Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Taschendiebstahl

23. August 2021: Beobachtung eines Taschendiebstahls durch Polizeibeamte – Einstellung mangels Tatnachweises

In einem Foodcourt eines Berliner Einkaufszentrums soll unser Mandant von mehreren Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er gemeinsam mit einer anderen Person versuchten haben soll, Wertgegenstände aus den über den Stühlen hängenden Jackentaschen zu entwenden. Da unser Mandant dem beobachtenden Polizeibeamten bereits aus einem anderen Verfahren bekannt war, sollen diese bereits vor Ort durch den Polizeibeamten identifiziert worden sein.

Nachdem unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger beauftragt hatte, wandte sich dieser mit einem Schreiben unmittelbar an die Amtsanwaltschaft Berlin. Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass es bereits unklar war, ob es sich bei der beobachteten Person um unseren Mandanten handelte. Die Polizeibeamten hatten unseren Mandanten nicht festgestellt und angesprochen. Auch handelte es sich bei den Beobachtungen vielmehr um Vermutungen und weniger um konkret vorwerfbare Handlungen, sodass ein hinreichender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte. Dies überzeugte auch die Amtsanwaltschaft, welche das Ermittlungsverfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises einstellte.

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerflucht / Unfallflucht

19. August 2021: Fahrerflucht / Unfallflucht – Einstellung des Verfahrens

Durch Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Unfallflucht vorgeworfen. In Berlin Reinickendorf hatte er mit seinem Taxi ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug beschädigt und war davongefahren. Am anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von fast 3.000,00 €.

Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zum Gericht auf und verwies auf das fortgeschrittene Alter unseres Mandanten. Auch konnte Rechtsanwalt darlegen, dass unser Mandant mittlerweile aufgehört hatte, Taxi zu fahren. In der vom Gericht angesetzten Hauptverhandlung verwies Rechtsanwalt Dietrich abermals auf die entlastenden Umstände. Deshalb war das Amtsgericht bereit, das Verfahren ohne Auflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Besonders schwerer Betrug

17. August 2021: Betrug mit einem Schaden von über 40.000,00 € - Einstellung des Verfahrens trotz einschlägiger Vorstrafe und laufender Bewährung

Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant wegen besonders schweren Betruges beschuldigt. Es soll hierbei ein Schaden von über 40.000,00 € entstanden sein.

Gemeinsam mit einer Mitbeschuldigten soll unser Mandant bei verschiedenen Unternehmen Waren mit der Absicht, die anfallenden Kosten nicht zu entrichten, bestellt haben. Dies soll sich wiederholt ereignet haben, weshalb die Staatsanwaltschaft Rostock zudem eine gewerbsmäßige Tatbegehung der Beschuldigten angenommen hatte. Angesichts der Schwere des Tatvorwurfs und seiner einschlägigen Vorstrafe beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich regte gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock die Einstellung des Verfahrens im Wege einer Wiedergutmachung des entstandenen Schadens an. Nachdem sich Rechtsanwalt Dietrich mehrmals an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte, war diese schließlich bereit, das Verfahren gegen Rückzahlung des entstandenen Schadens an die Unternehmen einzustellen. So war es möglich, eine weitere Verurteilung und einen Bewährungsbruch zu verhindern.

Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl

23. Juli 2021: Bewährungsstrafe im Berufungsverfahren trotz 35 Vorstrafen und Bewährungsbruchs in drei Fällen

Das Bundeszentralregister unseres Mandanten verzeichnete insgesamt 35 Vorstrafen, darunter zahlreiche Verurteilungen wegen Diebstahls, sowie wegen Körperverletzung und Betäubungsmitteldelikten. Auch hatte er sich schon mehrmals in Haft befunden. Als unser Mandant erneut wegen Ladendiebstahls von Waren in Höhe von mehr als 1.000,00 € auffällig geworden ist und die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) deshalb gegen ihn ermittelte, stand er noch wegen Diebstahls in drei Verfahren unter Bewährung.

Da ihm bei erneuter Verurteilung ein Bewährungswiderruf und eine mehrjährige Haftstrafe drohte, ließ sich unser Mandant von Rechtsanwalt Dietrich bei seiner Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht verteidigen. Auf Anraten von Rechtsanwalt Dietrich räumte unser Mandant den Tatvorwurf ein. Rechtsanwalt Dietrich legte die schwierigen Lebensumstände unseres Mandanten vor dem Gericht dar. Das Amtsgericht verhängte daher lediglich eine kurze Freiheitsstrafe von 3 Monaten, welche allerdings zunächst angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernau legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein, sodass unser Mandant sich in der Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht erneut einlassen konnte. Hier machte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Frankfurt (Oder) auf die inzwischen eingetretene Besserung unseres Mandanten aufmerksam, hierzu konnte er insbesondere auf die positive Einschätzung seiner Bewährungshelfer verweisen. In der Berufungsinstanz wurde die Freiheitsstrafe unseres Mandanten daher abermals nur zur Bewährung ausgesetzt.

Fachanwalt Strafrecht: Unterschlagung

22. Juli 2021: Vorwurf der Unterschlagung – Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis

Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unsere Mandantin wegen Unterschlagung. Angezeigt wurde sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, da sie ein ihr überlassenes Handy nicht wieder zurückgeben wollte. Der ehemalige Arbeitgeber behauptete diesbezüglich, dass das Handy unserer Mandantin ihr lediglich als Diensthandy übergeben wurden sei und nach deren Kündigung zurückzugeben sei.

Das Amtsgericht Tiergarten ordnete eine Durchsuchung der Wohnung unserer Mandantin an, bei der das infrage stehende Handy auch aufgefunden wurde. Unsere Mandantin kontaktierte daraufhin umgehend Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und beantragte dann bei der Amtsanwaltschaft Berlin, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich den wahren Sachverhalt darstellen und die Amtsanwaltschaft Berlin schließlich davon überzeugen, das Verfahren mangels Tatnachweis einzustellen. 

Fachanwalt Strafrecht: Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

21. Juli 2021: Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant wurde von seinem Nachbarn angezeigt, da er dessen Grundstück betreten haben und dessen dort befindliche Dachrinne beschädigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Cottbus leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Mit der Vorladung als Beschuldigter hat unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich aufgesucht und ihn um rechtlichen Beistand geboten.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und beantragte zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Durchsicht und Auswertung der Ermittlungsakte, wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Cottbus, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweis einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich wies zunächst auf die unzähligen Auseinandersetzungen des Nachbarn mit unserem Mandanten und weiteren Nachbarn hin und legte auch dar, dass der Tatverdacht einzig auf der Vermutung und Aussage des Nachbarn beruht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

19. Juli 2021: Strafverfahren wegen Betrugs trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn wegen Betrugs ermittelte. Er soll über eBay ein Fahrzeug mit einer aktuellen HU-Bescheinigung versteigert haben, obwohl das Fahrzeug verkehrsunsicher gewesen sein soll.  Da der Käufer das Fahrzeug nach Erhalt in einer Werkstatt untersuchen lassen hatte, wobei zahlreiche gravierende Mängel, unter anderem am Motor, festgestellt worden waren, könne die von unserem Mandanten vorgelegte HU-Bescheinigung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daher nur gefälscht gewesen sein.

Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich als Verteidiger an und wandte sich nach Durchsicht der Ermittlungsakte mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in dem er beantragte, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass sich unser Mandant keinerlei Mängel bewusst war, da er das Fahrzeug vor dem Verkauf in einer Autowerkstatt hat untersuchen lassen und auf diese Ergebnisse vertraut hatte. Dennoch wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Frankfurt am Main zugelassen und ein Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Dietrich wandte sich daraufhin erneut mit einem Schreiben an das Amtsgericht Frankfurt am Main, in dem er alle für unseren Mandanten sprechenden Erwägungen aufzeigte. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen unseres Mandanten wurde eine Einstellung zunächst trotzdem abgelehnt. In einem persönlichen Gespräch konnte Rechtsanwalt Dietrich das Amtsgericht Frankfurt am Main dann aber schließlich davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine geringe Geldauflage einzustellen.