Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt Strafrecht: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

07. März 2022: Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe – Kurze Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren, weil er gemeinsam mit einem Bekannten eine Cannabisplantage in einer Wohnung betrieben haben soll. Bei der Durchsuchung fand die Polizei zahlreiche Cannabispflanzen und eine Pistole. Der strafrechtliche Tatvorwurf lautete auf gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführens einer Schusswaffe. Gemäß § 30a Abs. 2 BtMG liegt die entsprechende Strafdrohung bei mindestens 5 Jahren Freiheitsstrafe. Unser Mandant war bereits mehrfach vorbestraft und stand unter Bewährung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Im Falle einer Verurteilung drohte unserem Mandanten eine empfindliche Freiheitsstrafe.

In der Hauptverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich unter anderem darlegen, dass unser Mandant keine Kenntnis von der Waffe hatte. Außerdem wies Rechtsanwalt Dietrich auf die Umstände der Sozialisierung unseres Mandanten hin und konnte das Gericht davon überzeugen, dass hier ein minder schwerer Fall anzunehmen sei. Das Gericht folgte der Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich und verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.

Fachanwalt Strafrecht: gefährliche Körperverletzung

03. März 2022: Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nach Verfolgung eines Mannes – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung

Unser Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung angeklagt. Er soll mit zwei Mitangeklagten einen Mann verfolgt und geschubst haben, um ihn anschließend zusammenzuschlagen. Die Gründe für die Verfolgung waren unklar.

Da bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten droht, wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich als erfahrenen Strafverteidiger. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Bei der Auswertung der Ermittlungsakte und Gesprächen mit unseren Mandanten konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass das vermeintliche Opfer eine Bekannte unseres Mandanten vergewaltigt und Nacktbilder von dieser gemacht hatte, um sie damit zu weiteren sexuellen Handlungen zu erpressen. Unser Mandant wollte die Bilder gemeinsam mit den Mitangeklagten löschen.

Rechtsanwalt Dietrich verfasste einen umfassenden Schriftsatz an das Amtsgericht, in dem er darlegte, dass unser Mandant nicht als „Schubser“ identifiziert worden war und das vermeintliche Opfer aufgrund der Erpressung seiner Bekannten mit den Nacktbildern festhalten und der Strafverfolgung zuführen durfte. Das Gericht war jedoch nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Es kam zu einer Hauptverhandlung. Durch die geschickte und konfrontative Befragung der Zeugen konnte Rechtsanwalt Dietrich die Widersprüche der Anklage herausarbeiten und verstärken. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft waren daraufhin schließlich bereit, das Verfahren gegen unseren Mandanten ohne eine Geldauflage einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Bedrohung

23. Februar 2022: Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant wohnte in einer Wohngemeinschaft. Mit einer seiner Mitbewohnerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen, da diese den Putzplan nicht einhalten wollte. Als es dann zum wiederholten Mal zu einem Streit wegen ihrem Verhalten kam, eskalierte die Situation und unser Mandant forderte seine Mitbewohnerin auf, auszuziehen. Im Laufe dieses Streits soll unser Mandant seiner Mitbewohnerin dann damit gedroht haben, sie umbringen und schlagen zu wollen. Der Streit soll mit einem Handy aufgenommen worden sein. Aus diesem Grund wurde gegen unseren Mandanten Strafanzeige wegen Bedrohung erstattet.

Unser Mandant wandte sich daraufhin an Rechtsanwalt Dietrich und beauftrage ihn mit seiner Verteidigung. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte richtete sich Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin und regte an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unser Mandant seit einiger Zeit an psychischen Problemen leidet. Zudem war er am Abend des Vorfalls auch gesundheitlich angeschlagen und angetrunken. Es sei zwar zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, jedoch sei nicht geklärt, dass unser Mandant seine Mitbewohnerin tatsächlich mit dem Tode bedroht haben soll. Auch den Videoaufnahmen, deren Verwertbarkeit ohnehin zweifelhaft ist, sei eine solche Bedrohung nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Dietrich legte auch dar, dass die Mitbewohnerin juristische Fachkenntnisse hat und es daher möglich sei, dass diese sich der Erforderlichkeit der Verbrechensandrohung bewusst war und die Todesdrohung daher hinzugefügt habe. Zudem wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass sich unser Mandant seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung befindet. Angesichts dessen war die Amtsanwaltschaft Berlin bereit, das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages einzustellen.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug

27. Januar 2022: Verfahren wegen Fahrkartenbetrug mangels Tatnachweis eingestellt

Unser Mandant ist mit dem ICE gefahren und hat bei der Fahrausweiskontrolle eine auf einen anderen Namen vorläufig ausgestellte Bahncard 100 vorgelegt. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daraufhin gegen unseren Mandanten wegen Betruges.

Als unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat, zeigte dieser sich als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Dann wandte sich Rechtsanwalt Dietrich in einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin. In diesem legte Rechtsanwalt Dietrich seine Zweifel an der Strafbarkeit unseres Mandanten dar. Er wies darauf hin, dass es nicht ersichtlich ist, dass der Deutschen Bahn durch das Verhalten unseres Mandanten überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist. Unser Mandant besaß für die Fahrt ein gültiges Online-Ticket, das er zunächst nur nicht vorgezeigt hatte. Ein Vermögensschaden wäre allenfalls dann entstanden, wenn das Ticket storniert worden wäre. Dies war vorliegend jedoch nicht der Fall. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass unser Mandant eine nachträgliche Stornierung geplant hatte. Die Amtsanwaltschaft Berlin war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren mangels Tatnachweis ein. Unser Mandant, der für seine berufliche Tätigkeit auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen ist, war sehr erleichtert, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Angaben zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels

26. Januar 2022: Nach Scheinehe - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen wurde, Vietnamesen eine unberechtigte Aufenthaltserlaubnis verschafft zu haben, indem sie Frauen für Scheinehen oder Vaterschaftsanerkennungen vermittelt haben sollen. Auch der Name unserer Mandantin stand in dem Geschäftsbuch von einem Mitglied der Bande, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurde. Sie soll einen Vietnamesen in Dänemark gehreitatet und nie mit diesem zusammengelebt haben. Dafür soll sie einen höheren vierstelligen Geldbetrag erhalten haben.

Nachdem unsere Mandantin mit der Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zu Rechtsanwalt Dietrich kam, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an. Er forderte die Ermittlungsakte an und besprach diese ausführlich mit unserer Mandantin. Da Rechtsanwalt Dietrich ahnte, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen würde, wandte er sich auch persönlich an die Staatsanwaltschaft. Zudem verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Schwachstellen der Ermittlungen herausarbeitete und aufzeigte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere bislang nicht vorbestrafte Mandantin gegen einen Geldbetrag einzustellen. Ihr hätte andernfalls eine Geldstrafe gedroht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis eingetragen worden wäre.

Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant soll ohne eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio in Chemnitz gearbeitet haben. Mitarbeiter des Zollamts trafen unseren Mandanten bei einer Kontrolle des Nagelstudios an. Weil er dachte, dass sich das Verfahren dann erledigen würde, räumte er in seiner Vernehmung ein, die Inhaberin des Nagelstudios besucht und sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Studio unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Aue ließ unserem Mandanten daraufhin einen Strafbefehl zukommen, indem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 € verurteilt wurde.

Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

21. Januar 2022: Ausländische Bauarbeiter angeworben und nicht bezahlt – Einstellung des Strafverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrere Personen aus dem Ausland für Tätigkeiten auf Baustellen in Deutschland zunächst angeworben und später weder den vereinbarten Lohn gezahlt noch Sozialabgaben geleistet zu haben. Aufgrund dieser Vorwürfe wurden gegen unseren Mandanten bereits Strafverfahren im europäischen Ausland geführt. Mit einem Rechtshilfeersuchen bat die Staatsanwaltschaft eines Nachbarstaates um weitere Ermittlungen in Deutschland.

Sodann wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen gegen unseren Mandanten durchgeführt. Seine Wohnung und Arbeitsräume wurden durchsucht und verschiedene Datenträger beschlagnahmt. Weil die Ermittlungsmaßnahmen für unseren Mandanten sehr belastend waren und er seine berufliche Existenz bedroht sah, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakten und wertete die Ermittlungsmaßnahmen und die Erkenntnisse aus. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass bereits im Ausland umfassende Ermittlungen gegen unseren Mandanten geführt worden sind, die keinen hinreichenden Tatverdacht begründet hatten. Unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrensganges seien weitere Ermittlungen in Deutschland nicht zulässig. Es liege ein Verfahrenshindernis vor. Im Übrigen seien auch die in Deutschland aufgefundenen Beweismittel nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten zu begründen.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein und wies ausdrücklich darauf hin, dass unser Mandant eine Entschädigung beantragen könne. Angesichts der bereits erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen war unser Mandant sehr froh, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.