Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

20. Juni 2024: Strafverfahren wegen Urkundenfälschung – Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit

Während einer Fahrausweiskontrolle wurde unser Mandant dabei erwischt, wie er die S-Bahn nutzte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Unser Mandant musste deshalb eine Strafe von 60 Euro an die S-Bahn GmbH zahlen. Nach den Aussagen eines Servicemitarbeiters des Kundenzentrums für erhöhtes Beförderungsentgelt der S-Bahn GmbH, legte unser Mandant, um diese hohe Strafe zu umgehen, einige Tage darauf dem Servicemitarbeiter ein manipuliertes Ticket vor. Aus diesem Grund ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. 

Unser Mandant suchte umgehend Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn als Verteidiger. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich nach einer sorgfältigen Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin.
In seinem Schreiben legte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem dar, dass ein möglicher Schaden der S-Bahn GmbH, als zu gering zu betrachten sei. Des Weiteren argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass die Schuld unseres Mandanten als nicht zu schwer zu beurteilen sei. Zusätzlich legte Rechtsanwalt Dietrich Gründe dafür dar, warum kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Verfahrens bestünde.
Das Schreiben von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft Berlin. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde daraufhin wegen geringer Schuld und mangels öffentlichen Interessen eingestellt. Für unseren Mandanten, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

18. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Strafverfahren eingestellt mangels Tatnachweis

Während einer Kontrolle von aus dem Ausland kommenden Postsendungen entdeckten Beamten des Hauptzollamts, dass sich in der an unsere Mandantin adressierten Postsendung Betäubungsmittel (BtM) befanden. Aus diesem Grund warf die Staatsanwaltschaft Berlin unserer Mandantin vor, Betäubungsmittel im Ausland bestellt und somit Betäubungsmittel aus dem Ausland eingeführt zu haben. 

Daraufhin kontaktierte unsere Mandantin unverzüglich Rechtsanwalt Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und kam nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte zu dem Schluss, dass der Inhalt der Ermittlungsakte nicht für einen Tatnachweis reichen würde. Daher wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Mit seinem Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Insbesondere führte Rechtsanwalt Dietrich die Schwierigkeiten in der Beweisführung an. Hierbei nutzte Rechtsanwalt Dietrich die Unvollständigkeit der Ermittlungsakte zu Gunsten unserer Mandantin. Darüber hinaus verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere tatsächliche und rechtliche Probleme.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Urkundenfälschung

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

14. Juni 2024: Strafverfahren wegen Betruges und Urkundenfälschung – Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt
Unser Mandant nahm Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Betruges und Urkundenfälschung ermittelte. Unser Mandant soll in Berlin die S-Bahn genutzt haben, allerdings ohne einen gültigen Fahrausweis zu besitzen. Während einer Fahrkartenkontrolle soll er eine Fahrkarte vorgelegt haben, bei der ein vorheriger Aufdruck jedoch ausradiert und erneut abgestempelt gewesen sein soll.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte unverzüglich Akteneinsicht und wandte sich mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin, indem er anregte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage einzustellen.
Zunächst machte Rechtsanwalt Dietrich auf Schwierigkeiten bezüglich der Feststellung des Vorsatzes unseres Mandanten aufmerksam. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich weitere Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Daneben trug er mit der Ermittlungsakte die geringe Schuld unseres Mandanten vor. Deshalb bot Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an, um einen langwidrigen Prozess zu vermeiden.
Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde nach Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

11. Juni 2024: Diebstahl von Betäubungsmitteln (BtmG)- Verfahren gegen Erbringung gemeinnütziger Arbeit eingestellt

Unser heranwachsender Mandant wandte sich  an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Ladung zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht Tiergarten erhalten hatte. Er wurde wegen Diebstahls von Betäubungsmitteln (BtmG) angeklagt, nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren jungen Mandanten aufgrund einer Strafanzeige einer OP - Schwester ermittelte. Nach Aussagen der OP-Schwester soll unser Mandant, ein operationstechnischer Assistent, während einer Nachtschicht Medikamente, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, aus dem Medikamentenschrank des Krankenhauses entwendet haben.

Nach einem persönlichen Gespräch mit unserem Mandanten, zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach sorgfältiger Durchsicht der Ermittlungsakte verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein umfangreiches Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten. In diesem arbeitete er die geringe Schuld unseres Mandanten heraus. Auch trug Rechtsanwalt Dietrich die schwierige Lebenslage unseres Mandanten vor und machte dabei auf die Ursachen seiner Handlungen aufmerksam.
Rechtsanwalt Dietrich überzeugte mit seinem Schriftsatz das Amtsgericht Tiergarten. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde somit gegen Erbringung von gemeinnütziger Arbeit eingestellt.
Für unseren jungen Mandanten war das eine große Erleichterung, da er weiterhin als nicht vorbestraft gilt.

Fachanwalt Strafrecht: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

10. Juni 2024: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel - Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen

Die Polizei Berlin bekam eine Verdachtsmeldung aufgrund auffälliger Transaktionen auf dem Kundenkonto unserer Mandantin. Aus diesem Grund ermittelten sie unsere Mandantin. Die Staatsanwaltschaft Berlin legte ihr zur Last, am unerlaubten Glücksspiel bei unlizenzierten Online-Glücksspielanbietern Estolio Ltd., Softswiss Ltd./N1 Interactive Ltd., Rootz Ltd. teilgenommen zu haben. 

Als unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakten. Nach Durchsicht der Ermittlungsakten wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen geringer Schuld einzustellen. In seinem Schreiben wies er unter anderem auf wichtige Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte hin.
Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen der Beteiligung am unerlaubten Glückspiels ohne Auflagen ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

07. Juni 2024: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), da er jüngst von einem, den Ermittlungsbehörden gesondert verfolgten Zeugen, diverse Betäubungsmittel erworben haben soll.
Auf Empfehlung eines bereits zufriedenen Mandanten nahm unser Mandant Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Berlin.

In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin überzeugte Rechtswalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Berlin das Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Hierfür legte er zunächst ausführlich die Schwierigkeiten in der Beweisführung dar. Darüber hinaus entkräftete Rechtsanwalt Dietrich die Beweise zu Lasten unseres Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Erregung öffentlichen Ärgernisses

04. Juni 2024: Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit - Verfahren gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt

Mehrere Polizeibeamte beobachteten unseren Mandanten mit seiner Freundin dabei, wie sie Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit hatten. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen unseren Mandanten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Nach § 183a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. 

Nachdem unser Mandant wegen der Erregung öffentlichen Ärgernisses einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten hatte, suchte er Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsanwalt Dietrich beantragte umgehend Akteneinsicht und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. In einem langen Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Zeugenaussagen der Polizei darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht mit Passanten rechnete, die ihn und seine Freundin während des Geschlechtsverkehrs bemerken und sich dadurch belästigt fühlen würden.
Auch trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass unser Mandant während des Vorfalls erheblich alkoholisiert war, sodass die Schuldunfähigkeit unseres Mandanten hätte geklärt werden müssen.
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage ein.