Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
15. Oktober 2024: Drogen übers Internet bestellt - Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung trug Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Argumente vor, mit denen er Zweifel an der Strafbarkeit unserer Mandantin wecken konnte. Mit seinem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mangels Tatnachweisen einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
09. Oktober 2024: Strafverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass keiner der Beteiligten erhebliche Verletzungen von sich gezogen hatte. Auch führte er aus, dass ein behandelnder Arzt zu der Überzeugung gekommen war, dass unsere Mandantin nicht an dem Corona-Virus erkrankt ist und von ihr daher zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr ausgegangen war. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mangels Tatnachweises einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
07. Oktober 2024: Widerstand gegen und Angriff auf Polizist – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte dann Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und der sorgfältigen Auswertung aller Zeugenaussagen, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte die Hintergründe des Vorfalls dar und wies unter anderem auf die widersprüchlichen Aussagen der anwesenden Polizeibeamten und den alkoholisierten Zustand unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
30. September 2024: Nötigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug hierfür unter anderem vor, dass der andere Verkehrsteilnehmer zuvor den Seitenspiegel unseres Mandanten touchiert hatte und einfach weiter gefahren war und dass unser Mandant den anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zum Stehenbleiben habe animieren wollen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
26. September 2024: Schlägerei vor einem Späti – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
23. September 2024: Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, wodurch er sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen konnte. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von Therapiegesprächen einzustellen.
Weil unser Mandant dieser Weisung nicht vollständig nachgekommen war, wurde das Verfahren allerdings wieder aufgenommen. Diesmal war das Amtsgericht Tiergarten zunächst nicht bereit, das Verfahren nochmals einzustellen. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber alle für unseren Mandanten sprechenden Gesichtspunkte ansprechen und den Richter schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB aufgrund des mittlerweile eingetretenen erheblichen Zeitablaufs ohne eine Auflage einzustellen.
Unser Mandant war angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs sehr erleichtert, dass eine erneute Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB verhindert werden konnte.