Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Computerbetrug und Ausspähen von Daten

22. März 2023: Bitcoin-Betrug – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie von der Staatsanwaltschaft Berlin des Computerbetrugs und des Ausspähens von Daten beschuldigt wurde. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, unbefugt Zugangsdaten ausgespäht zu haben, und mit diesen dann anschließend von einem fremden Bitcoin-Konto eine Überweisung zu tätigen. Die Ermittlungsbehörden sind auf unsere Mandantin gestoßen, da der Internetzugang, über den die Überweisung getätigt wurde, ihr gehört.

Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakten gesichtet hatte, arbeitete er die rechtlichen als auch die tatsächlichen Schwachstellen des Falls heraus und wandte sich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darauf hin, dass nicht feststellbar ist, ob unsere Mandantin oder eine dritte Person den Internetanschluss benutzte. Deshalb war schließlich die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2023: Unfallflucht nach Beschädigung eines anderen Fahrzeugs – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Unfallflucht von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall in Berlin-Kreuzberg verursacht zu haben und sich anschließend vom Unfallort entfernt zu haben, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das sagte ein Zeuge aus, der sich das auf unseren Mandanten zugelassene Kennzeichen merkte. Außerdem gab dieser eine Beschreibung des Fahrers ab, die auf unseren Mandanten zutraf.

In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich die Amtsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Tatnachweis der Unfallflucht nicht gelingen würde. Dabei arbeitete Rechtsanwalt Dietrich heraus, dass es sich nach der Beschreibung des Zeugens nicht um das Fahrzeug unseres Mandanten handeln konnte. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf weitere Widersprüche in der Beweisführung. Die Amtsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Für unseren Mandanten war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung.

Fachanwalt für Strafrecht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Ladendiebstahl

09. März 2023: Diebstahl im Supermarkt mit darauffolgendem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mitarbeiter eines Supermarkts sollen unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Ware in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen den Markt verließ. Daraufhin sprachen die Mitarbeiter unsere Mandantin auf den Vorfall an und stellten sich vor ihren Wagen, woraufhin sie weiter gefahren sein soll. Mit Videomaterial gingen die Mitarbeiter des Supermarkts später zur Polizei. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Nachdem unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich mit ihrer Verteidigung beauftragte, fertigte dieser ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte mit Hinweis auf die stätige Rechtsprechung dar, dass es sich vorliegend nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handelte. Bezüglich des Diebstahls verwies er auf den geringen Betrag der entwendeten Ware. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

28. Februar 2023: Gebrauch eines unrichtigen Impfausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, einen unrichtigen Impfausweis gebraucht zu haben. Als unsere Mandantin sich in der Apotheke einen digitalen Impfausweis ausstellen lassen wollte, rief der Apotheker die Polizei, da er das Verimpfen des genannten Impfstoffes als ungewöhnlich empfand. Demnach wurde der Impfstoff zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr verimpft. Bei einer anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Dokumentation unserer Mandantin als Patienten beim Arzt nicht stattgefunden hatte und somit auch keine Abrechnung erfolgt ist.

Unsere Mandantin suchte daraufhin die Rechtsanwaltskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zunächst durch Einsicht in die Ermittlungsakte ein Bild von der Beweislage gemacht und beantragte daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren einzustellen. In diesem Schriftsatz stellte Rechtsanwalt Dietrich klar, dass es sich bei dem Vorwurf um eine reine Vermutung handelt und der Impfstoff zwar nur bei Personen über 60 empfohlen wird, aber trotzdem weiter verimpft werden kann. Auch argumentierte Rechtsanwalt Dietrich, dass es sich bei der fehlenden Dokumentation lediglich um einen Fehler der Arztpraxis handeln kann. Auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung und Betrug

22. Februar 2023: Fälschung eines Fahrausweises – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Bei einer Fahrausweiskontrolle in der Regionalbahn, stellte der Fahrkartenkontrolleur die Überschreibung des ursprünglichen Datums auf der Fahrkarte unseres Mandanten fest und befand das Ticket für ungültig und zog es ein. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Urkundenfälschung und Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in welchem er seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten darlegte. Demnach handelte es sich bei dem Ticket um ein Freifahrt-Ticket, welches von Mitarbeitern  der Deutschen Bahn und deren berechtigten Angehörigen genutzt werden kann. Da den Mitarbeitern jedoch nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung zusteht, korrigierte unser Mandant das zuvor falsch eingetragene Datum. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass das Ticket noch nicht abgestempelt war, was gegen die Annahme spricht, unser Mandant hätte das Ticket bereits genutzt. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Fachanwalt für Strafrecht: Bedrohung

16. Februar 2023: Bedrohung der Ex-Freundin – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Mit einer Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin geschubst und bedroht zu haben, indem er vor ihrem Gesicht Schläge antäuschte. Daraufhin verschwand er mit der zwei-jährigen Tochter, wobei er kurz danach von der Polizei angehalten wurde.

Unser Mandant hat infolgedessen Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass gegen unseren Mandanten kein hinreichender Tatverdacht bestand. In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass unser Mandant vor seiner Ex-Freundin die Polizei alarmierte, als diese vor der gemeinsamen Tochter laut wurde und ihm die angebliche Bedrohung unterstellte. Erst danach rief sie auch selber die Polizei. Außerdem führte Rechtsanwalt Dietrich auf, dass keine weiteren Beweismittel vorhanden sind, die die Version der Ex-Freundin bestätigen können. Dieser Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugte die Amtsanwaltschaft schließlich, sodass sie das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.

Fachanwalt für Strafrecht: Diebstahl

31. Januar 2023: Ex-Freundin bestohlen – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unser Mandant soll aus der Wohnung seiner Ex-Freundin einen Kaschmir Schal entwendet haben, sowie trotz mehrfacher Aufforderung eine ihr gehörende Nespresso-Maschine nicht zurückgeben haben. Dabei soll unser Mandant den Vorfall ihr gegenüber schon eingeräumt haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Amtsanwaltschaft an, in dem er auf die geringe Schuld unseres Mandanten verwies und anregte, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin schloss sich die Amtsanwaltschaft dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.