Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung / Schwarzfahren

03. Februar 20121: Körperliche Auseinandersetzung im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle – Strafverfahren wegen Körperverletzung und Schwarzfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt

Während der Durchführung einer Fahrscheinkontrolle in der U3 von Plärrer Richtung Gustav Adolf-Straße in Nürnberg wurden unser Mandat und sein Sohn von den Kontrolleuren angesprochen. Im weiteren Verlauf der Fahrkontrolle kam nach Mitteilung der Kontrolleure unser Mandat den Anweisungen der Kontrolleure nicht nach. Nachdem unser Mandant mit den Kontrolleuren aus dem Zug ausgestiegen ist, soll er versucht haben aus dem Bahnhof zu flüchten. Die Kontrolleure verfolgten unseren Mandanten und es kam im Rahmen dieser anschließenden körperlichen Auseinandersetzungen zu Verletzungen eines Kontrolleurs. Unser Mandant wehrte er sich nach Mitteilung des Kontrolleurs, heftig, um eine Aufnahme seiner Personalien zu verhindern. Der Kontrolleur gab gegenüber der Polizei an, dass sein Mittelfinger der rechten Hand aufgrund der körperlichen Auseinandersetzung verstaucht und angeschwollen sei und sich am linken Fuß ein Bluterguss gebildet habe. Weitere Kontrolleure bestätigten die Verletzungen des Kontrolleurs. Die Polizei beschuldigte deshalb unseren Mandanten wegen Körperverletzung und Schwarzfahren.

Unmittelbar nach Erhalt der polizeilichen Vorladung nahm unser Mandat Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich forderte zunächst die Ermittlungsakte an. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der Zeugenvernehmungen wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg und regte die Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung und Schwarzfahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse an.

In seinem Schreiben behandelte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere, dass unser Mandant nicht geflüchtet sei, um sich das erhöhte Beförderungsentgelt zu ersparen. Vielmehr sei er weggelaufen, da er sich von dem Kontrolleur bedroht gefühlt habe. Hinsichtlich der körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kontrolleur und unserem Mandanten legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant keinerlei Verletzungsabsicht hatte. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandat eine gültige Fahrkarte besaß, diese sich jedoch bei seinem Sohn befand, der ebenfalls in dem Zug kontrolliert worden sei. Somit beseitigte Rechtsanwalt Dietrich das Missverständnis, dass unser Mandant ohne Fahrkarte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs  gewesen war. In diesem Zusammenhang wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Kontrolleure unserem Mandanten keine Gelegenheit gegeben hatten, dies zu erklären. Stattdessen wurde durch die Kontrolleure Gewalt gegen unseren Mandanten angewendet.

Da nach der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich der Tatnachweis schwierig geworden war, stellte die Staatsanwaltschaft schließlich das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

19. Januar 2021: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll er der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben.

Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.

Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht dieser und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

15. Januar 2021: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben.

Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein.

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung

05.Januar 2021: Körperverletzung – Einstellung mangels Tatnachweis

Wegen einer einfachen Körperverletzung wurde gegen unseren Mandanten in Alt-Hohenschönhausen von der Berliner Polizei ermittelt. Er soll seine Tochter während eines Streitgesprächs auf den Mund gehauen haben. Das Geschehen wurde von der Mutter, welche getrennt von Vater und Tochter lebt, zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Polizeibeamten vernahmen im weiteren Verlauf sowohl die Mutter als auch die Tochter zu dem Geschehen.

Unser Mandant machte keine Angaben zum Tatvorwurf. Vielmehr beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und insbesondere der beiden Zeugenaussagen verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin beantragte er das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen unter Bezugnahme auf die Aussagen der Tochter als einen Unfall dar. Auch bestritt Rechtsanwalt Dietrich die Darstellungen der Mutter und zweifelte deren Glaubwürdigkeit im Hinblick auf einen Sorgerechtsstreit an. Insgesamt unterstrich Rechtsanwalt Dietrich, dass sich der Vorwurf der Körperverletzung nicht aufrechterhalten und beweisen ließe. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte ihrerseits die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

16. Dezember 2020: Fahrlässige Körperverletzung – lediglich 20 Tagessätze Geldstrafe bei laufender Bewährung und 20 Voreintragungen

Von der Polizei Berlin waren Ermittlungen gegen unseren Mandaten wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt worden. Im Rahmen einer Säuberung seines Autos in Berlin-Lichtenberg hatte er die Fahrertür unvorsichtig geöffnet und dadurch den Sturz eines Fahrradfahrers verursacht. Der Fahrradfahrer zog sich dadurch eine Schnittverletzung und Prellungen im Arm und Beinbereich zu. Das Geschehen konnte von zwei Freunden des Fahrradfahrers bezeugt werden. Nachdem die Ermittlungen der Polizei abgeschlossen waren, wurde das Verfahren an die Amtsanwaltschaft Berlin abgegeben. Diese erhob angesichts der Beweislage und dem Vorstrafenregister unseres Mandanten Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unser Mandant hatte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach strafrechtliches Verhalten zu Schulden kommen lassen und daher bereits 20 Eintragungen im Bundeszentralregister. Besonders problematisch war jedoch, dass unser Mandant die Tat in seiner Bewährungszeit begangen hatte. Nach Zustellung der Anklage suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen unproblematischer als dargestellt vermitteln und insgesamt die geringe Schuld unseres Mandanten herausarbeiten. Insbesondere seien die Verletzungen des Fahrradfahrers als nicht mehr erheblich zu bewerten gewesen. Auch führte Rechtsanwalt Dietrich an, dass das Geschehen unserem Mandanten sehr leid tue. Trotz des Vorstrafenregisters und der laufenden Bewährungszeit verurteilte das Amtsgericht Tiergarten unseren Mandanten anschließend daher nur zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Im Hinblick auf seine berufliche Zukunft war unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich dafür sehr dankbar.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

23. November 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage

Mit einem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihm war vorgeworfen worden, dass er einen Motorradfahrer in Großbeeren bei einem Abbiegemanöver mit seinem Auto nicht gesehen und dadurch einen Unfall fahrlässig herbeigeführt haben soll. Dadurch hatte sich der Motorfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen. Auch das Auto unseres Mandanten wies deutliche Spuren des Zusammenstoßes auf. Im Ermittlungsverfahren hatte sich unser Mandant noch durch einen anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dieser hatte unserem Mandanten geraten, keine Angaben zu machen, obwohl ein Unfallrekonstruktionsgutachten unseren Mandanten massiv belastete. Erst aufgrund des Gutachtens war der Strafbefehl erlassen worden.

Davon völlig überrascht entschied sich unser Mandant den Rechtsanwalt zu wechseln. Nach einem Erstgespräch beauftragte unser Mandant sofort Rechtsanwalt Dietrich mit der Vertretung in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wertete die Ermittlungsakte nach Erhalt eingehend aus. Danach verfasste er einen Schriftsatz an das Amtsgericht Zossen mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte vor allem mit der tadellosen Historie unseres Mandanten als Verkehrsteilnehmer. Weiterhin bezweifelte Rechtsanwalt Dietrich die vom Motoradfahrer angegebene Geschwindigkeit. Ihm war bei Durchsicht der Akte aufgefallen, dass die Spuren des Zusammenstoßes nicht zu der vom Motorradfahrer angegebenen Geschwindigkeit passen können. Rechtsanwalt Dietrich konnte so Zweifel am Gutachten und am Tatgeschehen sähen. Zudem war das Ausmaß der Schuld unseres Mandanten daher insgesamt als gering zu betrachten. Diesen Angaben Rechtsanwalt Dietrichs folgte das Amtsgericht Zossen letztlich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

03. November 2020: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch

Gegen unseren Mandanten war wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt worden. Er soll in Berlin-Heiligensee einem Mann im Rahmen einer nachbarschaftlichen Streitigkeit vorsätzlich angefahren haben. Dadurch sollen dem Mann große Schmerzen sowie ein nicht unerhebliches Hämatom am Bein entstanden sein. Der Mann zeigte unseren Mandanten daraufhin bei der Polizei Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung an. Unser Mandant suchte, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.

Rechtsanwalt Dietrich nahm sich des Falls an, beantragte zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich. Dabei fiel ihm auf, dass der Mann keine Zeugenaussage gemacht hatte. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Er stellte dabei den Sachverhalt des zugrundeliegenden Geschehens richtig. Unser Mandant hatte dem Mann zu keinem Zeitpunkt absichtlich das Fahrrad gegen das Bein gerammt. Auch die fehlende Zeugenaussage des Manns nutzte Rechtsanwalt Dietrich zum Vorteil unseres Mandanten. Zudem setzte er die Strafanzeige in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den unser Mandant mit dem Mann und seinen Eltern seit geraumer Zeit führte. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste das Verfahren, da sie die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, einstellen. Gegen diese Einstellung legte der Nachbar jedoch Beschwerde ein und legte neue Beweismittel in Form eines ärztlichen Attestes vor. Das Verfahren wurde dadurch wieder aufgenommen. In einem erneuten Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich wiederum das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dieses Mal entkräftete Rechtsanwalt Dietrich detailliert die von dem Mann nachgeholte Zeugenaussage. Der Mann hatte sich in Widersprüche verfangen und ein Attest vorgelegt, welches an Aktualität mangelte. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den dabei gemachten Ausführungen hingegen nicht und terminierte einen Hauptverhandlungstermin. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut alle gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Vor allem führte Rechtsanwalt Dietrich erneut aus, dass die Anzeige als Folge des nachbarschaftlichen Streits zu sehen sei, eine absichtliche Verletzung durch unseren Mandanten nicht vorliege und das Geschehen als Unfall zu werten sei. Angesichts dessen forderte Rechtsanwalt Dietrich Freispruch. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten, zu seiner großen Erleichterung, frei.