Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub

09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung

Unser Mandant war als syrischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und lebte in einer Flüchtlingswohnung. Hier lernte er die Zeugin kennen, mit der er eine Liebesbeziehung begann. Nachdem er herausfand, dass die Zeugin auch zu anderen Männern eine sexuelle Beziehung hatte, wollte sich unser Mandant von ihr trennen, wobei es zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Nur wenige Tage danach zeigte die Zeugin unseren Mandanten wegen Körperverletzung, Bedrohung und Raubes bei der Polizei an. Sie behauptete, dass unser Mandant sie geschlagen und geschubst habe. Zudem habe er ihr an einem anderen Tag auf die Hand geschlagen, um ihr das Handy wegzunehmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob daraufhin Anklage gegen unseren Mandanten.

Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.

Fachanwalt Strafrecht: Raub

01. Juni 2020: Raub – Einstellung gegen Geldauflage

Gegen unseren Mandanten war ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin wegen des Verdachts des Raubes geführt worden. Er soll in Berlin-Siemensstadt zusammen mit einer anderen Person nach einer Taxifahrt dem Taxifahrer mehrmals gegen den Kopf getreten und diesem anschließend das Handy entwendet haben. Die Berliner Polizei kam auf unseren Mandanten als Beschuldigten, da dieser mit dem entwendeten Handy kurze Zeit nach der Tat telefonierte.

Die Angerufene konnte namentlich ermittelt und als Zeugin befragt werden. Diese gab dann den Namen unseres Mandanten als Anrufer an. Eine weitere Zeugin konnte durch die Anschrift, zu der sich unser Mandant und sein Begleiter angeblich hatten fahren lassen, ermittelt und dann zum Tatgeschehen befragt werden. Zuvor soll eine Gruppe von Leuten in zwei Taxis zu dieser Anschrift gefahren sein. Im zweiten Taxi sollen sich dabei unser Mandant und sein Begleiter befunden haben. Ferner wurde das Taxi kriminaltechnisch untersucht. Dabei wurden Spuren unseres Mandanten an einer der Türgriffe festgestellt. Weiterhin gab der Taxifahrer bei einer Wahllichtbildvorlage an, dass einer der abgebildeten Personen unserem Mandanten sehr ähnlich sehe. Unser Mandant hatte nach Zustellung der Beschuldigtenvorladung die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Rechtsanwalt Dietrich hatte zunächst Akteneinsicht beantragt und die umfangreiche Ermittlungsakte ausgewertet. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Rechtsanwalt Dietrich dann ausführlich dargestellt, warum der Tatvorwurf des Raubes nicht hinreichend begründet und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angemessen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung allerdings nicht und fertigte angesichts der Beweislage eine Anklageschrift aus. Das Verfahren wurde daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung unseres Mandanten zum Geschehen vor. Darin konnte unser Mandant darlegen, wie es dazu kam, dass er mit dem Handy nach der Tat telefonierte. Auch klärte er auf, wie seine Fingerabdrücke ans Taxi gelangt waren. Eine Tatbeteiligung bestritt unser Mandant jedoch. Zusätzlich zog Rechtsanwalt Dietrich die zeugenschaftlichen Aussagen in Zweifel. Insbesondere ging er darauf ein, dass der Taxifahrer sich bei der Wahllichtbildvorlage nicht sicher auf unseren Mandanten als Täter habe festlegen wollen. Die Aussage der zweiten Zeugin, die sich ebenfalls nicht auf unseren Mandanten als einen der Fahrgäste festgelegt hatte, nutzte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich darstellen, dass ausreichend Zweifel daran bestünden, dass unser Mandant den Taxifahrer geschlagen und ihm sein Handy entwendet habe. Rechtsanwalt Dietrich regte daher erneut an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Sowohl Gericht und als auch Staatsanwaltschaft stimmten einer Einstellung zu.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht

28. Januar 2020: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Jugendschöffengericht eine Anklage wegen schweren Raubes zugestellt. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem Mitangeklagten einen Bekannten in dessen Wohnung unter Vorhalt eines Messers ausgeraubt zu haben. Mit der Anklage wurde unser Mandant aufgefordert einen Rechtsanwalt zu benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden sollte.

Gemeinsam mit seiner Mutter erschien unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Interessenswahrnehmung. Rechtsanwalt Dietrich liess sich als Pflichtverteidiger beiordnen. Als Vorbereitung der Hauptverhandlung erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Aufgrund des schweren Tatvorwurfs war das Gericht hierzu nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung des Zeugen herausarbeiten, dass ein Tatnachweis wegen schweren Raubes schwierig sei. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob die mitgenommenen Wertgegenstände bereits vor der Gewaltanwendung durch unseren Mandanten eingesteckt worden sind. Deshalb waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

29. November 2019: Freispruch bei schwerem Raub

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zusammen mit einer anderen Person versucht zu haben, einer dritten Person Wertgegenstände zu entwenden. Dabei soll er dem Geschädigten ein Messer vorgehalten haben. Die Tat wurde nicht vollendet, weil der Geschädigte die Flucht antreten konnte. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Die Polizei war in der Lage drei tatverdächtige Personen festzunehmen und sie dem Geschädigten gegenüberzustellen, darunter auch unser Mandant. 

Der Geschädigte soll dabei auch unseren Mandanten wiedererkannt haben. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes. Während der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten in diesem Verfahren überzeugend darlegen. Problematisch war, dass die Gegenüberstellung vor der Zeugenaussage durch den Geschädigten erfolgte. In seiner Zeugenaussage berief sich der Geschädigte im Folgenden dann immer auf die Personen, die ihm bei der Gegenüberstellung gezeigt worden waren. So konnte nicht hinreichend festgestellt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um einen der Täter des versuchten Raubes handelte. Zumindest bestand die Möglichkeit, dass der Geschädigte seine durch die Gegenüberstellung gewonnen Eindrücke mit denen abglich, die er noch vom Tatgeschehen hatte. Auch die vom Geschädigten genannten Abgrenzungsmerkmale waren widersprüchlich. Mal trugen die Verdächtigen hellere und mal dunklere Jacken. Jedenfalls deckten sich die Angaben des Geschädigten nicht mit dem am Festnahmeort gefertigten Bild der Polizei. Des Weiteren wurde, während der Festnahme, bei unserem Mandanten oder einem der anderen Festgenommen auch kein Messer sichergestellt. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken daher vor und konnte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse erwirken.

Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub

30. November: Schwerer Raub und Schwangerschaftsabbruch - Bewährungsstrafe

Der Ehemann unserer Mandantin unterhielt eine längere sexuelle Beziehung zu seiner Geliebten. Die Geliebte war vom Ehemann auch Schwanger. Deshalb brach unsere Mandantin mit weiteren Beteiligten die Wohnungstür der Geliebten auf. Die zu diesem Zeitpunkt unbekleidete Geliebte wurde dann unter Vorhalt eines Messers wiederholt geschlagen und mit Gläsern beworfen. Auch wurden ihr die Haare abgeschnitten. Unter Vorhalt des Messers musste die Geliebte ihr Handy herausgeben. Die Geliebte erlitt zahlreiche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. An einem weiteren Tag lauerte unsere Mandantin mit einem Dritter der Geliebten auf der Straße auf und verprügelte die Geliebte abermals. Hierbei wurde auch auf den Bauch der Geliebten getreten. Hierbei rief unsere Mandantin, dass die Geliebte das Kind verlieren solle. Aufgrund dieser Vorfälle wurde unsere Mandantin verhaftet und dem Haftrichter vorgeführt. Es sollte ein Haftbefehl insbesondere wegen schweren Raubs, Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs erlassen werden.

Der schwere Raub gem. § 250 StGB sieht als Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich wurde unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert und wandte sich zunächst an den zuständigen Staatsanwalt und an den Haftrichter. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin zukünftig von der Geliebten fernhalten würde und eine Versorgung der Kinder unserer Mandantin im Falle einer Inhaftierung nicht gewährleistet wäre. Deshalb wurde unsere Mandantin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Aufgrund der erheblichen Tatvorwürfe erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren aus. Im Namen unserer Mandantin räumte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen im Wesentlichen ein. In Bezug auf den schweren Raub durch Wegnahme des Handys führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin von der Wegnahme des Handys erst nach dem Geschehen Kenntnis erlangt habe. Sie selbst habe das Handy nicht weggenommen. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die persönliche Situation unserer Mandantin dar. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung, in welcher insbesondere zahlreiche Zeugen zum Vorfall Schwangerschaftsbruch befragt wurden, wurde unsere Mandantin entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub

29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren erwachsenen Mandanten angeklagt, gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten Jugendlichen versucht zu haben, unter Vorhalt eines Messers einen hochpreisigen Mercedes zu rauben. Der gesondert Verfolgte hatte sich gegenüber einem Autoverkäufer als Interessent ausgegeben und eine Probefahrt vereinbart. Bei diesem Treffen versuchte der gesondert Verfolgte, den Autohändler mit einem Messer ins Gesicht zu stechen, um danach das Auto zu entwenden. Der Autohändler konnte aber mit dem Mercedes flüchten. Kurze Zeit später wurde erneut ein Treffen mit dem Autohändler unter anderem Namen vereinbart. Der Verkäufer schöpfte aber Verdacht und alarmierte die Polizei.

Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.

Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.