Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Schwarzfahren / Urkundenfälschung
18. Mai 2016: Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwendung eines manipulierten Fahrscheins
Mit dem Strafbefehl wurde unser Mandant zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe plus Verfahrenskosten verurteilt.
Nun wandte sich unser Mandant an die Strafrechtskanzlei Dietrich. Rechtsanwalt Dietrich nahm unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auf. Von der ursprünglich vom Mandanten gewählten Einlassung konnte zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht mehr abgewichen werden. Allerdings gelang es Rechtsanwalt Dietrich, die Verfahrensbeteiligten mündlich und in einem ausführlichen Schriftsatz davon zu überzeugen, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage eine sachgerechte Behandlung der Angelegenheit bedeutete. Hierzu verwies er insbesondere auf die Umstände der S-Bahnfahrt und die persönlichen Verhältnisse unseres Mandanten. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich entsprechend der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich gegen eine Geldauflage ein.
Fachanwalt Strafrecht: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
19. April 2016: Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
2 StGB als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob unser Mandant Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder nicht. Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage unseren Mandanten schwer belastet, indem sie ausführte, unser Mandant - werde wohl gewusst haben, dass sie minderjährig sei?.
Die von Rechtsanwalt Dietrich entwickelte Verteidigungsstrategie konzentrierte sich daher darauf, die sowohl von der jungen Frau als auch von der Staatsanwaltschaft Hannover behauptete Kenntnis unseres Mandanten von der Minderjährigkeit der jungen Frau in Frage zu stellen.
Hierzu wertete Rechtsanwalt Dietrich den gesamten ausgedruckten, etwa 100-seitigen Whatsapp-Chatverlauf zwischen unserem Mandanten und der Minderjährigen aus. Hieraus ergab sich unter anderem, dass unser Mandant die Minderjährige noch vor dem Treffen mehrfach aufgefordert hatte, ihren Personalausweis mitzubringen. Auch sprach das Äußere der jungen Frau nicht zwingend für eine Minderjährigkeit. Ebenso verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den romantischen und sehr vertraut klingenden Umgangston zwischen den beiden.
Da unser Mandant gemäß dem Whatsapp-Chatverlauf offenbar davon ausging, die junge Frau sei bereits volljährig gewesen, kam eine Strafbarkeit nach dieser Argumentation nicht mehr in Betracht. Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei
09. März 2016: Verfahrenseinstellung bei Vorwurf der Hehlerei mit gefälschten Fahrausweisen
Daraufhin leitete sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein und lud ihn vor. Noch vor dem Vorladungstermin vereinbarte unser Mandant einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich, der sich daraufhin umgehend an die Polizei wandte und mitteilte, dass unser Mandant den Termin zur Vorladung nicht wahrnehmen werde und auch sonst keine Erklärungen zum Tatvorwurf vor Einsicht in die Ermittlungsakten erfolgen würden.
Bei Durchsicht der von der Staatsanwaltschaft zugesandten Akten fand Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass die Polizei die Kenntnis von den SMS-Nachrichten unseres Mandanten allein aufgrund einer Telekommunikationsüberwachung in dem Ermittlungsverfahren gegen den Bekannten erlangt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Erkenntnisse aus den SMS-Nachrichten mangels Vorliegens einer die Telekommunikationsüberwachung rechtfertigenden Straftat nicht verwertet werden dürfen. Insbesondere könne die Staatsanwaltschaft nicht belegen, dass eine gewerbsmäßige Bandenhehlerei vorliegt. Gewerbsmäßige Bandenhehlerei ist ein Verbrechen und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert.
Mangels weiterer Beweismittel konnte unserem Mandanten die Tat dann nicht nachgwiesen werden. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen unseren Mandanten daher einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung
26. Februar 2016: Sachbeschädigung - Einstellung wegen Geringfügigkeit
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
24. Februar 2016: Versicherungsbetrug - Einstellung bei unrechtmäßigem Bezug von Krankentagegeld
Die Staatsanwaltschaft wandte sich daraufhin an sämtliche Versicherungsunternehmen, für die unsere Mandantin Versicherungen vermittelt hatte und ersuchte Auskunft darüber, ob sie in dem zu untersuchenden Zeitraum als Versicherungsvermittlerin tätig war und mit Kunden Versicherungsverträge abgeschlossen hat.
Hierauf nun beauftragte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm nach Einsicht in die Ermittlungsakte und die Versicherungsunterlagen umgehend Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf. Er stellte klar, dass der Nachweis einer Berufsausübung unserer Mandantin in dem in Betracht gezogenen Zeitraum nicht geführt werden kann, da sie während dieser Zeit über Mitarbeiter verfügte, die als Erfüllungsgehilfen für sie tätig waren. Weiterhin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass umfangreiche weitere Ermittlungen notwendig seien. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein.
Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung ist erlaubnispflichtig und setzt u. a. eine persönliche Zuverlässigkeit voraus. Diese ist bei einschlägiger strafrechtlicher Verurteilung nicht mehr gegeben. Im Falle einer Verurteilung hätte unsere Mandantin daher ihren Beruf als Versicherungsvermittlerin nicht mehr ausüben können.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
11. Februar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung bei Verwenden einer gefälschten HU-Plakette
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da unser Mandant nach der Vorladung durch die Polizei, zu der er nicht erschien, in den folgenden fünf Monaten nichts mehr von der Polizei hörte, ging er davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt habe. Die Polizei hatte die Sache jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun erfolgreich den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten beantragt hatte. Danach sollte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen, zudem wurde ihm verboten, für die Dauer von einem Monat im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen.
Mit der Ausfertigung des Strafbefehls wandte sich unser Mandant nun an Rechtsanwalt Dietrich, der umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte und Akteneinsicht beantragte. Im Gespräch mit unserem Mandanten stellte sich heraus, dass ein Verwandter unserem Mandanten angeboten hatte, für ihn die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges beim TÜV durchführen zu lassen. Aufgrund Zeitmangels hatte unser Mandant eingewilligt und seinem Verwandten für die Vornahme der Begutachtung auch etwas gezahlt.
Rechtsanwalt Dietrich konnte dann die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass unser Mandant von den Fälschungen nichts wusste, da er davon ausging, dass eine ordnungsgemäße HU-Abnahme des Lkw erfolgt war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein, so dass auch das Fahrverbot gegen unseren Mandanten entfiel.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / fahrlässige Körperverletzung
02. Februar 2016: Fahrerflucht nach Unfall mit Verletzten - Einstellung des Verfahrens aus tatsächlichen Gründen
Nach Mandatsübernahme beantrage Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Videoaufzeichnungen vom Geschehen sowie zahlreiche Zeugenaussagen zusammengetragen hatte. Die Staatsanwaltschaft war überzeugt davon, dass unsere Mandantin das Fahrzeug geführt hatte, weil die Zeugen Farbe, Typ und Kennzeichen eines Pkw angegeben hatten, den unsere Mandantin am Unfalltag bei einer Autovermietung angemietet hatte und gemäß den Vertragsbestimmungen nicht an eine andere Person abgeben durfte.
Rechtsanwalt Dietrich wertete die Videoaufzeichnungen aus und setzte sich in einem detaillierten Schriftsatz mit den Zeugenaussagen auseinander. Rechtsanwalt Dietrich identifizierte zahlreiche Widersprüche in den Zeugenaussagen und wies auf die Möglichkeit hin, dass unsere Mandantin das Fahrzeug dennoch vertragswidrig einem anderen Fahrer hätte überlassen können. Durch eigene Recherchen konnte Rechtsanwalt Dietrich zudem ermitteln, dass die Autovermietung wenigstens sieben andere Fahrzeuge ähnlichen Typs, gleicher Farbe und mit einem ähnlichen Kennzeichen im Bestand hatte und zum Unfallzeitpunkt vermietet waren. Damit bestünde die Möglichkeit, dass sich die Zeugen geirrt haben könnten.
Schließlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich aus den Videoaufzeichnungen nicht ergebe, dass unsere Mandantin - sollte sie selbst gefahren sein - den Verkehrsunfall überhaupt bemerkt hat. Daher wurde das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.