Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung
08. Januar 2024: Körperliche Auseinandersetzung mit dem Uberfahrer - Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Aufgrund dieser komplizierten Lage wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Zunächst nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Anschließend beantragte er gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Hierbei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falles heraus. Insbesondere legte er argumentativ dar, dass der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht gegeben war. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass kein rechtswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten vorlag. Des Weiteren machte Rechtsanwalt Dietrich mithilfe der Ermittlungsakte auf das Fehlen diverser verfahrensrechtlicher Voraussetzungen aufmerksam. Die Amtsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
14. Dezember 2023: Diebstahl von Grill – und Gartengeräten – Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich regte nach Akteneinsicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten gegen Zahlung eine kleine Geldzahlung einzustellen und begründete dies mit einer geringen schwere der Schuld und einer guten Kooperation unseres Mandanten. Die Amtsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlung einer Geldauflage ein. Unser Mandant, der zuvor noch nie mit den Strafverfolgungsbehörden in Kontakt gekommen war, war über die Einstellung des Verfahrens sichtlich erleichtert.
Fachanwalt Strafrecht: versuchter Betrug und Urkundenfälschung
05. Dezember 2023: Versuchter Betrug durch Urkundenfälschung eines Fahrausweises - Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer geringen Geldauflage an. Dabei wies er auf die nicht als schwer zu bewertende Schuld hin. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einstellte. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Verkehrsunfall mit Sachschaden und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
14. November 2023: Verkehrsunfall – Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage
Nach Durchsicht der Ermittlungsakten regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage an. In dem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich der Amtsanwaltschaft dar, dass nur geringe Kratzer am Auto sichtbar waren und ein kleiner Zusammenstoß auch leicht unbemerkt bleibt. Auch legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant den Unfallort lediglich verlassen hat, um eine größere Parklücke aufzusuchen.
Die Amtsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren schließlich gegen die Zahlung der angeregten Geldauflage ein. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
08. November 2023: Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Daraufhin wurde die Strafrechtskanzlei Dietrich von unserem Mandaten aufgesucht, welcher ihn um rechtlichen Beistand bat. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde und beantragte anschließend in einem ausführlichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren mangels Tatnachweis gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. In seinem Schreiben wies er besonders auf die mangelhafte Beweisführung hin.
Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich und sie stellten das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung
02. November 2023: Diss-Track gegen Mitschüler – Einstellung des Verfahrens durch erzieherische Maßnahme
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und wertete diese ausführlich aus. Bei einem Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich schilderte unser Mandant sein Bedauern über den geschriebenen Diss-Track und dass er derartiges in der Zukunft nicht mehr tun werde. Daraufhin verfasste Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in welchem er auf die Einsicht unseres Mandanten hinwies. Außerdem argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant jugendlich ist und strafrechtlich bislang nicht verurteilt worden ist und somit die Schuld nicht als schwer zu sehen ist.
Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das geführte Strafverfahren ein und sah eine erzieherische Maßnahme als ausreichend an. Unser Mandant war über die Einstellung des Verfahrens ersichtlich erleichtert, da er sich nun auch nicht der psychischen Belastung einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.
Fachanwalt Strafrecht: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
26. Oktober 2023: Bildaufnahmen von Mitbewohnerin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Dabei legte Rechtsanwalt Dietrich vor, dass der Ursprung der Videos nicht geklärt werden kann und der Vorwurf der Mitbewohnerin auch als Racheakt nach einem Streit zwischen Mitbewohnern gesehen werden kann. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Staatsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.