Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
23. Januar 2023: Bestellen von Cannabis – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwalt Neuruppin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In diesem trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft vor und konnte diese so davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung
17. Januar 2023: U-Bahn Schlägerei – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Nach Auswertung der Ermittlungsakte kam Rechtsanwalt Dietrich zu dem Schluss, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen würde. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass sich unser Mandant lediglich verteidigte, nachdem auf ihn eingeschlagen wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
11. Januar 2023: Arbeitskollegin unsittlich angefasst – Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage im Berufungsverfahren
Nachdem Rechtsanwalt Dietrichs Antrag auf Akteneinsicht übergangen wurde und ein Termin für die Hauptverhandlung festgelegt wurde, kam es dann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung. Das Amtsgericht Tiergarten, welches von der Schuld unseres Mandanten überzeugt war, verurteilte ihn wegen sexueller Belästigung. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich daraufhin Berufung einlegte, stimmte das Landgericht Berlin Rechtsanwalt Dietrichs Anregung zu, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Besonders schwerer Fall des Diebstahls
05. Januar 2023: Diebstahl von Luxuswaren – Verwarnung in der Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, unseren Mandanten lediglich zu verwarnen, was das mildeste Zuchtmittel im Jugendstrafrecht darstellt. Dabei wies Rechtsanwalt Dietrich unter anderem auf die Lebenssituation unseres Mandanten hin und betonte dass er gewillt ist, sich ein neues Leben aufzubauen und sein Abitur nachzuholen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf die Kooperation unseres Mandanten, der die Tat sofort einräumte und den Polizisten freiwillig sein Handy aushändigte.
Fachanwalt für Strafrecht: Üble Nachrede
20. Dezember 2022: Hass-Mails – Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger auf und beantragte Akteneinsicht. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin wies Rechtsanwalt Dietrich auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin. Unter anderem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass die Firma, in der unser Mandant mittlerweile arbeitet, über einen VPN-Zugang verfügt. Mit diesem besteht die Möglichkeit die Mails aus anderen Standorten der Firma geschrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Verleumdung
05. Dezember 2022: Bezeichnung als Kinderschänder – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte eingesehen und diese mit der Mandantin besprochen hatte, beantragte er bei der Amtsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis. In einem Schriftsatz führt Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unsere Mandantin im Zeitraum vor der Anzeige gar nicht in Berlin war. Zudem wies er darauf hin, dass es keine unabhängigen Zeugen gibt, die den Vorwurf bestätigen können. Die vermeintlichen Zeugen möchte der angeblich Geschädigte nicht benennen.
Die Amtsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren schließlich mangels Tatnachweis im Ermittlungsverfahren ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Verbreiten von Kinderpornographie (§ 184b StGB)
29. November 2022: Veröffentlichen einer kinderpornographischen Datei auf Facebook – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Erschrocken über das Schreiben der Polizei vereinbarte unser Mandant sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich. In einem ausführlichen Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich alle Bedenken gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin vor und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. In diesem drängte Rechtsanwalt Dietrich den Verdacht auf, dass auch eine unbekannte dritte Person den auf den Namen unseres Mandanten laufenden Facebook-Account benutzt haben könnte. Auch die hinterlegte Telefonnummer, die nicht auf unseren Mandanten registriert ist, legt diesen Verdacht nahe.
Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und entsprach dem Antrag, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.