Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.

Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Diebstahl

30. Januar 2013 Einstellung mangels Tatnachweis bei Taschendiebstahlsvorwurf

Unser Mandant wurde beschuldigt, in einem Berliner Café einem anderen Gast mehrere hundert Euro aus der Jackentasche gestohlen zu haben. Der Gast behauptete, unseren Mandanten beim Diebstahl erwischt zu haben. Die zum Café gerufene Polizei fand bei unserem Mandanten einen größeren Bargeldbestand, der über den vom anderen Gast genannten Betrag hinausging. Rechtsanwalt Dietrich trug bereits im Ermittlungsverfahren vor, dass unser Mandant keinen Diebstahl begangen habe. Vielmehr stammte der von der Polizei aufgefundene Betrag aus der selbständigen Tätigkeit unseres Mandanten. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Einlassung nicht wiederlegen und stellte das Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / schwerer Diebstahl

09. Januar 2013 Freispruch bei Vorwurf Einbruchdiebstahl vor AG Senftenberg

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Ermittlungsverfahren wegen Einbruchdiebstahls geführt. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich mit ihrem ehemaligen Lebensgefährten in der Nacht in einen Supermarkt in Lauchhammer eingebrochen zu sein. Bei diesem Einbruch soll ein Schaden in Höhe von 10.000,00 - entstanden sein. Unsere Mandantin hatte unmittelbar vor dem Supermarkt gegenüber der Polizei den Tatvorwurf bestritten, sich aber in Widersprüche verwickelt. Aufgrund dieser Widersprüche räumte sie schließlich ein, dass ihr Lebensgefährte in den Supermarkt eingebrochen sei.

Sie selber habe nur einmal am Einstiegsloch die Gitter der Lüftungsklappen hochgezogen, um zu schauen, wo ihr Lebensgefährte bliebe. Der später an seinem Wohnsitz verhaftete Lebensgefährte gab gegenüber der Polizei an, gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin den Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Aufgrund dieser Aussage und am festgestellter Verschmutzungen am Rücken unserer Mandantin erfolgte die Anklage wegen Einbruchsdiebstahl vor dem Amtsgericht Senftenberg.

Rechtsanwalt Dietrich gab in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Senftenberg eine Erklärung ab, wonach unsere Mandantin wiederholt vergeblich versucht hatte, ihren Lebensgefährten von der Tatausführung abzuhalten. Im Anschluss habe sie sich auf den Boden gelegt und geschlafen. Hierdurch habe sie sich die Verschmutzungen am Rücken zugezogen. Auch habe der ehemalige Lebensgefährte aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen unsere Mandantin falsch belastet. Er hatte in seiner Vernehmung nachweisbar an unterschiedlichen Stellen nicht die Wahrheit gesagt. Der ehemalige Lebensgefährte konnte durch das Gericht nicht geladen werden und deshalb konnte die Aussage des ehemaligen Lebensgefährten nicht auf ihre Glaubhaftigkeit überprüft werden.

Da auch die Staatsanwaltschaft Cottbus nicht nachweisen konnte, dass unser Mandantin selbst mit in den Supermarkt eingedrungen ist, beantragte sie eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die nicht überprüfbare Aussage des ehemaligen Lebensgefährten einer notwendigen besonders kritischen Hinterfragung nicht Stand hält. Aufgrund der Widersprüche in der Aussage des ehemaligen Lebensgefährten könne eine Verurteilung unserer Mandantin nicht auf dessen Aussagen gestützt werden.

Das Amtsgericht Senftenberg schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unsere Mandantin frei. Da die Staatsanwaltschaft Cottbus mit dem Urteil nicht einverstanden war, legte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufung wurde dann aber durch die Staatsanwaltschaft Cottbus wieder zurückgenommen. Das Urteil ist somit rechtskräftig geworden.

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Jugendstrafrecht

07. Januar 2013 Einstellung bei Verstoß gegen das Waffengesetz im Jugendstrafverfahren

Die Eltern unseres Mandanten beauftragten Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes. Dem Sohn wurde vorgeworfen, in Berlin Marzahn im März 2011 entgegen der Vorschriften des Waffengesetzes eine geladene Schreckschusspistole geführt zu haben. Unser Mandant ist nicht im Besitz eines Waffenscheins. Eine Anregung von Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren, dass Verfahren einzustellen, wurde zunächst durch die Staatsanwaltschaft Berlin abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob deshalb Anklage vor dem Jugendgericht. Rechtsanwalt Dietrich stellte dann bereits vor der Hauptverhandlung mehrere Anträge, so dass sich die Terminierung deutlich verzögerte.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin überzeugen, dass Verfahren nun doch noch ohne Auflagen einzustellen. Obwohl unser Mandant bereits vier Eintragungen im Erziehungsregister, insbesondere wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich darlegen, dass sich unser Mandant mittlerweile deutlich stabilisiert hatte und einer Ausbildung nachging. Seit Einleitung des Ermittlungsverfahrens waren auch bereits über 1 ½ Jahre vergangen, in denen unser Mandant gezeigt hat, dass er keine weiteren Straftaten mehr begehen wird.

Aufgrund der Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich wurde das Verfahren eingestellt.