Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Raub

29. April 2013 Freispruch vom Raubvorwurf

Unser Mandant wurde angezeigt, eine Frau auf offener Straße ausgeraubt und hierbei die Frau mit dem Schädel gegen einen Laternenmast geschlagen zu haben. Die Frau hatte Verletzungen am Hinterkopf. Die Frau gab an, den Täter zu kennen und benannte den Namen unseres Mandanten. Unser Mandant bestätigte, die Frau zu kennen, bestritt aber die Tat. Nach Angaben unseres Mandanten hatte die Frau wiederholt vergeblich versucht, mit unserem Mandanten eine Beziehung einzugehen. Die Strafanzeige sei die Rache für die Abweisung gewesen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt im Rahmen der Beweisaufnahme herausarbeiten, dass die Frau wohl an einer Borderline Erkrankung leidet. Nach Vernehmung eines Alibizeugens wurde deshalb unser Mandant freigesprochen.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Ladendiebstahl

22. März 2013 Freispruch bei Vorwurf Ladendiebstahl im Strafbefehlsverfahren

Unser Mandant wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin mittels Strafbefehl angeklagt, in einem Supermarkt in Berlin einen Ladendiebstahl begangen zu haben. Nach der Ermittlungsakte wurde durch den Supermarkt keine Polizei gerufen. Die Personalien beruhten auf den Angaben des Täters, und wurden nicht überprüft. Unserem Mandanten wurde aufgrund des Vorfalls ein Strafbefehl zugestellt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. In der dann durchgeführten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich im Namen unseres Mandanten den Tatvorwurf. Rechtsanwalt Dietrich führte insbesondere aus, dass der Täter die Personalien unseres Mandanten verwendet haben muss. Der im Anschluss als Zeuge vernommene Ladendetektiv konnte sich aufgrund des eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr an den Täter erinnern. Deshalb musste unser Mandant auf Kosten der Landeskasse Berlin freigesprochen werden.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / räuberischer Diebstahl

13. März 2013 Einstellung bei räuberischem Diebstahl

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls und wegen Körperverletzung geführt. Hintergrund der Ermittlungen war, dass unser Mandant in einem Berliner Baumarkt im Anschluss an einen Diebstahl gegenüber dem Detektiv Gewalt angewendet haben soll. Bei einem räuberischen Diebstahl handelt es sich um ein Verbrechen, welches mit einer Mindeststrafe von einem Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Diebstahlgeschehen war laut Aussage der eingesetzten Polizeibeamten und des Detektivs auf Video aufgenommen. Nach Akteneinsicht regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 400,00 - an eine gemeinnützige Einrichtung an. In diesem Schreiben setzte sich Rechtsanwalt Dietrich zunächst mit der Qualität des Videos auseinander und wies darauf hin, dass Diebstahlshandlungen nicht wahrnehmbar seien. Die bei unserem Mandanten durch die Polizei aufgefundenen Gegenstände müssen auch nicht aus dem Baumarkt stammen. Spätere körperliche Handlungen gegenüber dem Detektiv im Büro des Detektivs waren dem Umstand geschuldet, dass unser Mandant Platzangst bekommen hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin war aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Dietrich bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 400,00 - einzustellen. Unser bisher polizeilich nicht in Erscheinung getretener Mandant war hierüber sehr erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Urkundenfälschung / Betrug

14. Februar 2013 Einstellung ohne Auflage bei Fälschung Studentenausweises als BVG Ticket

Unser Mandant hatte einen Studentenausweis gefälscht und mit diesem die Berliner Verkehrsbetriebe genutzt. Bei einer Kontrolle fiel die Fälschung auf und es wurde deshalb gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug eingeleitet. Nach der Beauftragung wandte sich Rechtsanwalt Dietrich an die Staatsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich konnte darlegen, dass unser Mandant sein Verhalten bereut. Da er nicht vorbestraft war, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren ohne Auflage mit Verfügung vom 14. Februar 2013 ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

12. Februar 2013 Freispruch bei Vorwurf Schrottdiebstahl

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte gegen unseren Mandanten einen Haftbefehl, weil er von der Polizei festgestellt wurde, wie er einen Einkaufswagen mit 150 Metern Kupferkabel der Deutschen Bahn schob. Er wurde gemeinsam mit einem Bekannten verhaftet. Der Bekannte hatte unmittelbar am Tatort gegenüber der Polizei angegeben, dass er gemeinsam mit unserem Mandanten die Kabelrolle auf dem nahgelegenen Bahngelände gestohlen habe. Unser Mandant hatte sich dagegen auf sein Schweigerecht berufen. Nach Mitteilung der Deutschen Bahn soll ein Schaden von ca. 3.500,00 - entstanden sein.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten räumte der Bekannte den Tatvorwurf in Bezug auf sich ein, bestritt aber, dass unser Mandant an der Tat beteiligt gewesen sei. Deshalb wurden zahlreiche mittelbare Tatzeugen gehört, die aber nicht bestätigen konnten, dass unser Mandant auf dem Bahngelände gewesen sei. Rechtsanwalt Dietrich befragte dann die am Tatort anwesenden Polizeibeamten. Diese konnten sich nicht mehr erinnern, ob der Bekannte am Tatort über sein Schweigerecht belehrt worden sei. Ein Polizeibeamter räumte schließlich auch ein, dass eine Belehrung am Tatort wohl nicht stattgefunden habe. Rechtsanwalt Dietrich widersprach deshalb der Verwertung der Aussage des Bekannten. Weiterhin trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unser Mandant den Bekannten erst getroffen habe, nachdem dieser den Schrott auf dem Bahngelände entwendet hatte.

Da die am Tatort abgegeben Erklärung des Bekannten aufgrund der mangelnden Belehrung nicht verwertet werden durfte, konnte die Einlassung unseres Mandanten durch das Gericht nicht widerlegt werden. Unser Mandant wurde deshalb auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Bekannte erhielt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Gnadengesucht

06. Februar 2013 Umwandlung zahlreicher rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung in Freiheitsstrafen mit Bewährung durch Gnadengesuch und nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Unsere Mandantin wurde u. a. wegen wiederholten Betrugs und Diebstahls durch das Amtsgericht Bühl (Baden-Württemberg) mehrfach rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafen konnten schließlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, weil unsere Mandantin mehrfach vorbestraft und zudem ohne Arbeitsplatz und Wohnung und durch immense Schulden belastet war. Im März 2012 erhielt unsere Mandantin eine Ladung zum Antritt der Freiheitstrafen. Daraufhin wandte sie sich telefonisch an Rechtsanwalt Dietrich, da dieser auf das Gnadenrecht spezialisiert ist. Da in Gnadensachen wegen der drohenden Strafvollstreckung Eile geboten ist, fertigte Rechtsanwalt Dietrich zeitnah ein ausführliches Gnadengesuch, um eine vorläufige Einstellung der Vollstreckung der rechtkräftig ausgeurteilten Freiheitsstrafen zu erreichen. Zudem nahm er persönlich Kontakt zur Gnadenstelle sowie dem Rechtspfleger bei der für die Vollstreckung zuständigen Staatsanwaltschaft auf, damit dieser auf die Anwendung von Zwangsmitteln verzichten möge. Mit diesem Engagement konnte Rechtsanwalt Dietrich bewirken, dass die Strafvollstreckung vorläufig eingestellt worden ist und unsere Mandantin die mehrjährige Haftstrafe zunächst nicht antreten musste. Rechtsanwalt Dietrich gewann für unsere Mandantin dadurch mehrere Monate Zeit, um die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin zu ordnen. Er nahm unmittelbar Kontakt zum neuen Arbeitgeber unserer Mandantin auf und konnte erreichen, dass unsere Mandantin einen festen Wohnsitz in der Nähe der Arbeitsstelle erhielt. Außerdem vermittelte Herr Dietrich zwischen unserer Mandantin und ihrem Arbeitgeber, wodurch unserer Mandantin ein Arbeitgeberdarlehen ausbezahlt worden ist. Mit diesem Geld konnte unsere Mandantin einen Teil der Schulden tilgen, die Gegenstand ihrer strafrechtlichen Verurteilungen waren. Während dieser mehrmonatigen Maßnahmen stand Rechtsanwalt Dietrich in ständigem Kontakt zur Staatsanwaltschaft und der Gnadenstelle. Aufgrund der regelmäßigen Tilgungen konnte in Absprache mit der Gnadenstelle eine Entscheidung in der Gnadensache für mehr als ein halbes Jahr hinausgezögert werden. Zu diesem Zeitpunkt waren die persönlichen Verhältnisse unserer Mandantin geordnet. In der Zwischenzeit hatte die Staatsanwaltschaft die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe beantragt. Rechtsanwalt Dietrich hatte auf dieses Ziel hingearbeitet, denn im Beschluss über die Gesamtstrafe muss auch eine Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zu Bewährung erfolgen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft bis zuletzt eine Aussetzung zur Bewährung im Rahmen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung abgelehnt, doch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht in der mündlichen Anhörung vor dem Amtsgericht Bühl davon überzeugen, dass unsere Mandantin die Bewährungsvoraussetzungen nunmehr erfüllte. Das Amtsgericht Bühl schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und setzte die Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung aus. Auf diese Weise verhinderte Rechtsanwalt Dietrich, dass unsere Mandantin trotz rechtskräftiger Freiheitsstrafen ohne Bewährung und einer fälligen Ladung zum Strafantritt nicht ins Gefängnis musste und nun weiter für ihre Familie sorgen kann.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde beschuldigt, in einem Berliner Café einem anderen Gast mehrere hundert Euro aus der Jackentasche gestohlen zu haben. Der Gast behauptete, unseren Mandanten beim Diebstahl erwischt zu haben. Die zum Café gerufene Polizei fand bei unserem Mandanten einen größeren Bargeldbestand, der über den vom anderen Gast genannten Betrag hinausging. Rechtsanwalt Dietrich trug bereits im Ermittlungsverfahren vor, dass unser Mandant keinen Diebstahl begangen habe. Vielmehr stammte der von der Polizei aufgefundene Betrag aus der selbständigen Tätigkeit unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Einlassung nicht wiederlegen und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.