Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl, Hehlerei

11. November 2021: Einstellung des Verfahrens wegen Einbruchsdiebstahls trotz einschlägiger Vorstrafen

In einem Café in Berlin-Mitte wurde durch das Küchenfenster im Innenhof eingebrochen, wobei Bargeld in Höhe von 500,00 €, hochwertige Küchengeräte und Lebensmittelgutscheine entwendet wurden. Die Besitzerin des Cafés hatte aufgrund des Schadens in Höhe von 23.500,00 € Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Als unser Mandant die entwendeten Lebensmittelgutscheine wenig später in einem Supermarkt eingelöst hatte, klagte die Staatsanwaltschaft unseren Mandanten wegen Diebstahls bzw. Hehlerei an. Unser Mandant war bereits vielfach, auch einschlägig wegen Diebstahls, vorbestraft und bat auch dieses Mal Rechtsanwalt Dietrich um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich hatte daraufhin ein Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten gerichtet, in dem er beantragte, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht nicht zu eröffnen und stattdessen das Ermittlungsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde zwar zweifelsfrei von der Filialleiterin des Supermarkts identifiziert und hatte sich bereits zu dem Tatvorwurf eingelassen, doch Rechtsanwalt Dietrich weckte Zweifel daran, ob dies auch bedeute, dass unser Mandant an dem Diebstahl beteiligt gewesen war. Auf Anregung von Rechtsanwalt Dietrich war das Amtsgericht Tiergarten daher bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl

05. Oktober 2020: Einbruchsdiebstahl – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem Einbruchsdiebstahl in ein Bürogebäude in einem Industriegebiet in Berlin Pankow beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde an einem Sonntagabend ein Fenster zu einem Bürogebäude aufgebrochen und ein Tresor mit Bargeld im Wert von beinahe 10.000,00 € entwendet. Ein Wachmann des Gebäudekomplexes gab an, unmittelbar am Tatort auf ein Fahrzeug aufmerksam geworden zu sein, das unser Mandant geführt haben soll. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und das Fahrzeug unseres Mandanten wenig später durch eine Zivilstreife festgestellt. Unser Mandant und zwei weitere Insassen wurden dabei einer Kontrolle unterzogen.

Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich aus diesem Grund mit seiner Verteidigung. Auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dietrich machte unser Mandant keine Angaben und berief sich auf sein Schweigerecht. Nach Akteneinsicht bereitete Rechtsanwalt die Ermittlungsakte auf und konnte in seinem Schriftsatz anschließend umfassend darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten nicht besteht. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Umstand allein, dass sein Fahrzeug am Tatort festgestellt worden sein soll, nicht ausreicht, um unseren Mandanten mit dem Einbruchdiebstahl in Verbindung zu bringen. Hierbei machte er insbesondere darauf aufmerksam, dass weder Tatwerkzeuge, noch der entwendete Tresor bei unserem Mandanten aufgefunden wurden. Es konnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht belegt werden, wo der Tresor in der Zwischenzeit zwischengelagert worden sein soll.

Die Staatsanwaltschaft stellte im Zuge dessen das Ermittlungsverfahren wegen Einbruchsdiebstahls gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein. Hierüber war unser Mandant sehr erleichtert.

Fachanwalt Strafrecht: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht

11. Februar 2020: Wohnungseinbruch und Jungendstrafrecht – Einstellung

In einer Einfamilienhaussiedlung in Berlin Reinickendorf wurde unser jugendlicher Mandant von einem Nachbarn beobachtet, wie er mit zwei Freunden auffällig ein Grundstück beobachtete. Als alle drei dann das Grundstück betraten, alarmierte der Nachbar die Polizei. Alle drei konnten auf dem Grundstück festgenommen werden, wobei bei unserem Mandanten mehrere Werkzeuge und Handschuhe aufgefunden wurden. An der Terrassentür wurden erhebliche Hebelspuren festgestellt. Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben. Erst nachdem unser Mandant die Anklageschrift erhalten hatte, meldete er sich mit seiner Mutter bei Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich besprach deshalb zeitnah die Möglichkeiten einer Einstellung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Insbesondere die Staatsanwaltschaft war aufgrund der vermeintlich schwerwiegenden Straftat und bereits vorhandenen Einträgen im Erziehungsregister zunächst hierzu nicht bereit. In der Gerichtsverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich nochmals positive Umstände für unseren Mandanten vor. Nach einer längeren Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden und drei Beratungsgesprächen zur Berufsfindung einzustellen.