Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
12. Juni 2017: Diebstahl von acht Flaschen hochwertigen Parfüms - Lediglich Geldstrafe trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen
In der Hauptverhandlung wies sogar die Amtsanwaltschaft das Gericht darauf hin, dass unsere Mandantin an Kleptomanie leide und die Schuldfähigkeit somit vermindert sei. Entsprechend beantragte sie in ihrem Plädoyer die Verurteilung zu einer Geldstrafe. Rechtsanwalt Dietrich und das Gericht schlossen sich dem an. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, dass ihr auf diese Weise das Gefängnis erspart geblieben ist.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
10. Mai 2017: Zwei Ladendiebstähle - lediglich Geldstrafe trotz 13 Vorstrafen wegen Diebstahls
In beiden Fällen wollte sie in zwei Kaufhäusern in Berlin Parfüm im Werte von jeweils über 300,00 - entwenden. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Akteneinsicht und besprach im Anschluss die Ermittlungsakte mit unserer Mandantin. Aufgrund der vielen Vorstrafen wegen Diebstahls drohte eine Gefängnisstrafe. In der angesetzten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass unsere Mandantin psychisch instabil sei und nicht aus wirtschaftlicher Not heraus die Diebstähle begehen würde. Das Gericht war deshalb bereit, lediglich eine Gelstrafe und nicht eine Freiheitsstrafe zu verhängen.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)
05. Mai 2017: Schwerer Diebstahl durch Wegnahme der Tageseinnahmen eines Restaurants in Höhe von rund 4.000,00 - - Einstellung des Verfahrens
Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und konnte so die Einlassung unseres Mandanten mit diesem gut vorbereiten. Es stellte sich heraus, dass die Inhaberin den Code für den Safe in einem Büchlein notiert hatte, das in der Nähe des Safes lag. Hiervon hatte unser Mandant zuvor keine Kenntnis gehabt. Nun konnte unser Mandant erklären, dass unter anderem ein Elektriker, der am Tattag im Restaurant tätig war, aber auch eine Kollegin, vom Code Kenntnis erlangt haben und das Geld an sich genommen haben könnten.
Somit war aus Sicht von Rechtsanwalt Dietrich ein Tatnachweis nicht zu führen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.
Fachanwalt Strafrecht: Schwerer Diebstahl (Diebstahl im besonders schweren Fall)
02. Mai 2017: Moped-Diebstahl - Einstellung des Verfahrens
Leider hat die Amtsanwaltschaft Berlin den erheblichen und reumütigen Beitrag unseres Mandanten an der Aufdeckung der durch ihn begangenen Straftat nicht erkannt und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 1.800,00 - (90 Tagessätze), den das Amtsgericht Tiergarten erließ.
Nach Zustellung des Strafbefehls entschloss sich unser Mandant, Rechtsrat einzuholen und beauftragte die Strafrechtskanzlei Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich in einem ausführlichen Schriftsatz mit den besonderen Umständen des Falls, dem Geständnis, der eigenhändigen Rückführung des Mofas und dem erheblichen Zeitablauf seit Tatbegehung auseinander. Dennoch waren das Amtsgericht Tiergarten und die Amtsanwaltschaft Berlin zunächst nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Tiergarten besprach Rechtsanwalt Dietrich noch einmal ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten die Umstände und regte an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800,00 - einzustellen. Nunmehr zeigten sich Amtsanwaltschaft und Amtsgericht mit der Verfahrenseinstellung einverstanden. Unser Mandant gilt somit trotz Geständnis weiterhin als unschuldig.
Fachanwalt Strafrecht: Danksagung eines Mandanten
30. April 2017: Strafverfahrens wegen Betruges und Untreue - Danksagung eines Mandanten wegen des positives Ergebnisses
Fachanwalt Strafrecht: Strafvollstreckung / Gnadengesuch
26. April 2017: Rechtskräftige Freiheitsstrafe kurz vor Strafantritt im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt
Nun beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich, doch noch die Aussetzung zur Bewährung zu erlangen. Hierzu bietet das Gnadenverfahren Möglichkeiten. Leider hat das Gnadenverfahren - wenn es nicht mit Unterstützung einer hierauf spezialisierten Kanzlei durchgeführt wird - geringe Erfolgsaussichten.
Rechtsanwalt Dietrich nahm sich viel Zeit, mögliche Gnadengründe mit unserem Mandanten zu eruieren. Hierzu zählten unter anderem die Schwangerschaft seiner Lebensgefährtin und die Betäubungsmittelabhängigkeit unseres Mandanten. Es wurde auch besprochen, dass die Angehörigen unseres Mandanten, hier vor allem die Lebensgefährtin, einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Gnadenantrags leisten können, indem sie den Umgang mit der drohenden Inhaftierung ihres Angehörigen aus eigener Perspektive schildern.
Rechtsanwalt Dietrich konnte zunächst einen mehrmonatigen Strafaufschub erwirken, um es unserem Mandanten zu ermöglichen, eine stationäre Suchttherapie abzuschließen. Schließlich stellte er ein umfangreiches Gnadengesuch und regte zugleich an, von der Vollstreckung bis zur Entscheidung über das Gnadengesuch abzusehen.
Die Gnadenbehörde stimmte dem zu, damit unser Mandant seine wöchentlichen ambulanten Therapiesitzungen besuchen konnte. Zudem stellte es die Entscheidung um eineinhalb Jahre zurück. So konnte unser Mandant zeigen, dass er nachhaltig daran interessiert war, an seiner Sucht zu arbeiten.
Nachdem unser Mandant schließlich über eineinhalb Jahre seinen Therapieterminen nachkam, wurde er dafür mit die Aussetzung seiner Freiheitsstrafe zur Bewährung - belohnt?. Unser Mandant, aber auch seine Lebensgefährtin und alle anderen Familienmitglieder und Freunde, waren sehr erleichtert, dass unser Mandant seine Freiheitsstrafe nicht in der Justizvollzugsanstalt absitzen muss und nunmehr sozial stabilisiert ist.
Fachanwalt Strafrecht: Fachanwalt Strafreht: Strafrecht / Körperverletzung
14 April 2017: Schwere räuberische Erpressung - lediglich Sozialtraining
Die herbeigerufenen Polizeibeamten nahmen unseren Mandanten und dessen Freunde in der Umgebung fest.
Die Handlungen unseres Mandanten sind als schwerer räuberischer Diebstahl, schwerer Raub sowie gefährliche Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hierfür eine Mindeststrafe von 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.
Nach Zustellung der Anklageschrift beauftragte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte unmittelbar das Gericht. Die Gespräche mit dem Gericht gestalteten sich zunächst schwierig, da unser Mandant strafrechtlich erheblich vorbelastet war. Neben mehreren Einträgen wegen u. a. gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wies der Bundeszentralregisterauszug unseres Mandanten 8 Fälle von Körperverletzung auf. Auch die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen solle, war Gegenstand der kontroversen Unterredung, weil unser Mandant zur Tatzeit fast 21 Jahre alt war.
Im ausführlichen Gespräch mit dem Gericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht überzeugen, dass angesichts von Reifeverzögerungen bei unserem Mandanten nur eine Sanktion nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) in Betracht komme. Somit war es möglich, statt einer Freiheitsstrafe lediglich eine Erziehungsmaßregel zu verhängen. Rechtsanwalt Dietrich schlug nun vor, unserem Mandanten die Teilnahme an einer sozialen Trainingsmaßnahme sowie am Kurs - Schluss mit Suff? aufzugeben, da zahlreiche Straftaten unseres Mandanten in einem Zusammenhang mit Alkohol und Drogen standen. Dem stimmten Gericht und Staatsanwaltschaft zu.
Unser Mandant war sehr erleichtert, dass ihm diese neuerliche Chance eingeräumt wurde.