Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
04. September 2014: Einstellung bei Vorwurf gefährliche Körperverletzung
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
07. Juli 2014: Einstellung bei Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung
Nach diesen hatte der Fahrkartenkontrolleur unseren Mandanten provoziert, indem er sich nicht damit begnügte, den Fahrausweis vorgezeigt zu bekommen, sondern auch verlangte, unser Mandant möge ihm den Ausweis aushändigen. Als unser Mandant dies verweigerte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der unser Mandant den Kontrolleur geschlagen und getreten haben soll. Da unser Mandant hierzu den beschuhten Fuß eingesetzt haben soll, nahm die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung an.
Rechtsanwalt Dietrich teilte der Staatsanwaltschaft seine Ergebnisse des Aktenstudiums mit und konnte darlegen, dass sich das genaue Geschehen nicht rekonstruieren ließe. Zugleich arbeitete er für unseren Mandanten vorteilhafte Zeugenaussagen heraus, die bis dahin keine Beachtung der Staatsanwaltschaft gefunden hatten.
Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an den Weißen Ring einstellte. Im Falle einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte unserem Mandanten eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren gedroht.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung
27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz
Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 - überzeugen.