Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
05. Oktober 2021: Vorwurf der Körperverletzung – Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und fertigte nach Durchsicht der Ermittlungsakte ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich der Verdacht aufgedrängt, dass die Noch-Ehefrau unseres Mandanten diesen falsch belastet hatte, um sich durch ihre falschen Angaben Vorteile in dem laufenden Scheidungsprozess zu verschaffen und unseren Mandanten durch die Strafanzeige finanziell und persönlich schaden zu können. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich die Noch-Ehefrau unseres Mandanten die Verletzungen während einer verbalen Auseinandersetzung selbst zugefügt hatte und dies auch in der Vergangenheit schon öfter getan hatte. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
07. September 2021: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung an – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem ausführlichen Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden dann an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug zunächst vor, dass der einzige Zeuge, der Sohn der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten, sich während der vermeintlichen Auseinandersetzung ebenfalls in der Wohnung befunden haben soll und von dieser aber nichts mitbekommen haben soll. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ihre Ankündigung gegenüber der Polizei, unser Mandant werde bestimmt versuchen, die Sache umzudrehen, ein Indiz dafür ist, dass ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind. Die Staatsanwaltschaft Verden folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.
Fachanwalt Strafrecht: Schwere Körperverletzung
12. Juli 2021: Vorwurf der schweren Körperverletzung wegen Einsatz eines Messers – Freispruch in der Berufungsinstanz
Im Rahmen der Befragung vor Ort soll unser Mandant der Polizei gegenüber eingeräumt haben, ein Küchenmesser genutzt zu haben, wobei er während des Zustechens gesagt haben soll, er werde das Gesicht des Zeugen entstellen, damit ihn kein anderer mehr ansehen werde. Die Amtsanwaltschaft hatte unseren Mandanten daher wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung angeklagt. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung in der Hauptverhandlung hätte eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe zur Folge. Aus diesem Grund hatte unser Mandant Kontakt zur Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit seiner Verteidigung in der Hauptverhandlung beauftragt. Vor dem Amtsgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich zunächst eine Verurteilung wegen lediglich gefährlicher Körperverletzung erzielen, da unser Mandant in der Hauptverhandlung entgegen seiner Einlassung gegenüber der Polizei bestritten hatte, ein Messer genutzt zu haben. Die Dauer der Freiheitsstrafe konnte so auf nur sechs Monate reduziert werden. Gegen dieses Urteil legten Rechtsanwalt Dietrich und die Staatsanwaltschaft, welche weiterhin eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung anstrebte, Berufung ein. Vor dem Landgericht Berlin stellte Rechtsanwalt Dietrich die widersprüchlichen Erkenntnisse hinsichtlich des verwendeten Gegenstands dar und berief sich auf das Notwehrrecht unseres Mandanten. Er konnte glaubhaft machen, dass unser Mandant lediglich auf einen vorausgegangenen Angriff des Zeugen reagiert hatte. Dem schloss sich das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft an. Unser Mandant wurde daher durch das Landgericht Berlin freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung
22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
10. Mai 2021: Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte er sich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug unter anderen vor, dass der Unfallhergang nach der Ermittlungsakte nicht geklärt war und auch etwaige Verletzungen der anderen Fahrradfahrerin nicht nachweisbar seien, da diese keine ärztlichen Atteste vorgelegt hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung durch Unterlassen
28. April 2021: Mehrfache Körperverletzung und Verdacht der fahrlässigen Tötung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unsere Mandantin daraufhin wegen mehrfacher Körperverletzung durch Unterlassen an. Der Vorwurf war besonders schwerwiegend, da unsere Mandantin zudem den Schlaganfall einer Patientin nicht bemerkt hatte. Daher stand auch der Verdacht einer fahrlässigen Tötung im Raum. Angesichts der Schwere der Tatvorwürfe wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Strafverteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Zeugen herausarbeiten, die unsere Mandantin entlasteten. Anschließend wandte er sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die unzureichende Organisation der Schichtarbeit seitens des Krankenhauses hinwies. Da die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich jedoch weitere Zeugen befragt hatte, die unsere Mandantin zusätzlich belasteten, sollte unsere Mandantin zunächst in einer Hauptverhandlung aussagen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte dagegen, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen, indem er sich direkt an das Amtsgericht wandte. Da Rechtsanwalt Dietrich das Gericht von der gewissenhaften Arbeit unserer Mandantin in der Vergangenheit überzeugen konnte, wurde das Verfahren gegen einer geringe Geldauflage ohne eine Hauptverhandlung eingestellt.
Fachanwalt für Strafrecht: Nötigung im Straßenverkehr
26. April 2021: Nötigung im Straßenverkehr und Körperverletzung – Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Nach Erhalt der Belehrung als Beschuldigter durch die Polizei hat sich unser Mandant unmittelbar an Rechtsanwalt Dietrich gewandt. Rechtsanwalt Dietrich nahm daraufhin Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und schilderte den tatsächlichen Hergang des Vorfalls. Demnach hat unser Mandant lediglich auf eine vorausgehende Provokation des anderen Fahrers reagiert. Dieser hatte ihn zuvor durch dichtes Auffahren und Betätigen der Hupe genötigt. Als unser Mandant später auf selbigen Fahrer traf, wollte er diesen lediglich zur Rede stellen. Rechtsanwalt Dietrich war der Auffassung, dass der Fahrer durch die Erstattung der Anzeige von seinem eigenen Fehlverhalten ablenken wollte. Weiterhin führte er an, dass auch der Zeuge des vermeintlichen körperlichen Angriffs durch unseren Mandanten nur eine verbale Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Da Rechtsanwalt Dietrich anhand der Ermittlungsakte Widersprüche herausarbeitet und die Aussagen so entkräftet hatte, konnte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden.