Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung und Beleidigung
02. Oktober 2024: Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr - Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und nahm Einsicht in die Ermittlungsakte. Dann verfasste Rechtsanwalt Dietrich einen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Hierfür trug er vor, dass sich nicht nachweisen lässt, dass unser Mandant das Fahrzeug tatsächlich gefahren war. Auch wies er auf Differenzen zwischen der Zeugenaussage des Anzeigenden und dem Aussehen unseres Mandanten hin. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Nötigung
30. September 2024: Nötigung im Straßenverkehr – Verfahren mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung beantragte Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem Schriftsatz direkt an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug hierfür unter anderem vor, dass der andere Verkehrsteilnehmer zuvor den Seitenspiegel unseres Mandanten touchiert hatte und einfach weiter gefahren war und dass unser Mandant den anderen Verkehrsteilnehmer lediglich zum Stehenbleiben habe animieren wollen. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Nötigung im Straßenverkehr daher mangels Tatnachweises ein.
Fachanwalt Strafrecht: Gefährliche Körperverletzung
26. September 2024: Schlägerei vor einem Späti – Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen gefährlicher Körperverletzung wandte sich unser Mandant umgehend an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte und vollumfänglicher Auswertung der zahlreichen Zeugenaussagen, verfasste Rechtsanwalt Dietrich dann einen umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In seinem Schreiben beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung einzustellen. Hierfür trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass sich aus den Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei ergebe, dass unser Mandant tatsächlich an der Schlägerei beteiligt war. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass unser Mandant vielmehr lediglich versucht hatte, die körperliche Auseinandersetzung zu beenden. Da die Amtsanwaltschaft Berlin die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht widerlegen konnte, musste sie das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung daher mangels Tatnachweises einstellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
23. September 2024: Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage bei Erwerb und Besitz von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte, wodurch er sich einen Überblick über den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwurf verschaffen konnte. In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Ableistung von Therapiegesprächen einzustellen.
Weil unser Mandant dieser Weisung nicht vollständig nachgekommen war, wurde das Verfahren allerdings wieder aufgenommen. Diesmal war das Amtsgericht Tiergarten zunächst nicht bereit, das Verfahren nochmals einzustellen. In einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Richter konnte Rechtsanwalt Dietrich dann aber alle für unseren Mandanten sprechenden Gesichtspunkte ansprechen und den Richter schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB aufgrund des mittlerweile eingetretenen erheblichen Zeitablaufs ohne eine Auflage einzustellen.
Unser Mandant war angesichts des schwerwiegenden Vorwurfs sehr erleichtert, dass eine erneute Gerichtsverhandlung und eine drohende Verurteilung wegen der Verbreitung, des Erwerbs und dem Besitz kinderpornografischer Schriften gem. § 184b StGB verhindert werden konnte.
Fachanwalt Strafrecht: Warenbetrug
19. September 2024: Verfahren wegen Warenbetrugs über eBay gegen geringe Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht der Akte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich dann mit einem Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unsere Mandantin wegen Warenbetrugs einzustellen. In seinem Schriftsatz wies Rechtsanwalt Dietrich insbesondere darauf hin, dass unsere Mandantin die CDs selbst gebraucht erworben hatte und ihr nicht bewusst gewesen war, dass es sich um nicht originale Reproduktionen handelt. Die Staatsanwaltschaft war daher bereit, das Verfahren gegen unsere Mandantin angesichts ihrer nicht als schwer zu bewertenden Schuld gegen Schadenswiedergutmachung und eine geringe Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, das Strafverfahren wegen Warenbetrugs ohne eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister abschließen zu können.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
17. September 2024: Erwerb von Drogen über den Facebook-Messenger – Einstellung mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall beauftragt hatte, nahm Rechtsanwalt Dietrich Einsicht in die Ermittlungsakte. In einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin trug Rechtsanwalt Dietrich dann vor, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass unsere Mandantin tatsächlich Betäubungsmittel erworben hatte. Rechtsanwalt Dietrich wies unter anderem darauf hin, dass sich der Vorwurf ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechende Anfrage in dem sichergestellten Chat stützt. Die Schlussfolgerung der Polizei, es handele sich dabei um eine Drogenbestellung, ist nicht weiter erläutert worden. Das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen dem Erwerb von Betäubungsmitteln musste durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher mangels Tatnachweises eingestellt werden.
Fachanwalt Strafrecht: Sachbeschädigung
10. September 2024: Strafverfahren wegen Sachbeschädigung durch Graffiti mangels Tatnachweises eingestellt
Nach seiner Mandatierung und Durchsicht der Ermittlungsakte wandte sich Rechtsanwalt Dietrich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen Sachbeschädigung einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug in seinem Schriftsatz glaubhaft vor, dass unser Mandant nicht an dem Graffitisprühen beteiligt war und wies insbesondere darauf hin, dass unser Mandant beim Eintreffen der Polizei keinerlei Farbanhaftungen aufgewiesen hatte und von der Zeugin auch nicht als Sprüher identifiziert worden war. Die Staatsanwaltschaft Berlin konnte die Einlassung von Rechtsanwalt Dietrich nicht entkräften und musste das Verfahren daher mangels Tatnachweises einstellen.