Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
03. November 2020: Gefährliche Körperverletzung – Freispruch
Rechtsanwalt Dietrich nahm sich des Falls an, beantragte zunächst Akteneinsicht und analysierte die Ermittlungsakte nach Erhalt gründlich. Dabei fiel ihm auf, dass der Mann keine Zeugenaussage gemacht hatte. In seinem Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin beantragte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Er stellte dabei den Sachverhalt des zugrundeliegenden Geschehens richtig. Unser Mandant hatte dem Mann zu keinem Zeitpunkt absichtlich das Fahrrad gegen das Bein gerammt. Auch die fehlende Zeugenaussage des Manns nutzte Rechtsanwalt Dietrich zum Vorteil unseres Mandanten. Zudem setzte er die Strafanzeige in einen Zusammenhang mit einem nachbarschaftlichen Streit, den unser Mandant mit dem Mann und seinen Eltern seit geraumer Zeit führte. Die Amtsanwaltschaft Berlin musste das Verfahren, da sie die Einlassungen Rechtsanwalt Dietrich ihrerseits nicht entkräften konnte, einstellen. Gegen diese Einstellung legte der Nachbar jedoch Beschwerde ein und legte neue Beweismittel in Form eines ärztlichen Attestes vor. Das Verfahren wurde dadurch wieder aufgenommen. In einem erneuten Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich wiederum das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen. Dieses Mal entkräftete Rechtsanwalt Dietrich detailliert die von dem Mann nachgeholte Zeugenaussage. Der Mann hatte sich in Widersprüche verfangen und ein Attest vorgelegt, welches an Aktualität mangelte. Trotzdem erhielt unser Mandant einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dietrich sofort Einspruch ein. In einem weiteren Schriftsatz regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren mangels öffentlichem Interesse einzustellen. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den dabei gemachten Ausführungen hingegen nicht und terminierte einen Hauptverhandlungstermin. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich erneut alle gegen eine Verurteilung sprechenden Gründe vor. Vor allem führte Rechtsanwalt Dietrich erneut aus, dass die Anzeige als Folge des nachbarschaftlichen Streits zu sehen sei, eine absichtliche Verletzung durch unseren Mandanten nicht vorliege und das Geschehen als Unfall zu werten sei. Angesichts dessen forderte Rechtsanwalt Dietrich Freispruch. Mit Erfolg. Das Amtsgericht Tiergarten sprach unseren Mandanten, zu seiner großen Erleichterung, frei.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz / Waffengesetz / Betäubungsmittelgesetz
17 Juli 2019: Einstellung des Verfahrens gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit
Nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung unseres Mandanten erwirkt hatte, konnten sie bei der Durchsuchung verschiedene Chemikalien sicherstellen, bei denen es sich um Explosionsstoffe oder Grundstoffe zu deren Herstellung gehandelt haben soll. Unser Mandant erfuhr kurze Zeit später, dass er als Beschuldigter wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeladen wird. Zu diesem Zeitpunkt wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um sich von ihm rechtlich vertreten zu lassen. Da es sich bei unserem Mandanten zu diesem Zeitpunkt um einen Jugendlichen handelte, versuchte Rechtsanwalt Dietrich das Verfahren zunächst nach dem Jugendgerichtsgesetz einzustellen. Immer wieder stellte Rechtsanwalt Dietrich dann Anträge auf ergänzende Einsichtnahme in die Ermittlungsakte oder legte Widersprüche gegen die während der Wohnungsdurchsuchung vollzogene Beschlagnahmung des Handys unseres Mandanten ein. So konnte Rechtanwalt Dietrich das Verfahren insgesamt drei Jahre hinauszögern. Rechtsanwalt Dietrich verfasste schließlich einen umfangreichen Schriftsatz, der versuchte die Ereignisse in der Wohnung unseres Mandanten richtigzustellen und die Staatsanwaltschaft Berlin zu einer Einstellung des Verfahrens anzuregen. Aus der Ermittlungsakte gehe kein Nachweis darüber hervor, ob es sich tatsächlich um die Chemikalien unseres Mandanten handelt. Auch seien die Chemikalien vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unser Mandant ein ausgeprägtes Interesse an den Fächern Chemie und Physik zeigte und diesbezüglich auch seinen beruflichen Werdegang gestaltete. Der Anregung Rechtsanwalt Dietrich folgend, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen Ableisten von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit ein.