Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen
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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen
Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht
05. Juli 2021: Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Unfallflucht und einem Schaden von beinahe 1.500,00 €
Da unserem Mandanten unklar war, wie er gegen die erhobenen Tatvorwürfe vorzugehen hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich. Unmittelbar nach seiner Mandatierung setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kempten in Verbindung und schilderte in einem umfangreichen Schreiben den Hergang des Geschehens. Da Rechtsanwalt Dietrich auch auf die persönlichen Umstände unseres Mandanten und den etwaigen Folgen einer Verurteilung für die Ausübung seines Berufes hinwies, war die Staatsanwaltschaft Kempten bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Diebstahl
02. Juli 2021: Diebstahl von 500,00 € - Einstellung in zweiter Verhandlung
Bereits im Ermittlungsverfahren bestritt Rechtsanwalt Dietrich gegenüber der Staatsanwaltschaft Plauen den Diebstahl. Etwaige Erklärungen hatte unsere Mandantin nur deshalb abgegeben, weil sie so hoffte, ihren Arbeitsplatz zu retten. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab, weil offensichtlich unsere Mandantin bereits bei zwei früheren Arbeitgebern in den Verdacht geraten war, Diebstähle begangen zu haben. Deshalb wurde Anklage vor dem Amtsgericht Auerbach erhoben und eine Verhandlung durchgeführt. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Auerbach konnte Rechtsanwalt Dietrich nochmals den Sachverhalt darlegen. Auch verwies Rechtsanwalt Dietrich auf den eingetretenen Zeitablauf. Schließlich waren die Staatsanwaltschaft Plauen und das Amtsgericht Auerbach bereit, das Verfahren gegen eine kleine Geldzahlung einzustellen.
Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen BtMG
30. Juni 2021: Bewährungsstrafe bei Abgabe von Betäubungsmitteln an ein Kind
Nachdem unser Mandant der ersten angesetzten Hauptverhandlung unentschuldigt ferngeblieben war, drohte ihm der Erlass eines Haftbefehls. Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte zunächst den zuständigen Richter, wodurch es ihm gelang, den Haftbefehl abzuwenden. Vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin hatte Rechtsanwalt Dietrich zudem ein Gespräch mit dem Richter und Staatsanwalt geführt, in welchem er den Sachverhalt eingehend schilderte und die persönlichen Umstände unseres Mandanten zum Ausdruck brachte. Angesichts des eindeutigen Ermittlungsstandes riet Rechtsanwalt Dietrich unserem Mandanten zu einem Geständnis. Rechtsanwalt Dietrich hatte sich zuvor mit dem Richter und Staatsanwalt darauf geeinigt, die Strafe im Falle eines Geständnisses zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant wurde daher lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fachanwalt Strafrecht: Beförderungserschleichung
28. Juni 2021: Schwarzfahren in mehreren Fällen – Freiheitsstrafe trotz zahlreicher Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Auch in dem vorliegenden Fall wurde unser Mandant zunächst ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die angesichts der zahlreichen Bewährungsbrüche unseres Mandanten in der Vergangenheit nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Unser Mandant hätte somit drei Monate im Gefängnis verbringen müssen.
Unser Mandant wandte sich nach der Verkündigung des Urteils daher an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit seiner Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein und konnte das Landgericht Berlin in der Hauptverhandlung schließlich erfolgreich davon überzeugen, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe doch zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant war über die erneute Bewährung sehr froh.
Fachanwalt Strafrecht: Ladendiebstahl
24. Juni 2021: Verfahrenseinstellung mangels Tatnachweises bei Vorwurf des Ladendiebstahls
Rechtsanwalt Dietrich zeigte sich bei der Staatsanwaltschaft Rostock umgehend als Verteidiger an und ließ sich die Ermittlungsakte zusenden. Nach sorgfältiger Auswertung der Ermittlungsakte und insbesondere der beigefügten Videoaufnahmen des Kaufhauses beantragte Rechtsanwalt Dietrich dann, das Verfahren gegen unsere Mandantin mangels Tatnachweises einzustellen. In seinem Schriftsatz trug Rechtsanwalt Dietrich die Schwachstellen der Videoaufzeichnungen vor und wies darauf hin, dass ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung voraussichtlich nicht gelingen werde. Die Staatsanwaltschaft Rostock sah weitere Ermittlungen daher als nicht zielführend an und folgte den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich. Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde mangels Tatnachweises eingestellt.
Fachanwalt Strafrecht: Versuch der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung
22. Juni 2021: Ermittlungsverfahren wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung gegen geringe Geldauflage eingestellt
Mit der Vorladung als Beschuldigte suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf und beauftragte ihn mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakte und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte Rechtsanwalt Dietrich an, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich trug vor, dass unsere Mandantin andere Passanten lediglich auf den Protest gegen die Veranstalter der Versammlung aufmerksam machen wollte und mit dem Laserpointer daher an die Wand, das Rednerpult und auch auf den Körper der Rednerin leuchtete. In deren Gesicht habe sie jedoch zu keinem Zeitpunkt geleuchtet. Auch sei unserer Mandantin nicht bewusst gewesen, dass der Laiserpointer eine derart starke Strahlung hat und ein direktes Hineinblicken in den Strahl gefährlich für das Auge sein kann. Rechtsanwalt Dietrich konnte die Staatsanwaltschaft mit seinen Argumenten davon überzeugen, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Unsere Mandantin war sehr erleichtert, keine Eintragung im Bundeszentralregister zu haben und sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen zu dürfen.
Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking) und Hausfriedensbruch
18. Juni 2021: Strafverfahren wegen Stalking mangels Tatnachweises eingestellt
Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein Schreiben an die Amtsanwaltschaft Berlin an, in dem er beantragte, das Strafverfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatnachweises einzustellen. Anhand der Ermittlungsakte konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass der Verdacht des Hausfriedensbruchs ausschließlich auf den Vermutungen der ehemaligen Freundin unseres Mandanten beruht. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass die ehemalige Freundin unseres Mandanten erst nach deren Trennung umgezogen war und unser Mandant weder Kenntnis von der neuen Adresse, noch zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf den neuen Wohnungsschlüssel gehabt hatte. Da die Tür keinerlei Einbruchsspuren aufwies, sei es daher nicht nachvollziehbar, wie unser Mandant in die verschlossene Wohnung hätte gelangen sollen. Hinsichtlich der Kontaktaufnahme führte Rechtsanwalt Dietrich aus, dass unser Mandant davon ausging, dass der Kontakt beidseitig war, da sich seine ehemalige Freundin zwischendurch selber bei ihm meldete. Die Amtsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren daher gemäß dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich mangels Tatnachweises ein.