Verfahrenseinstellung ins Gespräch zu kommen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich feststellte, dass die Eintragung einige Zeit später wegen Zeitablauf gelöscht werden würde, entschied er sich, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Rechtsanwalt Dietrich vertrat in der Hauptverhandlung die Position, dass unserem Mandanten allenfalls ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen sei. Unser Mandant habe den Holz-Joint nicht geworfen sondern beim Herumalbern fallen gelassen. Auch habe er sich bei der Geschädigten sofort entschuldigt und seine Täterschaft eingeräumt. Darüber hinaus sei unser Mandant auch erheblich alkoholisiert gewesen.
Nach dieser Einlassung musste die Amtsanwaltschaft Abstand von ihrem Anklagevorwurf nehmen, der eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Nun regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gänzlich einzustellen. Da aufgrund des in die Länge gezogenen Ermittlungsverfahrens der Bundeszentralregisterauszug keine Eintragung mehr enthielt, wurde das Verfahren nun mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
14. September 2017: Vorwurf der Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens trotz bereits erlassenen Strafbefehls
Beim Lesen der Akte hatte Rechtsanwalt Dietrich festgestellt, dass sich die Vorwürfe lediglich auf Aussagen von Zeugen stützten, die im Lager des Anzeigenden standen. Die Beinverletzung des Fahrzeughalters war nicht ärztlich dokumentiert worden. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass der Fahrzeughalter aggressiv und provozierend auf unseren Mandanten eingeredet hatte. Im Verlauf des hochkochenden Streits sei die Schubkarre berührt worden.
Obwohl bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, zeigte sich das Gericht nach der Stellungnahme von Rechtsanwalt Dietrich bereit, seiner Anregung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Unser Mandant - spendete? im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz
31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage
Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.
In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.
Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.
Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.
Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.
Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.
In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
23. Juni 2017: Fahrlässige Körperverletzung durch Autounfall mit schwersten Verletzungen - Einstellung des Verfahrens
Unser Mandant setzte sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich beriet unseren Mandanten zunächst, wie er durch ein geeignetes Nachtatverhalten seine Aussichten im Strafverfahren verbessern könne. Insbesondere kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Geschädigte und sorgte für eine rasche, unbürokratische und großzügige Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten. Auch riet er unserem Mandanten, die Geschädigte im Krankenhaus mit einem Blumenstrauß zu besuchen und vermittelte ihm Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen.
All diese Umstände stellte Rechtsanwalt Dietrich sodann in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zusammen und regte darin an, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung scheiterte zunächst jedoch am Widerstand der Amtsanwaltschaft Berlin.
Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten. Sie vereinbarten, dass die Geschädigte eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung befürworten würde, wenn sie einen Teil der Geldauflage erhielte. Nachdem die getroffene Vereinbarung dem Gericht und er Amtsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung offenbart worden war, beugte sich die Amtsanwaltschaft und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert. Denn neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hätten ihm beamtenrechtliche Konsequenzen gedroht. So aber gilt unser Mandant weiterhin als unschuldig und ist entsprechend auch nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gefährliche Körperverletzung
21. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mit einem Messer - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich sah sich anschließend die bei der Polizei gemachte Aussage der Ex-Lebensgefährtin genauer an und stellte dabei fest, dass die Frau bezüglich der gefährlichen Körperverletzung weder einen genauen Tatzeitpunkt angeben noch den Tathergang genau schildern konnte. Überhaupt sollte der Angriff mit dem Messer schon über ein Jahr zurückliegen. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft stellte Rechtsanwalt Dietrich anschließend glaubhaft dar, dass die so späte und heftige Beschuldigung unseres Mandanten in erster Linie wegen der erst kurz vor der Strafanzeige erfolgten Trennung von der Lebensgefährtin geschah, mit der unser Mandant fast zehn Jahre zusammengelebt hatte.
Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass somit eine Rekonstruktion des vermeintlichen Tatgeschehens schwierig werden könnte. Die Staatsanwaltschaft Limburg war deshalb bereit, dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich zu folgen und das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wäre von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich gewesen.
Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafreht: Strafrecht / Körperverletzung
14 April 2017: Schwere räuberische Erpressung - lediglich Sozialtraining
Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen unseren Mandanten und dessen Freunde in der Umgebung fest.
Die Handlungen unseres Mandanten sind als schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Nach Zustellung der Anklageschrift beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte unmittelbar das Gericht. Die Gespräche mit dem Gericht gestalteten sich zunächst schwierig, da unser Mandant strafrechtlich erheblich vorbelastet war. Neben mehreren Einträgen wegen u. a. gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wies der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten 8 Fälle von Körperverletzung auf. Auch die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen solle, war Gegenstand der kontroversen Unterredung, weil unser Mandant zur Tatzeit fast 21 Jahre alt war.
Im ausführlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, dass angesichts von Reifeverzögerungen bei unserem Mandanten nur eine Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht komme. Somit war es möglich, statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Erziehungsmaßregel zu verhängen. Rechtsanwalt Dietrich schlug nun vor, unserem Mandanten die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme sowie am Kurs - Schluss mit Suff? aufzugeben, da zahlreiche Straftaten unseres Mandanten in einem Zusammenhang mit Alkohol und Drogen standen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft zu.
Unser Mandant war sehr erleichtert, dass ihm diese neuerliche Chance eingeräumt wurde.