Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung und Beleidigung

02. November 2020: Körperverletzung und Beleidigung – Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Berliner Polizei wegen des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung und der Beleidigung ermittelt. Er soll während eines Aufenthalts in einer Diskothek in Berlin-Schöneberg einer Frau ins Gesicht geschlagen und sie hinsichtlich ihres Aussehens beleidigt haben. Das Ganze soll sich zugetragen haben, nachdem die Annäherungsversuche unseres Mandanten abgelehnt worden waren. Unser Mandant war umgehend des Clubs verwiesen und die Polizei alarmiert worden.

Nachdem die Polizei die Personalien der beteiligten Personen festgestellt hatte, wurde unser Mandant vor Ort entlassen. Insgesamt konnten drei weitere Zeugen vor Ort den Vorfall aus Sicht der scheinbar angegriffenen Frau bestätigen. Unser Mandant begab sich, nachdem er eine Beschuldigtenvorladung erhalten hatte, zu Rechtsanwalt Dietrich und mandatierte ihn in diesem Verfahren. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich stellte dabei das Geschehen gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin als gegenseitige Auseinandersetzung zwischen unserem Mandanten und der Frau dar. Auch unser Mandant sei von der Frau geschlagen worden. Zudem habe eine Beleidigung so nicht vorgelegen. Schließlich untermauerte Rechtsanwalt Dietrich diese Sachverhaltsschilderung mit den ausgebliebenen Zeugenaussagen der angeblich angegriffenen Frau sowie deren Begleitung. Insgesamt jedenfalls verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte diesen Ausführungen und stellte das Verfahren, sehr zur Freude unseres Mandanten, gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Sachbeschädigung

26. Oktober 2020: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis bei gemeinschaftlicher Körperverletzung durch einen Feuerlöscher

Da er eine Vorladung der Bundespolizeidirektion Berlin als Beschuldigter einer gefährlichen Körperverletzung erhalten hatte beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner rechtlichen Vertretung. Unser Mandant soll zusammen mit drei weiteren Personen während einer S-Bahnfahrt zwischen Adlershof und Altglienicke einen Feuerlöscher entleert, diesen anschließend gegen die Fensterscheibe gehauen und schließlich durch die eigene Körperkraft aus dem Rahmen getreten haben. Während die beteiligten Personen den Feuerlöscher im Wagen der S-Bahn entleerten, kam eine unbeteiligte Person, die sich ebenfalls in dem Wagen aufhielt, zu Schaden. Diese Person hatte den Löschnebel des Feuerlöschers eingeatmet. Am S-Bahnhof Altglienicke stiegen sowohl die geschädigte Person als auch die Randalierer aus, wodurch es der geschädigten Person möglich war, die Randalierer zu erkennen.

Dies war vorher aufgrund des Nebels nur unzureichend möglich gewesen. Drei S-Bahn-Stationen weiter konnten die vermeintlichen Randalierer dann von der Polizei Berlin gestellt werden. Bei einer anschließenden Gegenüberstellung konnte der Geschädigte die Personen wiedererkennen. Ein weiterer Zeuge, der die Polizei überhaupt erst gerufen hatte, machte ebenfalls eine Zeugenaussage und gab an, gesehen zu haben wie die Randalierer einen Feuerlöscher entleert und eine S-Bahn-Fensterscheibe aus dem Rahmen getreten haben. Nach Übernahme des Mandats und nach Akteneinsicht beantragte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte darin insbesondere an, dass sich nicht belegen lasse, dass unser Mandant etwas mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten zu tun habe. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, inwiefern die Zeugenaussagen unbrauchbar seien. Beide Zeugen hatten das Geschehen zwar beobachtet, konnten unseren Mandanten als Täter aber weder bestimmen noch hinreichend beschreiben. Auch eine Wahllichtbildvorlage, die der Geschädigte durchgeführt hatte, war erfolglos geblieben. Zusätzlich gab Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Bestimmung des genauen Tatorts und des genauen Tatmittels zu bedenken. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

08. Oktober 2020: Gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen – Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung nach mehreren Familienangehörigen mit Gegenständen geschlagen und ihre schwerkranke Großmutter geschubst und dadurch zu Fall gebracht zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unsere Mandantin von ihren Familienangehörigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und falscher Verdächtigung angezeigt.

Die Amtsanwaltschaft leitete infolgedessen ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin ein. Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragt hatte, verfasste dieser einen umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft. In diesem entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Aussagen der Familienangehörigen, sodass trotz mehrfacher Zeugen Zweifel an dem dargestellten Geschehensverlauf erweckt werden konnten. 

Nach den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich war die Staatsanwaltschaft bereit, das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. So ist unserer Mandantin eine Verurteilung und Eintragung im Bundeszentralregister erspart geblieben.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

01. Oktober 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Wegen einer fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen unsere Mandantin von der Polizei Berlin ermittelt. In Berlin-Schöneberg soll unsere Mandantin bei dem Versuch aus ihrem Auto auszusteigen eine andere Person verletzt haben. Diese fuhr aufgrund der angespannten Verkehrslage mit dem Fahrrad zwischen mittlerem und rechtem Fahrstreifen. Als unsere Mandantin, die auf dem rechten Fahrsteifen parkte, aussteigen wollte und dementsprechend die Tür öffnete, konnte die Fahrradfahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren, fuhr in die Autotür und stürzte vom Fahrrad. Dadurch zog sie sich Verletzungen im Schulter- und Kniebereich zu.

Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde und alles dokumentiert worden war, konnten unsere Mandantin und die Geschädigte vom Tatort entlassen werden. Nachdem unsere Mandantin bezüglich des Vorfalls ein Schreiben der Berliner Polizei erhielt, um sich zu äußern, beauftragte sie Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und verfasste nach dessen Durchsicht einen ausführlichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, wie sehr unsere Mandantin ihr Verhalten bereue und bemüht ist, ihr Verhalten gegenüber der Geschädigten gut zu machen. Weiterhin konnte Rechtsanwalt Dietrich den Umstand herausarbeiten, dass der für § 229 StGB nötige Strafantrag bloß vorbehalten, nicht jedoch gestellt worden war. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte diesen Ausführungen folgen und stellte das Verfahren gemäß der Anregung Rechtsanwalt Dietrichs gegen Zahlung einer geringen Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

30. September 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung mangels Tatverdachts

Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihm wurde vorgeworfen, eine andere Person mit einem Messer in den Rumpfbereich gestochen und diesen dadurch nicht unerheblich verletzt zu haben. Unser Mandant soll in Berlin-Hellersdorf zunächst provoziert und in eine verbale Auseinandersetzung mit zwei weiteren Personen geraten sein. Die Situation eskalierte dann als unser Mandant von den beiden Personen angegriffen wurde. Als Reaktion auf die Angriffe holte unser Mandant ein Messer hervor und stach damit auf eine der beteiligten Personen ein. Beide ergriffen daraufhin die Flucht.

Beide konnten jedoch den wenig später eintreffenden Polizeibeamten durch unseren Mandanten beschrieben werden. Ein weiterer Zeuge konnten zumindest den Sachverhalt ebenfalls wiedergeben. Die verletzte Person wurde im örtlichen Krankenhaus versorgt und floh, als der Arzt ihm mitteilte, dass er die Polizei verständigen müsse. So konnte diese Person namentlich ermittelt werden. Die andere Person blieb unbekannt. Nachdem unserem Mandanten durch den Anhörungsbogen eröffnet wurde, dass aufgrund der Strafanzeige der verletzten Person gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird, suchte er Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Nach Beantragung der Akteneinsicht und dessen Durchsicht setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz auf, in welchem er die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragte. Dabei ging Rechtsanwalt Dietrich insbesondere auf das Vorliegen einer Notwehrsituation zugunsten unseres Mandanten ein. Unserem Mandanten blieb aufgrund der Wucht der Schläge und der gezielten Tritte gegen seinen Kopf keine andere Verteidigungsmöglichkeit, um die Angriffe zu beenden. Auch setzte Rechtsanwalt Dietrich die Vergangenheit der verletzten Person in Bezug auf Gewalttaten ein, um die Erforderlichkeit des Messereinsatzes zu verdeutlichen. Zudem gab Rechtsanwalt Dietrich im Hinblick auf das Verhalten der verletzten Person nach dem Messereinsatz zu bedenken, inwiefern dies für unseren Mandanten und die Schuld der anderen Person spreche. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen und musste das Verfahren daher einstellen.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung

18. September 2020: Fahrlässige Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin-Nikolassee eine andere Person, die auf ihren Inlineskates in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Unser Mandant soll mit seinem Rennrad in einem Kollektiv von mehreren anderen Fahrradfahrern gefahren sein und dann plötzlich mit der Inlineskaterin kollidiert sein. Beide stürzten daraufhin sofort, wobei sich insbesondere die Inlineskaterin schwere Verletzungen im Kopf- und Schulterbereich sowie eine Amnesie zuzog.

Eine stationäre Behandlung war notwendig. Unser Mandant kümmerte sich um die Inlineskaterin bis Polizei und Rettungswagen eingetroffen waren und gab das Geschehen gegenüber der Polizei wieder. Aufgrund ihrer Amnesie konnte die Inlineskaterin insgesamt nur eine lückenhafte zeugenschaftliche Aussage machen. Umso überraschter war unser Mandant, als er einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhielt, in dem er wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer nicht unerheblichen Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant suchte unverzüglich die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. Nachdem dieser Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet hatte, verfasste er einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten mit der Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. In seiner Argumentation stützte sich Rechtsanwalt Dietrich dabei auf die geringen Erfolgsaussichten einer Unfallrekonstruierung, da insbesondere weitere Zeugen nicht ermittelt werden konnten. Auch gab Rechtsanwalt Dietrich den Umstand zu bedenken, dass unser Mandant auch selbst verletzt wurde, auf eigene strafrechtliche sowie zivilrechtliche Schritte aber verzichtet hatte. Zudem arbeitete Rechtsanwalt Dietrich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich schließlich den Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an. Unser Mandant, der strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, freute sich über die Abwendung eines Eintrags in sein Bundeszentralregister sehr.

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

18. August 2010: Messerstich in den Bauch - Bewährungsstrafe in Berufungsinstanz

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.

Rechtsanwalt Dietrich bat deshalb unseren Mandanten, sich mit ein paar Kleidungsstücken gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich beim Tagesdienst der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Tiergarten einzufinden. In dem Gespräch mit dem Staatsanwalt legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich unser Mandant dem Verfahren stellen möchte und bereit sei, in Untersuchungshaft zu gehen. Nach einer längeren Besprechung war die Staatanwaltschaft schließlich bereit, keinen Haftantrag zu stellen. Da sich unser Mandant bei der Staatsanwaltschaft eingefunden hatte, konnte die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Fluchtgefahr ausgehen. Unser Mandant durfte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dietrich das Gericht wieder verlassen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde klar, dass es keine Beziehung zwischen dem Geschädigten und der Lebensgefährtin unseres Mandanten gegeben habe. Unser Mandant hatte diese lediglich vermutet. Aufgrund der schweren Verletzungen verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals mildernde Umstände darlegen. Insbesondere waren mittlerweile fast zwei Jahre vergangen. Das Landgericht Berlin war deshalb bereit, unseren Mandanten zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.