Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Bedrohung / Beleidigung / Sachbeschädigung

27. Mai 2015: Körperverletzung u.a. - Geldstrafe trotz mehrfachen einschlägigem Bewährungsbruches

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm vom Amtsgericht Tiergarten zwei Anklagen zugestellt wurden. In beiden Anklagen wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gegenüber zwei ehemaligen Lebensgefährtinnen verbal und körperlich aggressiv aufgetreten zu sein. Einer der ehemaligen Lebensgefährtinnen soll er darüber hinaus noch mehrere Türen in deren Wohnung eingetreten und die Wohnung verwüstet haben. Problematisch war, dass unser Mandant bereits wiederholt strafrechtlich verurteilt worden war.

Im letzten Verfahren wurde unser Mandant durch das Amtsgericht Lübben zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten wegen Körperverletzung verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die neuen Vorwürfe stellten jeweils einen Bewährungsbruch da. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst darlegen, dass eine der Anklagen insbesondere bezüglich des Tatzeitraumes nicht hinreichend konkretisiert gewesen ist. Das Amtsgericht war deshalb bereit, dieses Verfahren einzustellen.

Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unser Mandant mittlerweile fast ein Jahr gut mit einem Sozialarbeiter zusammenarbeiten würde und er erstmals seit längerer Zeit wieder ein Arbeitsverhältnis eingegangen sei. Aufgrund dieser günstigen Sozialprognose verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe. Gedroht hatten die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe und ein Bewährungswiderruf.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

16. Januar 2015: Vorsätzliche Körperverletzung im Straßenverkehr - Einstellung gegen Geldauflage

Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.

Nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren wandte sich unser Mandant zunächst an eine andere Rechtsanwältin, die ihm empfahl, ohne Akteneinsicht bei der Polizei auszusagen. Im Anschluss an die Vernehmung bei der Berliner Polizei wurde unserem Mandaten durch das Amtsgericht Tiergarten der Führerschein abgenommen. Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis legte die Rechtsanwältin Beschwerde zum Landgericht Berlin ein. Das Landgericht Berlin bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Es führte aus, dass mit einer Verurteilung zu rechnen sei, in welcher unserem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Anschluss an die Entscheidung des Landgerichts Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von mehr als 3.500,00 - und eine weitere Frist von sechs Monaten Führerscheinentzug angeordnet wurde.

Nun wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte zunächst gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin und dem Sitzungsvertreter der Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte in diesem Gespräch insbesondere auf Schwächen der Ermittlungsakte hinweisen. Trotz der Entscheidung des Landgerichts Berlin war das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Unser Mandant hat seinen Führerschein noch im Gerichtssaal wiedererhalten.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

04. September 2014: Einstellung bei Vorwurf gefährliche Körperverletzung

Unsere Mandantin wurde angezeigt, weil sie grundlos eine Konkurrentin zusammengeschlagen haben soll. Hierbei soll sie die Konkurrentin zunächst ins Gesicht geschlagen und an den Haaren zu Boden gezogen haben. Als die Konkurrentin am Boden lag, soll unsere Mandantin der Konkurrentin wiederholt auf die Beine getreten haben, so dass es zum Beinbruch kam. Neben der Anzeige hatte die Konkurrentin eine einstweilige Verfügung erhalten. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich zunächst als Verteidiger gegenüber dem Polizeipräsidenten in Berlin an und beantragte weiterhin in Bezug auf das einstweilige Verfügungsverfahren die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Auf die Verhandlung vor dem Familiengericht bereitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin umfassend vor. Unsere Mandantin gab in der mündlichen Verhandlung an, dass sie von der Konkurrentin angegriffen worden sei. Die Konkurrentin würde Drogen und Alkohol im Übermaß zu sich nehmen und dann an Gefühlsschwankungen leiden. Aufgrund dieser Aussage wurde die einstweilige Verfügung durch das Familiengericht aufgehoben. Im Anschluss daran gab Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Einlassung gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin ab. In dieser legte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls dar, dass unsere Mandantin von der Konkurrentin angegriffen worden sei und sich unsere Mandantin in Notwehr gegen diesen Angriff verteidigt habe. Aufgrund dieser Einlassung wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

07. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle in eine Schlägerei mit einem Fahrkartenkontrolleur geraten zu sein. Dabei soll unser Mandant den Fahrausweiskontrolleur geschubst und ihm Schläge auf die Brust und einen Fußtritt in Kniehöhe versetzt haben.

Nachdem unser Mandant Herrn Rechtsanwalt Dietrich beauftragt hatte, nahm dieser Akteneinsicht und analysierte die Zeugenaussagen.

Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.

Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, der Geschädigten auf einem Parkplatz aufgelauert und diese dann verprügelt zu haben. Hierbei soll unsere Mandantin die Geschädigte wiederholt ins Gesicht geschlagen und mit Tritten gegen den Kopf getreten haben. Auch soll unsere Mandantin die am Boden liegende Geschädigte an den Haaren gezogen und dann den Kopf auf den Bürgersteig gestoßen haben. Unmittelbar nach der Tat soll zunächst die Gefahr bestanden haben, dass die Geschädigte querschnittsgelähmt sei. Vor dem ersten Termin vor dem Amtsgericht Tiergarten bot der zuständige Richter im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr an. Diese Strafe wurde durch Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt.

Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 - überzeugen.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin war bereits 10 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In den beiden letzten Verfahren hatte sie jeweils wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einem erneuten Diebstahl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Gespräch konnte sich Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass unsere Mandantin nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstahlstaten begangen hat. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb unsere Mandantin an eine Psychologin. In einem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich die Lebensgeschichte unserer Mandantin da. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht überzeugen, lediglich eine Geldstrafe zu verhängen. Typische Folge eines doppelten Bewährungsbruchs wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen. Die Verhängung einer Freiheitstrafe ohne Bewährung hätte zu einem Widerruf der Bewährung in den beiden anderen Verfahren geführt. Unsere Mandantin war über das erzielte Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung / häusliche Gewalt

31. Januar 2014: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der Körperverletzung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Strafbefehl erhalten hatte. In diesem wurde ihm zur Last gelegt, seine (Noch) Ehefrau mit der Faust ins Gesicht und ihren Kopf gegen einen Türrahmen geschlagen zu haben. Die Ehefrau hatte ein ärztliches Attest eingereicht, in welchem eine Beule und Hämatome festgestellt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In Vorbereitung der Hauptverhandlung besprach er dann umfangreich die Lebenssituation unseres Mandanten. Insbesondere war von Bedeutung, dass die Ehefrau nach Auffassung unseres Mandanten an einer bisher nicht ärztlich diagnostizierten Borderline - Störung erkrankt ist. Nach der konfrontativen Befragung der Ehefrau vor Gericht kündigte Rechtsanwalt Dietrich an, zahlreiche Beweisanträge zu stellen. Insbesondere sollten weitere Zeugen bestätigen, dass die Ehefrau an einer Borderline - Störung leidet. Alternativ bot Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung von 300,00 - ohne Schuldeingeständnis einzustellen. Hierzu war das Gericht aufgrund der angekündigten Beweisanträge bereit.