Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
15. September 2021: Strafverfahren wegen räuberischer Erpressung mangels Tatnachweis eingestellt
Unser Mandant suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Berlin auf. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst Akteneinsicht und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben zunächst darauf hin, dass sich nicht nachweisen lasse, dass es sich bei den bei der Wohnungsdurchsuchung beschlagnahmten Kopfhörern tatsächlich um die Kopfhörer des Geschädigten handelt. Außerdem verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die widersprüchlichen Aussagen des Geschädigten und zog zudem die Wiedererkennung unseres Mandanten durch den Geschädigten bei der Wahllichtvorlage in Zweifel. Dieser war sich unsicher gewesen, welche Rolle der von ihm vermeintlich wiedererkannte Täter gehabt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten daher mangels Tatnachweis ein
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung / Pflichtverteidiger
25. Oktober 2019: Freispruch bei gefährlicher Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung
Als die Anzeigenerstatterin zu Boden ging, soll unser Mandant mit einem beschuhten Fuß auf sie eingetreten haben. Im Rahmen der Anzeige hatte die Anzeigenerstatterin auch angegeben, dass unser Mandant versucht hatte, ein Hotel zu überfallen. Dies habe unser Mandant ihr mitgeteilt. Die Anzeigenerstatterin konnte hierbei sogenanntes Täterwissen präsentieren. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung wurde bis zur Aussage der Anzeigenerstatterin gegen unbekannt geführt.
Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich auf seinen Antrag zum Pflichtverteidiger bestellt. Es drohte eine Gefängnisstrafe von mehr als einem Jahr. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Zeugin ausführlich befragen. In der Befragung stellten sich viele Ungereimtheiten heraus. Deshalb schloss sich das Schöffengericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
20. Mai 2019: Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Der Vater machte umfangreiche Aussagen bei der Polizei und erhob schwere Vorwürfe gegen seinen Sohn. Als unser Mandant dann eine Vorladung als Beschuldigter einer räuberischen Erpressung von der Polizei Berlin erhielt, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich, um ihn mit der rechtlichen Vertretung in diesem Fall zu beauftragen. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragt und die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, beantragte er das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies auf den Umstand hin, dass unser Mandant Unterlagen für einen Bafög-Antrag von seinem Vater verlangte, nicht die direkte Zahlung von Geld. Unser Mandant hatte seinem Vater in dem darauffolgenden Streit gesagt, dass er ihn auf Unterhalt verklagen werde, wenn er die für seinen Bafög-Antrag nötigen Unterlagen nicht erhalte. Daher betonte Rechtsanwalt Dietrich insbesondere die Möglichkeit, dass der Vater seinen Sohn zu Unrecht belaste. Diesen Verdacht konnte Rechtsanwalt Dietrich durch die Widersprüchlichkeit der Aussagen des Vaters gegenüber der Polizei weiter untermauern. Insgesamt zog Rechtsanwalt Dietrich die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Vaters in Zweifel. Mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Ausführungen Rechtsanwalt Dietrichs nicht widerlegen und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweis einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
17. April 2019: Anklage räuberische Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung
Deshalb entwickelte sich eine heftige Auseinandersetzung, in welcher unser Mandant die Kontrolleure schlug und trat. Auch gegenüber der eingetroffenen Polizei weigerte sich zunächst unser Mandant sein Geburtsdatum anzugeben. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Vorwurf mehrfache räuberische Erpressung
22. Februar 2019: Freispruch bei Vorwurf mehrerer räuberischer Erpressungen
Die Kameraausrüstung und die erlangten Handys musste der Anzeigenerstatter meinem Mandanten übergeben, der sie gemeinsam mit dem andern Beschuldigten eigenständig verwertet haben soll. Nach der Anzeigenerstattung solle der Anzeigenerstatter noch erheblich bedroht worden sein und deshalb Berlin verlassen haben. Die neue Adresse wurde geheim gehalten. Es wurde deshalb ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung in drei Fällen geführt. Bei der räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, die für jede Tat eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. In einer mehrtägigen Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht konnte Rechtsanwalt Dietrich den Anzeigenerstatter in verschiedenste Widersprüche verwickeln, die dessen Glaubwürdigkeit erschütterten. Das Gericht schloss sich deshalb in seiner Urteilsbegründung Rechtsanwalt Dietrich an und unser Mandant wurde vom Vorwurf der räuberischen Erpressung freigesprochen.
Fachanwalt für Strafrecht: Schwere räuberische Erpressung
20. Dezember 2018: Schwere räuberische Erpressung – Niedrige Bewährungsstrafe
Nachdem unser Mandant eine Anklageschrift erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte zunächst, aufgrund des schwerwiegenden Tatvorwurfs als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Mindeststrafe bei einer schweren räuberischen Erpressung ist drei Jahre Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unseren Mandanten umfangreich auf die Hauptverhandlung vor. Aufgrund der Beweislage legte Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung für unseren Mandanten zunächst ein Geständnis ab. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich auf die bereits erfolgte Veränderung der Lebensumstände hin. Mittlerweile waren auch bereits drei Jahre vergangen. Deshalb wurde unser Mandant wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall zu lediglich 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Richterin wies in der Urteilsverkündung darauf hin, dass sie bisher noch nie eine solche niedrige Strafe bei einer schweren räuberischen Erpressung verhängt habe.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberische Erpressung
20. November: Anklage wegen räuberischer Erpressung – Einstellung in Hauptverhandlung
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde aufgrund des Vorfalls nicht nur ein Strafverfahren wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung eingeleitet. Vielmehr wurde ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung geführt, weil die Staatsanwaltschaft der Auffassung war, dass unser Mandant durch die Körperverletzung verhindern wollte, dass das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben werden kann. Bei einer räuberischen Erpressung handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Nach Anklageerhebung vor dem Schöffengericht beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. Aufgrund der hohen Straferwartung wurde Rechtsanwalt Dietrich als Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung gab Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten eine Erklärung ab. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass unser Mandant im Besitz eines Fahrscheins gewesen sei, diesen aber lediglich vergessen hatte. Deshalb ging es unserem Mandanten nicht um die Verhinderung der Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes. Unser Mandant sei auch davon ausgegangen, dass die Kontrolleure kein Recht hatten, ihn festzuhalten. Nach der Vernehmung mehrerer, auch unbeteiligten Zeugen, war das Gericht bereit, den Vorwurf räuberische Erpressung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr wurde das Verfahren auf die Körperverletzung beschränkt. Da es sich bei einer Körperverletzung nicht um ein Verbrechen handelt, war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Auflage einzustellen.