Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

28. April 2014: Geldstrafe trotz doppelten Bewährungsbruchs

Unsere Mandantin war bereits 10 Mal wegen Diebstahls vorbestraft. In den beiden letzten Verfahren hatte sie jeweils wegen Diebstahls eine Bewährungsstrafe erhalten. Nach einem erneuten Diebstahl wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Gespräch konnte sich Rechtsanwalt Dietrich davon überzeugen, dass unsere Mandantin nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstahlstaten begangen hat. Aufgrund der Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb unsere Mandantin an eine Psychologin. In einem umfangreichen Schriftsatz an das Gericht stellte Rechtsanwalt Dietrich die Lebensgeschichte unserer Mandantin da. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht überzeugen, lediglich eine Geldstrafe zu verhängen. Typische Folge eines doppelten Bewährungsbruchs wäre die Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen. Die Verhängung einer Freiheitstrafe ohne Bewährung hätte zu einem Widerruf der Bewährung in den beiden anderen Verfahren geführt. Unsere Mandantin war über das erzielte Ergebnis sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung / häusliche Gewalt

31. Januar 2014: Verfahrenseinstellung in der Hauptverhandlung bei Vorwurf der Körperverletzung

Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Strafbefehl erhalten hatte. In diesem wurde ihm zur Last gelegt, seine (Noch) Ehefrau mit der Faust ins Gesicht und ihren Kopf gegen einen Türrahmen geschlagen zu haben. Die Ehefrau hatte ein ärztliches Attest eingereicht, in welchem eine Beule und Hämatome festgestellt worden sind. Rechtsanwalt Dietrich legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein. In Vorbereitung der Hauptverhandlung besprach er dann umfangreich die Lebenssituation unseres Mandanten. Insbesondere war von Bedeutung, dass die Ehefrau nach Auffassung unseres Mandanten an einer bisher nicht ärztlich diagnostizierten Borderline - Störung erkrankt ist. Nach der konfrontativen Befragung der Ehefrau vor Gericht kündigte Rechtsanwalt Dietrich an, zahlreiche Beweisanträge zu stellen. Insbesondere sollten weitere Zeugen bestätigen, dass die Ehefrau an einer Borderline - Störung leidet. Alternativ bot Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung von 300,00 - ohne Schuldeingeständnis einzustellen. Hierzu war das Gericht aufgrund der angekündigten Beweisanträge bereit.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Körperverletzung

10. Mai 2013 Freispruch vom Vorwurf Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den vermeintlich Geschädigten gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter verprügelt zu haben. Der vermeintlich Geschädigte hatte erhebliche Verletzungen im Kopfbereich davon getragen. Der vermeintlich Geschädigte hatte angegeben, dass er vor der Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin gewartet habe. Unser Mandant, ebenfalls ein Ex-Ex-Lebensgefährte, habe mit einem Unbekannten den vermeintlich Geschädigten von Hinten angegriffen und verprügelt. Danach sei unser Mandant geflüchtet. Die unmittelbar zum Tatort gerufene Polizei hatte sofort unseren Mandanten zu Hause aufgesucht. Unser Mandant gab an, nicht am Tatort gewesen zu sein. Seine Handverletzungen führte er auf Handwerkerarbeiten zurück. Er berief sich auf einen Alibizeugen. Dieser Alibizeuge bestätigte nicht die Angaben unseres Mandanten. Im Rahmen der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass die Ex-Lebensgefährtin unseren Mandanten um Hilfe gebeten hatte. Als unser Mandant ohne eine weitere Person vor der Wohnung erschien, hat der vermeintlich Geschädigte CS-Gas auf ihn gesprüht. Gegen diesen Angriff hat sich unser Mandant lediglich gewehrt. Den vermeintlich Geschädigten konnte Rechtsanwalt Dietrich in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Das Gericht konnte schließlich nicht mit Sicherheit sagen, welche Sachverhaltsschilderung zutreffend sei. Deshalb wurde unser Mandant trotz der ursprünglich gegenüber der Polizei gemachten falschen Angaben freigesprochen.