Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
15. Juni 2020: Gefährliche Körperverletzung - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Die verletzte Person wurde zunächst medizinisch versorgt und dann zu dem Geschehen zeugenschaftlich befragt. Weiterhin wurde seine Kleidung zum Zwecke der DNA-Analyse sichergestellt. Durch eine entsprechende Untersuchung wurden DNA-Spuren, die unserem Mandanten zuzuordnen waren, festgestellt. Um weitere Beweismittel sichern zu können, erging vom Amtsgericht Tiergarten dann ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten. Bei dieser Durchsuchung konnten allerdings keine weiteren Beweismittel sichergestellt werden. Trotzdem erhielt unser Mandant von der Polizei Berlin eine Beschuldigtenvorladung. Mit dieser Vorladung wandte sich unser Mandant schließlich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Strafverteidigung. Nachdem Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte vollumfänglich ausgewertet war, setzte Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei konnte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die gemachten Zeugenaussagen gewinnbringend nutzen. Sowohl die Zeugen als auch die geschädigte Person waren nicht in der Lage, die Täter wiederzuerkennen oder adäquat zu beschreiben. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich den Zusammenhang von DNA-Spuren unseres Mandanten auf der Kleidung der verletzen Person und unserem Mandanten als Täter in Frage. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich nichts entgegensetzen und stellte das Verfahren daraufhin mangels Tatnachweis ein.
08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
08. Juni 2020: Körperverletzung - Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweis
Nachdem unser Mandant den Anhörungsbogen als Beschuldigter in diesem Fall erhalten hatte, setzte er sich mit Rechtsanwalt Dietrich in Kontakt und bat ihn, sich dieses Falls anzunehmen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Dadurch erhielt Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeit, alle Ermittlungsergebnisse - insbesondere die von der Lebensgefährtin gemachte Zeugenaussage - einzusehen. Diese Zeugenaussage konnte Rechtsanwalt Dietrich sehr zum Vorteil unseres Mandanten nutzen. Die Lebensgefährtin hatte angegeben, an diesem Abend Alkohol getrunken zu haben. Auch wollte sie den gegenüber unserem Mandanten gemachten Vorwurf der Körperverletzung in nüchternem Zustand nicht erneut wiederholen, was Rechtsanwalt Dietrich dahingehend deutete, dass unser Mandant in keiner Weise handgreiflich und zu Unrecht bzw. aus Rache belastet worden war. Diese Punkte teilte Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schriftsatz der Amtsanwaltschaft Berlin mit und beantragte, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Mit Erfolg.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
20. Mai 2020: Gemeinschaftliche begangene gefährliche Körperverletzung – Einstellung gegen Geldauflage
Umso verwunderte war unsere Mandantin über die ihr von der Polizei zugesandte Beschuldigtenvorladung wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Unverzüglich suchte sie Rechtsanwalt Dietrich zwecks rechtlicher Vertretung auf. Im Erstgespräch sagte sie Rechtsanwalt Dietrich, dass sie dem unbekannten Mann bereits in der U-Bahn physisch angegriffen worden war. Auch während des Geschehens auf den Ebenen des U-Bahnhofes war unsere Mandantin von dem Mann ins Gesicht geschlagen worden. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht. Der Ermittlungsakte waren Videoaufnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe vom besagten U-Bahnhof beigefügt. Auf den Videoaufnahmen war lediglich zu erkennen, wie unsere Mandantin den Unbekannten gemeinsam mit anderen schlug. Nicht zu erkennen waren die vorherigen Auseinandersetzungen in der U-Bahn. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin teilte Rechtsanwalt Dietrich die näheren Hintergründe des Geschehens mit. Insbesondere verwies er dabei auf die von dem Unbekannten begonnene Streitigkeit und seinen Angriffen. Der von Rechtsanwalt Dietrich gemachten Anregung, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen, folgte die Staatsanwaltschaft Berlin sehr zur Freude unserer Mandantin.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
13. Mai 2020: Gefährliche Körperverletzung durch Messerstich – Einstellung mangels Tatnachweis
Insgesamt soll der Anrufer und Verletzte zwei Personen erkannt haben. Die während des Angriffs im Hintergrund stehende Person soll sein Nachbar und unser Mandant gewesen sein. Nach dem Angriff verschwanden beide Angreifer. Nachdem die Polizei eingetroffen war, den Verletzten versorgt hatte und die Tatwaffe gesichert worden war, erging ein Durchsuchungsbeschluss gegenüber der Wohnung unseres Mandanten. Nach Eindringen in die Wohnung unseres Mandanten wurde dieser vorläufig festgenommen. In seiner späteren Zeugenaussage gab der Verletzte an, unseren Mandanten während des Angriffs gesehen zu haben. Auch will er im Rahmen einer Lichtbildvorlage den Angreifer erkannt haben. Umgehend, nachdem unser Mandant wieder entlassen und ihm die Beschuldigtenvorladung zugestellt worden war, beauftragte er Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung in diesem Fall. Nach Beantragung der Akteneinsicht und Erhalt der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich beantragte darin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. Rechtsanwalt Dietrich entkräftete deutlich die Fähigkeit der angegriffenen Person, die Angreifer hinreichend erkennen zu können. Dabei ging Rechtswalt Dietrich auf die aus der Ermittlungsakte hervorgehende Betäubungsmittelaffinität des Angegriffenen sowie dessen Vorerkrankungen ein. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass eine Beteiligung der Person, die während der Lichtbildvorlage erkannt worden sein soll, ausgeschlossen werden konnte. Den Einlassungen Rechtsanwalt Dietrichs konnte die Staatsanwaltschaft Berlin ihrerseits keine neuen Belastungen entgegensetzen, weswegen sie das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen musste.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
08. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nachdem der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden war, erhielt unser Mandant zunächst die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen einen Täter-Opfer-Ausgleich. Ein solcher Ausgleich kam aufgrund beidseitiger Ablehnung wegen des belasteten Nachbarschaftsverhältnisses nicht zustande. Überraschend erhielt unser Mandant dann einen Strafbefehl des Amtsgerichts Schwedt, gegen den er selbst noch Einspruch einlegte. Dann jedoch suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn in diesem Fall. Rechtsanwalt Dietrich forderte die Ermittlungsakte an und verfasste nach gründlicher Analyse des Falls einen Schriftsatz. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren mangels geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse einzustellen. Insbesondere zog Rechtsanwalt Dietrich dabei das Beweismaterial in Zweifel. Weder war auf dem Arm der Nachbarin eine Bisswunde erkennbar gewesen noch auf der Jacke. Vielmehr seien etwaige Verletzungen nur dadurch zu erklären, dass die Nachbarin unserem Mandanten ins Gesicht geschlagen hatte. Weiterhin stellte Rechtsanwalt Dietrich die Tatbestandsmäßigkeit einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund einer fehlenden Kontrollpflicht von Hunden in Frage. Diesen Einlassungen folgte das Amtsgericht Schwedt und stellte das Verfahren anregungsgemäß ein.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrlässige Körperverletzung
07. Mai 2020: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens und lediglich Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 €
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sofort mit der in diesem Fall zuständigen Amtsanwaltschaft Berlin in Kontakt. In einem Gespräch mit der Oberamtsanwältin konnte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung mangels Tatnachweis erreichen. Weil aber auch der Verdacht bestand, dass unser Mandant durch sein Verhalten eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, wurde der Fall zusätzlich an die Bußgeldstelle abgegeben. Rechtsanwalt Dietrich rief daher bei dem zuständigen Sachbearbeiter an und erörterte mit diesem die bestehende Sachlage. Durch das persönliche Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich erreichen, dass gegen unseren Mandanten lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 € erhoben wurde. Über diesen insgesamt unproblematischen Ausgang des Verfahrens war unser Mandant erleichtert und Rechtsanwalt Dietrich gegenüber sehr dankbar.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
20. April 2020: Gefährliche Körperverletzung – Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt
Mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin suchte unser Mandant dann die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Strafverteidigung. In der Anklageschrift wurde unserem Mandanten konkret vorgeworfen, er habe die gefährliche Körperverletzung durch eine gemeinschaftliche und eine das Leben gefährdende Behandlung begangen. Umgehend forderte Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte an. Bei entsprechender Durchsicht der Akte erhielt Rechtsanwalt Dietrich auch Zugang zu den zahlreichen Zeugenaussagen. Diesen Aussagen konnte Rechtsanwalt Dietrich entnehmen, dass unser Mandant deswegen als Beschuldigter geführt wurde, weil er der leibliche Bruder eines weiteren Beschuldigten dieser Tat ist. Dieser soll seinen Bruder bzw. unseren Mandanten um Hilfe gerufen haben, nachdem er einen Streit mit der verletzten Person angefangen hatte. Diesen Hilferuf nach einem Bruder konnten indes alle Zeugen so auch wiedergeben. In seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, da kein Tatverdacht bestünde. Dabei hob er besonders deutlich die Bezeichnung „Bruder“ als weit verbreitetes Synonym für Freunde und Bekannte hervor. Der weitere Beschuldigte hätte daher auch einen der weiteren Beteiligten um Hilfe gerufen haben können. Ein Rückschluss auf unseren Mandanten als Täter sei dadurch jedenfalls nicht zu ziehen. Auch die weiteren zeugenschaftlichen Aussagen nutzte Rechtsanwalt Dietrich, um unseren Mandanten gezielt des Tatvorwurfs zu entlasten. So verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den Umstand, dass sich aus den Aussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant an Schlägen beteiligt war, da eine Wiedererkennung durch den unbeteiligten Zeugen nur bedingt möglich war. Rechtsanwalt Dietrich hatte Erfolg mit seinem Schriftsatz. Das Amtsgericht Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatnachweises sehr zur Freude unseres Mandanten ein.