Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Freiheitsberaubung
24. Juni 2020: Freiheitsberaubung - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte setzte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin mit dem Antrag auf, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich unterstrich dabei besonders die Tatsache, dass es im Vorfeld zu wechselseitigen Auseinandersetzungen zwischen unserem Mandanten und seiner Geschäftspartnerin hinsichtlich der weiteren Firmenzukunft gekommen war. Insbesondere die Geschäftspartnerin hatte sich dabei fehlverhalten und ihre Kompetenzen in Bezug auf Firmengelder mehrfach überschritten. Als Reaktion auf dieses Fehlverhalten hatte unser Mandant nach seiner Auffassung im Sinne der Firma reagiert und Schritte zur Verdrängung seiner Geschäftspartnerin veranlasst. Insgesamt konnte Rechtsanwalt Dietrich die Hintergründe für das Verhalten unseres Mandanten gegenüber den Aussagen der Geschäftspartnerin darstellen und Zweifel an der Aussage der Geschäftspartnerin säen. Das Verfahren wurde daher von der Amtsanwaltschaft Berlin gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung
16. Januar 2020: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht. Problematisch war, dass die Tochter nach den Tatvorwürfen umfassend gegenüber den Polizeibeamten und der Ärztin belastende Aussagen gemacht hatte. Dennoch arbeitete Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Anklage heraus. Denn die Ehefrau unseres Mandanten hatte bereits bei der Polizei dessen Unschuld beteuert. Außerdem hatte sich die Familienstreitigkeit, die durch den Drogenkonsum der Tochter ausgelöst wurde, mittlerweile bereits erledigt. Die Familie hatte sich nach einem ausgiebigen Konfliktgespräch versöhnt, weshalb die Tochter auch ihre Anzeige gegen die Eltern zurückgezogen hatte. Überzeugt von der Schuld unseres Mandanten, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten dennoch bis zur Anklageerhebung weiterbetrieben. Da mit einer erneuten Belastung durch die Tochter nicht zu rechnen war, wollte die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis mit Hilfe der Ärztin erbringen, die die Tochter unseres Mandanten nach dem vermeintlichen Geschehen untersucht hatte. Diese sollte, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, vor Gericht die Verletzungen und die Erzählungen der Tochter schildern. Da Rechtsanwalt Dietrich erkannte, dass sich die Tat auch durch eine Vernehmung der Ärztin nicht rekonstruieren lassen würde, regte er beim Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage an. Das Amtsgericht Tiergarten blieb trotz des ausführlichen Schriftsatzes von Rechtsanwalt Dietrich zunächst hartnäckig und setzte einen Termin zur Hauptverhandlung an. Hier konnte Rechtsanwalt Dietrich schließlich sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht persönlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war darüber ersichtlich erleichtert, da das Verfahren für ihn seelisch als auch körperlich sehr belastend war.