Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung

13. April 2021: Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung durch Schlag mit einem Holzknüppel – Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage

Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.

Nach Zugang der Anklageschrift bei unserer Mandantin hatte sie zunächst Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich aufgenommen und ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. In einem Schreiben an das Gericht regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Darin hatte Rechtsanwalt Dietrich den eigentlichen Hergang des Geschehens schildern können. Das Amtsgericht wollte dennoch zunächst von einer Hauptverhandlung nicht absehen und sowohl unsere Mandantin, als auch ihre Nachbarin vernehmen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich Zweifel an den Vorwürfe gegen unsere Mandantin wecken, indem er darstellte, dass sie sich lediglich gegen den Angriff ihrer Nachbarin zur Wehr gesetzt hatte. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich auf Widersprüche in den Aussagen der Zeugin hinweisen. Das Gericht erklärte sich deshalb bereit, das Verfahren, wie bereits zu Beginn von Rechtsanwalt Dietrich vorgeschlagen, gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

10. Februar 2021: Strafverfahren wegen Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Körperverletzung ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, ihre Nachbarin geschubst zu haben. Unsere Mandantin bat Rechtsanwalt Dietrich daher um rechtlichen Beistand.

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und setzte sich anschließend mit der Amtsanwaltschaft Berlin in Verbindung. In einem umfangreichen Schreiben schilderte Rechtsanwalt Dietrich, dass es einen solchen Vorfall nicht gegeben hat. Er setzte die Strafanzeige der Nachbarin zudem in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den die Nachbarin unserer Mandantin mit dieser seit geraumer Zeit führte und trug vor, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich um eine Falschbelastung handle. Rechtsanwalt Dietrich wies zudem auf die körperlichen Einschränkungen unserer Mandantin hin, die gar nicht in der Lage gewesen wäre, ihre körperlich weit überlegende Nachbarin zu schubsen. Die Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich hatte schließlich Erfolg und das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin mangels Tatnachweises eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Schwarzfahren

03. Februar 20121: Körperliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle – Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schwarzfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt

Während der Durchführung einer Fahrscheinkontrolle in der U3 von Plärrer Richtung Gustav Adolf-Straße in Nürnberg wurden unser Mandat und sein Sohn von den Kontrolleuren angesprochen. Im weiteren Verlauf der Fahrkontrolle kam nach Mitteilung der Kontrolleure unser Mandat den Anweisungen der Kontrolleure nicht nach. Nachdem unser Mandant mit den Kontrolleuren aus dem Zug ausgestiegen ist, soll er versucht haben aus dem Bahnhof zu flüchten. Die Kontrolleure verfolgten unseren Mandanten und es kam im Rahmen dieser anschließenden körperlichen Auseinandersetzungen zu Verletzungen eines Kontrolleurs. Unser Mandant wehrte er sich nach Mitteilung des Kontrolleurs, heftig, um eine Aufnahme seiner Personalien zu verhindern. Der Kontrolleur gab gegenüber der Polizei an, dass sein Mittelfinger der rechten Hand aufgrund der körperlichen Auseinandersetzung verstaucht und angeschwollen sei und sich am linken Fuß ein Bluterguss gebildet habe. Weitere Kontrolleure bestätigten die Verletzungen des Kontrolleurs. Die Polizei beschuldigte deshalb unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Schwarzfahren.

Unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung nahm unser Mandat Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der Zeugenvernehmungen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und regte die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Schwarzfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse an.

In seinem Schreiben behandelte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unser Mandant nicht geflüchtet sei, um sich das erhöhte Beförderungsentgelt zu ersparen. Vielmehr sei er weggelaufen, da er sich von dem Kontrolleur bedroht gefühlt habe. Hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kontrolleur und unserem Mandanten legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant keinerlei Verletzungsabsicht hatte. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandat eine gültige Fahrkarte besaß, diese sich jedoch bei seinem Sohn befand, der ebenfalls in dem Zug kontrolliert worden sei. Somit beseitigte Rechtsanwalt Dietrich das Missverständnis, dass unser Mandant ohne Fahrkarte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs  gewesen war. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Kontrolleure unserem Mandanten keine Gelegenheit gegeben hatten, dies zu erklären. Stattdessen wurde durch die Kontrolleure Gewalt gegen unseren Mandanten angewendet.

Da nach der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich der Tatnachweis schwierig geworden war, stellte die Staatsanwaltschaft schließlich das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.

Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.

Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2021: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben.

Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer einfachen Körperverletzung wurde gegen unseren Mandanten in Alt-Hohenschönhausen von der Berliner Polizei ermittelt. Er soll seine Tochter während eines Streitgesprächs auf den Mund gehauen haben. Das Geschehen wurde von der Mutter, welche getrennt von Vater und Tochter lebt, zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Polizeibeamten vernahmen im weiteren Verlauf sowohl die Mutter als auch die Tochter zu dem Geschehen.

Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.