Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der Regionalbahn, stellte der Fahrkartenkontrolleur die Überschreibung des ursprünglichen Datums auf der Fahrkarte unseres Mandanten fest und befand das Ticket für ungültig und zog es ein. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern  der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Bedrohung

16. Februar 2023: Bedrohung der Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin geschubst und bedroht zu haben, indem er vor ihrem Gesicht Schläge antäuschte. Daraufhin verschwand er mit der zwei-jährigen Tochter, wobei er kurz danach von der Polizei angehalten wurde.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant vor seiner Ex-Freundin die Polizei alarmierte, als diese vor der gemeinsamen Tochter laut wurde und ihm die angebliche Bedrohung unterstellte. Erst danach rief sie auch selber die Polizei. Außerdem führte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass keine weiteren Beweismittel vorhanden sind, die die Version der Ex-Freundin bestätigen können. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

31. Januar 2023: Ex-Freundin bestohlen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant soll aus der Wohnung seiner Ex-Freundin einen Kaschmir Schal entwendet haben, sowie trotz mehrfacher Aufforderung eine ihr gehörende Nespresso-Maschine nicht zurückgeben haben. Dabei soll unser Mandant den Vorfall ihr gegenüber schon eingeräumt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin schloss sich die Amtsanwaltschaft dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

23. Januar 2023: Bestellen von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Neuruppin beschuldigt, Cannabis aus dem Ausland bestellt zu haben. Die in Frage stehende Briefsendung wurde durch einen Postbeschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Aachen beschlagnahmt. In der Postsendung, die mit der Adresse unseres Mandanten bedruckt war, fand die Staatsanwaltschaft mehrere Tüten mit Cannabis auf. Unser Mandant suchte nach einem Schreiben der Polizei Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwalt Neuruppin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft vor und konnte diese so davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung

17. Januar 2023: U-Bahn Schlägerei – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung geführt wurde. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in der U-Bahn der Bahnlinie 2 in Richtung Pankow einen anderen mit der Faust geschlagen zu haben, nachdem dieser ihn zuvor schubste und ebenfalls schlug. Unser Mandant alarmierte daraufhin die Polizei.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass sich unser Mandant lediglich verteidigte, nachdem auf ihn eingeschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

11. Januar 2023: Arbeitskollegin unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Berufungsverfahren

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, seine Arbeitskollegin sexuell belästigt zu haben. Nach den Schilderungen der Arbeitskollegin, soll unser Mandant ihr mehrere Komplimente bezüglich ihres Aussehens gemacht haben, trotz der Bitte damit aufzuhören. Zudem soll unser Mandat seine Arbeitskollegin unerwünscht z.B. an den Po angefasst sowie umarmt haben. Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrichs Antrag auf Akteneinsicht übergangen wurde und ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt wurde, kam es dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten, welches von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Berufung einlegte, stimmte das Landgericht Berlin Rechtsanwalt Dietrichs Anregung zu, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls

05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung

Nachdem unser Mandant als Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus angestellt wurde, sichtete die Leitstelle des Kaufhauses die Aufnahmen der Videokameras, da es zu Warenfehlbeständen gekommen war. Auf diesen hat man unseren Mandanten gesehen haben, wie er mit leeren Taschen in die Geschäfte des Kaufhauses ging und anschließend mit gefüllten Taschen das Geschäft verließ. Als er anschließend mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, räumte er ein, Artikel in einem Wert von ca. 15.000,00 € aus dem Kaufhaus entwendet zu haben. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten diverse hochwertige Bekleidungsgegenstände aufgefunden werden. Der Wert der Waren belief sich dabei auf mehrere Tausend Euro.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.