Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung

02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Nötigung und Beleidigung. Ein Verkehrsteilnehmer hatte bei der Polizei Anzeige erstattet, da sich ein ihm unbekannter Fahrer vor ihn in den Fahrstreifen gedrängt hatte und ihn daraufhin auch ausgebremst und beleidigt haben soll. Da der Anzeigende Fotos von dem Auto des ihm unbekannten Fahrers gemacht hatte, wurde die Lebensgefährtin unseres Mandanten als Fahrzeughalterin identifiziert. Diese hatte gegenüber der Polizei daraufhin ausgesagt, dass sie sich das Auto mit unserem Mandanten teilt. Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant daher sofort an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Beleidigung und Nötigung. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

30. September 2024: Nötigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr geführt. Zwischen dem Fahrzeug unseres Mandanten und dem Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers war es zu einem Zusammenstoß gekommen. Der andere Verkehrsteilnehmer hatte daraufhin Anzeige gegen unseren Mandanten erstattet und unserem Mandanten vorgeworfen, dass unser Mandant vor dem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge vor sein Fahrzeug gewechselt hatte, um diesen bis zum Stillstand auszubremsen. Mit der Vorladung als Beschuldigter suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte ihn mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug hierfür unter anderem vor, dass der andere Verkehrsteilnehmer zuvor den Seitenspiegel unseres Mandanten touchiert hatte und einfach weiter gefahren war und dass unser Mandant den anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zum Stehenbleiben habe animieren wollen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr daher mangels Tatnachweises ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung

26. September 2024: Schlägerei vor einem Späti – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt

Gegen unseren Mandanten war wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt worden, da er in eine Schlägerei vor einem Späti in Berlin-Neukölln verwickelt gewesen sein soll. So soll es zwischen unserem Mandanten, zwei weiteren Personen und dem Mitarbeiter des Spätis zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, die dann zu einer Schlägerei ausgeartet war. Nach den Zeugenaussagen von verschiedenen Passanten soll unser Mandant mit zwei weiteren Personen auf den Mitarbeiter des Spätis eingeschlagen und eingetreten haben, auch als dieser bereits am Boden lag. Unser Mandant war vor Ankunft der Polizei zwar geflüchtet, konnte jedoch einige Straßen weiter durch weitere Polizeibeamte gestellt werden. 

Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

23. September 2024: Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB

Über die Internetplattform Facebook waren kinderpornographische Dateien hochgeladen worden. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung, bei der auf dem Handy und dem Notebook unseres Mandanten weitere kinderpornographische Dateien aufgefunden wurden. Unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Wohnräume nahm unser Mandant daher Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um seine Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, wodurch er sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen konnte. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von Therapiegesprächen einzustellen. 

Weil unser Mandant dieser Weisung nicht vollständig nachgekommen war, wurde das Verfahren allerdings wieder aufgenommen. Diesmal war das Amtsgericht Tiergarten zunächst nicht bereit, das Verfahren nochmals einzustellen. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber alle für unseren Mandanten sprechenden Gesichtspunkte ansprechen und den Richter schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB aufgrund des mittlerweile eingetretenen erheblichen Zeitablaufs ohne eine Auflage einzustellen.
Unser Mandant war angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs sehr erleichtert, dass eine erneute Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB verhindert werden konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug

19. September 2024: Verfahren wegen Warenbetrugs über eBay gegen geringe Geldauflage eingestellt

Gegen unsere Mandantin war Anzeige wegen Warenbetrugs erstattet worden, da sie über eBay-Kleinanzeigen CDs als Originalware verkauft haben soll, obwohl sich diese als nicht originale Reproduktionen herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen unsere Mandantin ein. Daraufhin suchte unsere Mandantin die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in ihrem Fall. 

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf hin, dass unsere Mandantin die CDs selbst gebraucht erworben hatte und ihr nicht bewusst gewesen war, dass es sich um nicht originale Reproduktionen handelt. Die Staatsanwaltschaft war daher bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin angesichts ihrer nicht als schwer zu bewertenden Schuld gegen Schadenswiedergutmachung und eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, das Strafverfahren wegen Warenbetrugs ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

17. September 2024: Erwerb von Drogen über den Facebook-Messenger – Einstellung mangels Tatnachweises

Gegen unsere Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin ein Verfahren wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt. Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren war eine Unterhaltung sichergestellt worden, in der unsere Mandantin, nach Ansicht der Polizei, von einer Person über den Nachrichtendienst Facebook-Messenger Betäubungsmittel erworben haben soll. 

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin trug Rechtsanwalt Dietrich dann vor, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass unsere Mandantin tatsächlich Betäubungsmittel erworben hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies unter anderem darauf hin, dass sich der Vorwurf ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechende Anfrage in dem sichergestellten Chat stützt. Die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich dabei um eine Drogenbestellung, ist nicht weiter erläutert worden. Das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln musste durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher mangels Tatnachweises eingestellt werden. 

Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung

10. September 2024: Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti mangels Tatnachweises eingestellt

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Personen Graffitis an Hauswände in Berlin-Kreuzberg gesprüht zu haben. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und sofort die Polizei verständigt. Unser Mandant und die drei weiteren Personen wurden von den Polizeibeamten dann einige Straßen weiter angetroffen. Bei einigen Teilnehmern der Gruppe konnten frische Farbanhaftungen an den Händen sowie Farbdosen im Rucksack festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher gegen alle Teilnehmer der Gruppe, einschließlich unseres Mandanten, ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter kontaktierte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall. 

Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schriftsatz glaubhaft vor, dass unser Mandant nicht an dem Graffitisprühen beteiligt war und wies insbesondere darauf hin, dass unser Mandant beim Eintreffen der Polizei keinerlei Farbanhaftungen aufgewiesen hatte und von der Zeugin auch nicht als Sprüher identifiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweises einstellen.