Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Raub
09. November 2022: Ex-Freundin zeigt Mandanten wegen Körperverletzung und Raub an – Freispruch in der Hauptverhandlung
Mit der Anklage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Da das Gericht von einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausging, wurde Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Dieser beantragte, das Verfahren nicht zu eröffnen und wies das Gericht auf die falschen Angaben der Zeugin hin. Dennoch beraumte das Amtsgericht Tiergarten einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin konnte Rechtsanwalt die Zeugin umfassend befragen und diverse Widersprüche in ihrer Aussage herausarbeiten. Rechtsanwalt Dietrich erschütterte die Glaubhaftigkeit der Zeugin durch seine Befragung derart, dass das Gericht den Angeklagten schließlich von allen Vorwürfen freisprach. Unser Mandant war über den Freispruch sichtlich erleichtert. Denn eine Verurteilung hätte sich sowohl auf seinen Aufenthaltsstatus als auch auf seinen beruflichen Lebensweg in Deutschland nachteilig ausgewirkt.
Fachanwalt Strafrecht: Raub
01. Juni 2020: Raub – Einstellung gegen Geldauflage
Die Angerufene konnte namentlich ermittelt und als Zeugin befragt werden. Diese gab dann den Namen unseres Mandanten als Anrufer an. Eine weitere Zeugin konnte durch die Anschrift, zu der sich unser Mandant und sein Begleiter angeblich hatten fahren lassen, ermittelt und dann zum Tatgeschehen befragt werden. Zuvor soll eine Gruppe von Leuten in zwei Taxis zu dieser Anschrift gefahren sein. Im zweiten Taxi sollen sich dabei unser Mandant und sein Begleiter befunden haben. Ferner wurde das Taxi kriminaltechnisch untersucht. Dabei wurden Spuren unseres Mandanten an einer der Türgriffe festgestellt. Weiterhin gab der Taxifahrer bei einer Wahllichtbildvorlage an, dass einer der abgebildeten Personen unserem Mandanten sehr ähnlich sehe. Unser Mandant hatte nach Zustellung der Beschuldigtenvorladung die Strafrechtskanzlei Dietrich aufgesucht. Rechtsanwalt Dietrich hatte zunächst Akteneinsicht beantragt und die umfangreiche Ermittlungsakte ausgewertet. In seinem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Rechtsanwalt Dietrich dann ausführlich dargestellt, warum der Tatvorwurf des Raubes nicht hinreichend begründet und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angemessen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte dieser Anregung allerdings nicht und fertigte angesichts der Beweislage eine Anklageschrift aus. Das Verfahren wurde daraufhin vom Amtsgericht Tiergarten zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich eine Einlassung unseres Mandanten zum Geschehen vor. Darin konnte unser Mandant darlegen, wie es dazu kam, dass er mit dem Handy nach der Tat telefonierte. Auch klärte er auf, wie seine Fingerabdrücke ans Taxi gelangt waren. Eine Tatbeteiligung bestritt unser Mandant jedoch. Zusätzlich zog Rechtsanwalt Dietrich die zeugenschaftlichen Aussagen in Zweifel. Insbesondere ging er darauf ein, dass der Taxifahrer sich bei der Wahllichtbildvorlage nicht sicher auf unseren Mandanten als Täter habe festlegen wollen. Die Aussage der zweiten Zeugin, die sich ebenfalls nicht auf unseren Mandanten als einen der Fahrgäste festgelegt hatte, nutzte Rechtsanwalt Dietrich ebenfalls. Letztlich konnte Rechtsanwalt Dietrich darstellen, dass ausreichend Zweifel daran bestünden, dass unser Mandant den Taxifahrer geschlagen und ihm sein Handy entwendet habe. Rechtsanwalt Dietrich regte daher erneut an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Mit Erfolg. Sowohl Gericht und als auch Staatsanwaltschaft stimmten einer Einstellung zu.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht
28. Januar 2020: Schwerer Raub im Jugendstrafrecht – Einstellung
Gemeinsam mit seiner Mutter erschien unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Interessenswahrnehmung. Rechtsanwalt Dietrich liess sich als Pflichtverteidiger beiordnen. Als Vorbereitung der Hauptverhandlung erörterte Rechtsanwalt Dietrich die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellung. Aufgrund des schweren Tatvorwurfs war das Gericht hierzu nicht bereit. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung des Zeugen herausarbeiten, dass ein Tatnachweis wegen schweren Raubes schwierig sei. Insbesondere konnte nicht geklärt werden, ob die mitgenommenen Wertgegenstände bereits vor der Gewaltanwendung durch unseren Mandanten eingesteckt worden sind. Deshalb waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub
29. November 2019: Freispruch bei schwerem Raub
Der Geschädigte soll dabei auch unseren Mandanten wiedererkannt haben. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen schweren Raubes. Während der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich die Beweisschwierigkeiten in diesem Verfahren überzeugend darlegen. Problematisch war, dass die Gegenüberstellung vor der Zeugenaussage durch den Geschädigten erfolgte. In seiner Zeugenaussage berief sich der Geschädigte im Folgenden dann immer auf die Personen, die ihm bei der Gegenüberstellung gezeigt worden waren. So konnte nicht hinreichend festgestellt werden, ob es sich bei unserem Mandanten tatsächlich um einen der Täter des versuchten Raubes handelte. Zumindest bestand die Möglichkeit, dass der Geschädigte seine durch die Gegenüberstellung gewonnen Eindrücke mit denen abglich, die er noch vom Tatgeschehen hatte. Auch die vom Geschädigten genannten Abgrenzungsmerkmale waren widersprüchlich. Mal trugen die Verdächtigen hellere und mal dunklere Jacken. Jedenfalls deckten sich die Angaben des Geschädigten nicht mit dem am Festnahmeort gefertigten Bild der Polizei. Des Weiteren wurde, während der Festnahme, bei unserem Mandanten oder einem der anderen Festgenommen auch kein Messer sichergestellt. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich diese Bedenken daher vor und konnte einen Freispruch auf Kosten der Staatskasse erwirken.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Raub
30. November: Schwerer Raub und Schwangerschaftsabbruch - Bewährungsstrafe
Der schwere Raub gem. § 250 StGB sieht als Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Rechtsanwalt Dietrich wurde unmittelbar nach der Verhaftung mandatiert und wandte sich zunächst an den zuständigen Staatsanwalt und an den Haftrichter. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass sich unsere Mandantin zukünftig von der Geliebten fernhalten würde und eine Versorgung der Kinder unserer Mandantin im Falle einer Inhaftierung nicht gewährleistet wäre. Deshalb wurde unsere Mandantin vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont. Aufgrund der erheblichen Tatvorwürfe erfolgte durch die Staatsanwaltschaft Berlin die Anklage vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren aus. Im Namen unserer Mandantin räumte Rechtsanwalt Dietrich das Geschehen im Wesentlichen ein. In Bezug auf den schweren Raub durch Wegnahme des Handys führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin von der Wegnahme des Handys erst nach dem Geschehen Kenntnis erlangt habe. Sie selbst habe das Handy nicht weggenommen. Auch stellte Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die persönliche Situation unserer Mandantin dar. Nach einer mehrtägigen Hauptverhandlung, in welcher insbesondere zahlreiche Zeugen zum Vorfall Schwangerschaftsbruch befragt wurden, wurde unsere Mandantin entsprechend des Antrages von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Raub
29. Mai 2014: Freispruch bei Vorwurf schwerer Raub
Unser Mandant wurde dann von der Polizei dabei beobachtet, wie er gegenüber dem Verkäufer angab, der Kaufinteressent zu sein. Der gesondert Verfolgte wurde auch am Tatort entdeckt und nach einer kurzen Flucht ebenfalls festgenommen. Hier gab er an, dass er als Jugendlicher durch unseren erwachsenen Mandanten gezwungen worden sei, das Fahrzeug zu rauben. Bei dem ersten Versuch habe unser Mandant in unmittelbarer Tatortnähe gestanden und das Geschehen beobachtet. Durch die Polizei konnte eine umfangreiche Kommunikation zwischen unserem Mandanten und dem gesondert Verfolgten über Handys festgestellt werden.
Unser Mandant bestritt, etwas von einem Raub gewusst zu haben. Vielmehr ließ er sich so ein, dass ihm der gesondert Verfolgte lediglich in Aussicht gestellt habe, dass er eine Probefahrt mit dem Mercedes unternehmen könne. Der mittlerweile rechtskräftig verurteilte gesondert Verfolgte blieb vor Gericht weiterhin dabei, dass er nur aufgrund der Drohungen unseres Mandanten die Tat begangen habe. Rechtsanwalt Dietrich konnte den gesondert Verfolgten aber in zahlreiche Widersprüche verwickeln. Aufgrund dieser Widersprüche sprach das Gericht unseren Mandanten frei. Gedroht hatte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.