Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Körperverletzung
02. Juni 2022: Vorwurf der einfachen Körperverletzung mittels einem Faustschlag – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages
Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger angezeigt hatte, nahm er Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich umgehend an die Staatsanwaltschaft. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten trotz hinreichenden Tatverdachts gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Organisation einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
25. Mai 2022: Ladendiebstahl - Einstellung des Strafverfahrens bei Bulimie und Essstörungen
Rechtsanwalt Dietrich fertigte einen umfangreichen Schriftsatz an das Amtsgericht Tiergarten an, in dem er anregte, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Er verwies dabei insbesondere auf den Gesundheitszustand unserer Mandantin, die bereits seit längerer Zeit an Bulimie und an einer Anpassungsstörung litt. Auch absolvierte unsere Mandantin eine Ausbildung, wo sie nur wenig Geld verdiente und ihr keine sichere Zukunftsperspektive geboten werden konnte. Zum Tatzeitpunkt war unsere Mandantin von krankheitsbedingten Essanfällen und Versagensängsten geprägt und sah sich schließlich dazu gedrungen, Lebensmittel zu stehlen. Rechtsanwalt Dietrich trug zudem vor, dass sich unsere Mandantin nach dem Vorfall umgehend stationär behandeln ließ und sich in psychotherapeutische Behandlung begab. Zudem konnte sich unsere Mandantin zwischenzeitlich ihren langersehnten Berufswunsch erfüllen, da sie eine Anstellung als Erzieherin an einer Grundschule gefunden hatte. Dennoch lehnte das Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens mit Verweis auf die bisherige Verurteilung und Einstellung ab und verurteilte unsere Mandantin in der Hauptverhandlung zunächst wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich jedoch Berufung ein. In der Berufungsinstanz wies Rechtsanwalt Dietrich dann erneut auf die prekäre gesundheitliche Situation unserer Mandantin und die Stabilisierung ihrer Lebensumstände hin und konnte das Landgericht Berlin schließlich von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage überzeugen.
Für unsere Mandantin war die Einstellung des Verfahrens eine große Erleichterung, da sie befürchtet hatte, die Anstellung an der Grundschule bei einer weiteren Eintragung ins Vorstrafenregister wieder zu verlieren.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
17. Mai 2022: Verfahren wegen Diebstahls mangels Tatnachweis eingestellt
Nach Auswertung der Akte beantragte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem Schriftsatz legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass kein hinreichender Tatnachweis geführt worden war. Zunächst war nicht bewiesen worden, dass der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin überhaupt so viel Bargeld in einem Umschlag unter seinem Bett besaß. Auch konnte nicht geklärt werden, wann es zu einem Verlust des Geldes gekommen sein sollte. Zudem war es nicht ausgeschlossen, dass eine andere Person das Bargeld gestohlen hat, da unsere Mandantin nicht die einzige Person war, die zu der Wohnung ihres ehemaligen Lebensgefährten Zugang hatte. Außerdem konnte das gegenständliche Bargeld auch nicht bei unserer Mandantin aufgefunden werden. Bei Auswertung der Ermittlungsakte drängte sich Rechtsanwalt Dietrich vielmehr der Verdacht auf, dass sich der ehemalige Lebensgefährte unserer Mandantin mit der Belastung bei dieser für die Trennung rächen wollte, da unsere Mandantin sich unerwartet von diesem getrennt hatte. Überzeugt von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich, stellte die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin schließlich mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
12. Mai 2022: Gefälschter Corona Impfausweis – Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld
Nach Durchsicht der Ermittlungsakte regte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Einstellung des Verfahrens an. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auf mehrere Unklarheiten bei den Ermittlungen hin und konnte so Zweifel daran erwecken, dass die Impfung nicht ausgeführt wurde und es sich stattdessen um einen Systemfehler mit der Chargennummer handelt. Die Staatsanwaltschaft schloss sich daraufhin dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Strafverfahren ein.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
03. Mai 2022: Grafikkarte im Media Markt eingesteckt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach Einspruch gegen Strafbefehl
Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahls wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach Auswertung der Akte regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen eine höhere Geldauflage einzustellen. Dabei verwies er darauf, dass unser Mandant sich zum Tatzeitpunkt in einer extremen beruflichen Belastungssituation befand und bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Da es sich um eine nicht gerade günstige Grafikkarte gehandelt hatte, war die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Sie verfasste vielmehr einen Strafbefehl, den das Amtsgericht Leipzig unterzeichnete. Der Mandant sollte durch den Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich fristgerecht Einspruch ein und nahm nochmal Einsicht in die Ermittlungsakte. Daraufhin wandte er sich mit einem Schriftsatz an das Amtsgericht und trug alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen erneut vor. Das Amtsgericht war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen und von einer Hauptverhandlung abzusehen. Unser Mandant war erleichtert, dass das Verfahren trotz des Strafbefehls ohne Verurteilung abgeschlossen werden konnte und er weiterhin nicht vorbestraft ist.
Fachanwalt für Strafrecht: Urkundenfälschung
27. April 2022: Falsche Empfehlungsschreiben beim LaGeSo eingereicht - Verfahren wegen Urkundenfälschung gegen Geldauflage eingestellt
In Sorge um seine Zukunft als Arzt in Deutschland kam unser Mandant zu Rechtsanwalt Dietrich. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei Auswertung der Ermittlungsakte stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass die Staatsanwaltschaft Berlin bereits den Entwurf eines Strafbefehls gefertigt und diesen dem Amtsgericht übersandt hatte. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich deshalb in einem umfangreichen Schreiben an das Amtsgericht Tiergarten und beantragte, den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht zu erlassen und das Verfahren einzustellen. Dabei verwies Rechtsanwalt Dietrich darauf, dass einige der Ärzte bereit waren, die Hospitation seines Mandanten zu bestätigen. Außerdem zweifelte Rechtsanwalt Dietrich die Urkundenqualität der Schreiben an und legte dar, dass eine Verurteilung sowohl beruflich als auch aufenthaltsrechtlich erhebliche Konsequenzen für unseren Mandanten haben würde. Das Amtsgericht Tiergarten folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich und war schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt für Strafrecht: Körperverletzung und Diebstahl
21. April 2022: Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung nach Strafbefehl in der Hauptverhandlung eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein und beantragte Akteneinsicht. Nachdem er die Ermittlungsakte ausgewertet hatte, besprach Rechtsanwalt Dietrich diese mit unserem Mandanten und entwickelte eine Verteidigungsstrategie für die anstehende Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung trug Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten eine Einlassung vor, in der er die Vorwürfe bestritt und auf das Fehlverhalten der älteren Dame hinwies. Diese hatte unseren Mandanten gefragt, ob er ihre Wohnung streichen und sie ihm dafür 400,00 € geben könne. Da die Malerarbeiten sich aufgrund des desaströsen Zustandes der Wände hinzogen, wollte sie unseren Mandanten nicht mehr bezahlen. Daraufhin entstand eine verbale Auseinandersetzung, in der sich unser Mandant die 60,00 € nahm, die ohnehin an diesem Tag übergeben werden sollten. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne Geldauflage einzustellen.