Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Vergewaltigung und schwere Körperverletzung
27. Juli 2023: Vergewaltigung und Körperverletzung von Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach umfangreicher Auswertung der Akte, wandte er sich an die Staatsanwaltschaft und erreichte, dass das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde und nur noch ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen wurde. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein und argumentierte dabei unter anderem mit den Unklarheiten in den Aussagen der Ex-Freundin. Auch wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass die Verletzungen nicht vom Arzt attestiert wurden, sowie keine anderen aussagekräftigen Beweise vorliegen.
Mit seiner Argumentation überzeugte Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren schließlich
im Hauptverfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Kinderpornographie
26. Juli 2023: Verbreitung von Kinderpornographie auf Twitter – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Erschrocken über das Schreiben der Polizei Berlin vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Staatsanwaltschaft war durch die Ermittlung der IP-Adresse und die dazugehörende Wohnadresse fest davon überzeugt, dass es sich bei dem Twitter Nutzer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schreiben vor, dass nicht auszuschließen ist, dass die IP-Adresse auch von einem Dritten genutzt wurde. Auch wies er darauf hin, dass es sich um eine überschaubare Anzahl an Dateien handelt, und die Schuld somit nicht als schwer einzustufen ist.
Die Staatsanwaltschaft folgte schließlich der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt für Strafrecht: Jugendpornographie
24. Juli 2023: Besitz und Verbreiten von Jugendpornographie – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. In einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass nicht eindeutig feststellbar ist, dass es sich um jugendpornographische Inhalte handelt und regte an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
18. Juli 2023: Fälschung eines Bewohnerparkausweises – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. In diesem trug er unter anderem vor, dass die Schuld als eher gering anzusehen ist, da es sich um keine sehr hohen Parkgebühren handelt, die angefallen wären.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
04. Juli 2023: Erwerben von unerlaubten Betäubungsmitteln – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Dabei trug Rechtsanwalt Dietrich unter anderem vor, dass die aufgefundene Menge eine Verwendung ausschließlich zum Zweck des Eigenkonsums nahelegt.
Für unseren Mandanten, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war die Einstellung eine große Erleichterung.
Fachanwalt Strafrecht: Geldfälschung
28. Juni 2023: In den Verkehr bringen von falschem Geld – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Anschließend suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte unseren Mandanten der Geldfälschung, welche gemäß § 146 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorsieht, wodurch eine Einstellung im Vorverfahren aus Opportunitätsgründen ausgeschlossen ist. Nach Auswertung der Akte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies. In diesem Schriftsatz schilderte Rechtsanwalt Dietrich glaubhaft den Geschehensablauf, in dem unser Mandant das Geld ahnungslos erwarb, dann jedoch bewusst in den Verkehr brachte. Somit kommt nur noch der § 147 StGB in Frage, der einen niedrigeren Strafrahmen hat.
Auch in der anschließenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte nichts Gegenteiliges bewiesen werden, sodass das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt wurde.
Fachanwalt für Strafrecht: Betrug
20. Juni 2023: Warenbetrug – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht beantragte, legte er ausführlich die Schwachstellen der Anklage dar und regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Aufgrund der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle war das Amtsgericht nicht bereit, das Verfahren einzustellen. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Tiergarten dann endgültig davon überzeugen. Dabei trug er Zweifel am objektiven Geschehensablauf vor und wies darauf hin, dass das Ausbleiben der Lieferung nicht aufgrund von einer betrügerischen Absicht geschehen sein kann.