Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei / Betrug

06. Oktober 2015: Hehlerei und - Schrottfrisierung? - Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Gegen unseren Mandanten wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei geführt. In dessen Ergebnis wurde unserem Mandanten vorgeworfen, gestohlene und verunfallte Fahrzeuge aufgekauft und verwertet zu haben. So soll er den Fahrzeugen u. a. Airbag-Steuergeräte entnommen und über die Plattform ebay verkauft haben. Ein entsprechendes Verhalten ist als Hehlerei und Betrug strafbar.

Zudem soll unser Mandant mithilfe von Fahrzeugbriefen verunfallter Fahrzeuge gestohlene Fahrzeuge mit einer neuen Identität ausgestattet haben, um sie sodann gewinnbringend veräußern zu können.

Dies wird zumeist als - Schrottfrisierung? bezeichnet.

Im Rahmen einer Durchsuchung der Gewerberäume unseres Mandanten wurde darüber hinaus ein Motorroller gefunden, dessen Motor als gestohlen gemeldet war.

Unser Mandant nahm nach Bekanntwerden des gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens Kontakt mit der Strafrechtskanzlei Dietrich auf. Rechtsanwalt Dietrich setzte sich sogleich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung und nahm Akteneinsicht. Aufgrund der zusammengetragenen Beweismittel und Indizien und weil unser Mandant in der Vergangenheit bereits wiederholt von der Polizei mit ähnlichen Delikten in Verbindung gebracht worden war, erschien eine Verurteilung im Falle einer Anklageerhebung wahrscheinlich. Daher schlug Rechtsanwalt Dietrich in einem ausführlichen Schriftsatz und einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Die Staatsanwaltschaft war mit diesem Verfahren einverstanden und gewährte zudem absprachegemäß die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Nach Zahlung von sechs niedrigen Monatsraten wurde das Verfahren schließlich eingestellt.

Mit diesem Ergebnis war angesichts des Umfanges der in der Verfahrensakte zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft, die schließlich vier Bände füllten, zunächst nicht zu rechnen gewesen.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

18. September 2015: Urkundenfälschung - Bewährungsstrafe trotz einschlägigen Bewährungsbruchs

Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er verhaftet worden war. Er hatte mit einem gefälschten Pass zwei Konten eröffnet, um über diese Konten illegale Gelder zu erhalten. Man hatte unseren Mandanten aufgrund von Fingerabdrücken auf den Kontounterlagen und anhand von Fotos identifiziert. Unser Mandant hatte die Taten innerhalb von zwei Wochen nach seiner letzten Verurteilung begangen. Hintergrund dieser Verurteilung waren gleichartige Taten. Unser Mandant hatte hier eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Davor wurde unser Mandant bereits 11 Mal, z.B. wegen Betruges, Drogenbesitzes, Wohnungseinbruchsdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Berlin war im Ermittlungsverfahren nicht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 2 Jahren Freiheitsstrafe und Fluchtgefahr aus. Unser Mandant war bereits über längere Zeit nicht polizeilich gemeldet. Nach Anklagerhebung vor dem Schöffenbericht besprach Rechtsanwalt Dietrich die Angelegenheit mit der zuständigen Richterin. Insbesondere legte er dar, dass nicht mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren zu rechnen sei. Deshalb wurde die Anklage lediglich vor dem Strafrichter eröffnet. Auch konnte nicht von einer Fluchtgefahr ausgegangen werden, da sich unser Mandant bei Verwandten anmelden konnte. Deshalb war das Gericht bereit, unseren Mandanten haftzuverschonen. Nach der Entlassung aus der Haft kümmerte sich unser Mandant auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich um eine Weiterbildungsmaßnahme. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass sich die Lebenssituation unseres Mandanten deutlich verbessert habe, er nun regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind hält und die Weiterbildungsmaßnahme durchführt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte unseren Mandanten deshalb lediglich zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

06. August 2015: Diebstahl aus Briefkasten - Einstellung im Ermittlungsverfahren

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geführt. Ihm wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, aus einem Briefkasten in Berlin Friedrichshain mit einem zuvor entwendeten Schlüssel wiederholt Post entwendet zu haben. Aufgrund der nicht beweisbaren Diebstahlshandlungen hatte das Landeskriminalamt Berlin eine Videokamera im Haus installiert. Auf den Videoaufnahmen konnten mehrere Diebstahlshandlungen dokumentiert werden. Nach Auffassung der Wohnungsinhaberin war unser Mandant auf den Videos erkennbar. Nach Akteneinsicht fertigte Rechtsanwalt Dietrich eine schriftliche Stellungnahme und regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Trotz mehrerer Vorstrafen war die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, entsprechend unseres Vorschlages das Verfahren einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Einbruchsdiebstahl / Jugendstrafrecht

16. Juli 2015: Dreifacher Einbruchsdiebstahl - Einstellung gegen Sozialstunden

Die Eltern unseres Mandanten meldeten sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr Sohn eine Anklage wegen dreifachen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Der Termin zur Hauptverhandlung stand auch bereits fest. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb zeitnah Akteneinsicht und besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendrichter. Trotz des erheblichen Tatvorwurfs wollte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere gegenüber dem Jugendrichter dar, dass unser Mandant durch das Strafverfahrens stark beeindruckt worden ist. Der Jugendrichter wollte eine Einstellung zunächst nicht zusichern, sondern verwies auf die Hauptverhandlung. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Jugendrichter und dem Staatsanwalt die positive Entwicklung unseres Mandanten dar. Nach einer längeren Verhandlung war schließlich auch die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: eBay-Betrug

03. Juli 2015: eBay-Betrug - Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatverdachts

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei eBay ein iPad eingestellt zu haben und das Gerät nach Zahlungseingang auf dem Konto des Bruders unseres Mandaten nicht an den Höchstbietenden versandt, sondern für sich behalten und sich auf diese Weise wegen Betrugs strafbar gemacht zu haben. Der Geschädigte konnte im Rahmen der Anzeige bei der Polizei einen umfangreichen E-Mail-Schriftverkehr vorlegen, den er mit unserem Mandanten geführt haben will. Dabei setzte sich die E-Mail-Adresse aus dem Vor- und Nachnamen unseres Mandanten zusammen.

Nach Vorladung durch die Polizei machte unser Mandant von seinem Schweigerecht Gebrauch und vereinbarte einen Termin in der Strafrechtskanzlei Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf und erhielt alsbald die Ermittlungsakte. Rechtsanwalt Dietrich stellte fest, dass es der Polizei nicht möglich war, die E-Mail-Adresse, mit welcher die umfangreiche - und für Betrugsfälle typische - vertröstende? - Korrespondenz geführt worden war, in Bezug auf ihren Inhaber zu verifizieren.

In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft legte Rechtsanwalt Dietrich zudem dar, dass das Konto nicht dem Bruder unseres Mandanten gehörte, sondern einem Dritten, der vor einigen Jahren einmal bei unserem Mandanten gewohnt hatte und seitdem wiederholt wegen unklarer Zahlungseingänge auf seinem Konto aufgefallen war. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich war unser Mandant nach alldem der vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig. Die Staatsanwaltschaft schloss sich dieser Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug / Urkundenfälschung / Untreue / Diebstahl

29. Juni 2015: Vorwurf Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Diebstahl - Freispruch

Unsere Mandantin meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem sie eine Anklage wegen Betrug , Urkundenfälschung, Diebstahl und Untreue erhalten hatte. Dieser Anklage lag zugrunde, dass unsere Mandantin von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angezeigt worden war, mehrere Straftaten zu seinen Lasten begangen zu haben. Der ehemalige Lebensgefährte soll z.B. unserer Mandantin 4.000,00 - übergeben haben, weil sie ihm eine gefälschte Kündigung ihres Wohnungsvermieters wegen Zahlungsrückständen vorgelegt habe. Durch die Übergabe des Geldes sollte die Kündigung abgewendet werden. In Wirklichkeit bestanden keine Zahlungsrückstände.

Die gefälschte Kündigung und die Aussagen einer ehemaligen Freundin unsere Mandantin belasteten unsere Mandantin stark.

Die ehemalige Freundin bestätigte, bei dem Gespräch zwischen Mandantin und ehemaligen Lebenspartner anwesend gewesen zu sein. Unsere Mandantin hatte auch die Buchhaltung für den Betrieb ihres ehemaligen Lebenspartners übernommen. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll sie fast 15.000,00 - veruntreut haben. Die Beträge wurden an drei Tagen vom Geschäftskonto auf das Konto unsere Mandantin überwiesen. Nach der Trennung von ihrem ehemaligen Lebenspartner soll unsere Mandantin noch Gegenstände im Werte von mehreren tausend Euros aus der Firma entwendet haben. Rechtsanwalt Dietrich bereitete unsere Mandantin intensiv auf die anstehende Hauptverhandlung vor. In der Hauptverhandlung führte Rechtsanwalt Dietrich zunächst aus, dass sich unsere Mandantin entgegen der Ausführungen des ehemaligen Lebensfährten von ihm getrennt habe. Da der Lebensgefährte diese Trennung nicht verkraftet habe, habe er angefangen, unsere Mandantin zu stalken und ihr Straftaten vorzuwerfen. Auch habe er die ehemalige Freundin unserer Mandantin wohl bestochen. Es lag somit keine Urkundenfälschung und Betrug vor. Die Überweisungen seien erfolgt, weil der Lebensgefährte Verbindlichkeiten gegenüber unsere Mandantin in dieser Höhe hatte. Eine Untreue habe somit nicht vorlegen, vielmehr sei lediglich die Forderung erfüllt worden. Auch lag kein Diebstahl vor, da unsere Mandantin nur ihr gehörige Gegenstände aus der Firma mit nach Hause genommen habe.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

16. Juni 2015: Betrug durch Überweisung von Mietkautionen auf eigenes Konto - Einstellung des Verfahrens trotz eines Schadens von über 60.000,00 -

Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, als Angestellte einer Hausverwaltung innerhalb von etwa vier Jahren fällig gewordene Mietkautionen nicht an die berechtigten Mieter ausgezahlt, sondern deren Überweisung auf das eigene Konto sowie das Konto ihres Sohnes angewiesen zu haben. Gegenüber den Mietern soll unsere Mandantin wahrheitswidrig erklärt haben, sie habe die Kaution mit Betriebs- und sonstigen Kosten verrechnet. Den vorgesetzten Team- und Abteilungsleiter, welche die Überweisungsanweisungen gegenzeichnen mussten, soll sie unrichtig mitgeteilt haben, sie würden die Kontonummern der ehemaligen Mieter enthalten.

Dabei soll in 57 Fällen ein Gesamtschaden in Höhe von über 60.000,00 - entstanden sein. Ein entsprechendes Verhalten ist als Betrug im besonders schweren Fall gemäß § 263 Abs. 1 und 3 Nr. 1 und 2 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Unsere einschlägig vorbestrafte Mandantin führte die Tathandlungen auf eine psychische Erkrankung (pathologisches Kaufen, Depression) zurück. Daher unterstützte Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin bei der Einholung der nötigen ärztlichen Atteste und regte eine ärztliche Begutachtung durch das Amtsgericht an. Gleichzeitig begleitete Rechtsanwalt Dietrich unsere Mandantin im Rahmen der Therapie (Selbsthilfegruppe, Psychotherapie). Aus den eingeholten Gutachten wurde ersichtlich, dass die Tathandlungen jeweils in eine Zeit fielen, als sich unsere Mandantin nicht in Therapie befand. Aufgrund einer neuerlich angeregten Psychotherapie konnte Rechtanwalt Dietrich glaubhaft zeigen, dass unsere Mandantin nunmehr gewillt ist, in Zukunft keine Straftaten zu begehen. Zudem bestünde nach Ansicht von Rechtsanwalt Dietrich die Gefahr, dass eine Hauptverhandlung gegen unsere Mandantin die bereits erzielten Therapieerfolge gefährden könnte. Da schließlich eine Überwachungspflichtverletzung durch die Vorgesetzten unserer Mandantin nicht auszuschließen war und unsere Mandantin monatliche Raten auf die Schadenssumme leistete, hielt Rechtsanwalt Dietrich trotz der hohen Schadenssumme die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage für angemessen und konnte das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen, diesen Weg der Verfahrenserledigung zu wählen.

Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin - abgesehen von der Freiheitsstrafe - erhebliche Schwierigkeiten gehabt, nach der Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle zu finden, die den Kontakt mit zu betreuendem Vermögen umfasst. Da Rechtsanwalt Dietrich eine Verurteilung abwenden konnten und unsere Mandantin in Bezug auf die 57 Taten weiter als unschuldig gilt, hat sie jedoch rasch einen neuen Arbeitgeber gefunden.