Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Fahrlässige Brandstiftung

21. Juli 2022: Nach Feuerwehreinsatz - Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt

In einem Mehrfamilienhaus in Berlin war es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Die Feuerwehr musste anrücken und konnte die Rauchentwicklung einer Wohnung zuordnen, zu der sie sich gewaltsam Zutritt verschaffte. In der Wohnung befanden sich keine Personen. Der Brand konnte auch schnell gelöscht werden, ohne dass Anwohner gefährdet wurden. Als Brandursache wurde ein ölgetränkter Lappen auf dem Dielenboden der Wohnung ausfindig gemacht. Das Öl soll für den Boden vorgesehen gewesen sein. Da unser Mandant Mieter der Wohnung war, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.

Mit einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach dem Erhalt der Akte besprach Rechtsanwalt Dietrich diese und das weitere Vorgehen mit unserem Mandanten und fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin an. In dem Schriftsatz beantragte Rechtsanwalt Dietrich, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Denn nach der Ermittlungsakte war überhaupt nicht geklärt, ob sich unser Mandant bei oder vor dem Brand in der Wohnung befunden hatte. Nachbarn hatten lediglich gesehen, dass die Wohnung in der Zeit renoviert worden war. Wer die Lappen tatsächlich auf dem Boden hatte liegen lassen, konnte nicht geklärt werden. Zudem verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass es keinesfalls zum Allgemeinwissen gehört, dass sich in Öl getränkte Lappen von selbst entzünden können. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt für Strafrecht: Unterschlagung

19. Juli 2022: Vorwurf der Unterschlagung im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt

Unser Mandant war als Sicherheitsmitarbeiter bei der Deutschen Bahn tätig. Er soll im Rahmen seiner Streifentätigkeit eine verlorene Geldbörse gefunden und an sich genommen haben. Die Geldbörse wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt im Fundbüro abgegeben, sodass eine Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen unseren Mandanten gestellt wurde. Zudem wurde unser Mandant aufgrund des Vorfalls gekündigt.

Mit der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich, der sich umgehend als Verteidiger anzeigte. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte erhalten hatte, besprach er diese mit unseren Mandanten und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. Darin regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Zur Begründung führte er an, dass unser Mandant nach dem Fund der Geldbörse noch zu einer Auseinandersetzung auf dem Bahnhof gerufen wurde. Hier kam es zu einer Festnahme, bei der sich der Betroffene nicht unerheblich gegen unseren Mandanten gewehrt hatte. Unser Mandant vermutete, die Geldbörse dabei selbst verloren zu haben. Zudem trug Rechtsanwalt Dietrich vor, dass die Kündigung der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand hatte und für rechtswidrig erklärt wurde. Die Amtsanwaltschaft war daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Der Vorteil für unseren Mandanten ist daran, dass er sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen darf und eine öffentlich stattfindende Hauptverhandlung vor dem Strafgericht umgehen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß BtMG - Einstellung mangels Tatnachweis

13. Juli 2022: Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen dem Anbau, der Herstellung, dem Handeltreiben, dem Schmuggel und dem Erwerb von Betäubungsmitteln geführt.

Im Rahmen einer Handydatenauswertung in einem gesonderten Verfahren wurde eine Unterhaltung sichergestellt, in der unser Mandant, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, einer Person über den Nachrichtendienst WhatsApp Betäubungsmittel („Pilze“) angeboten und mit diesen Handel betrieben haben soll.

Rechtsanwalt Dietrich konnte nach Akteneinsicht in einem Schriftsatz darstellen, dass die aufgefundenen Beweismittel nicht für eine Verurteilung reichen würden. Es war schon nicht geklärt, dass es sich bei dem als Verkäufer vermuteten WhatsApp-Teilnehmer um unseren Mandanten handelt. Rechtsanwalt Dietrich konnte auch darlegen, dass es für den Besitz oder die Weitergabe von Betäubungsmitteln durch unseren Mandanten keine Beweise gibt. Zusätzlich wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausschließlich auf die vermeintlich für Betäubungsmittel sprechenden Anfragen nach „Pilzen“ gestützt wird. Verkaufsgespräche, in denen nur allgemein über die Möglichkeit und eventuelle Modalitäten künftiger Betäubungsmittelgeschäfte gesprochen wird, sind jedoch nicht strafbar.

Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten musste durch die Staatsanwaltschaft Stralsund daher mangels Tatnachweis eingestellt werden

Fachanwalt Strafrecht: Nötigung

28. Juni 2022: Nötigung – Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserem Mandanten aufgesucht, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung geführt wurde. Unser Mandant soll gegenüber seiner ehemaligen Lebensgefährtin geäußert haben, ihr zwei Männer vorbei zu schicken, sollte sie zum Jugendamt gehen. Auch soll er ihr mit der Hand Schläge angedroht haben.

Rechtsanwalt Dietrich beantragte nach Aktensicht gegenüber der Amtsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandaten mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bei der Durchsicht der Ermittlungsakte fiel Rechtsanwalt Dietrich auf, dass der Tatverdacht einzig auf der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten beruht, welche sich mit unserem Mandanten zu der Zeit ihrer Anzeige in einem Sorgerechtsstreit um die gemeinsamen Kinder befand. Nach Auswertung ihrer Zeugenaussage drängte sich Rechtsanwalt Dietrich der Verdacht auf, dass die ehemalige Lebensgefährtin unseren Mandanten aus Eifersucht und aus Rache falsch belastet hatte, um Auflagen bezüglich des Umgangs mit den Kindern zu erwirken. Die Amtsanwaltschaft Berlin konnte die von Rechtsanwalt Dietrich abgegebene Erklärung nachvollziehen und stellte das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

22. Juni 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Einstellung mangels Tatnachweis

Unser Mandat wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, Betäubungsmittel in seiner Wohnung besessen zu haben. Er wendete sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. In seinem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass schon nicht geklärt war, ob sich tatsächlich Betäubungsmittel in der Wohnung unseres Mandanten befunden haben.  Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte bei der Polizei angegeben, sie habe ein weißes Pulver in dessen Wohnung vorgefunden. Rechtsanwalt Dietrich wies darauf hin, dass es sich hierbei jedoch auch um Reste von Waschmittel, Medikamenten oder anderen im Haushalt üblicherweise verfügbaren Sachen handeln könne, da das Pulver kriminaltechnisch nicht untersucht worden war. Doch auch wenn es sich bei dem Pulver um Betäubungsmittel handeln sollte, sei ein Besitz unseres Mandanten nicht nachgewiesen, da es zahlreiche andere Personen gab, die Zugang zu der Wohnung unseres Mandanten gehabt hatten. Die Staatsanwaltschaft Berlin folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

17. Juni 2022: Strafverfahren wegen Betruges gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt

Unsere Mandantin wendete sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen sie wegen Betruges ermittelte. Ihr wurde vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die geringfügige Beschäftigung ihres Sohnes beim Jobcenter anzuzeigen und dadurch zu Unrecht Leistungen erhalten zu haben.

Nach Durchsicht der Ermittlungsakte trug Rechtsanwalt Dietrich in einem Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin alle Bedenken vor und beantragte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte ausführlich dar, dass es nicht geklärt sei, dass unsere Mandantin überhaupt von der Beschäftigung ihres Sohnes wusste. Dieser war lediglich zehn Stunden in der Woche beschäftigt, auch wurde sein Gehalt nur auf sein eigenes Konto überwiesen. Es ist außerdem keinesfalls unüblich, dass junge Erwachsene ihren Eltern derartige Informationen nicht ohne weiteres mitteilen. Daneben verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den stark beeinträchtigten Gesundheitszustand unserer Mandantin im vermeintlichen Tatzeitraum. Darüber hinaus sei auch das Maß der Schuld unserer Mandantin gering, da diese den ausstehenden Betrag umgehend an das Jobcenter zurückgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft Berlin war von dem Schriftsatz von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das geführte Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

08. Juni 2022: Ermittlungsverfahren wegen Betruges mit gefälschter Fahrkarte eingestellt

Als sich unser Mandant in Eile befand, kaufte er einer seriös aussehenden Person am Bahnhof eine gebrauchte Fahrkarte für 60 Cent günstiger ab. Bei der Fahrausweiskontrolle zeigte er dem Fahrausweisprüfer diese dann auch vor. Wie sich herausstellte, war diese Fahrkarte jedoch manipuliert worden, weshalb die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen unseren Mandanten nun wegen Betruges ermittelte.

Unser Mandant suchte Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und regte nach Einsicht der Ermittlungsakte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass sich unser Mandant bei der Kontrolle kooperativ verhalten hatte und dem Fahrausweisprüfer die umgehende und korrekte Aufnahme seiner Daten ermöglicht hatte. Auch wies er darauf hin, dass der Schaden (60 Cent) vorliegend als gering zu betrachten ist und dass unser Mandant das von der S-Bahn geforderte erhöhte Entgelt ebenfalls bereits gezahlt hat. Rechtsanwalt Dietrich trug auch vor, dass das gegen unseren Mandanten geführte Strafverfahren sowie das pädagogische Gespräch im Beisein der Eltern unseres Mandanten für diesen eindrücklich gewesen sind. Die Staatsanwaltschaft Cottbus schloss sich der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein.