Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

01. November 2024: Kneipenschlägerei – Strafverfahren wegen gefährlichen Körperverletzung in der Hauptverhandlung eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, da er in eine Kneipenschlägerei in den frühen Morgenstunden in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. Unser Mandant suchte mit der Vorladung als Beschuldigter daher die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. 

Unser Mandat soll der Zeugenaussage einer Frau zufolge sowohl zugeschlagen, getreten als auch mit Stühlen geworfen haben. Auch soll er einer Person eine Flasche über den Kopf gezogen haben und als diese bewusstlos zu Boden ging, soll er mit zwei weiteren Beteiligten weiter gegen den Kopf der Person getreten haben. Als einer der Geschädigten aus Angst vor weiteren Verletzungen flüchtete, soll unser Mandant diesen zudem mit zwei weiteren Beteiligten verfolgt und weiter verprügelt haben. Neben zahlreichen Prellungen erlitt einer der Geschädigten aufgrund der Schlägerei sogar ein Schädelhirntrauma. Unser Mandant hatte vor Ankunft der Polizei zwar das Weite gesucht, jedoch konnte der Wirt der Kneipe der Polizei die Personalien unseres Mandanten mitteilen.
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen wandte er sich dann mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, dass Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich führte hierfür unter anderem aus, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich wohl nicht gelingen würde, da sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergibt, dass unser Mandant tatsächlich an Schlägen beteiligt war. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, welche vom Amtsgericht Tiergarten zugelassen wurde. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal seine Zweifel bezüglich der Umstände des Vorfalls darlegen. Auch wies er darauf hin, dass unser Mandant strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist und das ihm vorgeworfene Verhalten seinem Wesen daher entsprechend fremd ist. Das Amtsgericht Tiergarten war schließlich dazu bereit, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen eine Geldauflage und der Zahlung von Schmerzensgeld einzustellen. Unser Mandant war darüber sehr erfreut, da somit eine drohende Verurteilung und Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung im Bundeszentralregister verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

23. Oktober 2024: Verfahren wegen des Besitzes von Marihuana eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ermittelte gegen unsere Mandantin wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes, da sie gemeinsam mit ihrem Mitbewohner auf dem Balkon Marihuana angebaut haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung hatten die Polizeibeamten eine Bong, eine Feinwaage sowie Marihuana aufgefunden. 

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall beauftragt hatte, beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, von der Verfolgung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes abzusehen. Hierfür führte er insbesondere die geringe Schuld unserer Mandantin an und wies auch auf die Menge des aufgefundenen Marihuanas hin, die noch als nicht zu erheblich einzuschätzen sein könnte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin, die strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten war, war sehr erleichtert, eine Eintragung im Bundeszentralregister vermeiden zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

21. Oktober 2024: Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung mangels Tatnachweises eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung. Als er mit seinem Kampfhund zu einer kurzen Gassi-Runde unterwegs gewesen war, war es zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem anderen Spaziergänger gekommen. Infolge dieser Auseinandersetzung soll unser Mandant seinen Hund dann auf den Spaziergänger gehetzt haben, damit dieser die Person beißen konnte. Auch soll unser Mandant den Spaziergänger geschlagen haben. Der ärztliche Befund über die Verletzungen des Spaziergängers führte eine Bissverletzung sowie Kratzverletzungen auf. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant sofort die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich dann mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich schilderte den Verlauf der Auseinandersetzung aus Sicht unseres Mandanten und konnte so Zweifel an den Aussagen des Spaziergängers bezüglich des Ablaufs der Auseinandersetzung wecken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

17. Oktober 2024: Vorwurf des Warenbetrugs durch Verkauf bei e-Bay – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Unsere Mandantin war wegen Warenbetrugs angezeigt worden, da sie über die Online-Verkaufsplattform eBay-Kleinanzeigen verschiedene Artikel verkauft haben soll, diese nach Erhalt des Kaufpreises aber nicht versendet haben soll. Da die Artikel von ihrem eBay-Kleinanzeigen-Account zum Verkauf angeboten worden waren und der Kaufpreis auch auf ihr PayPal-Konto überwiesen worden war, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs ein. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin konnte Rechtsanwalt Dietrich dann auf Unklarheiten in dem ermittelten Sachverhalt hinweisen. Aufgrund der Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich konnte nicht mehr aufgeklärt werden, von wem die Artikel tatsächlich zum Verkauf angeboten worden waren. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs daher mangels Tatnachweises ein, worüber unsere Mandantin sehr erleichtert war. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

15. Oktober 2024: Drogen übers Internet bestellt - Strafverfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Eine Kontrolleinheit des Zollamtes hatte bei der Deutschen Post Kontrollen von Postsendungen durchgeführt und im Rahmen dessen ein an unsere Mandantin adressiertes Paket geöffnet und in diesem in einem Plastikbeutel verschweißte Drogen aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Unsere Mandantin wandte sich daher umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung in ihrem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz einzustellen. Als Begründung trug Rechtsanwalt Dietrich verschiedene Argumente vor, mit denen er Zweifel an der Strafbarkeit unserer Mandantin wecken konnte. Mit seinem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mangels Tatnachweisen einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

09. Oktober 2024: Strafverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestellt

Zwischen unserer Mandantin und ihrem ehemaligen Lebensgefährten war es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in dessen Verlauf die Polizei verständigt worden war. Anschließend soll unsere Mandantin sich dann gegen die Maßnahmen der hinzugerufenen Polizeibeamten gewehrt und diese angehustet haben, obwohl bei ihr der Verdacht auf den Corona-Virus bestand. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) führte gegen unsere Mandantin deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Mit der Vorladung als Beschuldigte wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. 

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann wandte er sich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies insbesondere darauf hin, dass keiner der Beteiligten erhebliche Verletzungen von sich gezogen hatte. Auch führte er aus, dass ein behandelnder Arzt zu der Überzeugung gekommen war, dass unsere Mandantin nicht an dem Corona-Virus erkrankt ist und von ihr daher zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr ausgegangen war. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mangels Tatnachweises einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

07. Oktober 2024: Widerstand gegen und Angriff auf Polizist – Strafverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Unser Mandant soll auf mehrere Polizeibeamte zugelaufen, diese angeschrien und einen der Polizeibeamten auch geschubst haben. Zudem soll er auf die Motorhaube des Polizeieinsatzwagens gesprungen sein. Von dem betroffenen Polizeibeamten war daher Anzeige erstattet worden. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte dann Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und der sorgfältigen Auswertung aller Zeugenaussagen, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin. In dem Schriftsatz regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte die Hintergründe des Vorfalls dar und wies unter anderem auf die widersprüchlichen Aussagen der anwesenden Polizeibeamten und den alkoholisierten Zustand unseres Mandanten am Tag des Vorfalls hin. Die Staatsanwaltschaft war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen eine Geldauflage ein.