Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Geldwäsche und Betrug
14. April 2023: Transfer von unrechtmäßig erlangten Vermögenswerten – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass unser Mandant als sogenannter Finanzagent missbraucht worden ist und selber getäuscht wurde. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
05. April 2023: Diebstahl im Rewe – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Rechtsanwalt Dietrich beantragte Akteneinsicht und regte daraufhin an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen und stützte sich dabei auf die geringe Schuld unserer Mandantin. Insbesondere stellte Rechtsanwalt Dietrich in den Raum, dass unsere Mandantin den Kassenbereich lediglich verließ, um einen Mitarbeiter des Ladens zu suchen und konnte so Zweifel erwecken. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellte das Strafverfahren daraufhin gegen eine Geldauflage ein.
Unsere Mandantin gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.
Fachanwalt Strafrecht: Sexuelle Handlungen an einem Kind
30. März 2023: Kind unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Gegenüber der Staatsanwaltschaft, die von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, regte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Die Staatsanwaltschaft erkannte, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit unklarem Ausgang handeln würde und war bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Ausspähen von Daten
22. März 2023: Bitcoin-Betrug – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitete er die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falls heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass nicht feststellbar ist, ob unsere Mandantin oder eine dritte Person den Internetanschluss benutzte. Deshalb war schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.
Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl
09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage
Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
28. Februar 2023: Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Unsere Mandantin suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage gemacht und beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren einzustellen. In diesem Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Vorwurf um eine reine Vermutung handelt und der Impfstoff zwar nur bei Personen über 60 empfohlen wird, aber trotzdem weiter verimpft werden kann. Auch argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation lediglich um einen Fehler der Arztpraxis handeln kann. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.