Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
26. März 2024: Räuberischer Diebstahl im Spielzeuggeschäft – Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach einem Gespräch mit unserer Mandantin, beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich wertete zahlreiche Zeugenaussagen aus und arbeitete sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Besonders problematisch an dem Fall war, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte.
In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Schwachstellen vor. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass unsere Mandantin keine Ware aus dem Spielzeuggeschäft mitgenommen hatte. Hierbei arbeitete er umfassend dar, dass keine Wegnahme im Sinne des § 252 StGB vorlag. In diesem Zusammenhang führte Rechtsanwalt Dietrich auch die Schwierigkeiten in der Beweisführung bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unserer Mandantin aus. Des Weiteren nutzte er den Umstand, dass unsere Mandantin unterschiedliche Aussagen gemacht hatte, zu ihrem Vorteil aus.
Mit seinen Argumenten überzeugte Rechtsanwalt Dietrich sowohl die Richter im Schöffengericht als auch die Staatsanwaltschaft, sodass unsere Mandantin lediglich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt wurde.
Auch erreichte Rechtsanwalt Dietrich bereits bei zwei Anklagen, dass unsere Mandantin lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.
Fachanwalt Strafrecht: Räuberischer Diebstahl
11. November 2019: Räuberischer Diebstahl im Krankenhaus – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung
Wegen des schweren Tatvorwurfs beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin und bereitete sie auf die Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Medikamente nicht für sich, sondern in purer Verzweiflung für ihren erkrankten Mann mitnehmen wollte. Auch kam es unserer Mandantin bei dem Gerangel mit der Krankenschwester nicht darauf an, die Medikamente um jeden Preis zu behalten. Vielmehr war es ihr gar nicht möglich gewesen, die Medikamente einfach fallen zu lassen und wegzulaufen, da die Krankenschwester unsere Mandantin fest umklammerte.
Zusätzlich konnte Rechtsanwalt Dietrich die belastenden Aussagen der Zeugen entkräften, sodass sich die Gesamtsituation schließlich als wenig bedrohlich darstellte und insgesamt nicht das typische Bild eines räuberischen Diebstahls zeichnete. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich in der Hauptverhandlung darauf hingewirkt hatte, das Tatgeschehen richtig einzuordnen, konnte das Gericht das Vorliegen eines räuberischen Diebstahls nicht mit Sicherheit annehmen, sodass als Tatvorwurf nur ein einfacher Diebstahl und Körperverletzung in Betracht kam. Rechtsanwalt Dietrich wies das Gericht noch einmal auf die schwierige persönliche Situation unserer Mandantin zur Zeitpunkt des Geschehens hin und regte an, das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Das Gericht schloss sich dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren in der Hauptverhandlung ein. Unsere Mandantin war sehr froh, dass auf diese Weise die ursprünglich drohende Freiheitsstrafe verhindert werden konnte.