Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Fachanwalt Strafrecht: Hehlerei und eBay-Betrug
25. Januar 2016: Hehlerei durch Verkauf eines gestohlenen Handys - Einstellung des Verfahrens
Dies soll dem Käufer jedoch erst später im Wege der Recherche auf einem Online-Portal durch Angabe der IMEI-Nummer bewusst geworden sein, weil das iPhone im Zeitpunkt der Übergabe einen Softwarefehler angezeigt haben soll, der einen Zugriff auf die Gerätedaten unmöglich machte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Amtsgerichts Tiergarten soll sich unser Mandant aufgrund dieses Sachverhalts wegen Hehlerei und Betrugs strafbar gemacht haben.
Rechtsanwalt Dietrich setzte sich nach Mandatsübernahme in einem ausführlichen Schriftsatz mit den Tatvorwürfen auseinander und weckte erhebliche Zweifel daran, dass sich unser Mandant wie vorgeworfen strafbar gemacht haben soll.
So führte er zunächst aus, dass es hinsichtlich des Hehlerei-Vorwurfs nicht fernliege, dass das gefundene Handy zum Zeitpunkt nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers stand, weil dieser das Handy möglicherweise nicht verloren sondern es aufgrund des Softwarefehlers schlicht weggeworfen und so das Eigentum aufgegeben hat (sog. Dereliktion). Doch wenn an dem Handy kein Eigentum mehr bestand, scheide auch der Hehlerei-Vorwurf aus.
Hinsichtlich der zu hoch angegebenen Speichergröße des iPhones, die regelmäßig erhebliche Auswirkung auf dessen Wert hat, führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant diesen Wert durch Angabe der IMEI-Nummer auf einem entsprechenden Portal recherchiert hat, da er auf das Handy selbst nicht zugreifen konnte. Obgleich dies ein üblicher Weg ist, konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Recherche verschiedener Handyportale zeigen, dass sich die Werte der Speichergröße durchaus unterscheiden, die Portale also den Wert nicht immer korrekt angeben. Daher sei es nicht ausgeschlossen, dass unserem Mandanten bei dessen Vorab-Überprüfung tatsächlich der geschilderte Wert von 64 GB angegeben worden sei.
Zudem sei nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass den gewerblichen Handy-Verleiher eine besondere Sorgfaltspflicht beim Ankauf von Mobiltelefonen über eine Plattform wie eBay-Kleinanzeigen treffe, gerade die Speichergröße selbst vor Abschluss des Kaufvertrags zu überprüfen.
Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich all diesen Erwägungen an und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage, die weit unter der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe lag, ein. Unser Mandant war darüber sehr erleichtert, da er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung
22. Januar 2016: Urkundenfälschung - Einstellung des Strafverfahrens wegen Verwenden einer gefälschten Feinstaub-Plakette
Gegen unseren Mandanten wurde daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Unser Mandant versuchte zunächst, den Vorwurf durch eine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei zu entkräften. Ungeachtet der Einlassung unseres Mandanten ist der Vorgang nach Abschluss der Ermittlungen jedoch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, die den Erlass eines Strafbefehls gegen unseren Mandanten erwirkte. Nach dem Strafbefehl hätte unser Mandant eine hohe Geldstrafe zahlen müssen.
Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Rechtsanwalt Dietrich legte daraufhin umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakten. Aus den Akten ging hervor, dass unser Mandant in seiner schriftlichen Äußerung einen zu seiner teilweisen Entlastung führenden Sachverhalt vorgetragen hatte. Die Äußerung unseres Mandanten war von der Polizei und Staatsanwaltschaft jedoch nicht hinreichend gewürdigt worden. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daher umgehend an die Staatsanwaltschaft, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass das Fahrzeug während eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes unseres Mandanten aufgrund seiner Ladekapazitäten und der Möglichkeit, einen Anhänger an dem Fahrzeug verwenden zu können, von mehreren Freunden unseres Mandanten mit dessen Einverständnis genutzt worden sei, sodass unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden könne, dass er die gefälschte Plakette an dem Fahrzeug angebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft machte die Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich zum Bestandteil ihrer Abwägungen und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage ein. Damit gilt unser Mandant weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
03. Dezember 2015: Gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz - Einstellung in Hauptverhandlung
Gegen diesen Strafbefehl legt die Anwaltskanzlei aus Nordrhein-Westfalen Einspruch ein und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung der Hauptverhandlung in Berlin.
Nach Mitteilung des Rechtsanwaltes aus Nordrhein-Westfalen war das Ziel der Verteidigung, den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu widerlegen. Unmittelbar vor der Verhandlung besprach Rechtsanwalt Dietrich den Verfahrensstand mit der zuständigen Richterin und der Staatsanwaltschaft. Bereits hier wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass ein Vorsatz bezüglich einer etwaigen gefährlichen Körperverletzung nicht zu führen sein wird. Auch sei unser Mandant nicht vorbestraft und somit eine Verfahrenseinstellung ein geeignetes Mittel der Verfahrenserledigung. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Befragung der Polizeibeamten herausarbeiten, dass bereits der Nachweis einer etwaigen Gefährdung von anderen Personen nicht möglich ist. Insbesondere waren die Polizeibeamen ca. 50 Meter vom vermeintlichen Tatort entfernt gewesen. Beim Eintreffen am Tatort hatten bereits Ordner die Situation entschärft. Eine Identifikation der Ordner wäre sehr schwierig und langwierig geworden. Deshalb war das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Unser Mandant ist nun weder wegen gefährlicher Körperverletzung noch wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraft. Hierüber war er sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Untreue
24. November 2015: Untreue durch Abschluss von Stromlieferverträgen - Einstellung in der Berufungsinstanz gegen Zahlung einer Geldauflage nach mehr als dreijähriger Hauptverhandlung
Die nachfolgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten führte zwar ebenfalls zu einer Verurteilung. Die Geldstrafe wurde jedoch gegenüber dem Strafbefehl bereits um zwei Drittel reduziert. Gleichwohl wollte unser Mandant eine Verurteilung nicht hinnehmen. Daher legte Rechtsanwalt Dietrich gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein und entschied, im Berufungsverfahren streitig zu verhandeln.
In der zweijährigen Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, die aufgrund zahlreicher Anträge von Rechtsanwalt Dietrich mehrfach ausgesetzt und von neuem begonnen werden musste, ging es im Wesentlichen um die Frage, ob hinreichend sicher sei, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromverträge bereits dement war. Unser Mandant vertrat die Ansicht, die Betreute habe ihm gegenüber erklärt, sie wolle die Begleichung der Stromrechnungen zum Dank für die langjährige Betreuung durch unseren Mandanten übernehmen.
Das Landgericht beauftragte einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zu klären, ob die Betreute aufgrund ihrer Demenz unseren Mandanten überhaupt wirksam mit dem Abschluss von Stromlieferverträgen beauftragen konnte. In einem 27-seitigen Gutachten kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die Betreute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Stromlieferverträge stark dement und damit nicht mehr geschäftsfähig war. Dies würde die Strafbarkeit unseres Mandanten begründen.
Nach Zustellung des Gutachtens legte Rechtsanwalt Dietrich in einem eigenen Schriftsatz dar, dass der Gutachter in Wirklichkeit nicht in der Lage sei, den Demenzverlauf der Betreuten aus den Kranken- und Verfahrensakten zu rekonstruieren. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich dem Gutachter nach, an mehreren Stellen im Gutachten voreingenommen vorgetragen zu haben. Im Ergebnis lehnte er den Gutachter in der Hauptverhandlung wegen Befangenheit ab. Das Gericht kam dem nach einiger Diskussion auch nach. Da nunmehr seit Zustellung des Strafbefehls bereits über drei Jahre konfrontativer Hauptverhandlung vergangen waren, hatte das Landgericht ein Einsehen und stellte das Verfahren auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Unser Mandant war sehr zufrieden, dass er nun weiterhin als nicht vorbestraft gilt.
Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung
18. November 2015: Freispruch vom Vorwurf der Bedrohung
Fachanwalt Strafrecht: Untreue
27. Oktober 2015: Untreue durch Einbehalten von Milchgeld mit fünfstelliger Schadenssumme - Einstellung in der Hauptverhandlung
Insgesamt soll ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden sein.
Nach Durchsicht sowohl der Akte als auch der Anklageschrift konnte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Fehler feststellen. Insbesondere listete die Anklageschrift mehrere Tathandlungen auf, die sich zudem gegen verschiedene Rechtsgüter gerichtet haben sollen, und summierte die unterstellten Einzelschäden zu einem Gesamtschaden, ohne die Einzelpositionen kenntlich zu machen, sodass offen blieb, welche Handlung zu welchem Schaden geführt haben sollte. Zudem verhielt sich die Anklageschrift nicht zu dem Umstand, dass unsere Mandantin zeitweilig in Teilzeit arbeitete und damit ihre Kollegin als auch andere Angestellte der Schule Zugriff auf die Milchgeldkasse hatte.
Außerdem stellte Rechtsanwalt Dietrich ein erhebliches Mitverschulden des Arbeitgebers in den Raum, der spätestens im Rahmen der ordnungsgemäßen Erstellung eines Jahresabschlusses auf den Fehlbetrag hätte aufmerksam werden müssen, was den unterstellten Gesamtschaden erheblich gemindert hätte. Aufgrund dieser Ausführungen in der Hauptverhandlung entschied sich das Gericht, auf Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich und mit Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Untreue mit einem derart hohen Schaden hätte unsere Mandantin zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe große Schwierigkeiten gehabt, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der den Umgang mit Geldern einschließt. Infolge der Verfahrenseinstellung gilt unsere Mandantin jedoch weiterhin als unschuldig und hat auch rasch eine neue Stelle gefunden.
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung
16. Oktober 2015: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz Bewährungsbruchs
Beim zweiten Vorfall soll unser Mandant ohne Grund den Notrufschalter im öffentlichen Nahverkehr betätigt haben. Trotz Aufforderung, den Bahnhof zu verlassen, hat sich unser Mandant nicht entfernt und wurde schließlich von der Polizei mitgenommen.
Unser Mandant wurde bereits seit 2005 zehn Mal strafrechtlich, insbesondere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wiederholt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er hatte bereits mehrmals im Gefängnis gesessen. Aktuell stand unser Mandant wegen Körperverletzung unter Bewährung. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, den Tatkomplex BVG aufgrund der zu erwartenden Strafe wegen des Kneipenfalles einzustellen. Im Kneipenfall gab Rechtsanwalt Dietrich die Erklärung ab, dass unser Mandant mit dem Baseballschläger niemanden schlagen, sondern nur drohen wollte. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten lediglich wegen Nötigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Die Strafe konnte aufgrund des Vorlebens nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant in der letzten Zeit stabilisiert habe. Insbesondere habe er nun eine Festanstellung und eine neue Lebenspartnerin. Das Landgericht war deshalb bereit, die verhängte Strafe zur Bewährung auszusetzen.