Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
Sie könne die Referenzen für die einzelnen Jahre im folgenden Kasten auswählen.
Über die Suchfunktion oder eine Auswahl Kategorien können sie weitere Einschränkungen vornehmen.
Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl
23. August 2021: Beobachtung eines Taschendiebstahls durch Polizeibeamte – Einstellung mangels Tatnachweises
Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger beauftragt hatte, wandte sich dieser mit einem Schreiben unmittelbar an die Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es bereits unklar war, ob es sich bei der beobachteten Person um unseren Mandanten handelte. Die Polizeibeamten hatten unseren Mandanten nicht festgestellt und angesprochen. Auch handelte es sich bei den Beobachtungen vielmehr um Vermutungen und weniger um konkret vorwerfbare Handlungen, sodass ein hinreichender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Dies überzeugte auch die Amtsanwaltschaft, welche das Ermittlungsverfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises einstellte.
Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht
19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens
Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Betrug
17. August 2021: Betrug mit einem Schaden von über 40.000,00 € - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafe und laufender Bewährung
Gemeinsam mit einer Mitbeschuldigten soll unser Mandant bei verschiedenen Unternehmen Waren mit der Absicht, die anfallenden Kosten nicht zu entrichten, bestellt haben. Dies soll sich wiederholt ereignet haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Rostock zudem eine gewerbsmäßige Tatbegehung der Beschuldigten angenommen hatte. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs und seiner einschlägigen Vorstrafe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock die Einstellung des Verfahrens im Wege einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich mehrmals an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Unternehmen einzustellen. So war es möglich, eine weitere Verurteilung und einen Bewährungsbruch zu verhindern.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
23. Juli 2021: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz 35 Vorstrafen und Bewährungsbruchs in drei Fällen
Da ihm bei erneuter Verurteilung ein Bewährungswiderruf und eine mehrjährige Haftstrafe drohte, ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich bei seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigen. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich räumte unser Mandant den Tatvorwurf ein. Rechtsanwalt Dietrich legte die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten vor dem Gericht dar. Das Amtsgericht verhängte daher lediglich eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche allerdings zunächst angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein, sodass unser Mandant sich in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht erneut einlassen konnte. Hier machte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Frankfurt (Oder) auf die inzwischen eingetretene Besserung unseres Mandanten aufmerksam, hierzu konnte er insbesondere auf die positive Einschätzung seiner Bewährungshelfer verweisen. In der Berufungsinstanz wurde die Freiheitsstrafe unseres Mandanten daher abermals nur zur Bewährung ausgesetzt.
Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung
22. Juli 2021: Vorwurf der Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis
Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung der Wohnung unserer Mandantin an, bei der das infrage stehende Handy auch aufgefunden wurde. Unsere Mandantin kontaktierte daraufhin umgehend Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und beantragte dann bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt darstellen und die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich davon überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung
21. Juli 2021: Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mangels Tatnachweis eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.
Fachanwalt Strafrecht: Betrug
19. Juli 2021: Strafverfahren wegen Betrugs trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unser Mandant keinerlei Mängel bewusst war, da er das Fahrzeug vor dem Verkauf in einer Autowerkstatt hat untersuchen lassen und auf diese Ergebnisse vertraut hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Frankfurt am Main zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin erneut mit einem Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt am Main, in dem er alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen aufzeigte. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen unseres Mandanten wurde eine Einstellung zunächst trotzdem abgelehnt. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Frankfurt am Main dann aber schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.