Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung durch Filialleiter eines Supermarktes
12. Oktober 2017: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage
Der Kunde erklärte gegenüber der Polizei, dass unser Mandant im Büro wiederholt den Kopf des Kunden gegen die Wand geschlagen und ihm mehrere Ohrfeigen versetzt habe. Der Ladendetektiv soll dem Kunden zudem mehrfach mit der Faust in die Nieren und den Magen geschlagen haben. Der Kunde erlitt eine große Platzwunde und mehrere Hämatome am Auge und im übrigen Körperbereich. Bei der anschließenden Begehung des Tatorts durch die Polizei wurden auch zahlreiche Blutflecken auf dem Boden festgestellt.
In der schriftlichen Stellungnahme erklärten sowohl unser Mandant als auch der Ladendetektiv übereinstimmend und noch ohne anwaltlichen Beistand, der vermeintliche Ladendieb habe fliehen wollen und sei dabei - die Treppe hinuntergefallen?. Daher rührten die Verletzungen.
Als der Ladendetektiv einige Zeit später von der Polizei vernommen werden sollte, arbeitete er nicht mehr für den Supermarkt und entschied sich dafür, die Tat zu gestehen, wobei er den Großteil der Verantwortung unserem Mandanten zuschob. Er erklärte auch, dass unser Mandant ihn aufgefordert habe, wahrheitswidrig auszusagen.
Gegen unseren Mandanten sprach darüber hinaus, dass er unmittelbar nach der vorgeworfenen Tat gegenüber den Polizeibeamten wahrheitswidrig erklärt hatte, dass die im Bereich des Büros installierte Überwachungskamera die Bilder nicht speichere. Tatsächlich hätte man jedoch noch fünf Tage nach dem Vorfall die Bilder auswerten können, was die Ermittlungsbehörden zwar rasch, nicht jedoch innerhalb dieser fünf Tage herausfanden.
In der anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten befragte Rechtsanwalt Dietrich den vermeintlichen Ladendieb konfrontativ. Er nutzte hierfür unter anderem Informationen über eine bestehende Drogenvergangenheit des Hauptbelastungszeugen. Der so Befragte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche, sodass es schließlich nicht hinreichend sicher war, ob das Gericht ohne ein Geständnis unseres Mandanten zu einer Verurteilung kommen könnte. Rechtsanwalt Dietrich vereinbarte mit dem Gericht, das Verfahren im Falle eines schmalen Geständnisses gegen Zahlung einer Geldauflage an die Erdbebenhilfe einzustellen.
Somit gilt unser Mandant trotz Geständnis und der Belastung durch das Opfer und den Mitangeklagten weiterhin als unschuldig. Unser Mandant war sehr erleichtert darüber, dass Rechtsanwalt Dietrich die Verurteilung noch in der Hauptverhandlung verhindern konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
09. Oktober 2017: Freispruch bei Vorwurf Körperverletzung
Rechtsanwalt Dietrich versuchte zunächst im Ermittlungsverfahren vergeblich, die Amtsanwaltschaft Berlin davon zu überzeugen, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Hierbei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant durch den Stiefvater angegriffen worden sei. Unser Mandant sei darauf geflüchtet. Bei der Verfolgung sei der Stiefvater gestürzt und habe sich die Verletzungen zugezogen. Aufgrund der schweren Verletzungsfolgen war die Amtsanwaltschaft Berlin nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Vielmehr wurde Anklage erhoben. In der dann angesetzten Hauptverhandlung konnte das Geschehen nicht mehr hinreichend aufgeklärt werden. Es konnte aufgrund der von Rechtsanwalt Dietrich abgegebenen Erklärung nicht ausgeschlossen werden, dass unser Mandant durch seinen Stiefvater zunächst angegriffen worden sei und sich der Stiefvater die Verletzungen aufgrund eines selbstverschuldeten Sturzes zugezogen habe. Deshalb wurde unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
19. September 2017: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Wurf eines 2m-großen Holz-Joints aus 4 Metern Höhe auf Passanten - Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Aus Sicht der Amtsanwaltschaft Berlin lag eine vorsätzliche gefährliche Körperverletzung vor, denn selbst wenn unser Mandant die konkrete Frau nicht habe treffen wollen, so hätte er billigend in Kauf genommen, am stark frequentierten U-Bahnhof eine beliebige Person zu treffen.
Problematisch war, dass der Bundeszentralregisterauszug eine Vorverurteilung wegen Betrugs auswies. Daher war die Amtsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren noch nicht bereit, über eine Verfahrenseinstellung ins Gespräch zu kommen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich feststellte, dass die Eintragung einige Zeit später wegen Zeitablauf gelöscht werden würde, entschied er sich, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Rechtsanwalt Dietrich vertrat in der Hauptverhandlung die Position, dass unserem Mandanten allenfalls ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen sei. Unser Mandant habe den Holz-Joint nicht geworfen sondern beim Herumalbern fallen gelassen. Auch habe er sich bei der Geschädigten sofort entschuldigt und seine Täterschaft eingeräumt. Darüber hinaus sei unser Mandant auch erheblich alkoholisiert gewesen.
Nach dieser Einlassung musste die Amtsanwaltschaft Abstand von ihrem Anklagevorwurf nehmen, der eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe vorsieht. Nun regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage gänzlich einzustellen. Da aufgrund des in die Länge gezogenen Ermittlungsverfahrens der Bundeszentralregisterauszug keine Eintragung mehr enthielt, wurde das Verfahren nun mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
14. September 2017: Vorwurf der Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens trotz bereits erlassenen Strafbefehls
Beim Lesen der Akte hatte Rechtsanwalt Dietrich festgestellt, dass sich die Vorwürfe lediglich auf Aussagen von Zeugen stützten, die im Lager des Anzeigenden standen. Die Beinverletzung des Fahrzeughalters war nicht ärztlich dokumentiert worden. Zudem legte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft dar, dass der Fahrzeughalter aggressiv und provozierend auf unseren Mandanten eingeredet hatte. Im Verlauf des hochkochenden Streits sei die Schubkarre berührt worden.
Obwohl bereits ein Strafbefehl erlassen worden war, zeigte sich das Gericht nach der Stellungnahme von Rechtsanwalt Dietrich bereit, seiner Anregung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Unser Mandant - spendete? im Gegenzug einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz
31. August 2017: Gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Tasers gegen eine Person - Einstellung des Verfahrens gegen geringe Geldauflage
Nach Mandatsübernahme riet Rechtsanwalt Dietrich unserer Mandantin, sich rasch wieder mit ihrem Nachbarn zu versöhnen und dazu zu bewegen, keinen Strafantrag zu stellen. Dies gelang.
In einem detaillierten Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass sich unsere Mandantin mit ihrem Nachbarn längst wieder versöhnt hatte und nunmehr freundschaftlich miteinander umgehe. Ein Strafverfahren würde diesen Frieden allerdings gefährden.
Zudem fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass der Nachbar zum Zeitpunkt des Vorfalls "8-10 halbe Liter Bier" getrunken hatte und somit einige Zweifel an seiner Darstellung des Vorfalls bestünden.
Die Amtsanwaltschaft Berlin war schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen eine sehr niedrige Geldauflage an den Weißen Ring einzustellen. Unsere Mandantin hatte große Angst vor einer Verhandlung vor dem Amtsgericht und war ob des erzielten Verfahrensergebnisses erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
27. Juni 2017: Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung - Bewährungsstrafe
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich beauftragt worden war, legte er gegen das Urteil Berufung ein. In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann zunächst klarstellen, dass sich der zweite Angriff - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - nicht als gefährliche, sondern als einfache Körperverletzung darstellte. Das Landgericht änderte daraufhin in seinem Urteil den Schuldspruch und reduzierte die Freiheitsstrafe auf 7 Monate. Trotz dieser Reduzierung und obwohl sich unser Mandant nachweislich in der Zwischenzeit sozial gebessert hatte, sah das Landgericht keine Möglichkeit, die verhängte Freiheitsstrafe auch zur Bewährung auszusetzen.
Deshalb legte Rechtsanwalt Dietrich Revision ein und beschränkte diese auf den Rechtsfolgenausspruch. Es bestanden erhebliche Bedenken gegen das Vorgehen bei der Strafzumessung, insbesondere was die Einbeziehung früherer Verfehlungen unseres Mandanten in die Gesamtstrafenbildung anging.
Das Kammergericht gab der Revision von Rechtsanwalt Dietrich statt, hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts.
In dieser erneuten Verhandlung wurde unser Mandant trotz seiner zahlreichen Vorbelastungen zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
23. Juni 2017: Fahrlässige Körperverletzung durch Autounfall mit schwersten Verletzungen - Einstellung des Verfahrens
Unser Mandant setzte sich unmittelbar nach dem Verkehrsunfall mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung. Rechtsanwalt Dietrich beriet unseren Mandanten zunächst, wie er durch ein geeignetes Nachtatverhalten seine Aussichten im Strafverfahren verbessern könne. Insbesondere kontaktierte Rechtsanwalt Dietrich die Geschädigte und sorgte für eine rasche, unbürokratische und großzügige Kostenübernahme durch die Haftpflichtversicherung unseres Mandanten. Auch riet er unserem Mandanten, die Geschädigte im Krankenhaus mit einem Blumenstrauß zu besuchen und vermittelte ihm Kontakte zu psychologischen Beratungsstellen.
All diese Umstände stellte Rechtsanwalt Dietrich sodann in einem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten zusammen und regte darin an, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung scheiterte zunächst jedoch am Widerstand der Amtsanwaltschaft Berlin.
Vor der Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit dem Rechtsanwalt der Geschädigten. Sie vereinbarten, dass die Geschädigte eine Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung befürworten würde, wenn sie einen Teil der Geldauflage erhielte. Nachdem die getroffene Vereinbarung dem Gericht und er Amtsanwaltschaft in der mündlichen Hauptverhandlung offenbart worden war, beugte sich die Amtsanwaltschaft und stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Unser Mandant war hierüber sehr erleichtert. Denn neben einer Verurteilung zu einer Geldstrafe hätten ihm beamtenrechtliche Konsequenzen gedroht. So aber gilt unser Mandant weiterhin als unschuldig und ist entsprechend auch nicht vorbestraft.