Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich

Auf diesen Seiten zeigen wir erfolgreiche Verfahren von Rechtsanwalt Dietrich die mehr als ein Jahr zutückliegen

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Unsere neuen Fälle finden Sie auf unserer Seite für aktuelle Referenzen

Fachanwalt für Strafrecht: Falsche Angaben zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels

26. Januar 2022: Nach Scheinehe - Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen wurde, Vietnamesen eine unberechtigte Aufenthaltserlaubnis verschafft zu haben, indem sie Frauen für Scheinehen oder Vaterschaftsanerkennungen vermittelt haben sollen. Auch der Name unserer Mandantin stand in dem Geschäftsbuch von einem Mitglied der Bande, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurde. Sie soll einen Vietnamesen in Dänemark gehreitatet und nie mit diesem zusammengelebt haben. Dafür soll sie einen höheren vierstelligen Geldbetrag erhalten haben.

Nachdem unsere Mandantin mit der Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zu Rechtsanwalt Dietrich kam, zeigte sich dieser umgehend als Verteidiger an. Er forderte die Ermittlungsakte an und besprach diese ausführlich mit unserer Mandantin. Da Rechtsanwalt Dietrich ahnte, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht ohne weiteres einstellen würde, wandte er sich auch persönlich an die Staatsanwaltschaft. Zudem verfasste er einen umfangreichen Schriftsatz, in dem er die Schwachstellen der Ermittlungen herausarbeitete und aufzeigte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich schließlich bereit, das Verfahren gegen unsere bislang nicht vorbestrafte Mandantin gegen einen Geldbetrag einzustellen. Ihr hätte andernfalls eine Geldstrafe gedroht, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur im Bundeszentralregister, sondern auch im Führungszeugnis eingetragen worden wäre.

Fachanwalt für Strafrecht: Unerlaubter Aufenthalt in Deutschland

25. Januar 2022: Ohne Aufenthaltserlaubnis im Nagelstudio tätig – Strafverfahren nach Erlass eines Strafbefehls gegen Geldauflage eingestellt

Unser Mandant soll ohne eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem Nagelstudio in Chemnitz gearbeitet haben. Mitarbeiter des Zollamts trafen unseren Mandanten bei einer Kontrolle des Nagelstudios an. Weil er dachte, dass sich das Verfahren dann erledigen würde, räumte er in seiner Vernehmung ein, die Inhaberin des Nagelstudios besucht und sie ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Studio unterstützt zu haben. Das Amtsgericht Aue ließ unserem Mandanten daraufhin einen Strafbefehl zukommen, indem er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 € verurteilt wurde.

Unser Mandant wandte sich mit dem Strafbefehl umgehend an Rechtsanwalt Dietrich. Dieser legte fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein und forderte die Ermittlungsakte an. Nachdem er die Akte mit unserem Mandanten besprochen hatte, regte Rechtsanwalt Dietrich beim Amtsgericht an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. In seinem Schriftsatz verwies Rechtsanwalt Dietrich auf das kooperative Verhalten unseres Mandanten und den Umstand, dass dieser bislang nicht vorbestraft war. Außerdem legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass es sich bei der einmaligen Unterstützung lediglich um eine Gefälligkeit handelte und nicht geklärt war, ob unser Mandant eine Entlohnung für die Tätigkeit bekommen hatte. Das Amtsgericht beraumte dennoch einen Termin zur Hauptverhandlung an. Als Rechtsanwalt Dietrich daraufhin beantrage, unseren Mandanten aufgrund seiner fehlenden Aufenthaltserlaubnis vom persönlichen Erscheinen zu entbinden, war das Gericht schließlich bereit, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Damit bleibt unser Mandant weiterhin unbestraft.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

21. Januar 2022: Ausländische Bauarbeiter angeworben und nicht bezahlt – Einstellung des Strafverfahrens

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mehrere Personen aus dem Ausland für Tätigkeiten auf Baustellen in Deutschland zunächst angeworben und später weder den vereinbarten Lohn gezahlt noch Sozialabgaben geleistet zu haben. Aufgrund dieser Vorwürfe wurden gegen unseren Mandanten bereits Strafverfahren im europäischen Ausland geführt. Mit einem Rechtshilfeersuchen bat die Staatsanwaltschaft eines Nachbarstaates um weitere Ermittlungen in Deutschland.

Sodann wurden umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen gegen unseren Mandanten durchgeführt. Seine Wohnung und Arbeitsräume wurden durchsucht und verschiedene Datenträger beschlagnahmt. Weil die Ermittlungsmaßnahmen für unseren Mandanten sehr belastend waren und er seine berufliche Existenz bedroht sah, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.

Rechtsanwalt Dietrich nahm Einsicht in die Ermittlungsakten und wertete die Ermittlungsmaßnahmen und die Erkenntnisse aus. Anschließend wandte sich Rechtsanwalt Dietrich mit einem umfangreichen Schriftsatz an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft und wies darauf hin, dass bereits im Ausland umfassende Ermittlungen gegen unseren Mandanten geführt worden sind, die keinen hinreichenden Tatverdacht begründet hatten. Unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrensganges seien weitere Ermittlungen in Deutschland nicht zulässig. Es liege ein Verfahrenshindernis vor. Im Übrigen seien auch die in Deutschland aufgefundenen Beweismittel nicht geeignet, einen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten zu begründen.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein und wies ausdrücklich darauf hin, dass unser Mandant eine Entschädigung beantragen könne. Angesichts der bereits erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen war unser Mandant sehr froh, dass Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens erreichen konnte.

Fachanwalt Strafrecht: Nachstellung (Stalking)

19. Januar 2022: Vorwurf des Stalkings – Verfahren trotz zahlreicher Vorstrafen gegen Geldauflage eingestellt

Gegen unseren Mandanten lief ein Strafverfahren wegen Nachstellung (Stalking). Unser Mandant soll seine damalige Freundin immer wieder gegen ihren Willen kontaktiert und sie vor ihrer Arbeitsstelle sowie zuhause aufgesucht haben, auch soll er sie am Telefon bedroht haben. Unser Mandant wurde in der Vergangenheit bereits achtmal ohne die Hilfe von Rechtsanwalt Dietrich unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Betrug und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verurteilt. In verschiedenen darauffolgenden Verfahren konnte Rechtsanwalt Dietrich jedoch stets eine Einstellung erwirken, weshalb sich unser Mandant auch diesmal wieder an Rechtsanwalt Dietrich wandte.

Nach Auswertung der Ermittlungsakte fertigte Rechtsanwalt Dietrich ein ausführliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft an, in dem er die Einstellung des Verfahrens anregte. Rechtsanwalt Dietrich führte aus, dass die letzten Monate der Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner damaligen Freundin sehr emotional verlaufen waren, da diese ihn betrogen hatte. Es war unserem Mandanten zunächst schwer gefallen, sich von seiner Freundin zu trennen, weil diese ihn immer wieder anrief, obwohl sie ihm zuvor mitgeteilt hatte, keinen Kontakt mehr zu wollen. Als er sich dann endgültig von ihr getrennt hatte, stellte sie gegen ihn eine Strafanzeige, um sich für die Trennung zu rächen. Hierfür spricht auch, dass sie ihre eigenen Kontaktversuche nach der Trennung gegenüber der Polizei verschwiegen hatte und es keine unabhängigen Zeugen gibt, die die behauptete einseitige Kontaktaufnahme von unserem Mandanten bezeugen könnten. Zuletzt wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass auch die Lebensgestaltung der damaligen Freundin schon nicht im Sinne des § 238 StGB betroffen sei, da diese in ihrer Lebensgestaltung zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt war, sondern lediglich ein ungutes Gefühl hatte. Die Staatsanwaltschaft folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

13. Januar 2022: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage

Unser Mandant wurde von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes eines Campingplatzes in Mecklenburg-Vorpommern angetroffen. Die Sicherheitsdienstmitarbeiter hatten den Verdacht, dass unser Mandant und seine Freunde Drogen konsumieren würden. Es wurden die Zelte unseres Mandaten und seiner Freunde durchsucht und ein Rucksack mit Betäubungsmitteln festgestellt. Insbesondere wurden Marihuana, LSD-Trips und Heroin aufgefunden. Daraufhin riefen sie die Polizei. Unser Mandant erhielt, vom Amtsgericht Rostock einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Er beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Strafverteidigung. Dieser zeigte sich umgehend als Verteidiger an und beantragte Akteneinsicht. Rechtsanwalt Dietrich legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und verfasste ein Schreiben an das Amtsgericht. Darin regte er an, dass Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Er führte aus, dass schon die Durchsuchung der Rucksäcke unseres Mandaten und seiner Freunde problematisch sei, da Zweifel bestehen, dass diese Durchsuchung freiwillig geschah. Zudem liegen, nach Auffassung von Rechtsanwalt Dietrich, weitere Verfahrensfehler nahe. Das Amtsgericht folgte der Anregung von Rechtsanwalt Dietrich, sodass das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde.

Fachanwalt Strafrecht: Urkundenfälschung

11. Januar 2022: Einstellung bei Fälschung einer ärztlichen Bescheinigung trotz Geständnis

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine verfälschte ärztliche Bescheinigung eingereicht zu haben, um seine Abwesenheit vom Unterricht zu entschuldigen. Dies räumte er gegenüber der Polizei auch ein. Das Amtsgericht Hannover verurteilte unseren Mandanten, unter Beteiligung eines anderen Rechtsanwaltes, daher zunächst wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.

Als sich unser Mandant daraufhin dann an Rechtsanwalt Dietrich wandte, legte Rechtsanwalt Dietrich gegen dieses Urteil umgehend Berufung ein und wandte sich mit einem umfangreichen Schreiben an das Landgericht Hannover. In diesem regte er an, das Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte dar, dass es äußerst zweifelhaft sei, dass die Tat unserem Mandanten nachgewiesen werden könne. Rechtsanwalt Dietrich trug außerdem vor, dass nicht unser Mandant, sondern vielmehr seine ehemalige Lebensgefährtin die Atteste gefälscht hatte, da sie seine berufliche Karriere torpedieren wollte. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Schreiben auch darauf hin, dass einige Beweismittel teilweise nicht verwertbar seien. Insbesondere die Vernehmung und das Geständnis unseres Mandanten durch die Polizei können nicht verwertet werden, da wohl eine ordnungsgemäße Belehrung unseres Mandanten zuvor unterblieben war. Das Landgericht Hannover war von der Argumentation von Rechtsanwalt Dietrich überzeugt und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten schließlich gegen die Zahlung einer Geldauflage ein.

Fachanwalt Strafrecht: Betrug und Erschleichen von Leistungen

22. Dezember 2021: Vorwurf des Fahrkartenbetruges – Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

Unsere Mandantin hatte sich über das Handy ihres Ehemannes ein Zugticket gekauft. Auf dem Handy war jedoch die BahnCard ihres Mannes registriert, wodurch ihr Ticket dann etwas günstiger wurde. Als sie dann während der Zugfahrt kontrolliert wurde, zeigte sie ihr Ticket und die BahnCard ihres Ehemannes vor. Es folgte eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen und wegen Betruges. Unsere Mandantin wandte sich daher an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.

In einem Schreiben an die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main regte Rechtsanwalt Dietrich dann an, das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere glaubhaft dar, dass sich unsere Mandantin keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen wollte, da sie nicht gewusst hatte, dass die BahnCard auf dem Handy ihres Ehemannes registriert war. Dies war unserer Mandantin erst kurz vor der Abreise aufgefallen. Eine Stornierung und Neubuchung des Tickets waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr möglich gewesen. Rechtsanwalt Dietrich wies außerdem darauf hin, dass der entstandene Schaden vorliegend als gering anzusehen ist. Die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main kam dem Vorschlag von Rechtsanwalt Dietrich nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung ein.